Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
                            Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend  Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 4. Juni 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 3. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Stabilisierung der Betonschutzwände sowie den Rückbau des alten Scheibendepots unter Auflagen genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eröffnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            https://www.vbs.admin.ch/de/plan
    genehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsmittelbelehrung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
                        
                        
                    
                    
                    
                | 12. Juni 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot