Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
vom 4. Juni 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 3. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Stabilisierung der Betonschutzwände sowie den Rückbau des alten Scheibendepots unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plan
genehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
12. Juni 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Walenstadt; Stabilisierung Betonschutzwände und Rückbau altes Scheibendepot
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