BBl 2024 1316
CH - Bundesblatt

Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.
Datum der Eröffnung: 7. Juni 2024
Vernehmlassungsfrist: 27. September 2024
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/22/cons_1
12. April 2024 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)
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