Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028
                            Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom …
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , Artikel 8 Absatz 7 des Gütertransportgesetzes vom 25. September 2015 ²  (GüTG),    Artikel 8 Absatz 1 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes vom 19. Dezember 2008 ³  (GVVG)   und Artikel 18 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 ⁴  über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel,   nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 2024 ⁵ ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹    SR  101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²    SR  742.41
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³    SR  740.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁴    SR  725.116.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁵    BBl  2024  1280
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ Für Investitionsbeiträge an Anlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr (KV) und an Anschlussgleise wird ein Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für die Jahre 2025-2028 bewilligt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ² Der Verpflichtungskredit dient der Finanzierung des Baus, der Erweiterung und der Erneuerung von:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen in der Schweiz, die dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene nach Artikel 3 GüTG entsprechen;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            KV-Umschlagsanlagen im Ausland, die zur Erreichung des Verlagerungsziels nach Artikel 3 GVVG notwendig sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hafenanlagen für den Güterumschlag im KV.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2025: +1,1 Prozent;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2026: +1,0 Prozent;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2027: +1,0 Prozent;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2028: +1,0 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028 (Entwurf)