BBl 2024 1244
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024

Bundesbeschluss über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 1243
Art. 1 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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Verpflichtungskredite in Mio. Fr. Mio. Fr.
a. Affoltern am Albis, Erweiterung Sammlungszentrum 92,4
b. Magglingen, Sanierung Jubiläumshalle 15,4
c. Weitere Immobilienvorhaben 2024 170,0
Art. 2 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
¹ Das Bundesamt für Bauten und Logistik wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 Verschiebungen vorzunehmen.
² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
Art. 3 Zugrundeliegende Indexstände und Teuerungsannahmen
¹ Den folgenden Verpflichtungskrediten liegen die nachstehenden Indexstände zugrunde:
a.
Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Buchstabe a: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Zürich, Hochbau, vom April 2023 (140,5 Punkte; Basis April 1998 = 100,0 Punkte);
b.
Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Buchstabe b: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude, vom April 2023 (115,9 Punkte; Basis Oktober 2020 = 100,0 Punkte).
² Bei den Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 Buchstaben a und b ist keine Teuerungsentwicklung in den ausgewiesenen Projektkosten berücksichtigt.
³ Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit der Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit und der allfälligen Kreditverschiebung zwischen Verpflichtungskrediten nach Artikel 2 aufgefangen.
Art. 4 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024 (Entwurf)
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