Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024
Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024
(Immobilienbotschaft zivil 2024)
vom 15. Mai 2024
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses über die zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024 ¹ .
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. Mai 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Übersicht
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft zugunsten der folgenden Immobilienvorhaben die nachstehenden Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 277,8 Millionen Franken:
Tabelle vergrössern
open_with
Verpflichtungskredite | Mio. Fr. |
---|---|
Affoltern am Albis, Erweiterung Sammlungszentrum | 92,4 |
Magglingen, Sanierung Jubiläumshalle | 15,4 |
Weitere Immobilienvorhaben 2024 | 170,0 |
Total | 277,8 |
Botschaft
¹ BBl 2024 1244
1 Vorbemerkungen
1.1 Grundsätze
Generelle Immobilienpolitik
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) legt in seinem Immobilienmanagement den Handlungsschwerpunkt auf die Wert- und Funktionserhaltung des von ihm betreuten Immobilienportfolios mit einem Anschaffungswert von rund 8,0 Milliarden Franken. Es verwendet dafür einen wesentlichen Teil der verfügbaren Voranschlagskredite.
Die Immobilienpolitik nimmt Rücksicht auf die finanzielle Situation des Bundes. Priorisiert wurden Projekte mit vertraglichen Verpflichtungen, die grössere bauliche Schäden verhindern, deren Umsetzung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führt sowie solche, die sich im Bau befinden oder deren Planung weit fortgeschritten ist.
Nachhaltigkeit
Das BBL legt bei allen Bauvorhaben grossen Wert auf nachhaltiges Bauen und unterstützt damit die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates sowie die Energiestrategie 2050, die Klimastrategie, die Strategie Biodiversität, die Strategie Baukultur und das Landschaftskonzept Schweiz: Es werden Gebäude erstellt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen und somit die Auswirkungen auf künftige Generationen berücksichtigen.
Die Neu- und Umbauten werden unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Bei Projekten in der Schweiz wird der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Planungsgrundlage verwendet und die Anforderungen fallweise differenziert. Gemäss der Initiative des Bundes Vorbild Energie und Klima wird, wo dies möglich ist, bei Neubauten eine Zertifizierung nach SNBS oder Minergie-P/A/ECO angestrebt. Dabei wird die maximal mögliche Nutzung erneuerbarer Energien anvisiert, und es werden alle geeigneten Flächen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet.
Damit nimmt das BBL eine Vorbildrolle im nachhaltigen Immobilienmanagement wahr, sei es im Bereich der Reduktion der Treibhausgasemissionen, der Förderung der Kreislaufwirtschaft, des Ausbaus der Photovoltaik, der Steigerung der Energieeffizienz oder des Umgangs mit dem kulturellen Erbe.
1.2 Steuerung der Bauvorhaben
Grosse Bauvorhaben erfordern oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer absehbar ist. Die Realisierung der Bauprojekte hängt nicht nur von den Verpflichtungskrediten und den Baubewilligungen ab, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten.
Die Kosten für Vorstudien und Projektierungen der mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Bauvorhaben wurden gemäss Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 ² über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) aus den früher bewilligten Verpflichtungskrediten abgetreten.
² SR 172.010.21
1.3 Ausweis der Honorarleistungen
Auf Wunsch der Finanzkommissionen werden die Aufwände für Honorarleistungen bei den nachfolgend spezifizierten Projekten separat ausgewiesen. In den jeweiligen Kapiteln «Finanzielle Auswirkungen» zu den Projekten werden unter der Überschrift «Investitionen» die Honorare für die Ausführungsphase und unter der Überschrift «Abgrenzung» die Honorare für die Vorstudien und Projektierungen einzeln dargestellt.
2 Verpflichtungskredite
2.1 Affoltern am Albis: Erweiterung Sammlungszentrum
Benutzer: | Schweizerisches Nationalmuseum (SNM) |
«Affoltern am Albis, Erweiterung Sammlungszentrum»: 92,4 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 4117.003) |
2.1.1 Ausgangslage
Das SNM besteht aus dem Landesmuseum Zürich, dem Château de Prangins, dem Forum der Schweizer Geschichte Schwyz sowie dem Sammlungszentrum Affoltern am Albis. Basierend auf dem Sammlungsauftrag gemäss dem Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 2009 ³ pflegt es die Sammlung schweizerischen Kulturguts von der Urgeschichte bis in die Gegenwart. Das SNM ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Liegenschaften sind im Eigentum des Bundes und werden von diesem realisiert, unterhalten und finanziert.
Mit dem Sammlungszentrum Affoltern am Albis verfügt das SNM über ein Kompetenz- und Dienstleistungszentrum, bestehend aus den Teilen Objektzentrum, Konservierung-Restaurierung sowie Konservierungsforschung. Es stellt die fachgerechte Aufbewahrung sowie die nachhaltige Konservierung und Erforschung von aktuell über 870 000 Objekten sicher. Aufgrund des Sammlungsauftrags nehmen die Objekte laufend zu und es werden neue Sammlungsflächen benötigt.
Das Sammlungszentrum ist heute auf zwei Standorte in der Gemeinde Affoltern am Albis verteilt (Lindenmoos- und Zeughausstrasse). Die Lagerräume an der Zeughausstrasse entsprechen nicht den aktuellen sicherheitstechnischen und konservatorischen Anforderungen, und die Nutzung ist nicht mehr zonenkonform. Deshalb sollen die Gebäude an der Zeughausstrasse aufgegeben werden. Der Standort Lindenmoosstrasse wurde 2007 nach der Umnutzung der ehemaligen militärischen Anlage in Betrieb genommen und verfügt längerfristig über genügend Ausbaupotenzial.
Gemäss den Zielen und Massnahmen der Kulturbotschaften 2021-2024 ⁴ und 2025-2028 ⁵ sollen mit einer baulichen Erweiterung am Standort Lindenmoosstrasse die bestehenden Depots und Einrichtungen an einem Standort zusammengeführt sowie der steigende Flächenbedarf bis mindestens ins Jahr 2045 abgedeckt werden.
³ SR 432.30
⁴ BBl 2020 3131
⁵ BBl 2024 753
2.1.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Der Erweiterungsbau bildet architektonisch, organisatorisch und technisch eine Einheit mit dem vorhandenen Gebäude. Er verlängert zwei bestehende zweigeschossige Trakte und formt mit einem eingespannten eingeschossigen Gebäudeteil einen Innenhof. Die Erweiterung ist so dimensioniert, dass sie später bei Bedarf aufgestockt werden kann. Die geeigneten Dach- und Fassadenflächen werden maximal mit Photovoltaikanlagen ausgebaut.
Nutzung und Raumprogramm
Der Erweiterungsbau umfasst total 18 530 Quadratmeter Geschossfläche. Er stellt hauptsächlich Depotflächen zur sicheren Aufbewahrung und Konservierung der beweglichen Kulturgüter zur Verfügung. Zudem enthält er Arbeitsräume für die Registrierung und Verpackung, Verwaltungsarbeitsplätze, Räumlichkeiten für Objektlogistik und Transport, den Quarantänebereich, Garagen sowie Diensträume der Areallogistik.
Der neue Innenhof wird vollständig unterkellert. Im Untergeschoss befinden sich weitere Depoträume mit speziellen Anforderungen an klimatische Verhältnisse.
Standards
Der Erweiterungsbau wird nach den Standards SNBS und Minergie-P-ECO sowie dem Label «Gutes Innenraumklima» (GI) errichtet. Er wird unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert.
Spezielle Herausforderungen
Eine überführende Hochspannungsleitung und eine Geleiseanlage stellen erhöhte Sicherheitsanforderungen.
Der Projektperimeter liegt in einer archäologischen Zone und bedingt eine entsprechende Begleitung beim Ausheben der Baugrube.
Spezielle bauliche und organisatorische Massnahmen sind notwendig, um den bestehenden Betrieb jederzeit aufrechtzuerhalten.
2.1.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
Tabelle vergrössern
open_with
- Projektierung | 2023-2026 |
- Ausführung | 2026-2030 |
- Inbetriebnahme | 2030 |
2.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Die Baukosten pro Quadratmeter sind vergleichbar mit denjenigen von Objekten ähnlicher Nutzung. Das Zusammenführen der Depotstandorte vereinfacht die Logistik und die Bewirtschaftung der Lagerflächen und reduziert den Aufwand für den Gebäudebetrieb.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 660 000 Franken veranschlagt, basierend auf Ansätzen von maximal 30 beziehungsweise 50 Franken pro Quadratmeter Geschossfläche in den Bereichen Konservierung/Objektsammlung und Verwaltung.
Investitionen
Basierend auf dem Projekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Tabelle vergrössern
open_with
Fr. | |
---|---|
- Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 82 000 000 |
- Erstausstattung | 2 000 000 |
- Zwischentotal | 84 000 000 |
- davon Honorare 17,5 Mio. Fr. | |
- Kostenungenauigkeit 10 % | 8 400 000 |
Verpflichtungskredit «Affoltern am Albis, Erweiterung Sammlungszentrum» | 92 400 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Zürich, Hochbau
Indexstand: April 2023 = 140,5 (Basis April 1998 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 9,7 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften bewilligt.
2.2 Magglingen: Sanierung Jubiläumshalle
Benutzer: | Bundesamt für Sport (BASPO) |
«Magglingen, Sanierung Jubiläumshalle»: 15,4 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 4266.086) |
2.2.1 Ausgangslage
Die Jubiläumshalle in Magglingen ist eine auf das Kunstturnen ausgerichtete Spezialhalle. Der Hauptnutzer ist der Schweizerische Turnverband (STV) mit dem nationalen Leistungszentrum. Die Halle wird auch für Aus- und Weiterbildungskurse, Trainingsaufenthalte von regionalen Leistungszentren sowie von Vereinen genutzt. Das 1982 in Betrieb genommene Gebäude wurde durch den Bieler Architekten Max Schlup erstellt und ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung.
Eigentümerin der Parzelle ist die Einwohnergemeinde Biel/Bienne. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat ein selbstständiges und dauerndes Baurecht für das Grundstück und die Liegenschaft.
Nach vier Jahrzehnten intensiven Gebrauchs sind verschiedene Bauteile am Ende ihres Lebenszyklus angelangt und müssen für einen störungsfreien Betrieb erneuert werden. Zudem haben sich die Anforderungen der Nutzenden an die Sporthalle im Laufe der Zeit gewandelt. So werden beispielsweise seit Covid die Massenlager nicht mehr genutzt und der bestehende Regenerationsbereich wurde im soeben eröffneten Neubau Lärchenplatz substituiert. Gleichzeitig fehlen ein Kraftraum und abtrennbare Sitzungsräume.
Mit einem gebündelten und koordinierten Vorgehen können die Unterhaltsmassnahmen und die betrieblichen Optimierungen aufeinander abgestimmt und so wertvolle Synergien genutzt werden.
2.2.2 Projektbeschrieb
Grundsätzliches
Das Projekt umfasst die Sanierung der Gebäudehülle und der inneren Oberflächen, den Ersatz der gesamten Haustechnik, den Anschluss an das Fernwärmenetz, die Einbindung der Gebäudeautomatisation in das System Magglingen sowie verschiedene Anpassungen an die aktuellen Normen und Standards (beispielweise Absturzsicherungen, Brandschutz, Beleuchtung und Photovoltaikanlage).
Nutzung und Raumprogramm
Die Nutzung der Sporthalle bleibt unverändert. Die Sporthalle wird an die aktuellen Anforderungen angepasst, und der umlaufende Korridor wird als Stauraum nutzbar gemacht.
Ohne die Nutzfläche zu vergrössern werden im Wesentlichen folgende räumliche Anpassungen vorgenommen: Schaffung eines Kraftraums, zweier koppelbarer Sitzungsräume, eines Büroraums für Trainer und Trainerinnen und eines Theorieraums sowie die Neuorganisation des Garderobenbereichs, damit dieser von einem breiteren Kreis von Personen genutzt werden kann.
Standards
Die Sanierung erfolgt nach den ECO-Anforderungen und wird unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszykluskosten wirtschaftlich optimiert. Bei der Gebäudetechnik wird der Minergie-Standard angestrebt.
Spezielle Herausforderungen
Die Sanierung kann nicht unter Betrieb erfolgen und bedingt eine Übergangslösung für den STV. Diese ist vorgesehen im Neubau der Multisporthalle der Stadt Biel/ Bienne, welcher Ende 2024 fertiggestellt sein soll.
2.2.3 Termine
Die einzelnen Projektphasen sind für die folgenden Zeiträume geplant:
Tabelle vergrössern
open_with
- Projektierung | 2024-2025 |
- Ausführung | 2025-2026 |
- Inbetriebnahme | 2026 |
2.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Wirtschaftlichkeit
Das Gebäude ist am Ende seines ersten Lebenszyklus angelangt. Bis heute konnte es mit minimalem Aufwand unterhalten werden. Mit der Bündelung der Unterhalts- und Optimierungsmassnahmen ergeben sich Synergien bei der Realisierung.
Betriebskosten
Die jährlichen Betriebskosten werden dank der Sanierung von 55 auf 50 Franken pro Quadratmeter gesenkt und sind mit rund 420 000 Franken pro Jahr veranschlagt (155 000 Franken beim BBL und 265 000 Franken beim BASPO).
Investitionen
Basierend auf dem Projekt mit Kostenvoranschlag werden die Investitionen wie folgt veranschlagt:
Tabelle vergrössern
open_with
Fr. | |
---|---|
- Investitionen nach Baukostenplan 1-6 | 12 600 000 |
- Erstausstattung | 1 400 000 |
- Zwischentotal | 14 000 000 |
- davon Honorare 1,2 Mio. Fr. | |
- Kostenungenauigkeit 10 % | 1 400 000 |
Verpflichtungskredit «Magglingen, Sanierung Jubiläumshalle» | 15 400 000 |
Massgebend für die Berechnung einer allfälligen Teuerung:
Schweizerischer Baupreisindex, Espace Mittelland, Neubau Bürogebäude
Indexstand: April 2023 = 115,9 (Basis Oktober 2020 = 100,0)
Abgrenzung
Für die Projektierungsarbeiten werden bis zum Ende der Ausschreibung der Bauleistungen 1,6 Millionen Franken aufgewendet. Diese Ausgaben wurden mit den Verpflichtungskrediten aus früheren Immobilienbotschaften EFD bewilligt.
Die Kosten für die Übergangslösung sind nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits. Die temporäre Verlegung des Trainings- uns Ausbildungsbetriebs des STV wird durch diesen organisiert und finanziert.
2.3 Weitere Immobilienvorhaben 2024
Benutzer: | Zivile Bundesverwaltung im In- und Ausland |
«Weitere Immobilienvorhaben 2024»: 170 Mio. Fr. (Projekt-Nr. 620.2024) |
2.3.1 Umschreibung des Verpflichtungskredits
Das Immobilienportfolio des BBL umfasst Immobilien zur Aufgabenerfüllung der zivilen Bundesverwaltung, der Bundesversammlung, der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen. Der Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2024» von 170 Millionen Franken wird für die folgenden nicht einzeln spezifizierten Vorhaben verwendet:
-
bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen von bis 10 Millionen Franken;
-
sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und damit verbundene Liegenschaftssanierungen sowie bauliche Anpassungen;
-
Erstausstattungen von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattungen neuer Arbeitsplätze von bis 10 Millionen Franken;
-
Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Areal- und Objektentwicklungen, Expertisen, externe Beraterleistungen und anderes von bis 10 Millionen Franken;
-
sämtliche Projektierungen von Vor- und Bauprojekten;
-
nicht versicherte Schäden an Liegenschaften;
-
nicht kalkulierbare Kosten infolge spezieller Situationen bei Vorhaben im Ausland.
Die Höhe des zu beantragenden Verpflichtungskredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.
2.3.2 Finanzielle Auswirkungen
Investitionen
Die Planung der Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Planungsstandes vom 23. Januar 2024 werden folgende Vorhaben über den beantragten Verpflichtungskredit «Weitere Immobilienvorhaben 2024» verpflichtet:
Tabelle vergrössern
open_with
Fr. | |
---|---|
EDA | 32 200 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 12 000 000 |
Um- und Neubauten | 12 200 000 |
Projektierungen | 6 100 000 |
Erstausstattungen | 1 900 000 |
Kultur | 1 500 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 1 200 000 |
Käufe | 300 000 |
Landwirtschaftliche Forschungsanstalten | 6 500 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 300 000 |
Projektierungen | 6 200 000 |
Sport | 16 500 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 3 600 000 |
Um- und Neubauten | 7 900 000 |
Projektierungen | 4 500 000 |
Erstausstattungen | 500 000 |
Zoll | 12 200 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 11 400 000 |
Projektierungen | 800 000 |
Übrige Bundesverwaltung | 95 400 000 |
Instandsetzungsmassnahmen | 34 600 000 |
Um- und Neubauten | 11 200 000 |
Projektierungen | 46 500 000 |
Erstausstattung | 3 100 000 |
Teuerung | 5 700 000 |
Weitere Immobilienvorhaben 2024 | 170 000 000 |
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Dienststellen.
3.1.2 Finanzielle Auswirkungen
Betriebskosten
Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, die durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung) und die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
Investitionen
Die Investitionen für die zivilen Immobilien werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
Übrige Kosten
Die Kosten für Informatikkomponenten und die Anbindung an IT-Netze werden, gemäss der Weisung vom 1. Januar 2009 über die Zusammenarbeit zwischen BBL und BIT in ihren Rollen als Leistungserbringer, einerseits vom BBL, andererseits aber auch von den IT-Leistungserbringern und -nutzern budgetiert und übernommen.
3.1.3 Auffangen der Teuerung bei Bauprojekten
Die Kostenungenauigkeit gemäss der Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 % bei Projekten mit Kostenvoranschlag und 15 % bei Vorprojekten mit Kostenschätzung).
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich zudem inklusive Mehrwertsteuer. Den Berechnungen liegt der lokale Baupreisindex zugrunde. Es ist keine Teuerungsentwicklung in den ausgewiesenen Projektkosten berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen:
-
Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit (10 bzw. 15 %);
-
Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 2 des beantragten Bundesbeschlusses.
Reichen diese Massnahmen nicht aus, so werden der Bundesversammlung Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 ⁶ (FHG) beantragt.
Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes.
⁶ SR 611.0
3.2 Terminliche Auswirkungen
Bei den beantragten Projekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.
Es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen und Rekursen in planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie bei der Ausschreibung der Arbeiten verschieben. Verzögerungen können überdies entstehen, wenn die Voranschlagskredite in den kommenden Jahren nicht genügen, um neben den laufenden Projekten auch neue Projekte zu finanzieren.
4 Stand der Verpflichtungskredite
Im Verzeichnis «Stand der Verpflichtungskredite» zur Staatsrechnung werden gemäss Artikel 26 FHG sämtliche laufenden und abgerechneten Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaften ausgewiesen.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.
Im Weiteren sind massgebend:
-
die Artikel 21-27 FHG;
-
Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 ⁷ über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;
-
Artikel 28 VILB.
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung der beantragten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung ⁸ .
⁷ SR 611.051
⁸ SR 101
5.2 Form des Erlasses
Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ⁹ die Form eines einfachen, nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses zu geben.
⁹ SR 171.10
5.3 Ausgabenbremse
Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite (Art. 1 Entwurf des Bundesbeschlusses) sind nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV der Ausgabenbremse unterstellt. Sie bedürfen demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
Bundesrecht
Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2024 (Immobilienbotschaft zivil 2024)
Alternativer Titel
Immobilienbotschaft zivil 2024
Feedback