Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 25. Juni 2024 ¹ und in die Stellungnahme des Bundesrates vom … ² ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 1773
² BBl 2024 ...
I
Die Bundesverfassung ³ wird wie folgt geändert:
Art. 127 Abs. 2bis
²bis Die Kantone können bei Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften in den Schranken der Bundesgesetzgebung von den Grundsätzen nach Absatz 2 abweichen, sofern der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften vom Bund und von den Kantonen nicht besteuert wird.
³ SR 101
II
¹ Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Entwurf)
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