Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 15. Juli 2024 Folgendes festgestellt:
1.
Der Antragsteller Milenko Ugrica wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
22. Juli 2024 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Feedback