Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 3. Etappe
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 3. Etappe
vom 10. Juli 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 24. Oktober 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 3. Etappe der Gesamtsanierung und Erweiterung der bestehenden Kaserne Auenfeld auf dem Waffenplatz Frauenfeld unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
17. Juli 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 3. Etappe
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