Eidgenössische Volksinitiative «Neugestaltung des Wirtschaftssystems zu einer gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft» Einreichung und Verfehlen des Quorums um mehr als die Hälfte
Eidgenössische Volksinitiative «Neugestaltung des Wirtschaftssystems zu einer gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft» Einreichung und Verfehlen des Quorums um mehr als die Hälfte
Gestützt auf Artikel 72 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1 ) teilt die Bundeskanzlei mit, dass die am 10. Januar 2023 im Bundesblatt veröffentlichte und zur Unterschriftensammlung gestartete eidgenössische Volksinitiative «Neugestaltung des Wirtschaftssystems zu einer gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft» (BBl 2023 33) am 9. Juli 2024 bei der Bundeskanzlei mit 67 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. Die Sammelfrist nach Artikel 139 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101 ) ist damit nach Artikel 71 Absatz 1 BPR beendet und das verfassungsmässige Quorum von 100 000 Unterschriften Stimmberechtigter ist um mehr als die Hälfte verfehlt.
10. Juli 2024 | Schweizerische Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Eidgenössische Volksinitiative «Neugestaltung des Wirtschaftssystems zu einer gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft». Einreichung und Verfehlen des Quorums um mehr als die Hälfte
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