BBl 2024 1673
CH - Bundesblatt

Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen

Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
Gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27 ) wurde die Durchsetzung der periodischen Kontrolle in der Angelegenheit W-635836 betr. die Liegenschaft Wohnhaus u. Gewerbe, Köllikerstrasse 29, 5036 Oberentfelden (EG Wohnung, 1.OG Wohnung, 2.OG Wohnung, Werkstatt, Lager, Zäher-Nr.: 5411, 792, 5412, 5081, 5411) dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI übergeben.
Gestützt auf Artikel 36 lit. a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021 ) publiziert das ESTI hiermit die folgende Mahnung amtlich:
1.
Die Eigentümerin Annerose Linne, Schützengasse 4, 8320 Fehraltorf, hat für die erwähnte Liegenschaft den Sicherheitsnachweis gemäss Art. 37 NIV dem ESTI, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf einzureichen.
2.
Zur Einreichung des Sicherheitsnachweises wird eine letzte Frist bis zum 31. Juli 2024 gewährt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, erlässt das ESTI eine gebührenpflichtige Verfügung zu Lasten des Eigentümers. Die Gebühr für eine solche Verfügung beträgt mindestens 700 Franken.
Der vollständige Text der Mahnung kann beim ESTI einverlangt werden.
15. Juli 2024 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
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Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
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