Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2023
Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2023
vom 11. März 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG; SR 171.10 ) unterbreiten wir Ihnen den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im Jahr 2023. Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Dieser Bericht gibt Auskunft über eine Auswahl der wichtigsten während des Berichtsjahrs behandelten Geschäfte der Finanzdelegation, die Feststellungen und Erkenntnisse dazu sowie den Umsetzungsstand der Empfehlungen der Delegation.
11. März 2024 | Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident: Peter Hegglin, Ständerat Der Vizepräsident: Lars Guggisberg, Nationalrat |
Übersicht
Die Finanzdelegation (FinDel) informiert in ihrem Tätigkeitsbericht 2023 über ihre parlamentarische Finanzoberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung und weitere Träger von Bundesaufgaben. Der Bericht gibt eine Übersicht über die wichtigsten von der FinDel behandelten Themen und dient der Berichterstattung an die Finanzkommissionen.
Die Arbeiten der FinDel waren 2023 vor allem von der Prüfung dringlicher Kredite, der Begleitung zahlreicher Informatikprojekte und der digitalen Transformation der Bundesverwaltung sowie von der Missbrauchsbekämpfung bei Covid-19-Krediten geprägt. Zudem sprach die FinDel eine neue Empfehlung hinsichtlich der Schaffung neuer Staatssekretariate aus. Im Folgenden ein Kurzüberblick zu den wichtigsten Themengebieten der FinDel im Berichtsjahr.
Ausfallgarantie an SNB und Verlustgarantie an UBS
Im März 2023 drohte der Credit Suisse (CS) aufgrund erheblicher Liquiditätsverluste die Zahlungsunfähigkeit. Am 16. März 2023 beschloss der Bundesrat, bei der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit von 100 Milliarden Franken für die Gewährung einer Ausfallgarantie des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an die CS zu beantragen. Am 19. März 2023 stellte der Bundesrat einen zusätzlichen Kreditantrag von 9 Milliarden Franken. Dieser betraf eine Ausfallgarantie zur Übernahme von potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven, welche die UBS im Rahmen der Transaktion übernahm. Die Garantie wäre zum Tragen gekommen, wenn die Verluste der UBS aus der Übernahme der CS die Schwelle von 5 Milliarden Franken überschritten hätten.
Die FinDel führte Aussprachen mit dem Bundespräsidenten und der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sowie mit Vertretungen der CS, der UBS, der SNB, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), um alle bekannten Aspekte der herrschenden Situation und der laufenden Arbeiten, die Details der Anträge sowie die möglichen Alternativen kritisch zu hinterfragen. Nach eingehender Überprüfung gemäss ihrem systematischen Prüfraster stimmte die FinDel beiden Krediten zu.
Am 11. August 2023 beendete die UBS den Vertrag über die Verlustübernahme des Bundes über 9 Milliarden Franken und den Vertrag mit der SNB über die staatlich garantierten Liquiditätshilfedarlehen von maximal 100 Milliarden Franken definitiv. Dies entband den Bund und die Steuerzahlenden von weiteren Risiken aus diesen Garantien.
Rettungsschirm für die Axpo Holding AG
Anfang September 2022 bewilligte die FinDel im dringlichen Verfahren einen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Zusätzlich wurde einem Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für einen Kreditrahmen in Form eines rückzahlbaren und verzinslichen Darlehens des Bundes an die Axpo Holding AG (Axpo) für den Fall zugestimmt, dass diese ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken kann.
Die Finanzierungssituation der Axpo hat sich im Laufe des Berichtsjahrs deutlich verbessert. So wurde die FinDel Ende November 2023 über das Gesuch der Axpo informiert, den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken vollständig aufzuheben. Die FinDel interessierte vor allem, wie der Bund sicherstellt, dass die Axpo nach Aufhebung des Kreditrahmens nicht Dividenden und Boni ausrichtet und danach erneut ein Gesuch auf Finanzhilfen des Bundes stellt. Als Folge der Aufhebung des Kreditrahmens hat das Parlament in der Wintersession 2023 die ursprünglich im Voranschlag 2024 eingestellten 4 Milliarden Franken gestrichen und damit den ausserordentlichen Bundeshaushalt für 2024 entlastet.
Missbrauchsbekämpfung bei Covid-19-Krediten
Im Jahr 2023 setzte die FinDel ihre begleitende Oberaufsicht in den von den Covid-19-Krediten betroffenen Bereichen fort. Sie kontrollierte weiterhin, ob die Mittel zweckmässig verwendet werden, und überprüfte die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Missbrauch anhand von Berichten der Verwaltungseinheiten sowie anhand von Datenanalysen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Mit dem im März 2020 eingeführten Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm wurden rund 137 870 Kredite mit einem Volumen von 16,9 Milliarden Franken durch den Bund solidarisch verbürgt. Gestützt auf ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung werden sämtliche Verdachtsfälle von Missbrauch im Einzelfall abgeklärt.
Die hohe Anzahl von Missbrauchsverdachtsfällen führte 2023 zu deutlich höheren Verwaltungskosten als geplant. Um sicherzustellen, dass der Bund die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten erfüllen kann, beantragte der Bundesrat der FinDel Mitte August 2023 einen dringlichen Nachtragskredit von 13 Millionen Franken. Die FinDel stimmte diesem Anfang September nach einer Aussprache mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu. Das Parlament genehmigte den Nachtragskredit in der Wintersession 2023 nachträglich.
Humanitäre Hilfe im Nahen und Mittleren Osten
Aufgrund der zahlreichen Katastrophen im Jahr 2023 waren die finanziellen Mittel für die humanitäre Hilfe in kurzer Zeit fast vollständig ausgeschöpft. Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Nachtragskredit von 86 Millionen Franken, um die Schweizer Mittel für die humanitäre Hilfe in Israel, im besetzten palästinensischen Gebiet und in den Nachbarländern aufzustocken und den betroffenen Menschen rasch angemessene humanitäre Hilfe leisten zu können.
An einer ausserordentlichen Sitzung Anfang November prüfte die FinDel eingehend die Rechtmässigkeit, die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des bundesrätlichen Antrags sowie die Angemessenheit des beantragten Betrags. Gestützt auf die ihr vorliegenden Unterlagen und die während der Aussprache erhaltenen Informationen anerkannte die FinDel die Dringlichkeit und gab den Kreditbetrag frei. Die Mittel sind für die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Vereinten Nationen sowie anerkannte schweizerische und internationale Nichtregierungsorganisationen bestimmt, die im humanitären Bereich tätig sind. Der dringliche Kredit wurde der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Das Parlament bewilligte den Kredit von 86 Millionen Franken im Rahmen der Behandlung des Nachtrags II zum Voranschlag 2023.
Digitale Transformation und IKT-Steuerung im VBS
Im Rahmen der Finanzoberaufsicht befasste sich eine nicht ständige Subdelegation der FinDel mit ausgewählten Top- und Schlüsselprojekten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und informierte die FinDel regelmässig über ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse. Der Fokus lag insbesondere auf den vielfältigen Interdependenzen zwischen den Top- und Schlüsselprojekten des VBS und deren Entflechtung. Sie beschäftigte sich mit dem Aufbau einer departementsweiten Architektur sowie einem aussagekräftigen Portfoliomanagement und einer effektiven Steuerung (Controlling und Reporting) auf der Stufe Departement. Die Subdelegation hat massgeblich zur verbesserten Übersicht der zahlreichen Projekte innerhalb des VBS beigetragen.
Auf Antrag der Subdelegation beschloss die FinDel Ende November, die Subdelegation aufzulösen, u. a. da das neue Controlling des VBS inzwischen einen angemessenen Überblick über die VBS-Geschäfte bietet und die FinDel bei der weiteren Beaufsichtigung verschiedener Projekte und Initiativen des VBS unterstützen wird.
Eine neue Empfehlung - Schaffung von Staatssekretariaten
Die FinDel kann im Bereich der Finanzoberaufsicht Empfehlungen direkt an die verantwortlichen Behörden richten. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Staatssekretariats für Sicherheitspolitik ersuchte sie den Bundesrat, ihr seine Strategie hinsichtlich der Schaffung neuer Staatssekretariate aufzuzeigen und darzulegen, inwieweit er bei zukünftigen Begehren von den gesetzlich vorgesehenen Alternativen (Artikel 45a Absätze 1 und 2 sowie Artikel 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes [RVOG]) Gebrauch zu machen gedenkt, bevor ein neues Staatssekretariat geschaffen wird.
Tätigkeitsbericht 2023
1 Einleitung
Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) ist an die Finanzkommissionen (FK) von National- und Ständerat gerichtet. Er informiert insbesondere über die wichtigsten von der FinDel behandelten Geschäfte. Dazu gehören die Zustimmung zu dringlichen Krediten (Kapitel 2) und die Behandlung von Personalgeschäften (Kapitel 3).
Die Querschnittsthemen (Kapitel 4) umfassen die Berichterstattung der EFK und der Verwaltung zu bestimmten Aspekten der Cybersicherheit, der Cyberverteidigung und der Cyberkriminalität. Darüber hinaus werden die Berichterstattung der Verwaltung zu den Schlüsselprojekten und die digitale Transformation der Bundesverwaltung thematisiert.
Die Schwerpunktthemen des Berichtjahrs sind in Kapitel 5 dargelegt. Darunter fallen zahlreiche Schlüsselprojekte der Departemente. Unter anderem werden die digitale Transformation und die IKT-Steuerung im VBS, die Tätigkeiten der FinDel in Bezug auf das internationale Genf (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]), die Umsetzung der Covid-19 Massnahmen im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Stromversorgungssicherheit im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aufgeführt.
Das Kapitel zu Auftrag und Organisation der FinDel (Kapitel 6) sowie jenes über das Verhältnis zur EFK (Kapitel 7) gewähren Einblick in die Arbeitsweise der Delegation. Im Anhang (Kapitel 8) befinden sich sowohl die hängigen als auch die erledigten Empfehlungen der FinDel an den Bundesrat und die Verwaltung.
Die betroffenen Behörden erhielten gemäss Artikel 157 Parlamentsgesetz (ParlG) im Vorfeld Gelegenheit, zum Berichtsentwurf Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der FinDel geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
2 Kreditgeschäfte
2.1 Dringliche Kredite
2.1.1 Ausfallgarantie an SNB und Verlustgarantie an UBS
Im März 2023 bestand die akute Gefahr, dass die Credit Suisse (CS) - neben der UBS die zweite global systemrelevante Bank (GSiB) der Schweiz - aufgrund starker Liquiditätsabflüsse zahlungsunfähig wird. Dies hätte nicht nur weitreichende Konsequenzen für die schweizerische Wirtschaft gehabt. Es bestand die reale Gefahr einer internationalen Finanzkrise.
Antrag des Bundesrates - Vorbereitung der Sitzung
Am 16. März 2023 beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit in Höhe von 100 Milliarden Franken für die Gewährung einer Ausfallgarantie des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an die CS. Der Bundesrat beantragte damit die Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB). Mit einem solchen sichert der Staat die Zentralbank gegen das Risiko eines Verlustes aus der Liquiditätsgewährung an eine in Schieflage geratene Bank ab. Dieses Instrument gehört bereits in vielen Staaten zum Standardinstrumentarium bei Bankenkrisen. In der Schweiz laufen derzeit die parlamentarischen Diskussionen für die Einführung dieses Instruments (Geschäft 23.062). Da für die Gewährung des Verpflichtungskredits für einen PLB noch keine genügende Rechtsgrundlage im geltenden Recht bestand, musste der Bundesrat auf seine in der Bundesverfassung vorgesehene Notrechtskompetenz (Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV) zurückgreifen. Gestützt auf diese Kompetenz erliess er die Verordnung vom 16. März 2023 über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken (SR 952.3 ). Am 17. März 2023 übermittelte die Bundeskanzlei (BK) der FinDel den als geheim klassifizierten Bundesratsbeschluss. Das ausführliche Studium des Antrags durch die Mitglieder fand gleichentags unter grösster Geheimhaltung statt.
Sitzung der FinDel vom 19. März 2023
Nach weiteren Vorbereitungsarbeiten traf sich die FinDel am 19. März 2023 um 10.45 Uhr zur Sitzung. Während der ganzen Zeit anwesend war der Direktor der EFK. Nach dem Studium zusätzlicher Akten und einer delegationsinternen Diskussion führte die FinDel als erstes eine längere Aussprache mit dem Bundespräsidenten und der Vorsteherin des EFD. Der Bundespräsident erläuterte ausführlich die Hintergründe des Antrags des Bundesrates auf einen dringlichen Verpflichtungskredit in Höhe von 100 Milliarden Franken. Er führte u. a. aus, es sei klar, dass die CS ohne eine Lösung ab Montag nicht die geringste Chance zum Überleben habe. Man habe sich mit der CS getroffen. Diese habe zuerst keine staatliche Hilfe gewollt. Für den Bundesrat sei die beste, weil risikoärmste Lösung, die Übernahme der CS durch die UBS. Die Vorsteherin des EFD erläuterte anschliessend weitere Details und hielt fest, dass es sich um ein Anliegen von grösster Wichtigkeit und Dringlichkeit handle. Hauptproblem sei, dass die CS kein Vertrauen der Märkte mehr geniesse. Dies führe zu starken Liquiditätsabflüssen, was das Überleben der Bank gefährde. Beim Antrag des Bundesrates gehe es darum, sicherzustellen, dass die SNB die CS mit zusätzlicher Liquidität versorgen könne. So solle auch das verlorene Vertrauen der Bankkunden und der Anleger wiedergewonnen werden.
Anschliessend führte die FinDel separate Aussprachen mit Vertretungen der CS, der UBS, der SNB, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), um alle bekannten Aspekte der herrschenden Situation und der laufenden Arbeiten, die Details des Antrags sowie die möglichen Alternativen kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Aus den Ausführungen in den Anhörungen ergab sich, dass im Verlauf des Prozesses vier mögliche Szenarien vorbereitet wurden. Das erste Szenario war, dass die CS sich selbst erholt, womit kein staatlicher Eingriff nötig geworden wäre. Das zweite Szenario war eine privatwirtschaftliche Lösung; die Übernahme der CS durch die UBS, welche schlussendlich auch gewählt wurde. Geprüft worden waren in einer früheren Phase auch andere Käufer als die UBS. Das dritte Szenario war die zeitweise Verstaatlichung der CS, eine sogenannte Temporary Public Ownership (TPO). Das vierte Szenario war eine Sanierung der Bank nach Bankengesetz. Gemäss FINMA war eine solche vorbereitet und umsetzbar gewesen. Hätten die Szenarien 2 bis 4 (Übernahme durch UBS, TPO, Sanierung) nicht umgesetzt werden können, wäre es zu einem Bankenkonkurs mit weitreichenden Folgen gekommen. Die Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Fremdkapitalgeberinnen und -geber hätten voraussichtlich alles verloren, und es hätte nach Aussagen aller Angehörten eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, dass es zu einer von der Schweiz ausgehenden internationalen Finanzkrise gekommen wäre. Die FinDel hinterfragte insbesondere, ob nicht die SNB noch mehr Liquidität geben könnte, um nicht 100 Milliarden Franken für den PLB genehmigen zu müssen. Die SNB erläuterte, dies sei im vorgesehenen gesetzlichen Rahmen nicht möglich. Kritisch hinterfragt wurden auch die Folgen für die Aktionärinnen und Aktionäre, für andere Gläubiger der Bank aufgrund des Konkursprivilegs der SNB sowie die wettbewerbsrechtlichen Folgen der Übernahme.
Während der Aussprache der FinDel mit der EFV traf sich der Bundesrat zu einer weiteren Sitzung. Der Bundespräsident und die Vorsteherin des EFD erläuterten der FinDel anschliessend einen zusätzlichen Kreditantrag. Dieser betraf eine Ausfallgarantie im Umfang von 9 Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven, welche die UBS im Rahmen der Transaktion übernahm. Die Garantie wäre zum Tragen gekommen, wenn die Verluste der UBS aus der Übernahme der CS die Schwelle von 5 Milliarden Franken überschritten hätten. Die nächsten 9 Milliarden Franken Verlust wären dann vom Bund zu tragen gewesen. Über die angedachte Lösung sowie den Gang und Stand der Verhandlungen zwischen den Banken war die FinDel schon früher am Tag informiert worden. Erläutert wurde nun die definitive Lösung der Übernahme der CS durch die UBS.
Die FinDel diskutierte und prüfte die Anträge an einer internen Sitzung gemäss ihrem systematischen Prüfraster und stimmte beiden Krediten zu. Für die FinDel war erwiesen, dass eine von der Schweiz ausgehende internationale Finanzkrise schwerwiegende Folgen für die Schweiz gehabt hätte. Wesentlich für den Beschluss der FinDel war u. a., dass die Belastung des Bundeshaushaltes bei der Zustimmung tiefer war als wenn sie den Anträgen nicht zugestimmt hätte. So hielt der Bundesrat in den Erläuterungen zur Verordnung vom 16. März 2023 (SR 952.3 ) fest, dass Studien zeigten, dass je nach Annahme über den Verlauf die kumulierten Kosten eines Konkurses einer systemrelevanten Bank auf 19 bis 158 Prozent des Vorkrisen-BIP geschätzt werden. Bei Zugrundelegung von 19 Prozent des BIP von rund 771 Milliarden Franken hätte der BIP-Verlust 146 Milliarden Franken betragen.
Die FinDel informierte den Bundespräsidenten und die Vorsteherin des EFD umgehend über ihre Beschlüsse. Der Bundespräsident, die Vorsteherin des EFD, der Präsident des Direktoriums der SNB, die Verwaltungsratspräsidentin der FINMA sowie die beiden Verwaltungsratspräsidenten der UBS und der CS traten am 19. März 2023 um 19.30 Uhr vor die Weltpresse, um die Übernahme der CS durch die UBS zu verkünden. Der Bundesrat hielt fest, dass er diese Übernahme unterstützt. Ihre Unterstützung kommunizierten auch die SNB und die FINMA. Die FinDel informierte anschliessend mit einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit und mit einem Schreiben die Ratspräsidien von National- und Ständerat über ihre Beschlüsse. Die Ratspräsidien orientierten in Anwendung von Artikel 28 Absatz 3 Finanzhaushaltsgesetz (SR 611.0 ) die Mitglieder der eidgenössischen Räte, damit die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangt werden konnte.
Ablehnung der nachträglichen Genehmigung der Verpflichtungskredite in der Sondersession vom 11. und 12. April 2023
Die Einberufung einer ausserordentlichen Session wurde verlangt und fand am 11. und 12. April 2023 statt. Damit konnten sich die Räte in der dritten Kalenderwoche nach dem Entscheid der FinDel im Rahmen der nachträglichen Genehmigung zum Entscheid der FinDel äussern. Der Bundesrat unterbreitete der Bundesversammlung die Botschaft vom 29. März 2023 zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (23.007). Die Finanzkommissionen berieten die Vorlage vor und beantragten die nachträgliche Genehmigung der Kredite. Die Kommissionen beantragten zudem diverse Rahmenbedingungen der Kreditverwendung nach Artikel 25 Absatz 3 ParlG. In der Sondersession vom 11. und 12. April 2023 genehmigte der Ständerat die Kredite, der Nationalrat lehnte sie zweimal ab. Die FinDel hat diese Ablehnung durch den Nationalrat zur Kenntnis genommen.
Weitere Begleitung der Umsetzung der Verpflichtungskredite
Die FinDel liess sich in den nachfolgenden Tagungen von der Vorsteherin des EFD und der Direktorin der EFV über die Arbeiten der EFV zu den Garantieverpflichtungen informieren. Thematisiert wurden auch die verbleibenden Rechtsrisiken für den Bund. Für die FinDel war entscheidend, dass die Interessen des Bundes maximal gewahrt werden und der Bund die Verhandlungen mit der UBS auf Augenhöhe führen konnte. Die Ausführungen der Vorsteherin des EFD und der Direktorin der EFV zeigten, dass der Bund seine Interessen gut wahrte. Am 11. August 2023 beendete die UBS den Vertrag über die Verlustübernahme des Bundes über 9 Milliarden Franken und den Vertrag mit der SNB über die staatlich garantierten Liquiditätshilfedarlehen von maximal 100 Milliarden Franken definitiv. Damit tragen der Bund und die Steuerzahlenden aus diesen Garantien keine Risiken mehr. Der Bund erzielte aus den Garantien Einnahmen in Höhe von rund 200 Millionen Franken.
2.1.2 Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen
Ende August bat der Bundesrat die FinDel, eine Erhöhung des Voranschlagskredits Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen um 146,2 Millionen Franken und eine Erhöhung des entsprechenden Zahlungsrahmens um 153,2 Millionen Franken für die Abgeltung der nicht vorhersehbaren hohen Teuerung von 9,77 Prozent im Tiefbausektor als dringlich zu gewähren, da sonst Arbeiten auf den Baustellen hätten eingestellt oder stark gebremst werden müssen.
Die Erhöhung des Voranschlages mit einer zusätzlichen Entnahme aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) belastet die Bundesrechnung nicht. Der NAF verfügte per Ende 2022 über eine Fondsreserve von 3,828 Milliarden Franken, womit die beantragte Erhöhung vollständig finanziert wird.
Die FinDel bejahte die Dringlichkeit der Kreditanträge nach einer Aussprache mit dem Direktor des Bundesamts für Strassen (ASTRA) und stimmte diesen Anfang September 2023 zu. Sie bat das ASTRA, die FK im Hinblick auf deren Voranschlagsberatung mit einer Informationsnotiz über die mehrjährige Entwicklung der Teuerung und die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Teuerungsindex zu informieren.
2.1.3 Missbrauchsbekämpfung bei Covid-19-Bürgschaften
Mit dem im März 2020 eingeführten Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm wurden rund 137 870 Kredite mit einem Volumen von 16,9 Milliarden Franken durch den Bund solidarisch verbürgt. Gestützt auf ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung werden sämtliche Verdachtsfälle von Missbrauch im Einzelfall abgeklärt. Dafür sind vier vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisationen zuständig. Bei offensichtlicher krimineller Energie, mehreren Missbräuchen oder unkooperativem Verhalten des Kreditnehmers leiten die Bürgschaftsorganisationen die Fälle an eine externe Anwaltskanzlei zur juristischen Abklärung und Erstattung von Strafanzeige weiter. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen zu übernehmen (Art. 14 Covid-19-SBüG). Diese sind zu 75 Prozent von den direkten Kosten der Missbrauchsbekämpfung geprägt.
Für die Bürgschaftsorganisationen bewilligte das Parlament im Voranschlag 2023 11 Millionen Franken (A231.0411 Covid: Bürgschaften).
Die hohe Anzahl von Missbrauchsfällen führte 2023 zu deutlich höheren Verwaltungskosten als geplant. Um sicherzustellen, dass der Bund die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten erfüllen kann, beantragte der Bundesrat der FinDel Mitte August 2023 einen dringlichen Nachtragskredit von 13 Millionen Franken. Die FinDel stimmte diesem Anfang September nach einer Aussprache mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu. Für die FinDel war die Dringlichkeit des Antrags erwiesen. Ohne Zustimmung hätten die Bürgschaftsorganisationen nicht über genügend Liquidität verfügt, um die eingehenden Rechnungen der Anwaltskanzlei fristgerecht zu begleichen. Dadurch wären dem Bund zusätzliche Kosten durch Verzugszinsen entstanden. Das Parlament genehmigte den Nachtragskredit in der Wintersession 2023 nachträglich.
2.1.4 Begleichung der Schuld gegenüber einer Stiftung durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA)
Die dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) angegliederte Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) nimmt die Aufsicht über klassische Stiftungen wahr, die schweizweit oder international tätig sind. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen gemäss dem in den Stiftungsstatuten definierten Zweck verwenden. Anfang 2023 beaufsichtigte die ESA 5060 Stiftungen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verurteilte den Bund am 2. Mai 2023 zu einer Zahlung von knapp 10 Millionen Franken (6 Mio. Franken Entschädigung, 3,9 Mio. Franken Passivzinsen) an eine Stiftung aufgrund eines nicht rechtskonformen Entscheids der ESA aus dem Jahr 2001 (Urteil A-4514/2021). Das EDI und das EFD, die in Sachen Staatshaftung zuständig sind, beschlossen, auf einen Rekurs zu verzichten und das Urteil zu akzeptieren.
Im Jahr 2019 war eine Rückstellung von 7 Millionen Franken gebildet worden, weil damals von einem geringeren Schadenersatzbetrag ausgegangen wurde. Damit konnte der Schadensersatz in Höhe von 6 Millionen Franken per 31. Juli 2023 geleistet werden. Da der Restbetrag der Rückstellung nicht ausreichte, um die gesamte Schuld zu begleichen, wurde ein dringlicher Nachtragskredit notwendig. Der Bundesrat ersuchte die FinDel am 28. August 2023 um die Genehmigung eines dringlichen Nachtrags in Höhe von 2,9 Millionen Franken. Die FinDel prüfte den Antrag des Bundesrates an ihrer Septembersitzung eingehend. Auf Grundlage der ihr vorliegenden Unterlagen prüfte sie nicht nur die Dringlichkeit des Antrags, sondern auch die Rechtmässigkeit, die Notwendigkeit und die Vorhersehbarkeit sowie weitergehende Kompensationsmöglichkeiten. Sie anerkannte die Dringlichkeit des beantragten Kredits, da jede weitere Verzögerung eine Erhöhung des geschuldeten Betrags zur Folge gehabt hätte, und gab den gewünschten Betrag frei. Der Bundesrat unterbreitete diesen Kredit dem Parlament im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2023 zur Genehmigung.
2.1.5 Humanitäre Hilfe im Nahen und Mittleren Osten
Aufgrund der zahlreichen Katastrophen im Jahr 2023 (Erdbeben in der Türkei, in Syrien, Marokko und Afghanistan, Überschwemmungen in Libyen, weltweite Hungerkrise) waren die finanziellen Mittel für die humanitäre Hilfe in kurzer Zeit fast vollständig ausgeschöpft. Angesichts der im Oktober ausgebrochenen Krise im Nahen Osten erinnerte der Bundesrat daran, dass das humanitäre Völkerrecht in diesem bewaffneten Konflikt unbedingt eingehalten werden muss, und ersuchte um zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe vor Ort. Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Kredit von 86 Millionen Franken, um die Schweizer Mittel für die humanitäre Hilfe in Israel, im besetzten palästinensischen Gebiet und in den Nachbarländern aufzustocken und den betroffenen Menschen rasch angemessene humanitäre Hilfe leisten zu können.
An einer ausserordentlichen Sitzung Anfang November prüfte die FinDel eingehend die Rechtmässigkeit, die Notwendigkeit und die Dringlichkeit des bundesrätlichen Antrags sowie die Angemessenheit des beantragten Betrags. Vor der Beschlussfassung führte sie eine Aussprache mit dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Leiter der Abteilung Finanzen des EDA in Anwesenheit des Direktors der EFK. Gestützt auf die ihr vorliegenden Unterlagen und die bei der Aussprache erhaltenen Informationen anerkannte die FinDel die Dringlichkeit und gab den gesamten Kreditbetrag frei. Die Mittel sind für die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Vereinten Nationen sowie für anerkannte schweizerische und internationale Nichtregierungsorganisationen bestimmt, die im humanitären Bereich tätig sind.
Der dringliche Kredit wurde der Bundesversammlung zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet. Das Parlament prüfte und bewilligte den Nachtragskredit von 86 Millionen Franken im Rahmen der Behandlung des Nachtrags II zum Voranschlag 2023.
3 Personalgeschäfte
Die Aufsichtstätigkeit der FinDel in personalrechtlichen Angelegenheiten ist in der am 1. Dezember 2014 zwischen der FinDel und dem Bundesrat abgeschlossenen Vereinbarung 2015 konkretisiert. Darin festgelegt ist das Vorgehen bei der mitschreitenden Finanzaufsicht (Genehmigung von Personalmassnahmen), der nachträglichen Oberaufsicht (Bericht des Bundesrates über bestimmte Bereiche wie Nebenbeschäftigungen und Arbeitsmarktzulagen) sowie bei der mitschreitenden Oberaufsicht über die verselbstständigten Einheiten des Bundes.
Gemäss den Ziffern 2.1 und 2.2 der Vereinbarung 2015 unterbreiten die Departemente die Einreihung von Funktionen in die Lohnklasse 32 oder höher und die Umbenennungen von bestimmten Funktionen vor Inkrafttreten der FinDel zur Genehmigung. Diese Geschäfte durchlaufen zuerst einen Prozess, bei dem das Eidgenössische Personalamt (EPA), das EFD und danach die FinDel die Stellenbewertung festlegen bzw. ihr zustimmen, bevor sie dem Bundesrat unterbreitet werden.
Im Jahr 2023 genehmigte die FinDel die verschiedenen Anträge der Departemente, ausser in zwei Fällen.
3.1 Transformation des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)
Im Berichtsjahr befasste sich die FinDel unter anderem mit der Neueinstufung mehrerer Funktionen beim NDB, der für die Früherkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zuständig ist. Der heutige NDB entstand aus der Zusammenführung des Inlandnachrichtendienstes und des Strategischen Nachrichtendienstes im Jahr 2010. Seine Organisationsstruktur hat sich seither kaum verändert, auch wenn ihm mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz [NDG], SR 121 ) am 1. September 2017 neue Aufgaben und Kompetenzen übertragen wurden. Die Zahl der Mitarbeitenden ist in den letzten Jahren jedoch erheblich gestiegen: Seit 2018 wurden beim NDB rund 100 zusätzliche Stellen geschaffen.
Angesichts des seit 2009 deutlich grösseren Spektrums an Bedrohungen und Risiken hat sich der NDB neu organisiert. Die Änderungen treten am 1. März 2024 in Kraft. In diesem Zusammenhang unterbreitete das Generalsekretariat des VBS der FinDel eine Neueinstufung mehrerer Führungsfunktionen zur Genehmigung. Die FinDel prüfte die Anträge an ihrer Novembersitzung 2023 eingehend. Ausserdem tauschte sie sich an der Sitzung mit dem Generalsekretär und dem Chef Ressourcen des Departements aus. Sie informierte sich insbesondere über die finanziellen Auswirkungen der neuen Funktionseinstufungen. Das Departement versicherte, dass die zusätzlichen Kosten im Rahmen der dem NDB zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausgeglichen werden. Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage kam die FinDel zum Schluss, dass die Neueinstufungen gerechtfertigt sind, und stimmte ihnen zu. Die Neuorganisation des NDB ist am 1. März 2024 in Kraft getreten.
3.2 Neue Leitung der Direktion für Aussenwirtschaft des SECO
Die Direktion für Aussenwirtschaft wurde seit der Gründung des SECO im Jahr 2000 stets durch den Staatssekretär bzw. die Staatssekretärin geführt. Das Departement beschloss, die Leitung des SECO und der Direktion für Aussenwirtschaft in Personalunion aufgrund der zu grossen direkten Führungsspanne aufzulösen. Diese Anpassung erfordert nicht nur eine Neueinstufung der Funktion der Leiterin bzw. des Leiters der Direktion für Aussenwirtschaft, sondern auch mehrerer anderer Funktionen, die zuvor direkt dem Staatssekretär bzw. der Staatssekretärin unterstellt waren.
Vor ihrem Entscheid führte die FinDel an ihrer Novembersitzung Gespräche mit dem Vorsteher, der Generalsekretärin und dem Leiter der Human Resources des Generalsekretariats des WBF. Diese teilten mit, dass die Schaffung der neuen Funktion der Leiterin bzw. des Leiters der Direktion für Aussenwirtschaft und die weiteren organisatorischen Anpassungen anfänglich zu zusätzlichen Bruttokosten in Höhe von maximal 350 000 Franken pro Jahr führen werden. Die FinDel nahm zur Kenntnis, dass das SECO die verbleibenden Mehrkosten durch verschiedene Massnahmen intern, d. h. im Rahmen der eigenen Budgets, kompensieren wird. Kurzfristig wird das Staatssekretariat punktuell darauf verzichten, bei Austritten die entsprechenden Stellen neu zu besetzen. Mittelfristig wird auch darüber nachgedacht, ob noch mehr Organisationseinheiten innerhalb der Direktion für Aussenwirtschaft als aktuell vorgesehen zusammengelegt werden sollen. Mitarbeitende, die in eine tiefere Lohnklasse zurückgestuft werden, erhalten eine befriste Lohnbesitzstandsgarantie. Da mehrere Personen in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, rechnet das SECO damit, dass die Kosten in den kommenden drei bis fünf Jahren aufgrund des Wegfalls dieser Lohnbesitzstandsgarantien schrittweise um ungefähr 130 000 Franken pro Jahr sinken werden.
Nachdem sich die FinDel darüber informiert hatte, wie die Anpassungen von den Betroffenen aufgenommen wurden, stimmte sie allen beantragten Lohnklasseneinstufungen zu.
3.3 Konsultation zur Personalverordnung von Innosuisse
Bevor die Departemente neue oder geänderte personalrechtliche Erlasse ihrer ausgelagerten Einheiten (z. B. Personalreglemente oder -verordnungen) dem Bundesrat vorlegen, unterbreiten sie diese gemäss Ziffer 4 der Vereinbarung 2015 der FinDel zur Konsultation. Die FinDel nimmt innert Monatsfrist dazu Stellung. Diese Regelung betrifft verselbstständigte Einheiten des Bundes, die dem Bundespersonalgesetz (BPG, SR 172.220.1 ) unterstellt sind oder deren spezialgesetzliche Regelung öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse unter der obersten Verantwortung des Bundesrates begründet.
Im Berichtsjahr wurde der FinDel die Personalverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zur Konsultation unterbreitet. Innosuisse wurde 2018 geschaffen und ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Aufgrund der Revision des Bundesrechts über den Datenschutz musste Innosuisse ihre Personalverordnung anpassen.
Die FinDel prüfte an ihrer Sitzung vom November 2023 den Änderungsentwurf, der ihr vom WBF unterbreitet worden war. Dabei stellte sie fest, dass die vorgenommenen Präzisierungen praxisorientiert sind und klare und transparente Regeln schaffen, mit denen der Datenschutz eingehalten wird. Zudem nahm die FinDel zur Kenntnis, dass sich Innosuisse damit noch stärker an den für das Personal der zentralen Bundesverwaltung geltenden Regeln orientiert. Die FinDel hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass sie keine Einwände gegen die Änderungen hat.
4 Querschnittsthemen
4.1 Cybersicherheit, Cyberdefence und Cyberkriminalität
Das Querschnittsgeschäft Cybersicherheit, Cyberdefence und Cyberstrafverfolgung befasst sich mit verschiedenen, departementsübergreifenden Themenbereichen. Dazu gehören zivile und militärische Cyberthemen, der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Cyberstrafverfolgung. Wie in den vergangenen Jahren widmete sich die FinDel auch intensiv den Herausforderungen bei der Abwehr von Cyberangriffen (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2022 , BBl 2023 1713, Ziff. 3.2).
Im Jahr 2016 wurde die RUAG Ziel eines massiven Cyberangriffs. Seither war die Cybersicherheit des Technologiekonzerns ein wiederkehrendes Diskussionsthema der FinDel. Bei Aussprachen mit dem Generalsekretariat des VBS (GS-VBS) und der Vorsteherin des EFD in Anwesenheit des damaligen Delegierten des Bundes für Cybersicherheit und heutigen Direktors des Bundesamtes für Cybersicherheit fokussierte sich die FinDel in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs auf die Informationssicherheit der RUAG. In der Maisitzung nahm die FinDel den Prüfbericht der EFK (22128) zur Prüfung der Informationssicherheit der RUAG MRO Holding sowie den Prüfbericht der EFK (21411) zur Prüfung der Massnahmenumsetzung im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorfällen bei der RUAG zur Kenntnis. Sie begrüsste, dass laut EFK alle Massnahmen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Datensicherheit abgeschlossen wurden und die Trennung der IT-Systeme der RUAG vollzogen ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse entschied die FinDel, das Thema Informatiksicherheit bei der RUAG ebenfalls abzuschliessen.
Der Ransomware-Angriff auf die Firma Xplain im Juni 2023, bei dem sensible Daten der Bundesverwaltung entwendet wurden, war Mitte 2023 Gegenstand von Aussprachen mit den Vorsteherinnen des EFD, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des VBS. Dabei thematisierte die FinDel den Umfang des Datendiebstahls und dessen Veröffentlichung im Darknet und liess sich näher zu den Vorbereitungen für eine Administrativuntersuchung informieren. Sie begrüsste den Entscheid des Bundesrates vom 23. August 2023, eine Administrativuntersuchung zur Aufarbeitung der Ereignisse rund um den Datenabfluss bei der Firma Xplain anzuordnen und den Untersuchungsauftrag festzulegen. Die Untersuchung begann Anfang September 2023 und sollte bis spätestens Ende März 2024 abgeschlossen sein. Das EFD setzte auf Anweisung des Bundesrates die Genfer Kanzlei Oberson Abels SA als Untersuchungsorgan ein. Diese unabhängige Stelle sollte prüfen, ob die Bundesverwaltung bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung der Xplain AG sowie in der Zusammenarbeit mit der Firma ihre Pflichten erfüllt hat. Ziel war es auch, Massnahmen zu identifizieren, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Gesamtuntersuchung endete mit einem schriftlichen Schlussbericht nach Artikel 27 j der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV). Dieser Bericht enthält die Ergebnisse und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Das Generalsekretariat des EFD (GS-EFD) fungierte als bundesinterne Koordinationsstelle und vereinbarte - unter Einbeziehung des GS-VBS, des Generalsekretariats des EJPD (GS-EJPD) und der BK (Kerngruppe) - mit dem Untersuchungsorgan dessen Rechte und Pflichten. Mit dem Bundeskanzler erörterte die FinDel die Administrativuntersuchung zur Aufarbeitung des Datenabflusses und seine Einschätzung zur Gesamtsituation im Bereich der Cybersicherheit der Bundesverwaltung. Der Bundeskanzler betätigte die Beurteilung der FinDel, dass die Bedeutung der Sicherheit im digitalen Bereich unterschätzt wird.
Mitte November wurde mit der Firma Concevis ein weiterer Software-Dienstleister der Bundesverwaltung Ziel eines Hackerangriffs. Die Vorsteherin EFD erläuterte Mitte November, es sei davon auszugehen, dass sowohl Daten von Concevis selbst als auch Kundendaten abgeflossen sind. Alle Verwaltungseinheiten des Bundes, welche Leistungen von Concevis bezogen hatten, könnten deshalb potenziell betroffen sein. Bis Mitte November durchgeführte Analysen des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) hätten keinerlei Hinweise ergeben, dass Systeme des Bundes kompromittiert worden sind.
Die FinDel nahm den Beschluss des Bundesrates vom 8. November 2023, das Informationssicherheitsgesetz (ISG) ab 2024 in Kraft zu setzen, zur Kenntnis. Das ISG führt die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Sicherheit von Informationen und Informatikmitteln des Bundes in einem einzigen Erlass zusammen. Das Gesetz und seine vier Ausführungsverordnungen (Informationssicherheitsverordnung; Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen; Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren; Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes) legen für alle Behörden und Organisationen des Bundes einheitliche Mindestanforderungen an die Informationssicherheit basierend auf internationalen Standards fest. Wie der Bundesrat ist auch die FinDel der Ansicht, dass die Cybersicherheit des Bundes nicht bei der eigenen Informatikinfrastruktur endet. Der Schutz der Informationen und Daten des Bundes muss auch bei Dritten, Kantonen und internationalen Partnern gewährleistet sein. Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) und seine vier Ausführungsverordnungen bieten dafür ausreichende Richtlinien.
In der neuen Legislaturperiode 2023-2027 wird die FinDel die Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen im neuen Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), die Strategien zur zivilen Cybersicherheit im neuen Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und die militärischen Cyberthemen im neuen Kommando Cyber (Kdo Cy) aufmerksam weiterverfolgen.
4.2 Digitale Transformation in der Bundesverwaltung
Digitalisierungsstrategien
Im Jahr 2023 genehmigte der Bundesrat drei aufeinander abgestimmte Strategien für die digitale Transformation. Die «Strategie Digitale Schweiz 2024» setzt Schwerpunkte für die digitale Transformation in der Schweiz und dient allen öffentlichen und privaten Akteuren des Landes als Orientierung. Die «Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027» ist eine gemeinsame Strategie von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden und richtet sich übergreifend an die öffentlichen Verwaltungen.
Die «Strategie Digitale Bundesverwaltung» befasst sich spezifisch mit der digitalen Transformation der Bundesverwaltung. Gegenüber früheren Strategien setzt der Bundesrat neu auf eine längere Laufzeit und ein agiles Vorgehen. Die Verwaltung kann Massnahmen jährlich neu priorisieren und so flexibel auf die ständige Veränderung reagieren. Der Bundesrat kann die Strategie jederzeit anpassen.
Die FinDel liess sich im Berichtsjahr vom Bundeskanzler und vom Leiter des Bereichs DTI der BK über die Arbeiten an der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» informieren und nahm diese zur Kenntnis. So sehr diese Strategien als Leitplanken für die Adressaten von Nutzen sein können, so sehr bewegen sie sich auf einer abstrakten Ebene und bedürfen der Konkretisierung.
Erfolgsfaktoren für die Digitalisierung in der Bundesverwaltung
Anfang September 2023 befasste sich die FinDel mit einem Synthesebericht der EFK, in dem die Erkenntnisse aus sechzehn ausgewählten Prüfungen zur digitalen Transformation ausgewertet wurden. Die EFK kam zum Schluss, dass der Bund erst am Anfang der digitalen Transformation steht. Während rund ein Viertel der geprüften Projekte auf dem richtigen Weg war, wurden bei rund der Hälfte der geprüften Projekte wesentliche Mängel festgestellt. Diese betrafen häufig Schwachstellen im Bereich der strategischen Führung, zu wenig ambitionierte Ziele sowie unzureichende Steuerung und Strukturen. Schwierigkeiten gab es auch in der operativen Projektführung. So wurden teils nicht alle relevanten Stakeholder mit ihren Bedürfnissen und Geschäftsprozessen einbezogen, rechtliche Grundlagen nicht konsequent genug überarbeitet, die Datenqualität und das Datenmanagement vernachlässigt sowie Handlungsspielräume zu wenig genutzt. Die EFK hat aus ihren Erkenntnissen sieben Erfolgsfaktoren für Digitalisierungsvorhaben der Bundesverwaltung definiert (aufeinander abgestimmte Vision, Strategie und Steuerung, ambitionierte Projektziele, Engagement der obersten Führung, Überarbeitung des rechtlichen Rahmens, End-to-end-Sicht mit Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Stakeholder, konsequente Nutzung der Daten als zentrale Ressource und Nutzung von Handlungsspielräumen).
Die FinDel erachtet den Synthesebericht der EFK als eine äusserst wertvolle Grundlage für die parlamentarischen Oberaufsichtsorgane, die sich mit der digitalen Transformation und mit Digitalisierungsprojekten der Bundesverwaltung befassen. Sie hat den Bericht an die FK weitergeleitet.
Netzwerkstrategie
Die im 2022 überarbeitete Strategie «Netzwerke des Bundes» hält fest, dass für die Vernetzung zwischen Bund und Kantonen zwei physisch getrennte Netzwerke eingesetzt werden. Das Netzwerk für Anwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes erfüllt die höheren Anforderungen an die Sicherheit und Verfügbarkeit. Diese physische Trennung ist mit Mehrkosten verbunden und ist nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten sie umsetzen. Daher gilt dieser Grundsatz unter dem Vorbehalt, dass die Kantone die Trennung in ihren Infrastrukturen umsetzen. Falls dies nicht erfolgt, soll im Rahmen der Ablösung der aktuellen Netzwerkkomponenten ab 2024 auf diese physische Trennung verzichtet werden.
Der Leiter des Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der BK informierte die FinDel Ende Mai 2023 über den Entscheid, dass nur noch ein Netzwerk eingesetzt werden soll, weil nicht alle Kantone eine Trennung vornehmen. Die FinDel begrüsst dies grundsätzlich, da dadurch keine Mehrkosten anfallen. Gleichzeitig erwartet sie, dass eine angemessene Sicherheit und Verfügbarkeit des Netzes sichergestellt wird.
Organisation der IKT-Steuerung- und Lenkung in der Bundesverwaltung
Im Jahr 2014 richtete die FinDel Empfehlungen an den Bundesrat, in denen sie etwa eine zentralere Führung und Steuerung der Informatik (Gouvernanz), die Einführung einer bundesweiten Geschäfts- und Informatik-Architektur und eine departementsübergreifende Mittelfristplanung anregte (vgl. Anhang 8.2.3).
Ende September 2023 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI; SR 172.010.58 ) beschlossen. Es handelte sich um kleinere Anpassungen u. a. als Folge einer Zwischenevaluation der Organisation für die digitale Transformation der Bundesverwaltung (vgl. Tätigkeitsbericht 2022 FinDel, BBl 2023 1713, Ziff. 3.3).
Die FinDel nahm von der Präzisierung der Zuständigkeiten und der Harmonisierung der bundesweiten Koordination Kenntnis. Sie stellte gleichzeitig fest, dass ihre zentralen Anliegen und die Umsetzung ihrer pendenten Empfehlungen nicht Bestandteil der Verordnungsanpassung waren. Es sind dies vor allem der wirksamere Einsatz der beschränkt verfügbaren finanziellen Ressourcen, die stärkere Nutzung von Synergieeffekten, die Ausweitung der zentral vom Bereich DTI geführten Standarddienste, die bessere Koordinierung und Priorisierung der Digitalisierungsvorhaben und eine Erweiterung der über die Departemente hinausreichende Weisungsbefugnisse des Bundeskanzlers bzw. des Delegierten des Bereichs DTI. Sie wird diese Anliegen 2024 erneut thematisieren.
4.3 Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung
Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung sind Projekte oder Programme, welche die digitale Transformation sowie die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) betreffen. Sie bedürfen einer verstärkten strategischen und operationellen Lenkung, Koordination und Überwachung aufgrund der benötigten Ressourcen, ihrer strategischen Bedeutung, ihrer Komplexität oder der mit ihnen verbundenen Risiken (Art. 20 VDTI). Für die Festlegung neuer Schlüsselprojekte sowie für die Kenntnisnahme und Übermittlung der halbjährlichen Statusübersichten des Bereichs DTI der BK an die parlamentarischen Oberaufsichtsorgane (FinDel, FK und Geschäftsprüfungskommission [GPK]) ist der Bundeskanzler zuständig.
Im vorliegenden Kapitel wird auf die Form der halbjährlichen Berichterstattung sowie projektübergreifende Aspekte eingegangen. Ausgewählte Schlüsselprojekte werden in separaten Kapiteln dieses Berichts behandelt.
Übersicht
Mitte 2023 wurden insgesamt 21 Vorhaben der zentralen Bundesverwaltung im Umfang von über 6 Milliarden Franken als Schlüsselprojekte geführt. Aus Kostensicht entfallen knapp drei Viertel (rund 4,3 Milliarden Franken) auf die acht Schlüsselprojekte des VBS (vgl. Ziff. 5.5.3) und ein Sechstel (rund 1 Milliarde Franken) auf die drei Schlüsselprojekte des EFD (vgl. Ziff. 5.6). Im Frühjahr 2023 bestimmte der Bundeskanzler das zukünftige Programm DigiSanté zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitsbereich des EDI, das Vorhaben E-ID ¹ des EJPD und das Programm RUVER ² des VBS als neue Schlüsselprojekte. Das ehemalige Programm «Entflechtung IKT-Basisleistungen VBS» wurde im Gegenzug redimensioniert. Abgeschlossen wurde das Programm ESYSP ³ .
Die FinDel verfolgt die Umsetzung und Entwicklung der Schlüsselprojekte regelmässig im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzoberaufsicht. Sie stützt sich vor allem auf die Statusübersichten des DTI, die Prüfberichte der EFK und auf Aussprachen mit den zuständigen Departementen und Ämtern sowie dem bzw. der Delegierten des Bundesrates für Digitale Transformation und IKT-Lenkung. In den Jahren 2022 und 2023 befasste sich eine Subdelegation vertieft mit den Risiken der Schlüsselprojekte des VBS und den gegenseitigen Abhängigkeiten (vgl. Ziff. 5.5.3).
Auf Wunsch der FinDel prüft die EFK jeweils auch, ob die in den einzelnen Statusberichten gemachten Angaben der Realität entsprechen. Für die FinDel sind diese Hinweise sehr wertvoll, um die Verlässlichkeit der Statusberichte zu beurteilen.
Anpassung der Fortschrittskontrolle
Seit Anfang 2023 enthalten die Statusberichte zu den einzelnen Vorhaben neu eine Meilensteintrendanalyse sowie eine grafische Darstellung der Entwicklung der geplanten und effektiven Kosten. Zudem müssen die Projektverantwortlichen jeweils eine aktuelle Prognose zur Zielerreichung und zum erwarteten Nutzen per Projektabschluss abgeben. Die FinDel begrüsst diese Anpassungen, da die Oberaufsicht damit über verständlichere Angaben zum Fortschritt der Schlüsselprojekte verfügen.
Abhängigkeiten zwischen den Schlüsselprojekten
Die für ein Schlüsselprojekt zuständige Verwaltungseinheit liefert dem Bereich DTI der BK jeweils per Ende Juni und Ende Dezember einen Statusbericht über ihr Vorhaben. Der Bereich DTI erstellt daraus im Auftrag der FinDel einen konsolidierten Bericht über den Stand aller Schlüsselprojekte (Statusübersicht). Dieser Gesamtbericht enthält auf Verlangen der FinDel eine Einschätzung sowie Kommentare des Bereichs DTI zu den einzelnen Projekten aus der Gesamtsicht der Digitalisierung in der Bundesverwaltung. Im Auftrag der FinDel weist der Bereich DTI seit 2023 auch auf wichtige Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schlüsselprojekten hin. Für die FinDel sind die unabhängigen Einschätzungen des Bereichs DTI eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der übergeordneten Risiken.
Zugang zu den Statusberichten
Präzisiert hat die FinDel mit dem Bereich DTI den Zugang zu den einzelnen Statusberichten der Verwaltungseinheiten. Diese unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ). Der Gesamtbericht, der die im Auftrag der FinDel abgegebenen Einschätzungen des Bereichs DTI enthält, ist eine Kommissionsunterlage. Sie untersteht dem Kommissionsgeheimnis (Art. 47 ParlG) und fällt nicht in den Anwendungsbereich des BGÖ (Art. 4 BGÖ).
¹ Aufbau von Strukturen für staatlich anerkannten elektronischen Identifikationsnachweis.
² Entflechtung von militärisch einsatzkritischen und militärisch nicht einsatzkritischen IKT-Leistungen.
³ Erneuerung der Systemplattform zur Erfassung der biometrischen Daten.
4.4 Auswirkungen des Ukrainekriegs
Anfang 2023 befasste sich die FinDel eingehend mit den Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die Schweiz und den Bundeshaushalt. Bis dahin hatte sie vor allem die Auswirkungen dieses bewaffneten Konflikts im Migrationsbereich untersucht. An ihrer Februarsitzung beschloss sie, alle wichtigen Bundesratsbeschlüsse zu diesem Thema an ihren Sitzungen zu traktandieren. Das Thema Ukrainekrieg war auch an den jeweiligen jährlichen Aussprachen mit den Vorsteherinnen und Vorstehern des EDA, des EJPD, des VBS, des EFD und des WBF traktandiert.
In den verschiedenen Aussprachen mit den Vorsteherinnen und Vorstehern der betroffenen Departemente informierte sich die FinDel über die Massnahmen, die nach Russlands Angriff auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 ergriffen wurden. Diese Massnahmen umfassen politische Unterstützung (Verurteilung des Angriffs und Übernahme der EU-Sanktionen), humanitäre Hilfe und internationale Zusammenarbeit, Hilfe beim Wiederaufbauprozess sowie die Betreuung und Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden in der Schweiz. Ein Jahr nach Ausbruch des Konflikts wies der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz rund 1,3 Milliarden Franken für Hilfsmassnahmen zugunsten der Ukraine bereitgestellt hatte, davon über 270 Millionen Franken für die Unterstützung des Landes im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und weiterer Massnahmen sowie 1,035 Milliarden für die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Im Jahr 2023 wurde ein neues Unterstützungspaket in Höhe von 140 Millionen Franken für die Ukraine und Moldau freigegeben.
Die FinDel nahm bei dieser Gelegenheit Kenntnis davon, dass die Debatten über eine mit der Schuldenbremse konforme Verbuchung der im Rahmen des Ukrainekriegs gesprochenen Finanzmittel noch laufen.
Die FinDel setzt ihre Arbeiten in diesem Bereich auch 2024 fort.
5 Schwerpunktthemen
5.1 Behörden und Gerichte
Schlüsselprojekt Cloud Enabling Büroautomation (CEBA)
Im Mai 2022 befasste sich die FinDel anlässlich einer Aussprache mit dem Delegierten des Bundesrates für die digitale Transformation und IKT-Steuerung erstmals mit dem Schlüsselprojekt CEBA. Die Generalsekretärenkonferenz äusserte sich Ende November 2022 positiv zur Einführung von Microsoft 365. Auf dieser Grundlage wurde im Februar 2023 der endgültige Beschluss zur Einführung getroffen.
Das Projekt CEBA führt die Cloud-Version von Microsoft 365 als neuen Standard in der Bundesverwaltung ein und koordiniert den Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen bundesweit. Dies soll den Mitarbeitenden weiterhin den Zugang zu modernen Office-Anwendungen ermöglichen. Technische und organisatorische Schutzmassnahmen gewährleisten, dass die Daten des Bundes weiterhin vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Das Projekt zur Ablösung der bestehenden Office-Lösung wurde 2019 initialisiert und wird Ende 2025 mit der Migration abgeschlossen sein.
Für das Schlüsselprojekt CEBA wurde mit einem Nachtrag zum Voranschlag 2023 ein Verpflichtungskredit von 14,9 Millionen Franken beantragt, der vom Bundesrat Mitte Februar genehmigt wurde. Die BK informierte die FinDel im Jahr 2023 ausführlich über die Vorarbeiten und die Begleitmassnahmen zur Einführung von Microsoft 365 als neuer Office-Version.
Anfang Juli 2023 nahm die FinDel zur Kenntnis, dass aus Sicht der BK mittelfristig keine valable Alternative zu Microsoft 365 existiert. Frühere Abklärungen ergaben, dass die Wechselkosten, beispielsweise zu einer Open-Source-Software, sehr hoch sind. Die EFK informierte die FinDel, dass sie im Vormonat beschlossen hatte, das DTI-Schlüsselprojekt CEBA zu prüfen. Der Bericht wird der FinDel voraussichtlich Anfang 2024 zugestellt.
Mitte 2023 wies das CEBA-Projekt eine leicht negative Entwicklung betreffend Kosten, Termine und Personal auf. Im November kam die FinDel zum Schluss, dass das Projekt insgesamt auf Kurs ist. Für die Oberaufsicht bestand kein Handlungsbedarf. Die Arbeiten für den Aufbau der Integrationsumgebung liefen planmässig, während es aufgrund von Ressourcenengpässen und technischen Herausforderungen beim Aufbau der Produktionsumgebung zu gewissen Verzögerungen kam. Gemäss der Planung hat diese Verzögerung hingegen keine Auswirkungen auf den Projektabschluss per Ende 2025. Der umfassende Rollout bei den Kunden des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) bleibt für 2024 geplant. Das weitere Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der BK und den Departementen.
Die FinDel wird das DTI-Schlüsselprojekt CEBA auch 2024 weiterhin aufmerksam verfolgen.
5.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Internationales Genf
Die FinDel übt im Bereich des internationalen Genf die begleitende Oberaufsicht über die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI, Fondation des immeubles pour les organisations internationales ) aus und beaufsichtigt die vom Parlament bereits genehmigten Projekte und die damit einhergehenden Budgets. Da das Thema internationales Genf für den Bund sehr wichtig ist, setzt die FinDel es bei jeder jährlichen Anhörung des EDA-Vorstehers auf die Tagesordnung. Im Jahr 2023 standen die Entwicklung von Bauprojekten sowie die Strategie und das Geschäftsmodell der FIPOI im Mittelpunkt der Gespräche.
Stand der Bauprojekte des internationalen Genf
Angesichts der sehr hohen Kosten der Bau- und Renovationsprojekte im Immobilienpark des internationalen Genf prüft die FinDel jedes Jahr den jährlichen Lagebericht und den Zwischenbericht des EDA. Diese Berichte informieren über den Stand der Projekte, die von der Schweiz mittels Immobiliendarlehen unterstützt werden, und nennen die neuen Projekte, zu denen in den kommenden Jahren ein Darlehensgesuch gestellt werden könnte.
Das EDA merkte in seinem jährlichen Lagebericht vom 31. Juli 2023 an, dass es bei einigen Bauprojekten Schwierigkeiten bei der Beschaffung bestimmter Materialien gibt und sich dies auf die Gesamtkosten und die Baustellenplanung auswirken könnte. Die Kosten für das Bauprojekt der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) liegen zwischen 20 und 26 Prozent über dem ursprünglichen Projektbudget, das von den Mitgliedsstaaten genehmigt wurde. Diese Mehrkosten sind der Inflation und den erhöhten Rohstoffpreisen geschuldet und auf die maximale Risikoeinschätzung der bietenden Generalunternehmen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Materialien zurückzuführen.
Der EDA-Vorsteher erklärte an der Sitzung im September, dass die FIPOI und das EDA die Mehrkosten genau verfolgen. Der ITU-Rat, in dem auch die Schweiz vertreten ist, entschied im Juli, das Bauprojekt anzupassen, um das genehmigte Budget einzuhalten. Das ITU-Sekretariat wird das Projekt zusammen mit den betroffenen Stellen entsprechend überarbeiten. Die FinDel nahm zur Kenntnis, dass eine Darlehenserhöhung nicht ausgeschlossen ist.
Strategie und Geschäftsmodell der FIPOI
Die Jahresrechnung 2022 der FIPOI wies einen Verlust von 500 000 Franken aus und auch für die nächsten Geschäftsjahre werden Verluste prognostiziert. Die FinDel wollte wissen, wie sich die Liquidität der FIPOI in den nächsten Jahren entwickeln wird und inwieweit die verfügbaren Reserven ausreichen.
Der EDA-Vorsteher legte bei seiner Anhörung im September dar, dass die jüngsten Hochrechnungen eine bessere Lage als budgetiert aufzeigen. Ende Juni hatte die FIPOI den ursprünglich prognostizierten Verlust bereits um 310 000 Franken verringern können. Die FinDel zeigte sich zufrieden, als sie erfuhr, dass die FIPOI auf Anstoss von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons und der Stadt Genf ihr Geschäftsmodell aktualisiert hat, um weitere Einnahmen zu generieren. Positive Effekte werden ab dem Jahr 2024 erwartet, in dem bereits ein finanzielles Gleichgewicht erreicht werden könnte.
5.3 Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
Covid-19, Arzneimittel und Impfleistungen
Im Jahr 2023 setzte die FinDel ihre mitschreitende Finanzaufsicht über das EDI im Bereich der Beschaffung von Arzneimitteln und der Übernahme von Impfleistungen mit einem Halbjahresbericht zu den folgenden fünf Themen fort: Arzneimittel zur Unterstützung der Versorgung der Kantone, neue Arzneimittel für ambulante Therapien, Arzneimittel zur passiven Immunisierung, Übernahme von Impfleistungen sowie Beiträge an Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln.
Für die Herstellung und die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln wurde aus der Kreditrestanz 2022 ein Betrag von 6,1 Millionen Franken ins Jahr 2023 übertragen. Die FinDel nahm Kenntnis davon, dass nur noch zwei von ursprünglich vier Unternehmen Beiträge erhalten. Da der Bundesrat das Förderprogramm bis 2024 verlängert hat, wird die FinDel die Mittelverwendung in diesem Bereich weiterhin verfolgen.
Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht Grüter
Nachdem die Finanzkommissionen im Jahr 2022 festgestellt hatten, dass in den Verträgen mit den Herstellern von Covid-19-Impfstoffen teilweise kein Parlamentsvorbehalt vereinbart wurde, führte das EDI eine Administrativuntersuchung durch, mit der die Prozesse, die Rollen, die Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei der Impfstoffbeschaffung des Bundes während der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 untersucht wurden.
Die FinDel nahm an ihrer Sitzung im Februar Kenntnis davon, dass die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihren ursprünglichen Antrag, die abgeschlossenen Verträge mit Impfstoffherstellern seien zu analysieren, zurückgezogen hatte.
Die FinDel überprüfte im Berichtsjahr die Umsetzung der zehn im Bericht über die Administrativuntersuchung (Bericht Grüter) formulierten Empfehlungen.
Die Anhörung des EDI-Vorstehers im April ergab, dass die Umsetzung der Empfehlungen 1 bis 9, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegen, auf gutem Weg ist und nur die Ausarbeitung der für die neue Krisenorganisation notwendigen Rechtsgrundlagen noch hängig ist.
Die Empfehlung 10 (allenfalls zu verstärkende Oberaufsicht des Parlamentes) wurde von der FinDel an deren Sitzung im Februar und von den FK an deren gemeinsamer Sitzung im Juni behandelt. Weder die FinDel noch die FK erkannten Handlungsbedarf. Das bestehende System der mitschreitenden Oberaufsicht, das über den gesamten Verlauf der Covid-19-Krise zur Anwendung kam, habe sich bewährt.
Fortsetzung der Arbeiten zur Abrechnung von Covid-19-Tests
Die FinDel ersuchte den Bundesrat im Dezember 2022 nach einem Bericht der EFK (22627), seine Anstrengungen zu verstärken, um ungerechtfertigte Zahlungen im Rahmen der Verrechnung von Covid-19-Tests aufzudecken und zu verhindern.
Im April 2023 informierte der Bundesrat, dass er die Forderungen der FinDel unterstützt und entschlossen ist, die Untersuchung der Verdachtsfälle fortzusetzen. Er kam den Forderungen der FinDel also nach. Der Bundesrat orientierte auch, dass ein Konzept zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt wurde und Querschnittsanalysen durchgeführt wurden. Diese Aussage wurde durch eine Nachprüfung der EFK (23641) bestätigt.
Die FinDel nahm an ihrer Sitzung im November 2023 Kenntnis vom Ergebnis der Querschnittsanalysen, welche von einer der grössten Krankenversicherungen der Schweiz erstellt wurden. Neben den Leistungserbringern, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits bekannt waren, konnten weitere 80 bisher als nicht auffällig identifizierte Leistungserbringer als potenziell auffällig erfasst werden. Dieses Ergebnis bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es in grossem Ausmass zu unrechtmässigen Abrechnungen kam - die Querschnittsanalyse ist lediglich ein Indikator. Das BAG verfolgt diese Fälle risikobasiert mit Nachdruck und geht konsequent gegen Missbrauch vor. Dank der intensiven Arbeit des BAG konnten bis anhin Rückforderungen im Umfang von 19 Millionen Franken erhältlich gemacht werden. Zudem wurden erste strafrechtliche Schritte eingeleitet.
5.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Migration
Anfang Juli 2023 liess sich die FinDel von der Vorsteherin des EJPD über die Situation im Migrations- und Asylbereich sowie über die finanzielle Entwicklung informieren.
Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 24 511 Asylgesuche und 74 959 Gesuche für den Schutzstatus S (von Geflüchteten aus der Ukraine) gestellt. Allein der Anstieg bei den Asylgesuchen ohne Schutzstatus S entspricht 64 Prozent mehr als im Jahr 2021. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden 14 357 Asylgesuche gestellt. Das sind 4041 Gesuche mehr als in den ersten sieben Monaten des Jahres 2022. Die Vorsteherin des EJPD erwartete bis Ende 2023 im wahrscheinlichsten Szenario um die 28 000 Asylgesuche. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass diese Zahl je nach Entwicklung jedoch bis auf 35 000 Gesuche steigen könnte.
Aufgrund der weiter ansteigenden Asylgesuchszahlen hat das Parlament dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2023 befristete Stellen bis mindestens 2024 im Umfang von 29,7 Millionen Franken bewilligt. Um die steigenden pendenten Asylgesuche (12 239 per Ende 2022) abzubauen, wird das SEM 180 Personen einstellen und ausbilden.
Auch der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Flüchtlingsbewegungen nach Westeuropa haben weiterhin weitreichende finanzielle und personelle Auswirkungen für die Schweiz. Der notwendige personelle Mehrbedarf für das S-Verfahren wurde vom SEM für den Voranschlag 2024 auf insgesamt rund 45 zusätzliche befristete Vollzeitstellen oder rund 6,8 Millionen Franken geschätzt.
Bis Mitte 2023 hatten in der Schweiz rund 84 000 Personen einen Antrag auf Schutzstatus S gestellt. Die Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine stellen für den Bundeshaushalt auch im Voranschlag 2024 eine hohe Belastung dar. Der Bundesrat hat beschlossen, dass 1,2 Milliarden Franken für Schutzsuchende aus der Ukraine (Status S) im Voranschlag 2024 als ausserordentliche Ausgaben gemäss Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) beantragt werden, da diese Ausgaben unvorhersehbar und nicht steuerbar seien.
In Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden verfügte das SEM Mitte 2023 über rund 10 000 Plätze. Die EJPD-Vorsteherin wies darauf hin, dass die Suche nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen in Militärgebäuden weiterhin im Gange sei und mit den Kantonen ein positiver Dialog über den Einsatz von Zivilschutzunterkünften aufgenommen wurde. Zusätzlich zu dieser Vorausplanung für das Jahr 2023 sei das SEM dabei, die gemeinsam von Bund und Kantonen im 2016 festgelegten Eckwerte zur Notfallplanung im Bereich Asyl erneut zu überprüfen und zu aktualisieren.
Ferner nahm die FinDel zur Kenntnis, dass es dem SEM in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Coronapandemie auf den Asylverfahrens- und Rückkehrprozess nicht möglich war, die Verfahrensdauern mit der Umsetzung der Beschleunigungsvorlage zu senken und die gesetzlichen erstinstanzlichen Ordnungsfristen einzuhalten. Diese negative Entwicklung hat sich 2022 aufgrund des Ukrainekriegs und des Anstiegs der Asylgesuche im zweiten Halbjahr 2022 fortgesetzt. Eine signifikante Beschleunigung sei erst wieder nach einer Reduktion der bisher akkumulierten erstinstanzlichen Pendenzen auf rund 4200 erstinstanzlich pendente Gesuche, die dann alle in Bearbeitung sind (Fonds de Roulement), realistisch.
In der Aussprache mit der EJPD-Vorsteherin wurde die FinDel auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Migrationsdruck mittel- und langfristig eher noch zunehmen wird. Gründe dafür sind die aktuelle geopolitische Situation und die Folgen der Pandemie. Dadurch sind die Lebensmittelpreise und Energiekosten gestiegen, was vielen Menschen die Existenzgrundlage raubt. Hinzu kommen auch die negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung. Zudem werden Migrantinnen und Migranten zunehmend von autoritären Staaten als Druckmittel gegenüber europäischen Demokratien missbraucht.
Die FinDel wird die Situation im Migrations- und Asylbereich sowie deren finanzielle Entwicklung im Rahmen der nächsten Aussprache mit dem neuen Vorsteher des EJPD erneut aufgreifen und weiterverfolgen.
5.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
5.5.1 Staatssekretariat für Sicherheitspolitik im VBS
Der Bundesrat hat im April 2023 entschieden, ein Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) zu schaffen. Am 22. November 2023 legte der Bundesrat mittels der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS; SR 172.214.1 ) die rechtliche Grundlage für das SEPOS fest.
Ende September 2023 teilte die FinDel dem Bundesrat in einem Brief ihre Bedenken über die Schaffung eines neuen Staatssekretariats und die damit verbundene Ernennung einer neuen Staatssekretärin bzw. eines neuen Staatssekretärs mit und wies darauf hin, dass sie das Vorhaben durchaus kritisch beurteilt.
Um eine Vielzahl offener Fragen zur Schaffung des neuen Staatssekretariats zu klären, führte die FinDel Anfang Juli und Anfang September 2023 zwei Aussprachen mit der Vorsteherin des VBS. Dabei wurden grundlegende Fragen erörtert, insbesondere betreffend die Notwendigkeit, Aufgaben, Organisation und Befugnisse des neuen Staatssekretariats sowie betreffend dessen Einbettung in die Gesamtorganisation des VBS und Positionierung im Vergleich zu den bestehenden Staatssekretariaten in der Bundesverwaltung. Ein besonderes Augenmerk lag auf den finanziellen und personellen Auswirkungen. Die Vorsteherin VBS versicherte der FinDel, dass die Schaffung des Staatssekretariats grundsätzlich finanzhaushaltsneutral erfolgen soll. Dies abgesehen von zusätzlichen Stellen für die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit, die gestützt auf das Anfang 2024 in Kraft getretene Informationssicherheitsgesetz auch ohne die Schaffung des SEPOS hätten aufgebaut werden müssen.
Nach der ersten Aussprache war für die FinDel weiterhin unklar, weshalb für weitgehend strategische, konzeptionelle und koordinative Aufgaben wie die Erarbeitung sicherheitspolitischer Grundlagen und die Koordination der sicherheitspolitischen Kooperation im Inland und auf internationaler Ebene ein neues Staatsekretariat erforderlich ist, das zudem über beschränkte Entscheid- und Weisungsbefugnisse verfügt. Sie verlangte vom VBS einen Gesamtüberblick über die Organisationseinheiten und Aufgaben im VBS, die ins SEPOS verschoben werden, sowie eine detaillierte Personal- und Aufgabenplanung und liess sich diese im Rahmen der zweiten Aussprache im Einzelnen erörtern.
Gegenüber dem Bundesrat erneute die FinDel ihre kritische Haltung zur Schaffung von zusätzlichen Staatssekretariaten. Sie wies darin darauf hin, dass sie dem Bundesrat bereits 2014 ihre Erwartung mitgeteilt hatte, bei der Schaffung von Staatssekretariaten eine gewisse Zurückhaltung zu üben. Aufgrund des hervorgehobenen Stellenwerts der Haltung der FinDel im Kommentar von Thomas Sägesser ⁴ zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010 ) sollte dies auch dem Bundesrat bekannt gewesen sein. Die FinDel empfahl dem Bundesrat erneut, ihr seine Strategie hinsichtlich der Schaffung neuer Staatssekretariate aufzuzeigen und darzulegen, inwieweit er bei zukünftigen Begehren von den im RVOG vorgesehenen Alternativen (Art. 45 a Abs. 1 und 2; Art. 56 RVOG) Gebrauch zu machen gedenkt, bevor er ein neues Staatssekretariat schafft (vgl. Empfehlung Anhang 8.1.1).
Die FinDel hat des Weiteren Kenntnis von den Schwierigkeiten bei der Personalbesetzung des SEPOS und der Suche nach einer geeigneten Staatssekretärin bzw. einem geeigneten Staatssekretär genommen.
⁴ Vgl. Thomas Sägesser, Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997, 2 . Auflage, S. 619 f.
5.5.2 Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)
Anfang Dezember 2022 beschloss der Bundesrat, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) im Generalsekretariat des EFD in ein ziviles Bundesamt im VBS zu überführen. Gleichzeitig beauftragte er das VBS, dem Bundesrat bis Ende Juli 2023 die notwendigen Verordnungsanpassungen zu unterbreiten, um dem neuen Bundesamt die heutigen Aufgaben des NCSC zu übertragen. Die Verordnungen wurden vom Bundesrat am 22. November angepasst und bildeten die rechtliche Grundlage für den operativen Start des neuen Bundesamts am 1. Januar 2024.
Ende September 2023 verabschiedete das Parlament zudem eine Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG), mit welcher eine Meldepflicht für Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei Cyberangriffen eingeführt wurde. Im ISG sind die Aufgaben der zentralen Meldestelle für Cyberangriffe definiert. Die FinDel begrüsste dies, hatte sie sich doch stets für eine solche Meldepflicht ausgesprochen.
Sie begleitete die Arbeiten zur Überführung des NCSC in das neue BACS aufmerksam und führte im Jahr 2023 sowohl mit der Vorsteherin VBS als auch mit der Vorsteherin EFD Aussprachen. Die grösste Herausforderung bei der Überführung des NCSC in das BACS stellte laut VBS der sportliche Zeitplan dar. Dieser werde vom zuständigen Projektteam gut gemeistert.
Für die FinDel war zentral, dass das BACS über ausreichende Kompetenzen, Ressourcen und Weisungsrechte verfügt, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. In diesem Zusammenhang betonte die Vorsteherin des VBS, dass das neue Bundesamt seine Supportaufgaben eigenständig erfüllen wird. Dadurch sollen das Sachverständnis und die Fachkompetenz der Mitarbeitenden sowie die Unabhängigkeit gewährleistet werden. Insgesamt wurden vier Stellen dafür plafonderhöhend genehmigt, um dem Bundesamt in den Bereichen Recht, Finanzen und HR die nötige Selbstständigkeit zu geben. Der mittelfristige Mehrbedarf lasse sich nur schwer einschätzen. Angesichts der Bedrohungslage sei jedoch davon auszugehen, dass zusätzlicher Bedarf entstehen werde.
Mitte November 2023 orientierten die Vorsteherin des EFD und der designierte Direktor des BACS über den Stand der Umsetzung und das Zusammenwirken des GS-VBS, des GS-EFD und des NCSC. Der Betrieb des NCSC sei in neuer Konstellation zufriedenstellend getestet worden und das Synergiepotenzial, das aufgrund des Wechsels des NCSC ins VBS entsteht, werde ausgenutzt. Die genehmigten plafond-erhöhenden Stellen waren im November 2023 noch nicht alle besetzt. Jedoch sind ausreichend qualifizierte Bewerbungen dafür eingegangen. Das VBS versicherte, dass das NCSC auch nach der Überführung ins VBS seinen zivilen Charakter beibehalten und die Beziehung zu den zivilen Partnern sowie den Kantonen aufrechterhalten wird.
Die FinDel wird die weitere Entwicklung des BACS im Jahr 2024 aufmerksam verfolgen.
5.5.3 Digitale Transformation und IKT-Steuerung im VBS
Anfang 2022 setzte die FinDel eine nicht ständige Subdelegation ein, bestehend aus zwei Mitgliedern der FinDel. Deren Mandat wurde Ende 2022 um ein Jahr verlängert. Im Rahmen der Finanzoberaufsicht befasste sich die Subdelegation mit ausgewählten Top-Projekten und Schlüsselprojekten des VBS. Sie führte Aussprachen mit den Verantwortlichen des GS-VBS, der Gruppe Verteidigung und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) und informierte die FinDel regelmässig über ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse. Die EFK unterstützte die Subdelegation beratend.
Der Fokus der Subdelegation lag insbesondere auf den vielfältigen Interdependenzen zwischen den Top- und Schlüsselprojekten des VBS und deren Entflechtung. Sie beschäftigte sich mit dem Aufbau einer departementsweiten Architektur sowie einem aussagekräftigen Portfoliomanagement und einer effektiven Steuerung (Controlling und Reporting) auf der Stufe Departement.
Die Subdelegation tagte im Berichtsjahr zweimal, letztmals Anfang November 2023. In dieser Sitzung wurden Aussprachen mit dem GS-VBS, der Direktorin des BABS und einer Vertretung der Gruppe Verteidigung geführt. Auf Antrag der Subdelegation beschloss die FinDel Ende November, die Subdelegation aufzulösen, da das neue Controlling des VBS inzwischen einen verbesserten Überblick über die VBS-Geschäfte bietet und die EFK weiterhin einen starken Fokus auf die Schlüsselprojekte legt.
Controllingbericht und Portfoliomanagement VBS
Die Subdelegation hat massgeblich zur verbesserten Übersicht der zahlreichen Projekte innerhalb des VBS beigetragen. Der von der FinDel angeregte Controllingbericht des VBS dient primär als strategisches Steuerungsinstrument für die Departementsführung und umfasst die Verfolgung der departementalen Strategien, Ziele und Ressourcen. Er legt auch den Stand, die Bedeutung und die Entwicklung der Top- und Schlüsselprojekte des VBS dar. Kritische Projekte werden punktuell hervorgehoben und in den Kontext zu anderen Projekten gestellt. Damit ist klarer erkennbar, ob ein Erfolg oder Misserfolg eines Projekts Auswirkungen auf andere Vorhaben hat oder wie ein Projekt von anderen Vorhaben beeinflusst wird. Der Controllingbericht VBS wurde digitalisiert und durch ein Strategiecontrolling sowie ein Projektportfolio des VBS ergänzt. Dieses erstellt pro Verwaltungseinheit im VBS eine Portfolioübersicht, zeigt Abhängigkeiten auf und dient als Grundlage für die Steuerung der Ressourcen.
Anfang November präsentierte der Stabschef des GS-VBS der Subdelegation den aktuellen Stand des Controllingsystems im Rahmen einer Live-Demonstration. Die aufgearbeiteten Informationen wurden seitens Subdelegation und EFK als Fortschritt bei den Grundlagen des Controllings des VBS anerkannt. Sie bieten die Möglichkeit, die FinDel bei der Wahrnehmung ihrer Oberaufsicht zukünftig zu unterstützen. Das VBS wird ab 2024 zweimal jährlich einen für die FinDel relevanten Auszug des Controllingberichtes sowie eine Informationsnotiz zustellen, in welcher der Fortschritt bei der Entwicklung des Tools sowie die Umsetzung einer departementsweiten Architektur und des departementalen Portfoliomanagements dargelegt werden.
Telekommunikation der Armee (TK A) und ERP Systeme Verteidigung/armasuisse (ERP Sys V/ar)
Die FinDel befasste sich mit zahlreichen Geschäften, die zur digitalen Transformation und IKT-Steuerung im VBS beitragen und untereinander stark abhängig sind. Ein Beispiel dafür ist der schrittweise Aufbau der Telekommunikation der Armee (TK A), welcher Gegenstand zahlreicher Aussprachen war. Mit dem Projekt sollen die vorhandenen (teil-)mobilen Telekommunikationssysteme an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse angepasst und auf eine einheitliche Plattform überführt werden. Ziel ist es, einen sicheren, durchgängigen Datenaustausch zu ermöglichen und die erforderlichen Datenbandbreiten bereitzustellen.
Mitte Mai stellte die FinDel fest, dass sich die Risikosituation verschlechtert hatte und die Kosten, insbesondere die internen Personalaufwendungen, gemäss Statusbericht stark gestiegen waren. Mitte Juni verlangte sie, dass die Programm- und Projektverantwortlichen die Plankosten für die internen Personalaufwendungen in den kommenden Statusberichten vollständig und realitätsnah ausweisen. Mitte November nahm die FinDel den EFK-Prüfbericht 22121 zur Kenntnis. Dieser kam zum Schluss, dass die Projektleitung bei armasuisse und die Aufsicht durch die Gruppe Verteidigung das Projekt TK A zielgerichtet führten. Aufgrund grosser Veränderungen bei der IKT des VBS befand sich das Projekt jedoch in einem schwierigen Umfeld, was zu Verzögerungen, höheren Kosten und einer Überarbeitung der Planung führte.
Ein weiteres Schlüsselprojekt, das zur digitalen Transformation im VBS beiträgt, ist das Projekt ERP Sys V/ar. Dieses Projekt modernisiert die Supportprozesse der Armee und ermöglicht den technologischen Generationenwechsel durch den Neuaufbau des SAP S/4HANA-Systems. Parallel dazu trägt es in Abstimmung mit dem Projekt SUPERB, dem zivilen Äquivalent zum Projekt ERP Sys V/ar, zur Harmonisierung, Standardisierung und Digitalisierung von Supportprozessen in der Bundesverwaltung bei.
Die ursprüngliche Planung sah vor, dass der Lieferant SAP SE bis Ende 2026 eine autarke Infrastruktur aufbaut, um alle einsatzkritischen Logistikprozesse der Armee darauf zu führen. Im November des Berichtsjahrs wurde die Subdelegation informiert, dass aufgrund neuer Erkenntnisse dieses Vorhaben nicht mit dem Programm ERP Sys V/ar realisiert wird. Grund dafür sei, dass die entwickelten SAP S/4HANA-Varianten entgegen früheren Aussagen den Anforderungen der Armee nicht genügten. Die FinDel äusserte gegenüber Vertretern der Gruppe Verteidigung ihre Besorgnis darüber, dass trotz des Verfehlens dieses wichtigen Meilensteins nur Kosteneinsparungen von 3,5 Millionen Franken zu erwarten sind, die im Vergleich zum Gesamtprojektvolumen von 315 Millionen Franken einen äusserst geringen Minderaufwand darstellen. Sie forderte daher eine gründliche Überprüfung des Vertragsverhältnisses mit SAP SE und wird das Schlüsselprojekt in enger Abstimmung mit den Finanzsubkommissionen weiterhin nah verfolgen.
Werterhalt Polycom2030 und Mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK)
Im Zuge der digitalen Transformation und IKT-Steuerung im VBS widmete sich die FinDel dem Werterhalt von Polycom (WEP2030) und dessen Ablösung durch ein schweizweit hochverfügbares mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK). Die Direktorin des BABS orientierte die Subdelegation Anfang November, dass die Massnahmen betreffend WEP2030 schritten besser voran als ursprünglich angenommen. Die Projekte des BABS seien auf Kurs und die Planung sollte eingehalten werden können. Es gab keine Anzeichen für eine Verlängerung des Parallelbetriebs von Polycom und MSK. Bevor MSK umgesetzt werden kann, wird der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit beantragen. Die bisherigen finanziellen Angaben, insbesondere die Grobschätzung der Investitionskosten von rund 1,1 Milliarden Franken und der jährlichen Betriebskosten von 90 Millionen Franken, würden in der dazugehörigen Botschaft näher konkretisiert und spezifiziert. Die Subdelegation teilte die Ansicht, dass beim WEP2030 kein Handlungsbedarf für die FinDel besteht.
Die FinDel wird sich bei der weiteren Befassung mit den Top- und Schlüsselprojekten des VBS besonders die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Vorhaben des VBS im Auge behalten. Nebst den erwähnten Projekten wird die FinDel auch schwerpunktmässig die Härtung und den Ausbau des Führungsnetzes Schweiz (Fhr Netz CH) sowie den Aufbau eines sicheren Datenverbundnetzes Plus (SDVN+) verfolgen.
5.6 Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
5.6.1 Schlüsselprojekt DaziT
Die FinDel befasst sich seit 2016 mit dem Programm DaziT, mit welchem die Zoll- und Abgabenerhebung sowie die Grenzprozesse vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert werden. Gleichzeitig wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) reorganisiert. Die FinDel behandelte das Geschäft im Berichtsjahr insgesamt dreimal, letztmals an ihrer Sitzung im November in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, der Direktorin a. i. des BAZG sowie des Direktors der EFK. Die Aussprachen mit den Zuständigen sowie die Statusübersicht über die Schlüsselprojekte zeigten auf, dass die Umsetzung des Programms DaziT auf Kurs ist. Der Bundesrat hat im April die Tranchen 3 und 4 der DaziT-Verpflichtungskredite freigegeben. Damit sind sämtliche Verpflichtungskredite und Tranchen im Gesamtumfang von 393 Millionen Franken freigegeben.
Die etappierte Einführung des neuen Warenverkehrssystems «Passar» für den internationalen Transit und die Ausfuhr erfolgte am 1. Juni. Es traten keine nennenswerten Probleme auf und der Verkehr an der Grenze rollte reibungslos. Dies ist nicht zuletzt vorgelagerten Tests und umfangreichen Ausbildungseinheiten zu verdanken. Auch mit der Einführung des neuen Grenzkontrollsystems «Bocoa» konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Die Einführung der E-(Autobahn-)Vignette im August, die von der Programmleitung DaziT umgesetzt wurde, war ebenfalls ein gelungener Schritt für die Digitalisierung in der Schweiz. Die inhaltliche Abstimmung der neuen Grenzprozesse mit den Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern und insbesondere mit den Entwicklerinnen und Entwicklern der Branchenlösung wird im Rahmen der Begleitgruppe «Wirtschaft» fortgesetzt. Ebenso nahm die FinDel zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit zwischen dem BAZG und weiteren Stakeholdern wie dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mehrheitlich gut funktioniert.
Weiter wurde die FinDel über den Führungswechsel im BAZG informiert. Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Direktor war einvernehmlich aufgelöst worden. Die stellvertretende Direktorin leitete das Bundesamt ad interim bis Ende 2023. Per 1. Januar 2024 hat Pascal Lüthi als neuer Direktor die Leitung übernommen.
Zwischen der laufenden Totalrevision des Zollgesetzes und DaziT bestehen weitreichende Abhängigkeiten. Die Zuständigen wiesen darauf hin, dass eine Inkraftsetzung des revidierten Zollgesetzes nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt vom 1. Januar 2025 bei DaziT zu Projektverzögerungen mit Kostenfolgen führen könnte. Die Beratung des Erlassentwurfs in der Kommission des Nationalrates wurde im November abgeschlossen. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession 2024 mit der Vorlage befassen. Die EFK weist in ihrem Bericht (22536) darauf hin, dass ohne die Verabschiedung des neuen Vollzugsaufgabengesetzes die zugesagten Einsparungen durch DaziT ernsthaft gefährdet sind.
Die FinDel wertet es als positiv, dass ein derart komplexes Programm wie DaziT insgesamt auf Kurs ist. Sie wird die weitere Entwicklung des Programms weiterverfolgen.
5.6.2 Schlüsselprojekt SUPERB
Die FinDel befasst sich seit 2017 mit dem Programm SUPERB, mit welchem die ERP-Systeme der Bundesverwaltung von SAP R/3 auf SAP S/4HANA umgestellt werden. Die Aussprachen mit den Zuständigen sowie die Statusberichte zum Schlüsselprojekt im Berichtsjahr zeigten auf, dass die Umsetzung des Programms insgesamt auf Kurs ist. Wesentliche Themen im Jahr 2023 waren die Einführung der überarbeiteten Supportprozesse sowie die Implementierung eines Reportings über die Nutzen- und Synergiepotenziale (NSP). FinDel nahm von zwei EFK-Berichten Kenntnis. Die FinDel behandelte das Geschäft letztmals an ihrer Sitzung im November 2023 in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Direktors des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) sowie des Direktors der EFK.
Mit der Umstellung der Supportprozesse auf die neuste SAP Produktgeneration S/4 in der gesamten zivilen Bundesverwaltung konnte der sogenannte «Schritt 2» im September erfolgreich abgeschlossen werden. Nebst technischen Erneuerungen erfolgten auch eine Vielzahl von fachlichen Anpassungen. So u. a. der neue zentralisierte Kontenplan, Anpassungen im Kreditorenworkflow, Zentralisierung des Stammdatenmanagements und Update im Haushaltsmanagement. Im Bereich Immobilien wurde das neue Flächenmanagement eingeführt. Bei der Anbindung von Fachanwendungen sowie der Einführung des zentralen Geschäftspartners und beim Kreditorenworkflow zeigten sich grössere Herausforderungen, die bis Ende 2023 nur teilweise gelöst waren. Im Bereich Personal wurde eine neue bundesweite Spesenlösung eingeführt. Zudem wurde mit dem Umzug der «SAP Success-Factors Cloud»-Lösung von Deutschland in die Schweiz das Ziel «Datenhaltung Schweiz» erreicht. Weiter wurde mit der Einführung eines Reportings über die Realisierung der Nutzen- und Synergiepotenziale (NSP) begonnen. Erste Berichte über den Stand der Umsetzung der NSP wurden den zuständigen Subkommissionen der Finanzkommissionen vorgestellt. Aufgrund der Arbeitsteilung zwischen der FK und der FinDel behandelte Letztere diese Berichte nicht.
Weiter befasste sich die FinDel mit drei Prüfberichten der EFK zu SUPERB. Dabei ging es um Prüfungen im Teilprojekt «Finanzen» sowie im Teilprojekt «Fachanwendungen». Die EFK ortete in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial. Die jeweiligen Verwaltungseinheiten akzeptierten die Empfehlungen der EFK. Die FinDel stellte für sich keinen Handlungsbedarf fest und nahm die Berichte zur Kenntnis.
Die FinDel ist erfreut, dass das Programm SUPERB insgesamt auf Kurs ist. Sie wird das Programm weiterverfolgen.
Hinweis: Mit dem Programm SUPERB wird der zivile Teil der Bundesverwaltung abgedeckt. Der militärische Teil wird über das Programm ERP Systeme V/ar verfolgt. (Vgl. Ziff. 5.5.3).
5.7 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
5.7.1 Covid-19: Überbrückungskredite, Härtefallmassnahmen und Kurzarbeitsentschädigung
Covid-19-Überbrückungskredite (Solidarbürgschaften)
Zwischen März und Juli 2020 konnten Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie betroffen waren, vom Bund verbürgte Überbrückungskredite zur Sicherstellung ihrer Liquidität beantragen (Covid-19-Überbrückungskredite). Das Parlament bewilligte dafür im Mai 2020 einen Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken. Vorgängig hatte die FinDel einem Anteil von 30 Milliarden Franken im dringlichen Verfahren zugestimmt (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2020, BBl 2021 1690, Ziff. 5.7.1).
Die Covid-19-Überbrückungskredite sind innerhalb von acht Jahren ab Gewährung vollständig zu amortisieren. Bedeutet die fristgerechte Amortisation eine erhebliche Härte für ein Unternehmen, können die Banken mit Zustimmung der Bürgschaftsorganisation die Amortisationsfrist auf höchstens zehn Jahre verlängern, wenn dadurch die finanziellen Risiken für den Bund reduziert werden können.
Insgesamt wurden 137 870 Überbrückungskredite von rund 16,9 Milliarden Franken gewährt. Bis Ende 2023 wurden 10,3 Milliarden Franken zurückbezahlt, davon 78 628 Kredite teilweise (2,1 Milliarden Franken) und 45 892 Kredite vollständig (8,2 Milliarden Franken). In 14 048 Fällen haben die Banken die Bürgschaft in Anspruch genommen und die Forderungen gegenüber den Kreditnehmenden von rund 967 Millionen Franken den Bürgschaftsorganisationen übergeben. Im Rahmen der Forderungsbewirtschaftung konnten diese rund 44,6 Millionen Franken wieder einbringen.
Für den Bund sind bis Ende 2023 effektive Verluste von rund 79 Millionen Franken entstanden. ⁵ Per Ende 2022 hatte der Bund Rückstellungen für 1,1 Milliarden Franken für zukünftige Bürgschaftshonorierungen bis zum Ende des Kreditprogramms gebildet. Wie hoch die effektiven Verluste ausfallen werden, kann erst nach dem Ende des Kreditprogramms und dem Abschluss der Forderungsbewirtschaftung (ab 2031) festgestellt werden. Der häufigste Grund für einen Verlust ist der Konkurs eines Unternehmens. Die Bürgschaftsorganisationen prüfen in solchen Fällen gestützt auf die Organhaftung im Solidarbürgschaftskreditgesetz (SBüG; SR 951.26 ) einen allfälligen Rückgriff auf die Organe und deren Vermögenswerte.
Während der Dauer einer Solidarbürgschaft des Bundes dürfen keine Dividenden und Tantiemen ausgerichtet und keine Kapitaleinlagen rückerstattet werden. Die EFK stellte Mitte 2023 im Rahmen ihrer halbjährlichen Analysen fest, dass bei 86 Unternehmen mit noch laufenden Solidarbürgschaften Hinweise auf Verstösse gegen das Dividendenausschüttungs- und das Kapitalrückerstattungsverbot bestanden, welche beim SECO noch in Bearbeitung waren.
Ende 2023 waren bei den Bürgschaftsorganisationen insgesamt 4724 potenzielle Missbrauchsfälle in Abklärung. In 3458 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. Davon waren 2400 Fälle mit einer Deliktsumme von rund 285 Millionen Franken noch offen und 1058 Fälle mit einer Deliktsumme von 89,3 Millionen Franken abgeschlossen.
Bis Ende 2023 betrugen die generierten Wiedereingänge gemessen an den Verwaltungskosten rund 72 Prozent. Während die Verwaltungskosten sofort anfallen, steigen die Wiedereingänge aufgrund von mehrjährigen Abzahlungsvereinbarungen allmählich. Für die durch die Missbrauchsbekämpfung entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten bewilligte die FinDel Mitte August 2023 einen dringlichen Nachtragskredit von 13 Millionen Franken (vgl. Ziff. 2.1.3). Die EFK bestätigte, dass die Ansätze der von den Bürgschaftsorganisationen mit der Wiedereinbringung beauftragten Dritten den marktüblichen Ansätzen entsprechen und teils tiefer sind. Laut SECO wird zur Deckung der Verwaltungskosten 2024 voraussichtlich ein weiterer Nachtragskredit notwendig.
Die FinDel legt grossen Wert darauf, dass die Bürgschaftsorganisationen und die von ihr beauftragten Dritten Fälle mit erhärtetem Missbrauchsverdacht verfolgen. Dies gilt auch, wenn sie gemessen am grossen Kreditvolumen gering sind und die Verwaltungskosten die wieder eingebrachten Gelder vorerst übersteigen. Betrug am Staat darf sich nicht lohnen.
Gestützt auf einen Zwischenbericht des Bundesrats zu den Covid-19-Solidarbürgschaftskrediten, Datenanalysen und Prüfberichte der EFK, Standberichte des WBF und Aussprachen mit dem Vorsteher des WBF und den Verantwortlichen des SECO wird die FinDel die Entwicklung der finanziellen Risiken für den Bund und der Missbrauchsbekämpfung regelmässig weiterverfolgen.
Covid-19: Bundesbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen
Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben und Kosten der Kantone für die Unterstützungen an Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen wurden. Die kantonalen Härtefallmassnahmen, für die ein Kanton die Beteiligung des Bundes in Anspruch nimmt, konnten als A-Fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften ausgerichtet werden. In den Jahren 2021 und 2022 haben Bund und Kantone dafür Kredite im Umfang von insgesamt 11,1 Milliarden Franken (Bund 9,1 Milliarden und Kantone 2 Milliarden) zur Verfügung gestellt. Bis Ende September 2023 hatte der Bund Rechnungen der Kantone von rund 4,3 Milliarden Franken beglichen. Mit Abstand am meisten Unterstützungen leistete der Kanton Zürich. Die Hälfte der Härtefallunterstützungen gingen an die Gastronomie- und Beherbergungsbranche. ⁶
Bis Mitte 2023 hatten Bund und Kantone Härtefallunterstützungen an 35 211 Unternehmen im Umfang von rund 5,33 Milliarden Franken geleistet. Davon entfielen 96 Prozent (5,11 Milliarden) auf A-Fonds-perdu-Beiträge. Rund 4 Prozent (220 Millionen) betrafen rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften, die von den Unternehmen bis spätestens 2031 zurückbezahlt werden müssen. In der Staatsrechnung 2022 des Bundes wurden Rückstellungen in Höhe von 45 Millionen Franken für Verfahrensfälle und 24,3 Millionen Franken für Verluste aus Darlehen, Bürgschaften und Garantien gebildet. Die zu Lasten des Bundes verbuchten Verluste beliefen sich bis Ende August 2023 auf knapp 1,3 Millionen Franken (0,6 % der rückzahlbaren Darlehen, Garantien oder Bürgschaften).
Der Bund beteiligt sich an den Kosten und Verlusten, die den Kantonen aus ihren Härtefallmassnahmen entstehen, nur dann, wenn diese die Missbrauchsbekämpfung mit geeigneten Mitteln sicherstellen. Alle Massnahmen müssen dem SECO gemeldet werden. Die Berichterstattung erfolgt zurzeit halbjährlich über eine durch das SECO bereitgestellte Reporting-Datenbank (Hafrep). Die FinDel nahm zur Kenntnis, dass die Datenqualität verbessert wurde. Ende Juni 2023 bestand in den Kantonen in 91 Fällen Klärungsbedarf. Weitere 480 Fälle (42,6 Millionen Franken) prüften die Kantone wegen Missbrauchsverdachts. Zudem wurde in 83 Fällen (2,7 Millionen) ein Missbrauch oder ein Verstoss gegen die Verwendungsbeschränkung bestätigt. In 3994 Fällen hat sich der anfängliche Missbrauchsverdacht nicht bestätigt.
Bis Ende 2025 prüft die EFK halbjährlich, ob die laufenden Auflagen zum Dividendenbeschluss- und Dividendenausschüttungsverbot sowie zum Kapitaleinlagenrückerstattungsverbot eingehalten werden, und informiert das SECO über die Befunde. Im ersten Halbjahr 2023 wurden von der ESTV bei 138 Firmen, die 25,5 Millionen Franken Härtefallleistungen bezogen hatten, 155 neue Dividendenausschüttungen über 59,7 Millionen Franken gemeldet. Seit 2021 hat die EFK das SECO über 182 derartige Fälle informiert. Die FinDel stellt fest, dass die Zahl solcher Meldungen zunimmt. In einigen Fällen wollten einzelne Kantone keine Rückforderungen einleiten, da die Härtefallhilfe im Vergleich zum Aufwand, der eine Rückforderung generiere, klein sei. Die FinDel betont, dass die Höhe der Härtefallhilfe kein Entscheidungsfaktor dafür sein darf, dass ein Regelverstoss akzeptiert wird. Die Kantone sollten Verstösse und Missbrauch ausnahmslos verfolgen. Kommt ein Kanton seinen Missbrauchsbekämpfungspflichten ungenügend nach, kann der Bund die Kostenübernahme ablehnen.
Im Berichtsjahr unterzog der Bundesrat die Härtefallhilfen einer Evaluation. Dabei untersuchte die EFK die Konzeption und Wirkungen des Instruments. Sie kommt auf Basis einer breit angelegten Umfrage zum Schluss, dass die Härtefallmassnahmen wirksam, aber nicht immer genügend effizient waren. Während sie für viele Unternehmen eine wichtige Stütze darstellten, war die Zielsetzung zu wenig eindeutig definiert und kommuniziert. So wurde die Härtefallhilfe zum Teil als Entschädigung für die staatlichen Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit verstanden und nicht als eine bedarfsorientierte Unterstützung. Einige Unternehmen mit tiefen Fixkosten und hohen Umsatzeinbussen erhielten Beiträge, die höher waren als die ungedeckten Fixkosten. Ausserdem erhielten Unternehmen, die auf behördliche Anordnung geschlossen wurden, Zugang zu den Härtefallhilfen, ohne dass sie eine Umsatzeinbusse nachweisen mussten. Davon profitierten auch Unternehmen, die kaum oder gar nicht von Umsatzeinbussen betroffen waren. Die von der EFK formulierten Lehren und Empfehlungen zielen auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, sollte es in Zukunft zu ähnlich gelagerten Massnahmen kommen. Die FinDel nahm Ende November 2023 vom Evaluationsbericht der EFK (23400) Kenntnis sowie von der Stellungnahme des Amtes, das die zukunftsorientierte Empfehlung der EFK ablehnt.
Der Vollzug der Härtefallmassnahmen wurde im Auftrag des SECO von der Interface Politikstudien Forschung Beratung AG und der Ecoplan AG evaluiert. Zusammen mit der Evaluation der EFK sind deren Erkenntnisse in einen Bericht des Bundesrates eingeflossen, der Ende Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Die FinDel wird sich im ersten Quartal 2024 vertieft mit dem Bericht des Bundesrates befassen und die weitere Entwicklung gestützt auf Datenanalysen und Prüfberichte der EFK, Standberichte des WBF und Aussprachen mit dem Vorsteher des WBF und den Verantwortlichen des SECO aufmerksam verfolgen.
Covid-19: Kurzarbeitsentschädigung
Für das Jahr 2022 bewilligte das Parlament eine ausserordentliche Zusatzfinanzierung von 800 Millionen Franken an den Ausgleichsfonds der ALV für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Davon wurden effektiv 383,1 Millionen Franken ausbezahlt (Stand Ende September 2023).
Mitte November 2021 fällte das Bundesgericht ein Urteil betreffend die Berücksichtigung eines Ferien- und Feiertagsanteils (FFE) bei der Berechnung der KAE für Angestellte im Monatslohn. Die FFE wurde bei diesen Personen im summarischen Abrechnungsverfahren nicht berücksichtigt. Der Bundesrat hat daraufhin für die betroffenen Betriebe die Möglichkeit einer Nachzahlung auf Antrag beschlossen. Zur Finanzierung der Nachzahlungen bewilligte das Parlament Mitte 2022 einen Nachtragskredit von 2,1 Milliarden Franken für den Fall, dass alle betroffenen Betriebe Gesuche einreichen. Dies geschah unter der Bedingung, dass keine Verzugszinsen geleistet werden dürfen. Bis Ende September 2023 wurden Nachzahlungen im Umfang von rund 843 Millionen Franken geleistet. Laut WBF wird der Rahmenkredit voraussichtlich zu weniger als 50 Prozent ausgeschöpft werden.
Der Revisionsdienst der ALV geht Missbrauchsmeldungen seit Mitte 2020 nach. Aufgrund des grossen Auszahlungsvolumens sind zur Bekämpfung des Missbrauchs temporär zusätzliche Inspektorinnen und Inspektoren und eine beauftragte externe Prüfgesellschaft für Arbeitgeberkontrollen sowie Juristinnen und Juristen zur Unterstützung allfälliger Gerichtsverfahren im Einsatz. Bis Ende September 2023 wurden laut SECO 623 Arbeitgeberkontrollen vor Ort durchgeführt. Dabei wurden rund 115,6 Millionen Franken an zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückgefordert. Die erledigten Revisionen kosteten rund 13 Millionen Franken.
Rückforderungen unrechtmässiger Leistungen durch die ALV können bis zu einer Verwirkungsfrist von fünf Jahren nach deren Auszahlung erfolgen. Die Kontrollen vor Ort benötigen gleichzeitig einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand als ursprünglich angenommen. Das hat zur Folge, dass die Prüfungen voraussichtlich bis Ende 2026 andauern werden.
Die FinDel verlangte vom WBF und vom SECO, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um alle Kontrollen vor Ablauf der Verwirkungsfrist abschliessen und unrechtmässig ausbezahlte Leistungen zurückfordern zu können. Ende November 2023 wurde die FinDel über die getroffenen Massnahmen informiert. Das SECO hat einerseits seine Prüfungen im Bereich der risikoorientierten Fälle, bei denen keine Prüfung vor Ort notwendig ist, ausgeweitet. Es hat zudem Vorkehrungen getroffen, um die Produktivität bei den beauftragten externen Prüfgesellschaften zu steigern. Der Vertrag mit einer Firma wurde wegen Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen aufgehoben.
Die FinDel bekräftigt ihre bereits im vergangenen Jahr geäusserte Erwartung, dass die Kadenz der Prüfungen und Kontrollen merklich erhöht werden müssen, damit die ALV die strafrechtlich relevanten Verstösse konsequent und vor Ablauf der Verwirkungsfrist zur Anzeige bringen kann.
Ende November 2023 nahm die FinDel den Inspektionsbericht der GPK-N betreffend die Kurzarbeit in der Coronakrise (BBl 2023 2598) und den gleichnamigen Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK; BBl 2023 2599) zur Kenntnis. Sie unterstützt insbesondere die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) an den Bundesrat gerichteten Empfehlungen 6 und 7 betreffend die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes und die abschreckende Wirkung gegen Missbräuche ausdrücklich. Im Jahr 2024 wird die PVK der FinDel ihre Erkenntnisse zur Aufsicht und Kontrolle des Bundes bei der Kurzarbeit in der Coronakrise näher präsentieren.
Die FinDel wird die weitere Entwicklung gestützt auf Datenanalysen und Prüfberichte der EFK, Standberichte des WBF und Aussprachen mit dem Vorsteher des WBF und den Verantwortlichen des SECO weiterverfolgen.
⁵ Der Bund publiziert auf der Webseite EasyGov (https://covid19.easygov.swiss) die jeweils aktuellsten Zahlen, Auswertungen und Grafiken zu den gewährten Covid-19-Überbrückungskrediten.
⁶ Auf der Webseite EasyGov (https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle) publiziert der Bund die jeweils aktuellsten Zahlen, Auswertungen und Grafiken zu den Härtefallunterstützungen.
5.7.2 Bürgschaften des Bundes für Hochseeschiffe
Die FinDel verfolgt die Entwicklung der Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Schweizer Hochseeschifffahrt seit Mitte 2015. Über ihre Erkenntnisse informiert sie jeweils in ihren Tätigkeitsberichten. Zum Verkaufsprozess von Hochseeschiffen hat sie Mitte 2019 einen Untersuchungsbericht mit Empfehlungen veröffentlicht. ⁷
Bürgschaftsverpflichtungen, Bürgschaftsrisiken und Amortisationen
Durch Amortisationen, Bürgschaftsziehungen und den Verkauf mehrerer Schiffe haben sich die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes von 2016 (47 Hochseeschiffe, Bürgschaftssumme 794 Millionen Franken) bis Ende September 2023 (13 Hochseeschiffe, 162,8 Millionen) um rund 631,2 Millionen oder 80 Prozent reduziert. Von den verbleibenden Verpflichtungen entfallen rund 118,15 Millionen Franken auf acht Hochseeschiffe der Oceana Shipping SA und rund 44,65 Millionen auf fünf Hochseeschiffe der Reederei Zürich-Gruppe.
Der Bund besichert seit 2017 keine neuen Kredite für Hochseeschiffe mehr. Die letzten Solidarbürgschaften laufen 2032 aus. Bis Ende 2020 sind dem Bund finanzielle Verluste in der Höhe von rund 340 Millionen Franken entstanden. Seither kam es zu keinen weiteren Verlusten.
Die finanziellen Risiken für den Bund sind deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 betrugen die Amortisationen der Schiffsgesellschaften rund 100 Millionen und 2023 rund 10 Millionen Franken. Die Oceana Shipping SA hat für das Jahr 2023 vorgesehene Amortisationen bereits 2022 geleistet. Eine nächste grössere Amortisation von 32 Millionen Franken ist 2025 vorgesehen. Sofern es vor Tilgung der verbürgten Kreditverträge zu Schiffsverkäufen kommt, sind diese Kredite vollständig abzulösen.
Gestützt auf einen Bericht des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zum Stand der Bürgschaften per Ende September 2023 führte die FinDel eine Aussprache mit dem Vorsteher des WBF und einer Vertretung des BWL. Vor dem Hintergrund gesunkener Charterraten in der ersten Jahreshälfte 2023 informierte das Bundesamt über die Entwicklung der Bürgschaftsrisiken und deren Überwachung. Im Rahmen von regelmässigen Sitzungen mit den Schiffsgesellschaften und den kreditgebenden Banken werden die wirtschaftliche und finanzielle Situation und die Kreditrückführungsfähigkeit der Gesellschaften beurteilt. Wird die Liquiditätssituation und die vertraglich vorgesehene Kreditrückführung einer Schiffsgesellschaft als gefährdet eingestuft, muss die Gesellschaft Massnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen. Die FinDel begrüsst, dass das BWL die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Gesellschaften und deren Fähigkeit zur zeitgerechten Amortisation der ausstehenden Kredite aufmerksam verfolgt und regelmässig überprüft. Sie legt Wert darauf, dass sie die Ablösung einer Bürgschaft in Betracht ziehen, wenn sich abzeichnet, dass eine fällige Amortisation nicht geleistet werden kann. Die FinDel bekräftigte, dass Stundungen von Amortisationen nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines vom Bund geprüften und genehmigten Sanierungsplans gewährt werden dürfen.
Das WBF und das BWL haben der FinDel glaubhaft dargelegt, dass das Verfahren zur Überwachung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften laufend angewendet und umgesetzt wird. Die FinDel erachtet die einzige verbleibende Empfehlung aus ihrem Untersuchungsbericht 2019 damit als erledigt (vgl. Anhang Tätigkeitsbericht 8.3.2). Sie verfolgt die Risikoentwicklung anhand eines jährlichen Standberichtes des WBF weiter und erwartet, dass das BWL sie umgehend über Ereignisse informiert, die das Risiko von Bürgschaftsziehungen für den Bund erhöhen könnten.
Entschädigungen für externe ökonomische und juristische Beratungsleistungen
In ihrem Untersuchungsbericht 2019 hat sich die FinDel eingehend mit den Entschädigungen für externe ökonomische und juristische Beratungsleistungen im Rahmen der Krisenorganisation befasst. Bis Ende September 2018 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen rund 3,3 Millionen Franken. Mitte November 2023 orientierte das WBF die FinDel darüber, dass sich die Gesamtkosten für die externen Beratungsleistungen von Oktober 2018 bis Ende Oktober 2023 auf weitere rund 3,5 Millionen Franken beliefen. Dabei fielen vor allem im 2020 hohe Aufwendungen an. Seither konnten diese stark reduziert werden. Im Gegensatz zu den externen Aufwendungen können die bundesinternen Kosten nur schwer quantifiziert werden. Das WBF geht davon aus, dass sich die Entwicklung der Beanspruchung der bundesinternen Mitarbeitenden etwa gleichläufig mit derjenigen der extern Beauftragten entwickelte, mit einem merklichen Rückgang seit 2021.
Maritime Strategie der Schweiz 2023-2027
Anfang September 2023 liess sich die FinDel die vom Bundesrat Mitte Jahr verabschiedete «Maritime Strategie der Schweiz 2023-2027» und darunter vor allem den Schwerpunkt «Schweizer Flagge» vorstellen. Letztmals hatte sich die FinDel im Herbst 2021 im Rahmen der Vorarbeiten des EDA dazu geäussert (vgl. Tätigkeitsbericht 2021, Ziff. 5.5.5, BBl 2022 1625). Es sollen insbesondere die Registrierungsvoraussetzungen für Handelsschiffe gelockert und ein ausgewogenes und flexibles Sanktions- und Kontrollsystem eingeführt werden. Die FinDel begrüsst, dass die Schiffe unter Schweizer Flagge hohe Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen müssen, die mindestens den internationalen Vorschriften entsprechen.
Listung der Schweizer Flagge
Seeschiffe können durch Kontrollen von Hafenstaatsbehörden überprüft und bei schweren technischen oder betrieblichen Mängeln festgehalten werden. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden statistisch erfasst und über einen Zeitraum von drei Jahren bewertet. Bei überdurchschnittlich vielen solchen Festhaltungen werden Flaggenstaaten in der Folge auf eine graue oder gar schwarze Liste gesetzt. Das EDA informiert die FinDel jeweils darüber, falls sich die entsprechenden Risiken erhöhen.
Im Rahmen von Hafenstaatkontrollen wurden 2023 im Gebiet des «Tokyo Memorandum of Understanding on Port State Control» (Tokyo MoU) drei Schiffe unter Schweizer Flagge aufgrund verschiedener Mängel festgehalten. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) hat sein risikobasiertes Inspektionsregime an die aktuellen Ereignisse angepasst und bei allen Schiffen der betroffenen Reederei präventive Inspektionen beim Anlaufen von Häfen des Tokyo MoU angeordnet. Ausserdem führt das SSA auch eigene Kontrollen durch. Die FinDel hat zur Kenntnis genommen, dass das EDA die Auswirkungen dieser Festhaltungen aktuell als gering einstuft. Sie wird die Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.
⁷ Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 27. Juni 2019, Solidarbürgschaften des Bundes für Schweizer Hochseeschiffe, Untersuchung des Verkaufsprozesses der SCL- und SCT-Schiffe ( BBl 2020 6137 ).
5.7.3 Schlüsselprojekt ASALfutur
Die Anwendung ASAL für die Abwicklung und Auszahlung der Arbeitslosen-, Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigungen (ALE, KAE, SWE, IE) der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist seit 1993 in Betrieb. Mit dem Projekt ASALneu wollte die Aufsichtskommission (AK) der ALV das technologisch veraltete System ab 2012 ablösen. Sie musste das Vorhaben Mitte 2015 wegen Umsetzungsschwierigkeiten abbrechen. Eine Neueinschätzung des Projekts hatte ergeben, dass die ursprünglich gesetzten Ziele in technischer und terminlicher Hinsicht nur unter Inkaufnahme sehr hoher Risiken hätten erreicht werden können. Die AK stützte sich bei ihrem Entscheid unter anderem auf ein externes Gutachten sowie Empfehlungen der EFK (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2015, Ziff. 4.7.4, BBl 2016 7343, und Tätigkeitsbericht FinDel 2016, Ziff. 4.7.3, BBl 2017 5245). Als Folge wurden im Leistungsbereich Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung des SECO die Strukturen und die Organisation der Informatik angepasst sowie die Informatikkompetenzen verstärkt.
Die Modernisierung der Abwicklung und Auszahlung der Leistungen der ALV erfolgt seit August 2016 im Rahmen des Nachfolgeprojekts ASALfutur. Das Vorhaben wird gemeinsam von der Ausgleichsstelle der ALV, den 25 öffentlichen und neun privaten Vollzugsstellen sowie der Informatik umgesetzt und über den Fonds der ALV finanziert. Zuständig für die Freigabe der einzelnen Projektphasen ist der Auftraggeber; die AK genehmigt Budget und Rechnung für das IT-Projekt.
Die ursprüngliche Planung sah die Einführung von ASALfutur im Frühjahr 2021 und Kosten von 115 Millionen Franken vor. Während der Covid-19-Pandemie (2020-2022) mussten bedeutende personelle Ressourcen für die Auszahlung der Covid-19-KAE und die Nachzahlung von FFE eingesetzt werden und standen deshalb dem Projekt nicht zur Verfügung. Im Jahr 2022 verschob die AK ALV u. a. deshalb den Einführungstermin von ASALfutur um zwei Jahre und beschloss eine gestaffelte Implementierung der einzelnen Module im Frühjahr und Ende 2023. Die Neuplanung führte zu einer Kostensteigerung um 15 Millionen auf knapp 130 Millionen Franken.
Die FinDel forderte im November 2022, dass das SECO und die ALV alles daransetzen, die Einführung termingerecht 2023 und innerhalb der geplanten Kosten abzuschliessen (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2022, Ziff. 4.6.1, BBl 2023 1713).
Im April 2023 nahm die FinDel zur Kenntnis, dass die Module für die KAE und SWE plangemäss an Ostern 2023 eingeführt werden konnten. Grundsätzlich funktioniert das neue System und zahlt korrekt aus. Handlungsbedarf besteht in den Bereichen Schulung und Benutzerfreundlichkeit sowie bei den Antwortzeiten des Systems.
Im September 2023 informierte die EFK die FinDel nach einer kurzfristig anberaumten Prüfung, dass sie erhebliche Mängel bei der Leitung und Steuerung des Projekts und der Qualität des Systems festgestellt hat. Die öffentlichen und privaten Vollzugsstellen kritisierten die Komplexität und die mangelnde Benutzerfreundlichkeit des Systems. Besonderheiten in der Geschäftsabwicklung der Vollzugsstellen waren teilweise nicht im System implementiert und erforderten einen hohen Aufwand an manueller Bearbeitung.
Das WBF und das SECO orientierten die FinDel Mitte November 2023 über die getroffenen Massnahmen sowie die Auswirkungen auf die Kosten und Termine. Die Mängel der Software sollen mit Updates behoben, die Projektkontrolle und Projektleitung verstärkt, die verschiedenen Rollen im Projekt präzisiert und die Durchführungsorgane verstärkt in die Entscheidungsprozesse des Projekts einbezogen werden. Um die Qualität und die Akzeptanz der neuen Lösung zu gewährleisten, würden die Testphasen erweitert, Simulationen mit realen Fällen durchgeführt und die Schulung der Benutzenden intensiviert. Das SECO schätzte die Mehrkosten Mitte November 2023 auf 15 bis 25 Millionen Franken und die Verzögerung betreffend die Einführung der Module für die IE und ALE auf über ein Jahr. Die Kosten werden vom Ausgleichsfonds der ALV getragen.
Die FinDel drückte gegenüber dem Vorsteher des WBF ihre Besorgnis über die erheblichen Mängel aus. Sie forderte, dass diese fundiert abgeklärt und behoben, die Governance überarbeitet und die Verantwortlichkeiten geklärt werden. Für die FinDel ist zentral, dass das SECO und die ALV auch während der Behebung der Mängel fehlerfreie und termingerechte Auszahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der ALV sicherstellen.
Mitte Februar 2024 nahm die FinDel vom neusten Prüfbericht der EFK zu ASALfutur Kenntnis. Dieser stellte neben den Mängeln in der Projektsteuerung und -führung einen mangelnden Einbezug der Ausgleichsstelle und der Arbeitslosenkassen (ALK) sowie deren mangelnde Bereitschaft, im Projekt die fachliche Verantwortung zu übernehmen, fest. Die Betriebsorganisation bei der Ausgleichsstelle stand bei der Teileinführung im Frühjahr 2023 nicht bereit. Die in der Folge aufgetretenen Probleme waren teils seit längerem bekannt, wurden von den Beteiligten jedoch unterschätzt. Das SECO bestätigte, dass die Empfehlungen der EFK teils bereits umgesetzt wurden und teils zeitnah umgesetzt würden. Mitte Februar 2024 schätzte das SECO die Mehrkosten auf rund 40 Millionen Franken und die Verlängerung der Projektdauer bis Anfang 2026.
Aufgrund der Vorgeschichte und strategischen Bedeutung von ASALfutur und angesichts der bedeutenden Mehrkosten und fortlaufenden Verzögerungen wird die FinDel das Projekt sehr eng weiterbegleiten.
5.8 Eidgenössisches Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (UVEK)
5.8.1 Stromversorgungssicherheit: Rettungsschirm und Reservekraftwerke
Zur Sicherung der Stromversorgung in der Schweiz beschloss der Bundesrat im 2022 unter anderem einen Rettungsschirm für die systemkritischen Stromunternehmen und die Bereitstellung eines Reservekraftwerks in Birr. Seit der Bewilligung von diesbezüglichen dringlichen Krediten im zweiten Halbjahr 2022 verfolgt die FinDel die Verwendung der gesprochenen Kredite im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzoberaufsicht. Sie erhält vom UVEK regelmässig Statusberichte, in denen über den Umsetzungsstand, die beanspruchten Mittel, die Einhaltung des Zeitplans, die Risikoentwicklung und Änderungen bei den rechtlichen Bestimmungen orientiert wird.
Rettungsschirm für die systemkritischen Stromunternehmen
Anfang September 2022 bewilligte die FinDel im dringlichen Verfahren einen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Zusätzlich wurde einem Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für einen Kreditrahmen in Form eines rückzahlbaren und verzinslichen Darlehens des Bundes an die Axpo Holding AG (Axpo) für den Fall zugestimmt, dass diese ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken kann (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2022, BBl 2023 1713, Ziff. 2.1.4).
Im Berichtsjahr liess sich die FinDel vom UVEK und vom Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen von Aussprachen und anhand regelmässiger Standberichte über die Entwicklung der Preise auf den Energiemärkten, die Anstrengungen der Axpo zur Reduktion potenzieller Mittelabflüsse und das Risiko einer Beanspruchung des Bundesdarlehens durch das Unternehmen informieren. Die Axpo bestätigte quartalsweise die Einhaltung der Auflagen des UVEK, insbesondere, dass sie keine Dividenden und Boni ausgerichtet sowie alle zumutbaren Massnahmen umgesetzt hat. Die FinDel nahm zur Kenntnis, dass sich die Finanzierungssituation der Axpo im Laufe des Berichtsjahrs deutlich verbessert hat und das Unternehmen das Darlehen des Bundes nicht in Anspruch nehmen musste.
Ende November 2023 informierte der Vorsteher des UVEK die FinDel über das Gesuch der Axpo, den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken vollständig aufzuheben. Die FinDel interessierte vor allem, wie der Bund sicherstellt, dass die Axpo nach Aufhebung des Kreditrahmens nicht Dividenden und Boni ausrichtet und danach erneut ein Gesuch auf Finanzhilfen des Bundes stellt. Laut UVEK musste die Axpo dem BFE und der ElCom überzeugend aufzeigen, dass sie auf den Kreditrahmen nicht mehr angewiesen ist. Im Rahmen einer Due Diligence prüften das BFE und die ElCom die Liquiditätsplanung, die Eigenkapitalsituation, die Kreditlinien, die Positionen der Handelstätigkeiten, die Risikobewertung und die Mittelfristplanung der Axpo. Gestützt darauf und auf eine Plausibilisierung durch die Revisionsstelle der Axpo kamen sie zum Schluss, dass die Anforderungen für eine Aufhebung des Kreditrahmens erfüllt waren.
Per 1. Dezember 2023 hat das UVEK den Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken vollständig aufgehoben. Gemäss Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG; SR 734.91 ) muss die Axpo - wie auch die anderen systemkritischen Stromunternehmen Alpiq und BKW - dem Bund weiterhin sämtliche für den Vollzug des Gesetzes erforderlichen Informationen zur Finanzlage, den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften und eine Darstellung der Marktentwicklungen zur Verfügung stellen. Auch die jährliche Bereitstellungspauschale, mit der die Kosten des Bundes für das Bereithalten der Liquidität bis Ende 2026 gedeckt werden, muss von der Axpo und den anderen systemkritischen Unternehmen weiterhin bezahlt werden. Hingegen wird die Axpo von weitergehenden Auskunftspflichten sowie dem Dividenden- und Boniverbot für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung befreit, da diese gemäss Gesetz direkt an die Gewährung eines Kreditrahmens gekoppelt sind.
Aufgrund des auf sie beschränkten Geltungsbereichs des FiREG ist es denkbar, dass Alpiq, Axpo und BKW gegenüber anderen Stromversorgungsunternehmen Vorteile bei der Kreditaufnahme haben. Artikel 18 Absatz 4 FiREG ermöglicht eine Erhöhung der Bereitstellungspauschale, wenn dies zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich ist. Die Bereitstellungspauschale müsste beispielsweise dann erhöht werden, wenn sie günstiger ausfiele als die Bereitstellungsgebühren für Bankkredite und vergleichbare marktbasierte Finanzierungen des Unternehmens. Das UVEK sah Ende November 2023 keinen Anlass für eine Erhöhung. Die vom Bund geforderte Bereitstellungspauschale von 0,635 Prozent lag über den von den systemkritischen Energieversorgungsunternehmen zu zahlenden Bereitstellungsgebühren von Bankfinanzierungen. Im Jahr 2023 hat der Bund von den drei systemkritischen Unternehmen rund 63,5 Millionen Franken aus der Bereitstellungspauschale eingenommen (Anteil Axpo 51,8 %, Alpiq 32,4 % , BKW 15,8 %).
Als Folge der Aufhebung des Kreditrahmens strich das Parlament in der Wintersession 2023 die ursprünglich im Voranschlag 2024 eingestellten 4 Milliarden Franken gestrichen und entlastete damit den ausserordentlichen Bundeshaushalt für 2024. Laut UVEK wird der Bundesrat die 4 Milliarden Franken auch aus dem Finanzplan 2025-2027 entfernen.
Kritisch beurteilt die FinDel die Rolle der Kantone, welche Aktionäre der Axpo sind. Im Sommer 2022 - im Vorfeld der Beantragung der Kreditlinie beim Bund - führte die Axpo Gespräche mit den Kantonen. Diese leisteten keine finanzielle Unterstützung mit Verweis auf den hohen Zeitdruck und darauf, dass notrechtliche Kredite vom Kantonsparlament bewilligt werden müssten und Referenden möglich wären. Die FinDel kritisierte damals, dass sich die Aktionärskantone nicht finanziell beteiligten. Sie nahm mit Befremden zur Kenntnis, dass Ende 2023 noch immer keine verbindlichen Zusagen der beteiligten Kantone für den Fall einer erneuten Notsituation vorlagen. Die FinDel erwartet von den Aktionärskantonen, dass sie frühzeitig und entschieden eigene Anstrengungen unternehmen.
Reservekraftwerk Birr
Im zweiten Halbjahr 2022 bewilligte die FinDel für die Bereitstellung des Reservekraftwerks in Birr einen dringlichen Nachtragskredit von insgesamt 151 Millionen Franken für das Jahr 2022 und einen dringlichen Verpflichtungskredit von 485 Millionen Franken für die Jahre 2022-2026 (vgl. Tätigkeitsbericht FinDel 2022, BBl 2023 1713, Ziff. 2.1.5).
Im Berichtsjahr liess sich die FinDel vom UVEK und BFE im Rahmen von Aussprachen und anhand regelmässiger Berichte über den Stand und die Kosten der Bereitstellung informieren. Sie nahm zur Kenntnis, dass das Reservekraftwerk Birr Ende März 2023 nach einer leichten Verzögerung und unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes in der Lage war, bei Strommangel Energie ins Netz einzuspeisen. Das BFE schätzte die Kosten für die Anlage in Birr im September 2023 auf 536 Millionen Franken und damit rund 51 Millionen Franken höher als die Berechnungsbasis für den ursprünglichen Verpflichtungskredit von 485 Millionen Franken. Die Mehrkosten sind laut BFE vor allem durch den anfänglichen Dieseleinkauf (+23 Millionen Franken), die Netzanschlüsse, den Transport und die Lagerung von Brennstoff (+19 Millionen Franken), die Abgeltungen an die Gemeinde Birr (+4 Millionen Franken), die zusätzlichen Ausgaben für die Demontage der Lärmschutzmauer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar .2023 sowie durch diverse variable Kosten bei den Tests im Winter 2022/23 (+5 Millionen Franken) entstanden. Der Dieselverbrauch für den Betrieb des Reservekraftwerks wird über die Zahlungen der zum Zeitpunkt der kritischen Situation defizitären Bilanzgruppen gedeckt. Die restlichen Mehrkosten werden über den Netznutzungstarif der Swissgrid AG weiterverrechnet. Der Tarif für die Stromkonsumenten erhöht sich in den Jahren 2024-2026 um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.
In Ergänzung zum Reservekraftwerk Birr hat der Bund mit den Kraftwerken Cornaux und Monthey Verträge abgeschlossen, damit diese im Krisenfall als Reservekraftwerke eingesetzt werden können.
Seit 2023 werden alle Rechnungen, welche die drei Reservekraftwerke betreffen, nach Prüfung durch das BFE von der Swissgrid AG bezahlt. Der Bundeshaushalt wird durch diese Projekte voraussichtlich nicht mehr belastet. Die Vorleistungen des Bundes aus dem Jahr 2022 (151 Millionen Franken) werden dem Bund ab 2024 bis 2026 in 36 Tranchen durch die Swissgrid AG zurückbezahlt. In der Staatsrechnung 2023 wird diese Rückerstattung vollumfänglich erfolgswirksam erfasst.
Ende November führte die FinDel eine Aussprache mit dem Vorsteher des UVEK. Betreffend die Mehrkosten beim Reservekraftwerk Birr wollte sie vor allem wissen, weshalb das UVEK namentlich die Mehrkosten für den Dieseleinkauf bei der Beratung des dringlichen Verpflichtungskredits von 485 Millionen Franken im August 2022 nicht vorausgesehen hat. Wären diese bekannt gewesen, wäre der Verpflichtungskredit höher als 500 Millionen Franken gewesen und ein Viertel der Mitglieder eines Rates hätte nach dem Beschluss der FinDel die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangen können. Das BFE legte glaubhaft dar, dass es erst nach der Kreditbewilligung erkannt hat, dass aufgrund der damaligen Situation ein zentraler Einkauf von Diesel und die Sicherstellung der Transportkette durch den Bund nötig wurde. Kommt das Reservekraftwerk nicht zum Einsatz, wird der Diesel verkauft. Durch eine Marge werden die Endkonsumenten entlastet und bei Mehrkosten werden diese über das Netznutzungsentgelt verrechnet.
Die FinDel erkundigte sich angesichts der hohen Investitionen für die Bereitstellung des Kraftwerks Birr, inwieweit dieses nach Ablauf der Mietdauer von drei Jahren anstelle des vorgesehenen Rückbaus weiterverwendet werden könnte. Laut UVEK beinhaltet der Vertrag des Bundes mit GE Gas Power die Option, dass die Turbine durch den Bund oder einem Unternehmen zu einem festgelegten Preis gekauft werden kann. Die FinDel wird die Frage, welche Szenarien der Bund für das Reservekraftwerk nach Ablauf der Mietdauer im Jahr 2026 in Betracht zieht und welche Lehren das UVEK und BFE im Hinblick auf die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage gezogen haben, sowie finanz- und versicherungstechnische Aspekte bei der Beurteilung von Investitionen durch das BFE im Jahr 2024 weiterverfolgen.
5.8.2 Untersuchung von Subventionsdelikten im öffentlichen Verkehr
Seit 2019 befasst sich die FinDel mit Fällen von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, die von Bund, Kantonen und Gemeinden zu hohe Abgeltungen für Leistungen für den Personenverkehr bezogen haben. Im Falle der grossen Buchungsunregelmässigkeiten der PostAuto Schweiz AG hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) 2019 eine Untersuchung durchgeführt (BBl 2020 7193). Diese hat gezeigt, dass Bund und Kantone die korrekte Abwicklung der Subventionierung von Verkehrsleistungen aufmerksam begleiten müssen, um zu verhindern, dass Bund und Kantone zu viele Subventionen auszahlen. Die FinDel erwartet, dass der Bund vermuteten Subventionsbetrug, selbst bei kleineren Summen, konsequent zur Anzeige bringt.
Das Gesetz sieht für die Einleitung eines Strafverfahrens bei dolosen Handlungen für drei mögliche Tatbestände drei verschiedene Zuständigkeiten vor: die Bundesanwaltschaft (bei Urkundenfälschung zum Nachteil des Bundes), die kantonalen Strafbehörden (bei Betrug zum Nachteil des Bundes) sowie das zuständige Bundesamt oder eine vom Bundesrat bezeichnete Stelle (bei Subventionsdelikten). Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn der Straftatbestand nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Als Folge werden Verfahren oftmals nicht ausgelöst oder sie werden bestritten und es droht die Verjährung.
Gemäss Artikel 39 des Subventionsgesetzes (SuG) ist bei Subventionsdelikten grundsätzlich das Subventionsamt für die Strafuntersuchung zuständig. Der Bundesrat kann jedoch gemäss Absatz 1 eine andere Verwaltungseinheit des Bundes damit beauftragen. Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsstrafrecht (VStrR). Es handelt sich um ein komplexes und in Subventionsämtern des Bundes wenig bekanntes Verfahren, da diese selten eine Strafuntersuchungen durchführen müssen.
Die FinDel erachtet dieses Vorgehen als nicht zielführend. Einzelfälle von komplexem Subventionsbetrug sind keine gängigen verwaltungsrechtlichen Delikte und deren Untersuchung ist kein Massengeschäft, wie dies beispielsweise bei der Steuer- oder Zollverwaltung der Fall ist. Angesichts der unzähligen Subventionstatbestände in der Bundesverwaltung ist eine Differenzierung nach der Komplexität der Fälle wichtig. Die nach geltendem Recht für die Strafverfolgung zuständigen Verwaltungseinheiten sprechen Subventionen und beaufsichtigen die Subventionsempfänger. Es besteht die Gefahr, dass in einem Verfahren die Unabhängigkeit des Amts von der Gegenpartei in Zweifel gezogen und damit das Verfahren gefährdet werden könnte. Subventionsämter könnten komplexe Fälle von vermutetem Subventionsbetrug nicht konsequent zur Anzeige bringen, wenn sie die Verfahren selbst führen und zuerst das nötige Know-how aufbauen müssen. Der temporäre Aufbau im betroffenen Subventionsamt ist organisatorisch, personell und technisch zeit- und kostenintensiv. Synergiepotenziale in der Bundesverwaltung werden damit nicht genutzt, was den Bundeshaushalt unnötig belastet. Wegen des zeitintensiven Aufbaus besteht ausserdem das Risiko der Verjährung. Das aktuelle System privilegiert verfahrensrechtlich und bei der Strafandrohung diejenigen, die den Staat anstelle von Privatpersonen hintergehen.
Ende August 2022 richtete die FinDel zwei Empfehlungen an den Bundesrat, die beide eine Zentralisierung der entsprechenden Zuständigkeit zum Ziel haben (siehe Anhang 8.2.1). Einerseits soll der Bundesrat im Rahmen des bestehenden Subventionsrechts eine Verwaltungseinheit des Bundes mit der Untersuchung beauftragen, die über eine langjährige Erfahrung mit Verwaltungsstrafverfahren verfügt. Im Rahmen der geplanten Vorlage zur Revision des Verwaltungsstrafrechts soll andererseits die Schaffung eine Kompetenzstelle in der Bundesverwaltung geprüft werden, die sich in Unterstützung derjenigen Fachämter, die über keine langjährige Erfahrung mit Verwaltungsstrafverfahren verfügen, solcher komplexer Verfahren annimmt. Der Bundesrat hat beide Empfehlungen angenommen. Er will jedoch erst von der Möglichkeit nach Artikel 39 Absatz 1 SuG Gebrauch machen, wenn ein Amt tatsächlich nicht in der Lage wäre, Subventionsdelikte mit der erwarteten Effizienz zu beurteilen. Zudem stellte er in Aussicht, die Schaffung einer zentralen Kompetenzstelle im Bund bei der Vorbereitung der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Verwaltungsstrafrechts mitzuberücksichtigen.
Nach einer Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD und dem Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ) stellte die FinDel Mitte 2023 ernüchtert fest, dass das BJ sowohl eine zentrale Ansiedlung der Zuständigkeit bei einer mit dem VStrR bewanderten Verwaltungseinheit des Bundes als auch eine Übertragung der Zuständigkeit an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden oder die Bundesanwaltschaft als wenig erfolgsversprechend betrachtete. Das BJ bevorzugte die bestehende Lösung, dass der Bundesrat im Einzelfall gestützt auf das SuG ein anderes Bundesamt mit der Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens betrauen kann.
Die FinDel erachtete diese Minimallösung als unbefriedigend. Sie bekräftigte gegenüber der Vorsteherin des EJPD ihre Empfehlung betreffend die Schaffung einer zentralen Kompetenzstelle für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren und regte an, dass in der Vernehmlassungsvorlage alle vom BJ geprüften Varianten mit der sachlichen Begründung der jeweiligen Vor- und Nachteile transparent ausgewiesen werden. Die Vorsteherin des EJPD bestätigte, dass alle vom BJ geprüften Varianten im erläuternden Bericht zum Vorentwurf zur Totalrevision des VStrR dargestellt würden. Die FinDel wird dies nach Vorliegen der Vernehmlassungsvorlage prüfen.
5.8.3 Autobahn A9, Rhonekorrektion und Sanierung Deponie Gamsenried
Neubau der Autobahn A9 im Oberwallis
Mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 gingen die Nationalstrassen als Eigentum von den Kantonen an den Bund über. Der Kanton Wallis erstellt die noch fehlenden Teilstücke der Autobahn A9 als Bauherr und übergibt diese nach Fertigstellung an das ASTRA. Der Bund finanziert die Netzvollendung mit einem Anteil von 96 Prozent. Die Realisierung für den Kanton Wallis erfolgt durch die Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB). Die Gesamtkosten für die Fertigstellung der A9 zwischen Sierre Ost und Visp Ost werden auf rund 4,4 Milliarden Franken geschätzt.
Verschiedenen Revisionsberichte des ASTRA und der EFK betreffend die DNSB haben in der Vergangenheit Mängel aufgezeigt, die eine enge Aufsicht durch das ASTRA und Änderungen in der Dienststelle erfordern. Auch im Projekt selbst bestehen Risiken, die durch das ASTRA aufmerksam begleitet werden müssen.
Der Chef des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt des Kantons Wallis und der Direktor des ASTRA informierten die FinDel Ende Mai 2023 im Rahmen einer Aussprache über den damaligen Stand und die getroffenen Massnahmen. Sie betonten, dass zur Lösung der Probleme verschiedene Massnahmen getroffen wurden.
Ende November 2023 informierte der Vorsteher des UVEK die FinDel, dass der Kanton organisatorische Massnahmen umgesetzt hat. Im Herbst 2023 habe der Rechtsdienst des kantonalen Departements die Federführung von laufenden und neuen Rechtsfällen übernommen. Zudem habe der Kanton weitere Massnahmen ergriffen, um seine Bauherrenrolle besser wahrnehmen zu können.
Bei den Baustellen sei eine positive Entwicklung festzustellen. Die offene Strecke Raron - Gampel - Steg von 2,5 Kilometern wurde am 18. August 2023 eröffnet. Die Hauptbauarbeiten des gedeckten Einschnitts Raron und des Tunnels Visp wurden beendet. Die Eröffnung sei für das Jahr 2025 geplant. Im Tunnel Riedberg konnten die Vortriebsarbeiten abgeschlossen werden und die Phase des Innenausbaus wurde gestartet. Die Eröffnung des Tunnel Riederberg sei für 2026 geplant. Noch offen sei, wann die rechtskräftige Plangenehmigungsverfügung für den letzten Abschnitt der A9 am Pfynwald vorliegen wird. Nach Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung können auch die letzten rund 10 Kilometer der Netzvollendung in Angriff genommen werden.
Bei strittigen Nachforderungen von Bauunternehmen konnte das ASTRA Erfolge verbuchen. Die Beschwerde einer Arbeitsgemeinschaft wegen Nachforderungen von 60 Millionen Franken wurde vom Bundesgericht teilweise abgewiesen. Das Gericht hat die Haltung des ASTRA bestätigt.
Die Empfehlungen aus dem Bericht der EFK betreffend die Fahrbahnbreite im Bereich Raron wurden gemäss Aussagen des ASTRA inzwischen umgesetzt. Das ASTRA erliess im Februar 2023 eine Verfügung gegenüber dem Kanton Wallis für die Rückforderungen von 8,9 Millionen Franken ohne MWST betreffend Bauarbeiten Deponie Goler auf Basis der Analysen der internen Revision ASTRA. Sollte im Schlichtungsverfahren zwischen Kanton und Arbeitsgemeinschaft keine Einigung erzielt werden, wird das Verfahren vor Gericht weitergeführt.
Weitere Empfehlungen aus verschiedenen Berichten der internen Revision des ASTRA werden ausgewertet und es wird ein Zeitplan für deren Umsetzung erarbeitet.
Der Vorsteher des UVEK betonte gegenüber der FinDel, dass die Fertigstellung der A9 mit Risiken verbunden ist. Deshalb wird das UVEK weiterhin die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die überdurchschnittlich enge fachtechnische und finanzielle Begleitung und Beaufsichtigung durch das ASTRA sichergestellt werden kann.
Die FinDel wird den Projektfortschritt und die Umsetzung der Massnahmen gestützt auf jährliche Standberichte des ASTRA weiterhin eng begleiten.
3. Rhonekorrektion, 2. Etappe
Die 3. Rhonekorrektion (R3) ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Auf einer Gesamtlänge von 162 Kilometern sind an der Rhone Massnahmen im Umfang von rund 3,6 Milliarden Franken in einem Zeitraum von 40 bis 50 Jahren geplant. Die EFK schätzt den Anteil des Bundes an diesem Projekt auf rund 2,1 Milliarden Franken.
Die FinDel stellte 2010 erhebliche Mängel in der Projektführung fest. In der Folge systematisierte hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) insbesondere das Controlling. Zuhanden der FinDel erstellt es einen jährlichen Standbericht. Die EFK prüfte das Vorhaben zuletzt 2021.
Im Standbericht 2022 hielt das BAFU fest, dass durch den Kanton Wallis eine Projektanalyse ausgelöst wurde. Weiter wurde festgehalten, dass sich die Ergebnisse dieser Analyse auf das vom BAFU genehmigte Gesamtprojekt, den Zeitplan und somit auf den vom Parlament bewilligten Gesamtkredit auswirken können. Die Ergebnisse der Analyse, die zentral für das weitere Vorgehen sind, wurden dem BAFU zunächst für Mai und dann für November 2023 in Aussicht gestellt.
Ende November 2023 thematisierte die FinDel mit dem Vorsteher UVEK den Rückstand bei der Umsetzung der Massnahmen der im Kanton Wallis eingeleiteten Analyse. Der Vorsteher des UVEK versicherte der FinDel, dass das Departement bei Vorliegen der Ergebnisse der kantonalen Analyse zusammen mit dem BAFU die Situation neu beurteilen und die FinDel informieren werde. Das weitere Vorgehen sei mit dem zuständigen Staatsrat des Kantons Wallis abgesprochen.
Die FinDel wird die weitere Entwicklung gestützt auf die Standberichte des BAFU weiterhin eng begleiten.
Altlastensanierung Deponie Gamsenried
Die FinDel befasst sich seit 2022 mit der Altlastensanierung der Deponie Gamsenried im Kanton Wallis. Beim Standort Gamsenried handelt es sich um eine der grössten und komplexesten Altlast der Schweiz, vor allem wegen der ausserordentlichen Grösse der alten Deponie (rund 45 Fussballfelder), den vorhandenen Schadstoffen und der voraussichtlich mehrere Jahrzehnte dauernden Sanierung. Die Deponie liegt unmittelbar an der Rhone, wo Massnahmen zur Rhonekorrektion durchgeführt wurden bzw. werden, an welchen der Bund finanziell beteiligt ist. Zudem führt die Autobahn A9, deren Besitzer der Bund ist, teils über das Gebiet der Deponie.
Die FinDel interessierte sich im Berichtsjahr für die voraussichtlichen Kosten der Gesamtsanierung und die finanziellen Risiken für den Bund. Laut einem vom BAFU verlangten Bericht lassen sich die Kosten für eine Gesamtsanierung der alten Deponie Gamsenried frühestens Ende 2024 beziffern. Eine Schätzung der Kosten durch Vergleich mit den Sanierungskosten der ehemaligen Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) sei nur sehr beschränkt möglich. Die Sicherungs- und Sanierungsmassnahmen werden bei der Deponie Gamsenried in Etappen erfolgen und werde je nach Dringlichkeit durchgeführt. Zudem sei die Evaluation der Sanierungsvarianten noch nicht abgeschlossen.
Die Kosten der ersten Projektetappen (Verstärkung der hydraulischen Sicherungsbarriere mittels Erstellung einer Dichtwand, die weitere Behandlung der Schadstofffahne und die Sanierung des Deponiebereichs mit dem höchsten Gefährdungspotenzial für das Grundwasser) werden auf 290 Millionen Franken geschätzt. Die Lonza AG habe dafür im 2021 entsprechende Rückstellungen gebildet, wovon 150 Millionen Franken durch Garantien von Banken und der Lonza Group AG abgesichert seien. Es sei eine dynamische und etappenweise Anpassung der Garantien vorgesehen, weil ein Aushub des gesamten belasteten Materials mit zahlreichen Risiken verbunden wäre (Mangel an Entsorgungswegen, Schwierigkeiten aufgrund der Infrastruktur am Standort, erhebliche Umweltauswirkungen durch den Transport und die Entsorgung).
Das Umweltschutzgesetz (USG) bestimmt, dass der Verursacher die Kosten der Sanierung zu tragen hat. Sind bei einem Sanierungsfall mehrere Verursacher beteiligt, so tragen sie die Kosten entsprechend ihren Verursacheranteilen. Dabei wird in erster Linie der Verhaltensstörer (eigentlicher Verursacher) und sekundär der Zustandsstörer (Inhaber) herangezogen. Hauptverhaltensstörer ist im Fall der Deponie Gamsenried die Lonza AG, die den Grossteil der Kosten zu tragen hat. Durch die oben erwähnten Rückstellungen und Bankgarantien ist das Ausfallrisiko der Lonza AG gering. Zustandsstörer sind die Lonza AG (Eigentümerin von 50 % des Standorts), das ASTRA (31 %), der Kanton Wallis (9 %), die Kehrichtverbrennungsanlage (5 %) und die Gemeinde Brig-Glis (5 %). Auch seitens der Zustandsstörer besteht laut BAFU ein geringes Ausfallrisiko. Ob ein Sanierungsbedarf im Bereich der Nationalstrassen besteht, kann noch nicht beurteilt werden. Ebenso kann auch das finanzielle Risiko für den Bund nicht abgeschätzt werden, solange die Sanierungskosten nicht bekannt sind.
Die FinDel fragte sich, inwiefern sich das BAFU früher und aktiver hätte einbringen sollen. Laut Vorsteher des UVEK führt der Kanton Wallis das Dossier rechtlich korrekt, proaktiv und transparent. Das BAFU sei gut in das Projekt eingebunden. Durch den regelmässigen Austausch mit der Walliser Regierung und die Teilnahme an der regelmässig stattfindenden Behördenplattform «Gamsenried» könne das BAFU seine Aufsichtsfunktion gut wahrnehmen. Das UVEK überprüfe die Situation regelmässig und werde nötigenfalls intervenieren.
Angesichts der finanziellen Risiken wird die FinDel die weitere Entwicklung gestützt auf die Standberichte des BAFU und Aussprachen mit dem Vorsteher UVEK weiterhin eng begleiten.
6 Auftrag und Organisation der Finanzdelegation
Organisation
Die beiden FK wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode in die FinDel. Die FinDel konstituiert sich selbst (Art. 51 Abs. 1 ParlG). Sie wählt jährlich ein neues Präsidium, das abwechselnd von einem Mitglied des Nationalrates und einem Mitglied des Ständerates übernommen wird, und legt die Zuständigkeiten ihrer Mitglieder für einzelne Aufsichtsbereiche als Referent oder Referentin fest. Die interne Organisation, ihre Arbeits- und Vorgehensweise und das Verhältnis zur EFK sind in Handlungsgrundsätzen festgehalten. Die FinDel hat diese 2023 überarbeitet und Anfang Dezember veröffentlicht.
Im Berichtsjahr setzte sich die FinDel zusammen aus den Mitgliedern des Nationalrates Ursula Schneider Schüttel (Präsidentin), Jean-Paul Gschwind und Pirmin Schwander sowie den Mitgliedern des Ständerates Peter Hegglin (Vizepräsident), Thomas Hefti und Eva Herzog, welche Mitte Juni 2023 durch Ständerat Jakob Stark abgelöst wurde.
Aufgaben und Kompetenzen
Die FinDel ist im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzoberaufsicht zuständig für die nähere Prüfung und Überwachung des Finanzhaushalts des Bundes (Art. 51 Abs. 2 ParlG). Sie prüft selektiv und legt ihre Untersuchungsgegenstände und Vorgehensweise autonom fest. Für die ständige, systematische und umfassende Aufsicht über die Bundesverwaltung ist der Bundesrat verantwortlich (Art. 8 Abs. 3 RVOG und Art. 24 Abs. 1 und 2 RVOV). Die Finanzoberaufsicht der FinDel erstreckt sich nicht auf die Bundesversammlung und die Parlamentsdienste. Die Oberaufsicht über die Parlamentsdienste obliegt der Verwaltungsdelegation (Art. 38 Abs. 2 ParlG).
Neben der Prüfung des Vollzugs von Finanzbeschlüssen des Parlamentes hat die FinDel die Kompetenz, auf Antrag des Bundesrates und vor der Genehmigung durch das Parlament dringliche Verpflichtungs- und Voranschlagskredite (Art. 28 Abs. 1 und Art. 34 Abs. 1 FHG) sowie Kreditüberschreitungen über 5 Millionen Franken (Art. 36 FHG) zu beschliessen. Sie prüft vor allem die Dringlichkeit der Kreditbegehren und - falls diese von der FinDel bejaht wird - die Rechtmässigkeit, die Notwendigkeit, die Nichtvorhersehbarkeit, die Angemessenheit des Kreditbetrags, die Kompensationsmöglichkeiten, die Auswirkungen im Falle einer Ablehnung des Antrags und die präjudizielle Wirkung des Entscheids der Delegation.
Im Personalbereich bedürfen - gestützt auf spezialrechtliche Bestimmungen - bestimmte Massnahmen bei Magistratspersonen und Leitungen von unabhängigen Behörden und Gerichten des Bundes der Zustimmung der FinDel. Ebenso bedürfen - gestützt auf eine Vereinbarung zwischen der FinDel und dem Bundesrat - Stelleneinreihungen, Arbeitsmarktzulagen und Umbenennung von Stellvertretungsfunktionen bei Mitarbeitenden des obersten Kaders der Bundesverwaltung der Genehmigung der FinDel. Personalerlasse von verselbstständigten Einheiten des Bundes müssen der FinDel zur Konsultation unterbreitet werden.
Seit Anfang Dezember 2023 muss der Bundesrat die FinDel zudem über vertrauliche oder geheime Entwürfe zu Verordnungen und Verordnungsänderungen im Bereich des Notrechts oder der Krisenbewältigung informieren (Art. 151 Abs. 2bis und Anhang 2 ParlG).
Informationsrechte und Vertraulichkeit
Die FinDel verfügt über weitreichende Informationsrechte. Ihr dürfen keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten (Art. 169 BV) und keine Informationen vorenthalten werden (Art. 154 Abs. 1 ParlG).
Sie erhält laufend sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Anträge und der Mitberichte (Art. 154 Abs. 3 ParlG). Zudem hat sie das Recht auf Herausgabe von Protokollen der Bundesratssitzungen sowie von Unterlagen, die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste als geheim klassifiziert sind oder deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen könnte (Art. 154 Abs. 2 ParlG). Von der EFK erhält sie zudem sämtliche Berichte und Unterlagen, die im Zusammenhang mit deren Aufsichtstätigkeit stehen (Art. 14 Abs. 1 FKG).
Im Gegenzug sind die Mitglieder der FinDel sowie die Sitzungsteilnehmenden verpflichtet, das Amtsgeheimnis (Art. 8 ParlG) und das Sitzungsgeheimnis (Art. 47 Abs. 1 ParlG) zu wahren. Die FinDel hat die Massnahmen zur Wahrung des Geheimnisschutzes und der Vertraulichkeit in den Weisungen der FinDel vom 4. Dezember 2023 über die Behandlung ihrer Protokolle und weiteren Unterlagen präzisiert.
Instrumente, Berichterstattung und Information
Die FinDel hat gegenüber den Beaufsichtigten keine Weisungsbefugnis. Sie kann Empfehlungen an die verantwortlichen Behörden richten (Art. 158 ParlG). Diese informieren über die Annahme und Umsetzung oder die Ablehnung der Empfehlung.
Anders als die parlamentarischen Kommissionen verfügt die FinDel nicht über das Recht, in den Räten Antrag zu stellen oder Initiativen und Vorstösse einzureichen. Hingegen kann sie Anträge an die FK und andere parlamentarische Organe richten, beispielsweise in Form eines Mitberichtes, oder beantragen, dass eine Kommission einen Kommissionsvorstoss oder eine Kommissionsinitiative einreicht.
Jeweils im Frühjahr legt die FinDel den FK einen Bericht über die wesentlichsten Feststellungen ihrer Aufsichtstätigkeit vor. Sie veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht nach der Kenntnisnahme durch die FK. Im Herbst orientiert das Präsidium der FinDel die FK im Sinne eines Zwischenberichtes jeweils mündlich.
Die FinDel informiert die Öffentlichkeit bei Bedarf, vor allem nach der Beratung bedeutsamer dringlicher Kredite oder mit der Veröffentlichung ihres Tätigkeitsberichtes.
Im Jahr 2023 hat die FinDel ihre langjährige Praxis, keine Stimmenverhältnisse zu Abstimmungen in der FinDel zu veröffentlichten, erneut bestätigt. Die Delegationsmitglieder sollen dadurch politisch unabhängig und aufgrund sachlicher Kriterien beraten und abstimmen können.
Koordination mit den Oberaufsichtskommissionen
Die parlamentarischen Oberaufsichtsorgane koordinieren sich in zeitlicher und sachlicher Hinsicht (Art. 49 ParlG). Zwischen der FinDel und den FK erfolgt die Koordination sowohl schriftlich als auch mündlich durch die Doppelmitglieder und auf Sekretariatsstufe über das gemeinsame Sekretariat der FK und FinDel.
Mit den GPK koordiniert sich die FinDel bei wichtigen Geschäften mittels Briefen. Beim Risikomanagement des Bundes wird die Koordination sichergestellt, indem ein Mitglied der FinDel in die entsprechende Arbeitsgruppe der beiden GPK delegiert wird. Die Sekretariate der FinDel und der GPK führen vier Koordinationssitzungen pro Jahr durch und informieren einander laufend über die Schwerpunkte der Arbeit ihrer Organe.
Im Bereich der Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste ist die Zusammenarbeit in einer Vereinbarung zwischen der FinDel und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) geregelt.
Statistik
Die FinDel trat 2023 zu sechs ordentlichen und fünf ausserordentlichen Sitzungen sowie Ende 2023 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen.
Im Berichtsjahr übermittelte die EFK der FinDel 158 Prüfberichte und Notizen (Vorjahr: 155). Mit 61 Berichten setzte sie sich vertieft auseinander (Vorjahr: 82). Die FinDel befasste sich zudem mit 96 Bundesratsbeschlüssen (Vorjahr: 60). Zudem genehmigte sie dringliche Nachtragskredite über 248,1 Millionen Franken (Vorjahr: 4,3 Milliarden) und dringliche Verpflichtungskredite über 109,239 Milliarden Franken (Vorjahr: 10,5 Milliarden). Schliesslich befasste sie sich mit 36 Anträgen der Departemente zu Personalgeschäften (Vorjahr 10).
7 Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
Im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit nimmt die FinDel den Jahresbericht, die Jahresrechnung, das Jahresprogramm (Prüfprogramm) sowie den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan der EFK zur Kenntnis. Sie überprüft ferner, ob die EFK ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt.
7.1 Geschäfte der EFK
7.1.1 Jahresbericht und Jahresrechnung 2022 der EFK
Die EFK unterbreitet der FinDel und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Umsetzungspendenzen und die Gründe dafür informiert (Art. 14 Abs. 3 des Finanzkontrollgesetzes [FKG]). Dieser Bericht wird veröffentlicht.
Die EFK übermittelte der FinDel eine Übersicht über den Stand des Jahresprogramms 2022. Diese enthielt einerseits die annullierten oder auf das Jahr 2023 übertragenen Aufträge aus dem Jahresprogramm 2022 und andererseits die im Jahr 2022 neu hinzugekommenen Aufträge.
Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie den Bundesrat unverzüglich darüber (Art. 15 Abs. 3 FKG). Derartige Meldungen und die Stellungnahme des Bundesrates werden der FinDel umgehend zur Kenntnis gebracht. Diese behandelt die im Jahresbericht der EFK erwähnten Meldungen, sobald sie davon Kenntnis genommen hat.
Mit dem Jahresbericht nimmt die FinDel auch die wichtigsten Empfehlungen zur Kenntnis, welche von den Geprüften akzeptiert, aber nicht innert Frist umgesetzt wurden. Laut Bericht 2022 sind dies 18.
Die FinDel nahm auch Kenntnis davon, dass der nächste Bericht eine andere Struktur aufweisen wird. Sie begrüsst das Vorhaben, weniger Exemplare zu drucken, um zur Nachhaltigkeit beizutragen.
Die FinDel nimmt zusammen mit dem Jahresbericht die Jahresrechnung der EFK zur Kenntnis. Entsprechend einem Prinzip der Rotation von drei bis vier Jahren prüfte die Finanzkontrolle des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Jahresrechnung 2022 der EFK. Sie entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Die FinDel nahm zudem Kenntnis vom Management Letter , der keinerlei Mängel aufzeigte . Das Parlament genehmigte die Rechnung 2022 der EFK.
7.1.2 Jahresprogramm 2023 der EFK
Die EFK legt jährlich ihr Revisionsprogramm fest und bringt dieses der FinDel und dem Bundesrat zur Kenntnis (Art. 1 Abs. 2 FKG).
In ihrem Jahresprogramm 2023 wählte die EFK risikoorientiert mehr als 150 Prüfaufträge aus. Die geplanten Kontrollen deckten ein ausgewogenes und breites Spektrum an verschiedenen Themen für aktuelle und künftige Herausforderungen ab. Im Jahresprogramm 2023 waren unter anderem sechs Preisprüfungen, sieben Querschnittsprüfungen, vier Evaluationen und zehn Prüfungen bei Schlüsselprojekten vorgesehen. Vier Sonderaufträge wurden durch das Parlament erteilt: eine Prüfung des Nachrichtenverbundes Schweiz beim NDB und beim BABS, eine Prüfung der Ausgaben im Bereich operative Spezialeinsätze sowie zwei Nachprüfungen bei armasuisse/RUAG MRO und RUAG International/RUAG MRO. Die Berichte, die veröffentlicht werden sollen, sind im Programm entsprechend markiert. Die FinDel nahm Mitte Januar 2023 vom Jahresprogramm 2023 der EFK Kenntnis. Das Programm kann sich während des Jahres verändern: So können geplante Prüfungsaufträge annulliert oder verschoben werden oder es kommen neue dazu.
Sobald der Jahresbericht 2023 und die Jahresrechnung 2023 vorliegen, wird die FinDel überprüfen, inwieweit die EFK ihre Ziele erreicht hat.
7.1.3 Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 der EFK
Die EFK reicht ihren Voranschlag direkt dem Bundesrat ein, der ihn unverändert an die Bundesversammlung weiterleitet (Art. 2 Abs. 3 FKG). Die FinDel ihrerseits prüft den Voranschlag der EFK und übermittelt ihre Einschätzungen den beiden FK, welche für die Vorberatung des Voranschlags der EFK zuständig sind. Die FinDel vertritt den Voranschlag der EFK bei Bedarf vor der Bundesversammlung (Art. 142 Abs. 3 ParlG).
Die Ausgaben für den Eigenbereich fallen im Voranschlag 2024 um insgesamt 0,2 Millionen Franken (-0,6 %) tiefer aus als im Voranschlag 2023. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass die EFK die Sparvorgaben des Bundesrates (Verringerung der schwach gebundenen Ausgaben) freiwillig teilweise umgesetzt hat. Die EFK lehnte grössere Kürzungen ab, um die gemäss Risikobeurteilung geplanten Kontrollen nicht zu gefährden. In den Finanzplanjahren 2025-2027 bleiben die Ausgaben auf diesem Niveau.
Seit dem 23. Oktober 2022 unterliegt die Finanzierung von politischen Akteurinnen und Akteuren, die auf eidgenössischer Ebene tätig sind, Offenlegungsvorschriften. Die EFK ist zuständig für die Entgegennahme und Kontrolle der Meldungen. Sie ist auch dafür verantwortlich, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen. Die EFK übte diese Aufgabe erstmals bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2023 aus. Diese Aufgabe, die nicht im Finanzkontrollgesetz festgehalten ist, gehört somit nicht zu den Aufgaben der EFK als oberstes Finanzaufsichtsorgan und untersteht nicht der Oberaufsicht der FinDel. Sie hat jedoch Kenntnis davon genommen, dass für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe im Voranschlag 2024 und im Finanzplan 2025-2027 eine Million Franken vorgesehen ist.
Das Parlament hat den Voranschlag der EFK in der Wintersession 2023 verabschiedet.
7.2 Oberaufsicht der Finanzdelegation über die EFK
Als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes ist die EFK in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet und in diesem Rahmen selbstständig und unabhängig (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 FKG). Sie untersteht der Oberaufsicht der FinDel, soweit diese nicht die Prüfungstätigkeit zum Gegenstand hat. Die FinDel misst der Unabhängigkeit der EFK bei ihrer Prüfungstätigkeit grössten Wert zu.
Zugang der EFK zu geheimen Bundesratsbeschlüssen
Die EFK unterstützt die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege (Art. 1 Abs. 1 Bst. a FKG). Befasst sich die FinDel mit dringlichen Kreditbegehren, ist der Direktor der EFK immer in beratender Funktion anwesend. Damit er die Beschlüsse des Bundesrates nachvollziehen und die Tragweite der beschlossenen Massnahmen und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zuhanden der FinDel beurteilen kann, muss er über dieselben Informationen und Dokumente wie die FinDel verfügen.
Die BK muss der EFK alle Beschlüsse des Bundesrates zustellen, die den Finanzhaushalt des Bundes betreffen (Art. 9 Abs. 1 FKG). Dies gilt unabhängig von der Klassifizierung. Die FinDel stellte im Berichtsjahr fest, dass geheime finanzrelevante Bundesratsbeschlüsse erst seit Ende März 2023 an die EFK übermittelt wurden. Allerdings erhielt die EFK nur den Bundesratsbeschluss, nicht aber die weiteren zu einem Bundesratsbeschluss gehörenden Dokumente wie Anträge, Mitberichte und Stellungnahmen. Die darin enthaltenen Kontextinformationen sind jedoch notwendig, damit die EFK die FinDel wirksam unterstützen und ihre Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehört auch die Beurteilung, inwiefern die Umsetzung eines geheimen Bundesratsbeschlusses durch die Departemente und ihre Dienststellen korrekt erfolgt.
Auf Ersuchen der FinDel passte der Bundesrat seine Praxis im Herbst 2023 an. Seither erhält die EFK alle finanzrelevanten Bundesratsbeschlüsse einschliesslich der Anträge, Mitberichte und Stellungnahmen, unabhängig der Klassifizierung. Es ist vorgesehen, Artikel 9 FKG im Rahmen der nächsten Gesetzesrevision entsprechend zu präzisieren.
Abkürzungsverzeichnis
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Acta Nova | Elektronisches Geschäftsverwaltungssystem der Bundesverwaltung |
AK | Aufsichtskommission |
ALE | Arbeitslosenentschädigung |
ALV | Arbeitslosenversicherung |
armasuisse | Bundesamt für Rüstung |
ASALfutur | Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen |
ASTRA | Bundesamt für Strassen |
BABS | Bundesamt für Bevölkerungsschutz |
BACS | Bundesamt für Cybersicherheit |
BAFU | Bundesamt für Umwelt |
BAG | Bundesamt für Gesundheit |
BAZG | Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit |
BAV | Bundesamt für Verkehr |
BBL | Bundesamt für Bauten und Logistik |
BBl | Bundesblatt |
BFE | Bundesamt für Energie |
BGÖ | Öffentlichkeitsgesetz |
BIT | Bundesamt für Informatik und Telekommunikation |
BJ | Bundesamt für Justiz |
BK | Bundeskanzlei |
BKW | Bernische Kraftwerke |
BKB | Beschaffungskonferenz des Bundes |
BPG | Bundespersonalgesetz |
BV | Bundesverfassung |
BVGer | Bundesverwaltungsgericht |
BVML | Beschaffungs- und Vergabemanagement-Lösung |
BWL | Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung |
CEBA | Cloud Enabling Büroautomation |
Covid-19-SBüG | Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus vom 18. Dezember 2020 (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, SR 951.26 ) |
CS | Credit Suisse |
DaziT | Dazi ist das rätoromanische Wort für Zoll, T steht für Transformation. DaziT steht für das Programm zur Transformation der Zollverwaltung (EZV) in das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). |
DEZA | Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit |
DNSB | Dienststelle für Nationalstrassenbau |
DTI | Digitale Transformation und Informatik: DTI-Strategie oder Schlüsselprojekte, DTI-Statusberichte sowie Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei |
EDA | Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten |
EDI | Eidgenössisches Departement des Innern |
EFD | Eidgenössisches Finanzdepartement |
EFK | Eidgenössische Finanzkontrolle |
EFV | Eidgenössische Finanzverwaltung |
EJPD | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement |
ElCom | Eidgenössische Elektrizitätskommission |
EPA | Eidgenössisches Personalamt |
ESA | Eidgenössische Stiftungsaufsicht |
ESTV | Eidgenössische Steuerverwaltung |
fedpol | Bundesamt für Polizei |
FFE | Ferien- und Feiertagsentschädigung |
FinDel | Finanzdelegation der eidgenössischen Räte |
FINMA | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht |
FIPOI | Immobilienstiftung für internationale Organisationen |
FiREG | Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vom 30. September 2022 (SR 734.91 ) |
FHG | Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt vom 7. Oktober 2005 (Finanzhaushaltgesetz, SR 611.0 ) |
FK | Finanzkommission(en) |
FK-N | Finanzkommission des Nationalrates |
FKG | Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle vom 28. Juni 1967 (Finanzkontrollgesetz, SR 614.0 ) |
GPDel | Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte |
GPK | Geschäftsprüfungskommission(en) |
GPK-N | Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates |
GPK-S | Geschäftsprüfungskommission des Ständerates |
GS | Generalsekretariat |
Hafrep | Härtefall-Reportingtool |
HBB | Harmonisierte Beschaffungslösung Bund |
IE | Insolvenzentschädigungen |
ISB | Informatiksteuerungsorgan des Bundes |
ISG | Informationssicherheitsgesetzes |
IKT | Informations- und Kommunikationstechnologie |
ITU | Internationalen Fernmeldeunion |
KAE | Kurzarbeitsentschädigung |
KBOB | Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren |
Kdo Cy | Kommando Cyber |
MDG | Master Data Governance |
MSK | Mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem |
MWST | Mehrwertsteuer |
NAF | Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds |
NCSC | Nationales Zentrum für Cybersicherheit ( National Cyber Security Centre ) |
NDB | Nachrichtendienst des Bundes |
NDG | Nachrichtendienstgesetz |
NSP | Nutzen- und Synergiepotenziale |
Org-VöB | Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung |
ParlG | Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 (Parlamentsgesetz; SR 171.10 ) |
PVK | Parlamentarischen Verwaltungskontrolle |
R3 | 3. Rhonekorrektion |
RUAG International | RUAG International Holding AG |
RUAG MRO | Maintenance, Repair and Overhaul Leistungen der RUAG für die Schweizer Armee, RUAG MRO Holding AG |
RVOG | Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz |
RVOV | Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung |
SAP S/4HANA | Softwarelösung für die Geschäftsplanung (ERP: Entreprise Ressource Planning) von Unternehmungen der Firma SAP. |
SCL | Swiss Cargo Line Reederei AG |
SCT | Swiss Chemical Tankers AG |
SDVN+ | Sicheres Datenverbundnetz Plus |
SECO | Staatssekretariat für Wirtschaft |
SEM | Staatssekretariat für Migration |
SEPOS | Staatssekretariat für Sicherheitspolitik |
SNB | Schweizerischen Nationalbank |
SPK | Staatspolitische Kommissionen |
SR | Systematische Rechtssammlung |
SSA | Schweizerisches Seeschifffahrtsamt |
SuG | Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) |
SUPERB | Programm zur Ablösung des Kernsystems, welches die Supportprozesse in der Bundesverwaltung (Finanzen, Personal, Logistik, Beschaffung sowie Immobilien) unterstützt |
Swissgrid | Schweizer Übertragungsnetzbetreiberin |
SWE | Schlechtwetterentschädigungen |
TK A | Telekommunikation der Armee |
UBS | Union de Banques Suisses |
UVEK | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
USG | Umweltschutzgesetz |
Gruppe V | Gruppe Verteidigung des VBS |
VBS | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
VDTI | Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik vom 25. November 2020 (SR 172.010.58 ) |
VStrR | Verwaltungsstrafrecht |
WBF | Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
WEP 2030 | Programm Werterhalt Polycom 2030 |
Anhang
8 Empfehlungen der FinDel
8.1 Neue Empfehlungen
8.1.1 Strategie Schaffung von Staatssekretariaten
A) Neue Empfehlung: Strategie Schaffung neuer Staatssekretariate
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Empfehlungen der FinDel an den Bundesrat vom 28. September 2023 (siehe Ziff. 5.5.1 ) | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
---|---|---|
Alternative Möglichkeiten zur Schaffung eines neuen Staatssekretariats | ||
Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, ihr seine Strategie hinsichtlich der Schaffung neuer Staatssekretariate aufzuzeigen und darzulegen, inwieweit er bei zukünftigen Begehren von den im RVOG vorgesehenen Alternativen (Art. 45 a Abs. 1 und 2 sowie Art. 46) Gebrauch zu machen gedenkt, bevor er ein neues Staatssekretariat ins Leben ruft. | Begründung der FinDel vom 28. September 2023 Die FinDel beurteilt die Schaffung neuer Staatssekretariate grundsätzlich kritisch und wünscht sich vom Bundesrat eine entsprechende Strategie. In der Strategie soll deswegen dargelegt werden, inwiefern alternative Möglichkeiten, die gemäss der Ansicht der FinDel in der Gesetzgebung vorhanden sind, jedoch zu wenig genutzt werden, stärker in Betracht gezogen werden könnten, bevor die Einrichtung eines neuen Staatssekretariats in Erwägung gezogen wird. Mit der permanenten Verleihung des Titels einer Staatssekretärin bzw. eines Staatssekretärs wurde bisher - nach der Formel «eine Amtsdirektorin führt ein Amt, ein Staatssekretär führt ein Staatssekretariat» - immer auch ein Staatssekretariat geschaffen. Dies ist gemäss RVOG nicht zwingend. Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre könnten auch ein Bundesamt führen . Der Bundesrat könnte zudem Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren den Titel einer Staatssekretärin bzw. eines Staatssekretärs auch nur vorübergehend verleihen, wenn diese die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten. | Die FinDel wartet die Stellungnahme des Bundesrates zur Empfehlung ab. Die Empfehlung ist hängig. |
8.2 Hängige Empfehlungen
8.2.1 Verwaltungsstrafverfahren
B) Hängige Empfehlungen: Führung von Strafuntersuchungen bei Subventionsfällen
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Empfehlung der FinDel an den Bundesrat vom 29. August 2022 (siehe Ziff. 5.8.2 ) | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
---|---|---|
Untersuchung von Subventionsdelikten durch ein Amt mit langjähriger Erfahrung (Anwendung von Artikel 39 des Subventionsgesetzes) | ||
Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, bei Untersuchungen von neuen Subventionsfällen im Bereich des regionalen Personenverkehrs gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1 ) eine Verwaltungseinheit des Bundes mit der Untersuchung zu beauftragen, die über eine langjährige Erfahrung mit Verwaltungsstrafverfahren verfügt. | Begründung der FinDel Gemäss Artikel 39 Absatz 1 SuG ist bei Subventionsdelikten grundsätzlich das Subventionsamt für die Strafuntersuchung zuständig. Für die FinDel ist dieses Vorgehen nicht zielführend (für die Begründung siehe Tätigkeitsbericht FinDel 2022). Der Bundesrat könnte gemäss Artikel 39 Absatz 1 SuG auch eine andere Verwaltungseinheit des Bundes mit der Untersuchung beauftragen. Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Oktober 2022 Zahlreiche Verwaltungsbehörden werden womöglich nie oder nur vereinzelt mit einem Betrugsfall konfrontiert sein. Sollte der Bundesrat in einem solchen Fall zum Schluss gelangen, dass das Amt tatsächlich nicht in der Lage wäre, Subventionsdelikte mit der erwarteten Effizienz zu verfolgen und zu beurteilen, würde er von der Möglichkeit nach Artikel 39 Absatz 1 SuG Gebrauch machen. Beurteilung der FinDel vom 17. Januar 2023 Die FinDel hält die Empfehlung pendent, da das BAV derzeit zwei solche Untersuchungen durchführt. | Der Bundesrat hat die Empfehlung angenommen. Die FinDel erachtet die Empfehlung als noch nicht erfüllt und verfolgt sie weiter. |
Schaffung eines Kompetenzzentrums in der Bundesverwaltung für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren | ||
Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, die Schaffung einer Kompetenzstelle in der Bundesverwaltung zu prüfen, die sich in Unterstützung derjenigen Fachämter, die über keine langjährige Erfahrung mit Verwaltungsstrafverfahren verfügen, solcher komplexer Verfahren annimmt. | Begründung der FinDel Die FinDel legt grossen Wert darauf, dass die Bundesverwaltung auf das bereits bestehende Wissen zum Verwaltungsstrafverfahren aufbaut und Synergiepotenziale nutzt. Denkbar wäre die Schaffung einer Kompetenzstelle im Generalsekretariat des EFD, wobei die diesbezüglichen Stellen bei der ESTV und beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit aufgrund der Zahl der zu bearbeitenden Fälle belassen werden sollten; diese Stellen verfügen über genügend Kompetenz und Erfahrung in der effizienten Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren. Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Oktober 2022 Das EJPD prüft bei der Vorbereitung der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Verwaltungsstrafrechts mehrere Optionen. Die Empfehlung der FinDel wird im Rahmen dieser Abklärungen mitberücksichtigt. Beurteilung der FinDel vom 17. Januar 2023 Die FinDel wartet mit einer Beurteilung ab, bis die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Verwaltungsstrafrechts vorliegt. Beurteilung der FinDel vom 6. Juli 2023 Mitte 2023 schlägt das BJ im Ämterkonsultationsverfahren vor, an der bestehenden Lösung festzuhalten. Die FinDel erachtet diesen Minimalvorschlag als unbefriedigend. Einzelfälle von komplexem Subventionsbetrug sind keine gängigen verwaltungsrechtlichen Delikte und deren Untersuchung ist kein Massengeschäft, wie dies beispielsweise bei der Zoll- oder der Steuerverwaltung der Fall ist. Angesichts der unzähligen Subventionstatbestände, die es in der Bundesverwaltung gibt, ist eine Differenzierung nach der Komplexität der Fälle wichtig. Die nach geltendem Recht für die Strafverfolgung zuständigen Verwaltungseinheiten sprechen Subventionen und beaufsichtigen die Subventionsempfänger. Es besteht deswegen die Gefahr, dass in einem Verfahren die Unabhängigkeit des Amts von der Gegenpartei in Zweifel gezogen und damit das Verfahren gefährdet werden könnte. Subventionsämter könnten komplexe Fälle von vermutetem Subventionsbetrug nicht konsequent zur Anzeige bringen, wenn sie die Verfahren selbst führen und zuerst das nötige Know-how aufbauen müssen. Der temporäre Aufbau im betroffenen Subventionsamt ist organisatorisch, personell und technisch zeit- und kostenintensiv. Synergiepotenziale in der Bundesverwaltung werden damit nicht genutzt, was den Bundeshaushalt unnötig belastet. Wegen des zeitintensiven Aufbaus besteht ausserdem das Risiko der Verjährung. Mit dem heutigen System wird verfahrensrechtlich und hinsichtlich Strafandrohung privilegiert, wer den Staat statt einen Privaten hintergeht. Die FinDel hält an ihrer Empfehlung fest und ersucht das EJPD, die Argumente der FinDel bei der politischen Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage vor der Überweisung an den Bundesrat zu berücksichtigen. Die FinDel regt an, alle vom BJ geprüften Varianten (zentrale Ansiedlung der Zuständigkeit für Strafverfahren bei Subventionsfällen bei einer einzigen Verwaltungseinheit oder Übertragung der Zuständigkeit an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden oder die Bundesanwaltschaft) mit der Begründung der jeweiligen Vor- und Nachteile in der Vernehmlassungsvorlage transparent auszuweisen. Stellungnahme des EJPD vom 14. August 2023 Die vom BJ geprüften Varianten sollen im erläuternden Bericht zum Vorentwurf zur Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts dargestellt werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung verzögert sich voraussichtlich bis ins erste Quartal 2024. | Der Bundesrat hat die Empfehlung angenommen. Er prüft sie im Rahmen der Vorbereitung der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Verwaltungsstrafrechts. Die FinDel wartet für eine weitergehende Beurteilung die Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat ab. |
8.2.2 Beschaffungswesen
C) Hängige Empfehlungen: Beschaffungscontrolling
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Empfehlungen der FinDel an den Bundesrat zum Beschaffungscontrolling vom 12. Dezember 2017 | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
---|---|---|
Beschaffungsstrategie Bund | ||
Die FinDel fordert den Bundesrat auf, eine kohärente bundesweite «Beschaffungsstrategie Bund» mit konkreten Stossrichtungen und Zielen zu beschliessen. Diese sollen den Beschaffungsstellen des Bundes als Rahmen für die Festlegung und Umsetzung ihrer eigenen operativen Ziele dienen. Die Umsetzung der Ziele wird mit dem strategischen Beschaffungscontrolling gesteuert und überprüft. Dieses soll nicht nur als Instrument für die Berichterstattung, sondern auch als Instrument der Führungsunterstützung genutzt werden. | Stellungnahme des EFD vom 19. Oktober 2022 Die Beschaffungsstrategie sieht vor, dass die Überprüfung und die Steuerung der Zielerreichung mit dem strategischen Beschaffungscontrolling vorgenommen werden. Die BKB und KBOB können den Umsetzungsstand aus strategischer Sicht prüfen und weitergehende Massnahmen ergreifen. Beurteilung der FinDel vom 28. November 2023 Die FinDel wird die Konkretisierung der Strategie sowie die Handhabung und Umsetzung zur Kenntnis nehmen, bevor sie die Empfehlung als erledigt abschreibt. Sie hat die Vorsteherin des EFD im Dezember 2023 gebeten, über den Stand der Umsetzung dieser hängigen Empfehlung zu informieren. | Die Empfehlung wurde angenommen. Die Strategie ist beschlossen und veröffentlicht worden. Die FinDel wartet die Umsetzung der Massnahmen ab. Die Empfehlung ist hängig. |
Reform der Beschaffungsprozesse des Bundes | ||
Die FinDel fordert den Bundesrat auf, in einem ersten Schritt die bestehenden Beschaffungsprozesse in der Bundesverwaltung in bundesweit gültige Standardbeschaffungsprozesse zu überführen und diese unter eine einheitliche Führung (Prozessverantwortung) zu stellen. Ziel sollte sein, die Beschaffungsverfahren in der Verwaltung speditiver und kostengünstiger durchzuführen, Synergien zu erzielen und Skaleneffekte zu realisieren. Die FinDel regt an, in einem zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit die heutige Beschaffungsstruktur des Bundes mit den zentralen Beschaffungsstellen, verschiedenen dezentralen Beschaffungsorganisationen bei Bedarfsstellen, der BKB und der KBOB an die standardisierten Beschaffungsprozesse angepasst werden müsste. | Stellungnahme des EFD vom 19. Oktober 2022 Die Digitalisierung, die Standardisierung und die benutzerfreundliche Gestaltung der Beschaffungsprozesse ist eine der sechs Stossrichtungen der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung zur Umsetzung der totalrevidierten Beschaffungserlasse auf Bundesebene. Ziffer 6.3.5 der Strategie: «Die Beschaffungsprozesse werden bundintern harmonisiert sowie standardisiert, sind effizient und folgen einem digitalisierten sowie anwenderfreundlichen Workflow». Zu diesem Zweck hat das BBL mit armasuisse und dem ASTRA die «harmonisierte Beschaffungslösung Bund» (HBB) entwickelt. Standardisierte Beschaffungsprozesse werden in Acta Nova zur Verfügung gestellt. Durch die HBB kann die Effizienz und die Effektivität in der Bearbeitung des Tagesgeschäfts im Bereich der Geschäftsverwaltung der Beschaffungen gesteigert werden. Zudem wird sichergestellt, dass die Org-VöB eingehalten wird. Die zentralen Beschaffungsstellen (BBL, armasuisse und ASTRA) setzen die HBB für die Beschaffungen in ihrem Verantwortungsbereich ein. Der BKB-Vorstand empfiehlt den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung, die festgelegten Wertgrenzen anzuwenden, sobald die HBB bei ihnen verfügbar ist (spätestens per 1. April 2023). Parallel dazu werden die Supportprozesse mit der Einführung des neuen SAP S/4HANA bzw. der neuen Beschaffungs- und Vergabemanagement-Lösung (BVML) durch die Programme «SUPERB» und «ERP Systeme V/ar» verbessert, standardisiert und modernisiert. Bis 2025 sollen die neuen SAP-Systeme bereitstehen. Beurteilung der FinDel vom 28. November 2023 Die FinDel erachtet die Empfehlung nach wie vor als hängig und hat die Vorsteherin des EFD im Dezember 2023 gebeten, über den Stand der Umsetzung zu informieren. | Die Empfehlung wurde teilweise angenommen. Die Umsetzung wurde aufgenommen. Die Empfehlung ist hängig. |
Verbesserung der Datenqualität des Controllings | ||
Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, die Qualität der Daten für das Beschaffungscontrolling mittels Einführung einer einzigen Stammdatenverwaltung in der Bundesverwaltung und klarer Vorgaben für die Erfassung der Beschaffungsdaten weiter zu verbessern. | Stellungnahme des EFD vom 19. Oktober 2022 Der Aufbau der zentralen Stammdatenverwaltung für Geschäftspartner (Kreditoren und Debitoren) wird im Programm SUPERB durch das Projekt MDG betreut. Das neue Vertrags- und Vergabemanagement auf Basis von SAP Standardkomponenten befindet sich im Projekt Beschaffung des Programms SUPERB im Aufbau. Die Datenqualität des Beschaffungscontrollings wird zudem im Rahmen der Beschaffungsprozesse verbessert. In Bezug auf die Stammdaten werden neben den Geschäftspartnerdaten auch gemeinsame Warengruppen in der neuen Beschaffungs- und Vergabemanagement-Lösung eingeführt. Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB) werden zusätzlich die Weisungen zum Beschaffungscontrolling und zu den harmonisierten Beschaffungsprozessen angepasst. Darin werden klare Vorgaben für die Erfassung der Beschaffungsdaten entlang des Beschaffungsprozesses enthalten sein Beurteilung der FinDel vom 28. November 2023 Die FinDel erachtet die Empfehlung nach wie vor als hängig und hat die Vorsteherin des EFD im Dezember 2023 gebeten, über den Stand der Umsetzung zu informieren. | Die Empfehlung wurde angenommen. Die Umsetzung wurde aufgenommen. Die Empfehlung ist hängig. |
8.2.3 Informatik
D) Hängige Empfehlungen: Bundesinformatik
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Empfehlung der FinDel an den Bundesrat vom 5. März 2014 (siehe Ziff. 4.2 ) | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
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Zentrale Führung und Steuerung | ||
Die FinDel ist klar der Ansicht, dass die zentrale Führung und Steuerung im Bereich der Querschnittfunktionen weiter zu stärken sind. Sie erwartet, dass das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) mit der IKT-Strategie 2016-2019 energischer als bisher die Gesamtsicht der Informatik im Bund wahrnimmt und ihre Steuerung in diesem Bereich ausbaut. Dazu ist unabdingbar, dass eine IKT-Architektur für den Bund festgelegt und IKT-Leistungen, welche die Verwaltungseinheiten in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen, vermehrt als IKT-Standarddienste definiert und zentral gesteuert und geführt werden. | Seit dem 1. Januar 2021 ist der neu geschaffene Bereich DTI in der BK für alle Aufgaben zuständig, welche mit der Empfehlung zusammenhängen. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI) Anfang 2021 wurden einige Anliegen der FinDel (Gouvernanz und Anpassung Rechtsgrundlagen) weitgehend erfüllt. Weitere Kernanliegen (bundesweite Architektur und Mittelfristplanung) sind weiterhin hängig. Sie wird ab 2024 eine Standortbestimmung vornehmen. | Der Bundesrat hat die Empfehlung grundsätzlich angenommen. Der Teil Gouvernanz wurde mit dem neuen IKT-Lenkungsmodell umgesetzt. Das Anliegen, für den Bund eine IKT-Architektur und vermehrt IKT-Standarddienste festzulegen, ist noch nicht umgesetzt. Die Empfehlung bleibt hängig. |
IKT-Mittelfristplanung | ||
Die FinDel empfahl dem Bundesrat, das System der finanziellen IKT-Steuerung auf Verbesserungspotenzial zu prüfen und dabei eine bundesweite IKT-Mittelfristplanung verbindlich umzusetzen. | Siehe Ausführungen unter der vorstehenden Empfehlung. | Der Bundesrat hat die Empfehlung grundsätzlich angenommen. Die Empfehlung ist noch nicht umgesetzt. Sie bleibt hängig. |
IKT-Architektur Bund | ||
Die FinDel erwartet, dass überdepartementale Synergien in Zukunft frühzeitig erkannt und genutzt werden. Sie empfiehlt dem Bundesrat deshalb, in die IKT-Strategie 2016-2019 den Aufbau eines bundesweiten IKT-Architektur-Managements einschliesslich einer bundesweiten Mittelfristplanung im Bereich IKT-Architektur aufzunehmen. Als Oberaufsicht wird die FinDel die IKT-Architekturentwicklung im Bund aufmerksam begleiten. | Siehe Ausführungen unter der vorstehenden Empfehlung. | Der Bundesrat hat die Empfehlung grundsätzlich angenommen. Die Empfehlung ist noch nicht umgesetzt. Sie bleibt hängig. |
8.3 Erledigte Empfehlungen
8.3.1 Ruhegehälter von Magistratspersonen
E) Erledigte Empfehlungen: Ruhegehälter von Magistratspersonen
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Empfehlungen der FinDel vom 1. September 2020 an den Bundesrat zu den Ruhegehältern von Magistratspersonen | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
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Keine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern an Magistratspersonen | ||
Die FinDel empfahl dem Bundesrat 2020, auf die rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern an ehemalige Mitglieder des Bundesrates zu verzichten. | Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2020 Stellen ehemalige Bundesratsmitglieder einen Antrag auf eine rückwirkende Auszahlung nicht bezogener Ruhegehälter, so macht der Bund unter den derzeit geltenden Bestimmungen bei Ruhegehaltszahlungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, die Verjährung geltend. Im Übrigen erachtet der Bundesrat die Empfehlung der FinDel als erfüllt FinDel vom 23. November 2020 Die FinDel erachtet die Empfehlung als teilweise erfüllt, verzichtet aber auf eine vollständige Umsetzung. Sie begrüsst den Beschluss des Bundesrates vom Juli 2020, die Einforderung nicht bezogener Ruhegehälter für Mitglieder des Bundesrates und für die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler, die ab dem 1. Juli 2020 im Amt sind, auszuschliessen und dem Parlament gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung der rechtlichen Bestimmungen vorzulegen. Beurteilung der FinDel vom 14. Februar 2022 Die FinDel behandelte den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4099 im Februar 2022 und wandte sich an die SPK. Beurteilung der FinDel vom 28. November 2023 Die SPK-N behandelte das Thema im April 2023. Wie die SPK-S lehnte sie einen Antrag auf Einreichung einer Kommissionsinitiative ab. | Die Empfehlung ist erledigt. |
8.3.2 Hochseeschiffe
F) Erledigte Empfehlungen: Verkauf von Hochseeschiffen
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Empfehlungen der FinDel an den Bundesrat vom 27. Juni 2019 (siehe Ziff. 5.7.2 ) | Stellungnahme des Bundesrates (Kurzfassung) Beurteilung der FinDel (Kurzfassung) | Status |
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Verlustminimierung als oberstes Ziel im Krisenfall | ||
Die FinDel empfiehlt dem Bundesrat, im Falle von finanziell in Schieflage geratenen Hochseeschiffen mit Solidarbürgschaften im Sinne der Schadensminimierung umgehend geeignete Massnahmen einzuleiten, sobald mit dem Bund und den finanzierenden Banken vereinbarte Amortisationspläne seitens der Schiffsgesellschaften nicht eingehalten werden. | Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 2019 Der Bundesrat stimmte der Empfehlung zu und erachtete diese als umgesetzt. Beurteilung der FinDel vom 28. November 2023 Für die FinDel ist die Empfehlung sowohl betreffend die Anpassung der Verfahrensabläufe und die Einleitung weiterer Massnahmen zur Reduzierung der Bürgschaftsrisiken als auch betreffend Umsetzung der Massnahmen umgesetzt. Die FinDel verfolgt die weitere Risikoentwicklung bei den vom Bund verbürgten Darlehen an Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge im Rahmen der begleitenden Finanzoberaufsicht weiter. Sie erwartet, dass das zuständige Departement sie umgehend über Ereignisse informiert, welche das Risiko von Bürgschaftsziehungen für den Bund erhöhen könnten. | Der Bundesrat hat die Empfehlung angenommen. Er betrachtet sie als erfüllt. Für die FinDel ist die Empfehlung aufgrund einer Nachkontrolle im November 2023 vollständig umgesetzt. |
Bundesrecht
Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2023
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