BBl 2024 1629
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
vom 8. Juli 2024
1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Iodosulfuron-methyl-Natrium enthalten, werden gemäss Artikel 29 a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161 ) überprüft. Zu diesen gehören:
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Atlantis Star (W-7314)
Chekker (W-6395)
Cossack OD (W-6587)
Equip Power (W-6811)
Husar Plus (W-7219)
Hussar Duo (W-6450)
Othello (W-6471)
Othello Star (W-7313)
Pacifica Plus (W-6862)
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451 ) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
8. Juli 2024 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
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