Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe
                            Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verlängerung vom 21. Juni 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Schweizerische Bundesrat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 und vom 3. April 2023 ¹  über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe wird verlängert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Dieser Beschluss tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
                        
                        
                    
                    
                    
                | 21. Juni 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe