Veröffentlichung des Bundesstrafgerichts (Berufungskammer) Berufungen gegen das Urteil SK.2023.18 vom 21. Juni 2023 (CA.2023.16)
Veröffentlichung des Bundesstrafgerichts (Berufungskammer) Berufungen gegen das Urteil SK.2023.18 vom 21. Juni 2023 (CA.2023.16)
Es wird Simona Danailova, bulgarische Staatsangehörige, geboren am 21. Januar 1995, letzte bekannte Adresse: Rue Daniel-Jean-Richard 21, 2300 La Chaux-de-Fonds (NE), derzeit unbekannter Anschrift, mitgeteilt dass:
Die Begründung des Urteils der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts CA.2023.16 vom 25. März 2024, dessen Dispositiv am 2. April 2024 veröffentlicht wurde (FF 2024 747), wurde den Parteien am 3. Juli 2024 zugestellt. Ein Exemplar des begründeten Urteils steht Simona Danailova bei der Kanzlei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, viale Stefano Franscini 7, 6500 Bellinzona, zur Verfügung.
Die amtliche Veröffentlichung erfolgt in Anwendung von Artikel 88 Absatz 1 lit. a und b StPO in Verbindung mit Artikel 69 StBOG. Die Zustellung gilt als am Tag der Veröffentlichung erfolgt (Art. 88 Abs. 2 StPO).
3. Juli 2024 | Im Namen der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts Andrea Ermotti: Vorsitzender |
Bundesrecht
Veröffentlichung des Bundesstrafgerichts (Berufungskammer)
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