Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Parlament
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)
Das Modell sieht vor, dass die - hauptsächlich westlichen - Länder, die Schweizer Kriegsmaterial erworben haben, dieses fünf Jahre nach Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhrerklärung in Drittstaaten exportieren dürfen. Dabei sind allerdings bestimmte völker- und menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Entwurf bewegt sich im vom Neutralitätsrecht vorgegebenen Rahmen.
Datum der Eröffnung: 28. Juni 2024
Vernehmlassungsfrist: 21. Oktober 2024
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/62/cons_1
3. Juli 2024 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. Eidgenössisches Parlament. Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)
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