BBl 2024 1528
CH - Bundesblatt

Verfügung betreffend die befristete, partielle Aufhebung des Nachtfahrverbots im Zusammenhang mit der Sperrung der A13 zwischen Lostallo und Mesocco

Verfügung betreffend die befristete, partielle Aufhebung des Nachtfahrverbots im Zusammenhang mit der Sperrung der A13 zwischen Lostallo und Mesocco
vom 1. Juli 2024
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),
gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 ¹ und Artikel 97 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 ² ,
verfügt:
¹ SR 741.01
² SR 741.11
I
1.
Das Nachtfahrverbot gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes gilt für folgende Fahrten auf der Nationalstrasse A2 nur noch bis 04.00 Uhr:
a)
Fahrten Richtung Süden mit dem Schwerverkehrszentrum Ripshausen UR als Startpunkt.
b)
Fahrten Richtung Norden mit dem Schwerverkehrszentrum Giornico/Monteforno TI als Startpunkt.
Ab 05.00 Uhr gilt die ordentliche Regelung, wonach schwere Motorwagen zur Güterbeförderung vom Nachtfahrverbot befreit sind.
2.
Die partielle Aufhebung des Nachtfahrverbots gemäss Ziffer 1 gilt befristet bis und mit 16. Juli 2024.
3.
Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
4.
Auf die Erhebung von Gebühren wird verzichtet.
II
Gegen diese Verfügung sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten kann gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ³ über das Verwaltungsverfahren innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, zu richten. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
2. Juli 2024 Bundesamt für Strassen: Jürg Röthlisberger, Direktor
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Verfügung betreffend die befristete, partielle Aufhebung des Nachtfahrverbots im Zusammenhang mit der Sperrung der A13 zwischen Lostallo und Mesocco
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