Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Ausführungsbestimmungen zum CO
2
-Gesetz für die Zeit nach 2024
Die Ausführungsbestimmungen umfassen zwei Erlasse: einerseits die Revision der CO
2
-Verordnung mit Fremderlassänderungen der Verordnung über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister, der Mineralölsteuerverordnung und der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs. Andererseits wird neu die Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) geschaffen, welche Änderungen der Gebührenverordnung BAFU enthält.
Datum der Eröffnung: 26. Juni 2024
Vernehmlassungsfrist: 17. Oktober 2024
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/57/cons_1
2. Juli 2024 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
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