BBl 2024 1518
CH - Bundesblatt

Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (IZA-Strategie 2025-2028)

Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (IZA-Strategie 2025-2028)
vom 22. Mai 2024
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die drei Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2025-2028.
Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:
2022 M 22.3534 Sommaruga «Internationale Zusammenarbeit. Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz»: Der Bundesrat verstärkt seine Aktivitäten in diesem Bereich im Rahmen der vorliegenden Strategie.
2022 M 22.3144 Schneider-Schneiter «Gesundheit als neuer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit»: Der Bundesrat legt in der vorliegenden Strategie mehr Gewicht auf dieses Thema.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
22. Mai 2024 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Übersicht
Die vorliegende Botschaft legt die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz für den Zeitraum 2025-2028 dar und sieht vier Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 11,27 Milliarden Franken vor. Die beantragten Verpflichtungskredite stellen eine Obergrenze der Verpflichtungen dar, die der Bund in den Jahren 2025-2028 eingehen kann. Das Parlament kann anlässlich der jährlichen Genehmigung des Voranschlags weiterhin Budgetanpassungen vornehmen. Im Rahmen dieser Strategie sind für den Zeitraum 2025-2028 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region vorgesehen, namentlich für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Wiederaufbau sowie Frieden, Demokratie und Menschenrechte.
Ausgangslage
Das internationale Umfeld ist von zahlreichen Krisen geprägt. Die Folgen der Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, die Eskalation im Nahen Osten, die Energiekrise, die Ernährungsunsicherheit, die Schuldenlast, die Inflation und der Klimawandel haben unmittelbare Auswirkungen auf die Weltbevölkerung und auch auf die Schweiz. Wie der Bundesrat in seiner Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 schreibt, leben wir in einer Übergangsphase, eine neue stabile internationale Ordnung zeichnet sich nicht ab. Mit dem beschleunigten Wandel geht eine erhöhte Unsicherheit einher. Die Welt wird weniger global, weniger westlich und weniger demokratisch. Sie ist fragmentierter, instabiler und unberechenbarer. Die Schweizer Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik zeigt die protektionistischen Tendenzen auf und unterstreicht die Bedeutung widerstandsfähiger globaler Produktions- und Lieferketten sowie nachhaltiger Wirtschaftsbeziehungen.
Die internationale Zusammenarbeit ist eines der Instrumente, die es der Schweiz ermöglichen, an der Seite anderer Partner zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen. Sie gibt Antworten auf die wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen, den Klimawandel, Pandemien, irreguläre Migration und Konfliktprävention. Sie fördert die Werte, welche die Stärke der Schweiz ausmachen: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrechte, Dialog, Solidarität, humanitäres Völkerrecht und humanitäre Prinzipien. In einer unbeständigen Welt stärkt die internationale Zusammenarbeit die Glaubwürdigkeit und den Einfluss der Schweiz auf internationaler Ebene.
Inhalt
Der Begriff der internationalen Zusammenarbeit umfasst die Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung des Friedens und der Menschenrechte. Sie wird vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung umgesetzt. Ziel der internationalen Zusammenarbeit ist gemäss Bundesverfassung die Linderung der Armut, die Förderung von Menschenrechten und Frieden sowie die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den drei Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.
Die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit wird durch die folgenden drei Kriterien bestimmt: die Bedürfnisse vor Ort, der Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz im internationalen Vergleich und die langfristigen Interessen der Schweiz.
Die vier Ziele der Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021-2024 werden beibehalten. Sie haben sich als genügend flexibel erwiesen, um auf Herausforderungen zu reagieren und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum gesetzlichen Auftrag der internationalen Zusammenarbeit zu leisten. Die vier Schwerpunktregionen der Strategie 2021-2024 (Subsahara-Afrika, Nordafrika und Mittlerer Osten, Asien sowie Osteuropa) sind nach wie vor relevant und werden für den Zeitraum 2025-2028 beibehalten. Die internationale Zusammenarbeit ist langfristig angelegt, um die erzielten Ergebnisse zu festigen.
Folgende Änderungen werden vorgenommen, um den aktuellen Paradigmenwechseln gerecht zu werden:
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Der Verpflichtungskredit für humanitäre Hilfe wird erhöht. Grund dafür sind die wachsenden humanitären Bedürfnisse und die immer längere Dauer der Einsätze in den Krisenregionen.
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Themen, die im Zeitraum 2025-2028 besondere Aufmerksamkeit erfordern, werden speziell berücksichtigt. Schwerpunkte werden beispielsweise in den Bereichen Demokratieförderung, Gesundheit, Migration, Privatsektor und Hungerbekämpfung gesetzt.
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Die Schweiz setzt auf ein wirksames und gezieltes multilaterales Vorgehen bei globalen Herausforderungen (Frieden, Sicherheit, Umwelt, neue Technologien, Gesundheit), die aufeinander abgestimmte Antworten und konkrete individuelle Massnahmen erfordern.
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Die Massnahmen sind so nah wie möglich an den Menschen, und ihre Umsetzung wird soweit möglich lokalen Akteuren anvertraut, um ihre Relevanz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
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Es braucht eine Partnerschaft aller Akteure (Privatsektor, Wissenschaft, NGO, öffentliche Verwaltung), um die Expertise der Schweiz zur Geltung zu bringen.
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Es werden Synergien für die Finanzierung und den Fortbestand globaler öffentlicher Güter (Biodiversität, Gesundheit, Wasser usw.) gesucht.
Die derzeitigen geopolitischen und finanziellen Unsicherheiten erfordern mehr Flexibilität und Agilität innerhalb eines stabilen Rahmens. In einer unbeständigen Welt ist eine beständige strategische Ausrichtung von entscheidender Bedeutung. Sie dient uns als Kompass bei unserer Arbeit im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Auch wenn der Krieg in der Ukraine und seine Folgen einen wichtigen Platz in der Strategie einnehmen, erfordern die humanitäre Tradition und die Interessen der Schweiz, dass die internationale Zusammenarbeit im Rest der Welt aufrechterhalten wird.
Botschaft

1 Ausgangslage

1.1 Begründung des Finanzbegehrens und Bedeutung der Vorlage

1.1.1 Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung, ein Verfassungsauftrag

Die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz beruht auf der Bundesverfassung, wonach die Schweiz die gemeinsame Wohlfahrt und die nachhaltige Entwicklung fördert und sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einsetzt. ¹
In seinen internationalen Beziehungen zum Ausland setzt sich der Bund «ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen». ² Des Weiteren soll die IZA zur Aussenwirtschaftspolitik beitragen. ³ Sie orientiert sich dabei an der humanitären Tradition der Schweiz und an Werten wie Verantwortung, Chancengleichheit und Weltoffenheit.
Die IZA hat zum Ziel, die Armut zu lindern und die nachhaltige Entwicklung in den drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu fördern. Sie richtet sich dabei nach der Agenda 2030 * ⁴ der UNO mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG*) und trägt zu deren Umsetzung bei.
Die IZA ist zudem Ausdruck «der Solidarität, die eines der Prinzipien darstellt, nach denen die Schweiz ihr Verhältnis zur internationalen Gemeinschaft gestaltet, und [entspricht] der weltweiten Verflechtung. Sie [beruht] auf der gegenseitigen Achtung der Rechte und Interessen der Partner.» ⁵
¹ SR 101 , Art. 2
² SR 101 , Art. 54 Abs. 2
³ SR 101 , Art. 101 Abs. 1
⁴ Die mit einem Sternchen versehenen Begriffe werden im Glossar am Schluss dieser Botschaft erläutert.
⁵ SR 974.0 , Art. 2

1.1.2 Langfristige Investition zugunsten der Sicherheit, der Unabhängigkeit und des Wohlstands der Schweiz

Die Zunahme der Krisen und die Infragestellung des internationalen Rechtsrahmens wirken sich mittel- und langfristig direkt auf die Sicherheit und die Unabhängigkeit der Schweiz aus. Die Schweiz setzt sich für die Wahrung und Stärkung des Völkerrechts und der Menschenrechte sowie für ein starkes und wirksames multilaterales System ein. Die IZA fördert Frieden und Sicherheit und schafft Perspektiven für die lokale Bevölkerung. 2023 waren 76 Prozent der im Rahmen der Jahresstudie «Sicherheit» der ETHZ befragten Personen der Meinung, dass die Schweiz in Konflikten vermehrt vermitteln sollte, und 58 Prozent fanden, sie sollte mehr «Entwicklungshilfe» leisten. ⁶ Zur Finanzierung wurden jedoch keine Fragen gestellt.
Eine offene und stark globalisierte Wirtschaft ist ein Schlüsselfaktor für den Wohlstand des Exportlandes Schweiz. Die IZA fördert die Erschliessung neuer Märkte für Schweizer Unternehmen, indem sie zu steigenden Einkommen und günstigen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern* beiträgt.
Die IZA stärkt das Ansehen der Schweiz im Ausland und trägt zu ihrem guten Ruf als engagierte, innovative und solidarische Partnerin mit einer langen demokratischen und humanitären Tradition bei. Dies erhöht den Einfluss der Schweiz auf internationaler Ebene, auch in den multilateralen Gremien.
⁶ www.css.ethz.ch > Sicherheit 2024: Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend

1.1.3 Instrument zur Bewältigung aktueller Herausforderungen

Die IZA ist eines der aussenpolitischen Instrumente, die es der Schweiz erlauben, zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Pandemien, Migration und Konfliktprävention beizutragen. Sie fördert die Werte, welche die Schweiz auszeichnen: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Dialog, Solidarität, Integration von Minderheiten, humanitäres Völkerrecht und humanitäre Prinzipien.
Grafik 1
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (UNO)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist der Referenzrahmen für die Förderung der Nachhaltigkeit auf internationaler Ebene. Mit ihren 17 SDG, insbesondere dem Ziel 1, die extreme Armut* bis 2030 zu beseitigen, und ihrem Bestreben niemanden zurückzulassen, betrifft die Agenda 2030 alle Länder. Auf dieser Grundlage bestätigte der Bundesrat 2021 die Schweizer Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ⁷ und ihren Aktionsplan. Die IZA unterstützt die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Agenda 2030, aber auch bei der Verabschiedung von Reformen, die es ihnen ermöglichen sollen, sich an der Seite der Schweiz für die Bewältigung globaler Herausforderungen einzusetzen.
www.are.admin.ch
> Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

1.2 Durch die internationale Zusammenarbeit erzielte Fortschritte

1.2.1 Ein sich langfristig auszahlender Einsatz …

Die Menschheit hat in den letzten 50 Jahren in Bezug auf Wohlstand, Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität so grosse Fortschritte erzielt wie nie zuvor. Vor 30 Jahren lebten 35 Prozent der Weltbevölkerung (1,8 Mrd. Menschen) in extremer Armut. 2019 waren es noch 8,4 Prozent (648 Mio.). ⁸ Im Zeitraum 2012-2017 stieg das Einkommen der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung in 53 Entwicklungsländern stärker an als der nationale Durchschnitt. ⁹ Im Jahr 2001 gehörten 64 Staaten zur Kategorie der Länder mit niedrigem Einkommen, 2023 waren es nur noch 28. 1⁰ Die Kindersterblichkeit hat sich seit 1990 mehr als halbiert 1¹ , und der Index der allgemeinen Grundversorgung stieg zwischen 2000 und 2019 von 45 auf 67. ¹2 Die IZA der Schweiz hat zu diesen Erfolgen beigetragen.
Tansania: Vier Jahrzehnte Partnerschaft und grosse Fortschritte Die Vereinigte Republik Tansania ist seit 1981 ein Schwerpunktland der Schweizer IZA. Seither hat das Land beachtliche Fortschritte erzielt, obwohl die Bevölkerung innerhalb von 30 Jahren von 26 auf 61,7 Millionen zunahm. Der Index für menschliche Entwicklung stieg zwischen 1990 und 2021 von einem niedrigen (0,371) auf einen mittleren Entwicklungsgrad (0,550), während die Armutsquote von 69,3 Prozent (1991) auf 44,9 Prozent (2018) zurückging. Das Pro-Kopf-BIP stieg im selben Zeitraum von 167 auf 1099 US-Dollar. Damit gehört Tansania gemäss Weltbank seit 2020 zur Kategorie der Länder mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich. Die Schweiz hat in verschiedener Hinsicht zu diesen Fortschritten beigetragen. Bis Ende der 1990er-Jahre unterstützte sie Strassenprojekte, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Erschliessung ländlicher Regionen beitrugen. Seit den 2000er-Jahren leistet sie technische und finanzielle Unterstützung bei der Malariabekämpfung, was dazu beitrug, dass einige Gebiete heute als malariafrei gelten und die Zahl der Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren zwischen 2005 und 2016 um mehr als 50 Prozent zurückging. Im Jahr 2023 waren 63 Prozent der tansanischen Bevölkerung unter 24 Jahre alt. Deshalb gehört die Verbesserung der Aussichten junger Menschen auf bezahlte Arbeit zu den vorrangigen Massnahmen, die die Schweiz zusammen mit privaten und öffentlichen Partnern ergreift.
⁸ www.worldbank.org > World Data Lab 2019
⁹ www.worldbank.org > Poverty and Shared Prosperity 2022: Correcting Course
1⁰ www.worldbank.org > Global Economic Prospects June 2019 and June 2023
1¹ www.who.int > Child mortality and causes of death
¹2 www.who.int > Couverture sanitaire universelle

1.2.2 … der in den letzten Jahren Rückschläge erlitten hat

Die Welt hat seit der Verabschiedung der Strategie 2021-2024 im Jahr 2020 zahlreiche Krisen erlebt. Der Ukraine-Krieg leitete eine welt- und sicherheitspolitische Zeitenwende ein. Dass sich die Lage im regionalen Umfeld der Schweiz verschärft hat, geht aber nicht nur auf Russlands Angriffskrieg zurück. In jüngerer Zeit waren eine ganze Reihe neuer Gewalteskalationen an Europas Rändern respektive in seiner östlichen und südlichen Nachbarschaft zu verzeichnen. Es ergibt sich das Bild eines Krisenbogens, der sich von Eurasien über den Nahen Osten bis in die Sahelzone und den Sudan erstreckt. ¹3
Diese Krisen haben wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen, wie dies bei der Covid-19-Pandemie der Fall war. Die strategische Konkurrenz der Grossmächte hat sich akzentuiert, der Einfluss autokratischer Staaten nimmt zu.
In vielen Ländern stösst die Zivilgesellschaft* bei ihren Aktivitäten zunehmend auf staatliche Repression.
Das Ringen um das Wesen der internationalen Ordnung sowie eine weltpolitische und weltwirtschaftliche Fragmentierung prägen langfristig den internationalen Rahmen. Zudem verschärft sich die Dreifachkrise aus Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung.
Grafik 2
Entwicklung des Human Development Index zwischen 1990 und 2021
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Quelle: Berechnungen des Human Development Report Office, basierend auf Daten von Barro und Lee (2018), IMF (2021/2022), UNDESA (2022), Institute for Statistics der UNESCO (2022), UNSD (2022) und Weltbank (2022).
Infolgedessen wurden vielversprechende Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung gestoppt oder rückgängig gemacht, insbesondere in den Schwerpunktregionen der IZA-Strategie. Gemäss Fortschrittsbericht zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen 2023 ¹4 machte die Covid-19-Pandemie innerhalb von zwei Jahren die Entwicklungsfortschritte der vorhergehenden fünf Jahre zunichte. Nur bei 12 Prozent der Ziele ist man auf Kurs, und bei fast einem Drittel wurden seit ihrer Verabschiedung 2015 keine Fortschritte oder sogar Rückschritte verzeichnet.
Aufgrund der vielfältigen Krisen sind 2023 schätzungsweise 363 Millionen Menschen in 69 Ländern auf humanitäre Hilfe angewiesen. 2019 waren es noch 132 Millionen. ¹5 Die Zahl der Vertriebenen belief sich 2022 auf 108 Millionen Personen. ¹6 Schätzungen zufolge sind 70 Prozent der zehnjährigen Kinder in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen nicht imstande, einen einfachen Text zu lesen und zu verstehen. Vor der Covid-19-Pandemie waren es 57 Prozent. ¹7 Bereits ein Zehntel der Weltbevölkerung ist von Hunger betroffen und ein Drittel von Mangel- oder Fehlernährung. Dies schliesst Übergewicht und Fettleibigkeit ein, wovon weltweit rund 40 Prozent der Erwachsenen und 20 Prozent der Kinder betroffen sind. ¹8 Bis 2030 könnten weltweit rund 700 Millionen Menschen wegen extremer Wasserknappheit zur Flucht gezwungen sein. ¹9
Das Risiko wächst, dass sich die wirtschaftlichen Aussichten verschlechtern. 2⁰ Die Verschuldung zahlreicher Länder ist stark angestiegen. Die am wenigsten entwickelten Länder müssen infolge ihres Bevölkerungswachstums erhebliche Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Bildung und Gesundheit tätigen. Der Anteil der von Zahlungsschwierigkeiten bedrohten oder betroffenen Länder hat sich innerhalb von sieben Jahren von 13 auf 26 verdoppelt. 2¹
Der vom Menschen verursachte Klimawandel führt bereits heute weltweit zu vielen extremen Wetter- und Klimaphänomenen mit äusserst negativen Folgen wie Verluste und Schäden für Mensch und Natur. 2² Die Biodiversität nimmt schneller ab denn je zuvor in der Menschheitsgeschichte. ²3 Wenn keine konkreten Klimaschutz- und Entwicklungsmassnahmen getroffen werden, könnten gemäss Schätzungen der Weltbank bis 2030 zwischen 32 und 132 Millionen Menschen in extreme Armut abrutschen und bis 2050 gegen 216 Millionen Menschen innerhalb des eigenen Landes vertrieben werden. ²4
Der Demokratieindex 2023 verzeichnete einen starken Rückgang gegenüber 2010.
²5 Demokratische Rückschritte und autoritäre Tendenzen führen zu einer Aushöhlung der bürgerlichen und politischen, aber auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Vom Abbau dieser Rechte sind vor allem Frauen und Minderheiten betroffen. Dabei würde das BIP um durchschnittlich 35 Prozent steigen, wenn alle Frauen am Arbeitsmarkt teilhaben könnten. ²6 Frauen und Mädchen sind von den negativen Auswirkungen der globalen Herausforderungen überproportional stark betroffen. Sie haben in Krisenzeiten 14-mal geringere Überlebenschancen und ein höheres Verletzungsrisiko, da sie weniger Zugang zu Informationen, Ressourcen und Bildung haben. ²7 In humanitären Kontexten sind bis zu 70 Prozent der Frauen und Mädchen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. ²8 An Hunger leiden 126 Millionen mehr Frauen als Männer, und die Kluft wird immer grösser. ²9
¹3 www.eda.admin.ch > Aussenpolitische Strategie der Schweiz 2024-2027
¹4 www.sdgs.un.org > Rapport mondial sur le développement durable 2023
¹5 www.unocha.org > Global Humanitarian Overview 2023
¹6 www.unhcr.org > Rapport annuel du HCR sur les tendances mondiales 2022
¹7 www.worldbank.org > The State of Global Learning Poverty: 2022 Update
¹8 www.who.int > Obésité et surpoids
¹9 www.sdg6data.org > ODD
6 sur l’eau et l’assainissement
2⁰ www.imf.org
>
Perspectives de l’économie mondiale, mise à jour juil. 2023
2¹ www.imf.org > IMF Blog: Restructuring Debt of Poorer Nations Requires More Efficient Coordination
2² www.ipcc.ch > Rapport de synthèse du sixième cycle d’évaluation du GIEC: changement climatique 2023
²3 www.ipbes.ch > Rapport de l’évaluation mondiale de la biodiversité et des services écosystémiques
²4 www.banquemondiale.org > Groundswell: Se préparer aux migrations climatiques internes
²5 www.eiu.com > Democracy Index 2022
²6 www.imf.org > IMF Blog: Christine Lagarde, Jonathan D. Ostry: Les bienfaits économiques de l’inclusion des femmes sont même plus élevés qu’on ne le pensait
²7 www.undp.org > Blog: Asako Okai: Women are hit hardest in disasters, so why are responses too often gender-blind
²8
2021.gho.unocha.org
> Genre et violence sexiste
²9 www.unwomen.org > Global Gendered Impacts of Ukraine Crisis

1.2.3 Bilanz der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024

Die Strategie 2025-2028 baut auf den Erkenntnissen der letzten Strategieperiode auf. Eine detaillierte Bilanz steht im Rechenschaftsbericht zur IZA-Strategie 2021-2024 3⁰ zur Verfügung. In diesem Kapitel werden einige Schlüsselelemente hervorgehoben.
Resultate
Nachfolgend einige Beispiele für Ergebnisse, die dank der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit, der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung im Rahmen der entsprechenden bilateralen und globalen Programme erzielt wurden.
59 Prozent der Ausgaben zwischen 2020 und 2022 (3,7 Mrd. CHF) waren für Projekte bestimmt, bei denen die Geschlechtergleichstellung miteinbezogen wurde, und 4 Prozent aller Projekte (237 Mio. CHF) machten deren Förderung zu ihrem Hauptziel.
Grafik 3
Ergebnisse, die im Zeitraum 2020-2022 erzielt wurden (EDA)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Hinzu kommen die Ergebnisse, die dank den Kernbeiträgen der Schweizer IZA an multilaterale Organisationen und schweizerische Nichtregierungsorganisationen (NGO) erzielt wurden.
Auch wenn die Resultate überzeugend sind, so ist die Umsetzung von Programmen in komplexen Kontexten mit Herausforderungen verbunden und die Ergebnisse hängen auch von Faktoren ab, welche über den Einfluss und die Möglichkeiten der IZA hinausgehen.
Die IZA legte den Schwerpunkt im Zeitraum 2021-2024 ausserdem auf die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, die Digitalisierung, die multilaterale Zusammenarbeit und die Kohärenz zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Im Rechenschaftsbericht werden die Fortschritte und Herausforderungen ausführlicher dargelegt.
Lessons Learned
Die Schweizer IZA war im Zeitraum 2021-2024 stark gefordert. Der Kontext und die Umsetzung der Strategie 2021-2024 erlaubten folgende Erkenntnisse:
1.
Relevanter strategischer Rahmen: Die in der IZA-Strategie 2021-2024 festgelegten Leitlinien, d. h. die Entwicklungsziele, die thematischen Schwerpunkte und der geografische Fokus, erwiesen sich in Bezug auf das erteilte Mandat als zweckmässig. Der Klimawandel bildet weiterhin einen thematischen Schwerpunkt. Die Krisen haben gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit ist. Die systematische Förderung des Privatsektors sowie guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern gewinnt an Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Einsatz neuer Technologien werden weitergeführt und ausgebaut. Angesichts des Kontexts soll auf einige Herausforderungen im Zeitraum 2025-2028 ein stärkeres Augenmerk gelegt werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Gesundheit, Ernährungssicherheit und Demokratieförderung.
2.
Unverzichtbare Agilität: Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, verschiedene Staatsstreiche, die Überschuldung der Staaten, die Nahrungsmittelkrise und die Häufung von Naturkatastrophen erforderten eine Anpassung der Einsätze. Angesichts der zunehmenden Zahl von Krisen liegt die Stärke der Schweizer IZA darin, ihre Flexibilität zu bewahren und die Modalitäten ihrer Arbeit einem rasch ändernden Kontext anzupassen. Die vorliegende Botschaft soll die strategische Ausrichtung festlegen und gleichzeitig die erforderliche Flexibilität zulassen. In diesem Sinn führte ein institutioneller Lernprozess 2022 zu einer internen Reorganisation der DEZA («Fit for Purpose») mit einer operationellen Annäherung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (Nexus*-Ansatz).
3.
Steigender humanitärer Bedarf: Die Zahl der Menschen, die dringend humanitäre Hilfe benötigen, hat seit 2019 erheblich zugenommen (Ziff. 1.2.2). Der Bundesrat beantragte daher zwischen 2021 und 2024 mehrere Nachtrags- und Zusatzkredite, insbesondere im Zusammenhang mit der Lage in Afghanistan, in der Ukraine und im Nahen Osten. Die schrittweise Erhöhung des Verpflichtungskredits «Humanitäre Hilfe» von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets 2025-2028 ist angesichts der steigenden mittelfristigen Bedürfnisse gerechtfertigt.
4.
Global denken, lokal handeln: Zur Bewältigung der globalen Krisen braucht es gemeinsame und international abgestimmte Lösungen. Konkrete Massnahmen müssen jedoch möglichst bürgernah und von lokalen Akteuren umgesetzt werden. Die Koordination zwischen den Akteuren der IZA und die Partnerschaften mit Regierungen, Privatsektor und Zivilgesellschaft vor Ort sind von zentraler Bedeutung für die lokale Eigenverantwortung und die Nachhaltigkeit der Entwicklungsprojekte.
3⁰ www.eda.admin.ch > Rechenschaftsbericht zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024

1.3 Geprüfte Alternativen

Langfristig zielt die öffentliche Entwicklungshilfe ( aide publique au développement , APD) auf eine Welt ab, in der sie nicht mehr benötigt wird. Die Ansätze der IZA und die Rolle von Staat, Privatsektor und Zivilgesellschaft bei der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung werden immer wieder diskutiert.
In vielen Entwicklungsländern übersteigen die ausländischen Direktinvestitionen, die Mobilisation eigener Ressourcen und die Überweisungen von im Ausland arbeitenden Migrantinnen und Migranten die Mittel der APD deutlich. Dennoch ist die öffentliche Finanzierung nach wie vor wichtig, um den Dialog mit den staatlichen Institutionen der Entwicklungsländer zu pflegen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und internationale Normen zu entwickeln. Ausserdem fördert die IZA die soziale Inklusion, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die Chancengleichheit und unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Bewältigung von Krisen und Naturkatastrophen.
Die IZA steht im Kontext der globalen Krisen vor drei Herausforderungen: Erstens wird sie zunehmend aufgefordert, Massnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit globaler öffentlicher Güter (z. B. Biodiversität, Gesundheit und Klima) zu finanzieren, was ihr Mandat und ihre Kapazitäten übersteigt. Der Investitionsbedarf um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen wird nämlich auf 4 Prozent des globalen BIP geschätzt. Zweitens muss die IZA Antworten auf die akuten Krisen finden, was zum Teil auf Kosten des langfristigen Einsatzes zur Beseitigung ihrer strukturellen Ursachen geht. Drittens führt die zunehmende Zahl von Akteuren im Entwicklungsbereich zu einem höheren Koordinationsbedarf und steigenden Kosten. Die geforderten sozialen Leistungen gehen somit über den Rahmen der IZA hinaus und betreffen alle Akteure unserer Gesellschaft.

1.3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates

Die IZA-Strategie 2025-2028 entspricht den Leitlinien und Zielen der Legislaturplanung 2023-2027. Sie stellt insbesondere sicher, dass sich die Schweiz für Frieden einsetzt, auf internationaler Ebene kohärent handelt (Ziele 14-20), das Klima schützt und sorgsam mit den natürlichen Ressourcen umgeht (Ziele 21 und 25). Sie hilft der Schweiz, ihren Wohlstand nachhaltig zu sichern und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen (Ziele 1, 3, 5 und 8). Aus Gründen der Kohärenz ist die IZA-Strategie in die aussenpolitische Strategiekaskade des Bundesrates eingebettet. Die Ziele (Ziff. 3.3.2) und Instrumente (Ziff. 3.5.1) der IZA orientieren sich an den Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 3¹ , der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik 3² und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) 3³ .
Politikkohärenz
Es ist wichtig, dass die Schweiz bei ihren auswärtigen Beziehungen kohärent handelt. Einzelne Sektorpolitiken des Bundes haben erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Der Bundesrat gewährleistet die Koordination mit dem Ziel, nachteilige Wechselwirkungen zu begrenzen und die Wirkung seines Handelns zu erhöhen. Dabei legt er den Fokus auf folgende Bereiche: Finanz- und Steuerwesen, Handel, Investitionen und Unternehmensverantwortung sowie Migration, Umwelt, Klima und Gesundheit. Der Bundesrat achtet also darauf, dass seine Beschlüsse so kohärent wie möglich sind. Die mit der Umsetzung der IZA-Strategie beauftragten Departemente (EDA mit DEZA und STS, WBF mit SECO) sorgen für eine umfassende Zusammenarbeit zwischen ihnen und den für die Sektorpolitiken zuständigen Ämtern.
3¹ www.eda.admin.ch > Aussenpolitische Strategie 2024-2027
3² www.seco.admin.ch > Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik
www.are.admin.ch
> Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Der Bundesrat beantragt, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:
Motion 22.3534 Sommaruga «Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz»: Der Bundesrat baut seine Zusammenarbeit im Rahmen dieser Strategie weiter aus.
Motion 22.3144 Schneider-Schneiter «Gesundheit als neuer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit»: Der Bundesrat legt in der vorliegenden Strategie mehr Gewicht auf dieses Thema.

2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren

2.1 Vernehmlassungsvorlage

Um eine öffentliche Debatte zur strategischen Ausrichtung der IZA zu ermöglichen, führten das EDA und das WBF eine Vernehmlassung zur IZA-Strategie 2025-2028 durch. ³4 Die Vernehmlassung dauerte vom 20. Juni 2023 bis zum 20. September 2023.
Die Vernehmlassungsvorlage ³5 enthielt fünf Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 11,45 Milliarden Franken. Im Rahmen dieser Strategie ist ein Betrag von 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region vorgesehen. Die Teilnehmenden wurden gebeten, sich zu drei Fragen zu äussern: zu den Zielen, zum geografischen Fokus und zur vorgeschlagenen Mittelzuweisung für die Ukraine.
³4 Es handelte sich um eine fakultative Vernehmlassung gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren ( SR 172.061 ).
³5 www.fedlex.admin.ch > Startseite > Vernehmlassungsverfahren > Abgeschlossen > 2023 > EDA > Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028

2.2 Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Insgesamt gingen 219 Stellungnahmen ein. Geantwortet haben 23 Kantone, 6 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien und 1 Jungpartei, 11 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, Berufsverbände und -organisationen, 172 weitere interessierte Kreise und Organisationen und 6 Einzelpersonen. Die Beteiligung ist vergleichbar mit der vor vier Jahren, als 249 Stellungnahmen eingingen. Die Vorlage wurde breit unterstützt. Kritische Stimmen gab es zum Finanzrahmen, insbesondere zur Mittelzuweisung für die Ukraine.
Bezüglich der ersten Frage zu den Zielen der IZA vertraten lediglich 2 Prozent der Teilnehmenden die Ansicht, die vorgeschlagenen Ziele seien nicht oder eher nicht relevant. Die übrigen begrüssten die Ziele (67 %) oder beantworteten die Frage nicht eindeutig (32 %). Insbesondere bei den Entwicklungszielen 3 «Klima und Umwelt» sowie 4 «Frieden und Regierungsführung» wurden Präzisierungen gefordert. Die spezifischen Ziele wurden allgemein begrüsst. 25 Prozent der Teilnehmenden betonten die Bedeutung der Gesundheit und 22 Prozent die Bedeutung der Partizipationsrechte und der Geschlechtergleichstellung, wobei sie genauere Erläuterungen dazu und/oder eine stärkere Gewichtung dieser Themen forderten. Die Teilnehmenden hielten auch die Förderung der lokalen kleinen und mittleren Unternehmen (18 %), die Bekämpfung des Hungers (16 %) und die Migration (15 %) für wichtige spezifische Ziele.
Die zweite Frage betraf den geografischen Fokus. Dieser fand breite Zustimmung. 45 Prozent der Teilnehmenden hielten den geografischen Fokus für relevant, 10 Prozent wünschten sich eine stärkere Fokussierung. 45 Prozent beantworteten die Frage nicht eindeutig. Nach Meinung von 41 Prozent sollte sich die IZA stärker auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) konzentrieren.
In Bezug auf die vorgeschlagene Mittelzuweisung für die Ukraine gaben 72 Prozent der Teilnehmenden an, dass sie die Unterstützung der Ukraine für wichtig halten, wobei 35 Prozent der Auffassung waren, dass diese Unterstützung mehr als die beantragten Mittel erfordern werde. 10 Prozent unterstützten die vorgeschlagene Mittelzuweisung. 45 Prozent unterstützen sie nicht und 45 Prozent beantworteten die Frage nicht eindeutig. Nach Auffassung von 75 Prozent der Teilnehmenden sollte die Hilfe für die Ukraine nicht auf Kosten der anderen Regionen und Prioritäten gehen. 66 Prozent wünschen sich für die Hilfe an die Ukraine eine Finanzierung ausserhalb der IZA. Schliesslich empfahlen 40 Prozent der Teilnehmenden, eine eigene gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.
Andere häufig genannte Themen waren die APD-Quote, d. h. der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe* (APD) am Bruttonationaleinkommen (BNE), bei der 55 Prozent der Teilnehmenden eine Erhöhung verlangten, die Finanzierung der beantragten Erhöhung des Budgets für humanitäre Hilfe durch Zusatzkredite (42 %), damit diese Aufstockung nicht auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit geht (46 %), und mehr Transparenz bei der Verteilung der Finanzmittel (45 %). Nach Meinung von 25 Prozent der Teilnehmenden sollten die vorgeschlagenen Beiträge an die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung (400 Mio. CHF pro Jahr) nicht geändert werden, obschon 33 Prozent diese für nicht ausreichend halten, um die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen. Sie plädieren für eine Finanzierung ausserhalb der IZA (30 %).

2.3 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Der Botschaftsentwurf wurde angepasst, um die Ergebnisse der Vernehmlassung zu berücksichtigen und bestimmte Aspekte zu klären (z. B. Verwendung der Zusatzkredite).
Im Kapitel über die Ziele der IZA (Ziff. 3.3.2) wurde die Gesundheit als spezifisches Ziel präzisiert. Die Bedeutung der Bildung wurde hervorgehoben. Die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung wurde ebenso aufgenommen, wie die Haltung gegenüber fossilen Energieträgern sowie der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Der Zusammenhang mit der Agenda 2030 und die Rolle der Zivilgesellschaft wurden gestärkt.
In Bezug auf den geografischen Fokus (Ziff. 3.3.3) wurden Präzisierungen im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen in zunehmend fragilen Kontexten vorgenommen, in denen die Schweizer IZA präsent ist. Die Darstellung der Länder wurde zwecks besserer Übersichtlichkeit überarbeitet. Die besondere Bedeutung der am wenigsten entwickelten Länder wird im Anhang erläutert, ebenso wie der Einsatz in Marokko.
Viele der Teilnehmenden forderten eine Erhöhung der APD-Quote und die Finanzierung der Ukraine-Hilfe ausserhalb der IZA. Die Mittel der IZA müssen jedoch im Rahmen des gesamten Bundeshaushalts betrachtet werden. Der Bundesrat hat daher angesichts der Finanzlage beschlossen, die Beträge der Verpflichtungskredite nicht zu erhöhen, um den aktuellen Finanzplan des Bundes einzuhalten.
Bei den Umsetzungsmodalitäten (Ziff. 3.5) wurde das Kapitel über neue Technologien überarbeitet, um die Aspekte der Digitalisierung stärker zu gewichten. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wurde präzisiert. Das Unterkapitel «Monitoring, Evaluierung und Rechenschaftspflicht» (Ziff. 3.6.3) wurde präzisiert und ein Anhang ergänzt, um die Wirkungsmessung im Entwicklungsbereich besser zu erläutern. Schliesslich wurde näher ausgeführt, wie die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden soll (Ziff. 3.2). Die Vorlage wurde durch einen detaillierten Finanzanhang ergänzt (Anhang 3), um der Forderung nach mehr Transparenz bzgl. der Mittelverteilung nachzukommen.

3 Inhalt der Kreditbeschlüsse

3.1 Antrag des Bundesrates mit Begründung

Der Bundesrat beantragt für den Zeitraum 2025-2028 vier Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 11,27 Milliarden Franken für die Weiterführung der IZA.
Dieser Betrag ist gegenüber dem in der Vernehmlassung angegebenen Betrag (11,45 Mrd. CHF) etwas tiefer: Der Kredit «Kapital für die IKRK-Stiftung» wurde auf Empfehlung des IKRK gestrichen. Dieses informierte seine öffentlichen und privaten Spender im Zuge der Finanzkrise 2023 darüber, dass das Projekt zur Rekapitalisierung der Stiftung unterbrochen werde, um sich besser auf die Stabilisierung ihrer Finanzen konzentrieren zu können. Zudem wurde die Teuerung korrigiert und gemäss Beschluss des Bundesrats vom 29. September 2023 wurde ein Betrag von 30 Millionen Franken für den Zeitraum 2025-2027 vom VBS in den Verpflichtungskredit für humanitäre Hilfe sowie Friedensförderung und Menschenrechte übertragen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat am 14. Februar 2024 im Rahmen der finanzpolitischen Standortbestimmung zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028, die schwach gebundenen Ausgaben in jedem Jahr um 1,4 Prozent zu senken.

3.2 Zweck der IZA-Strategie 2025-2028

Armutsreduktion, nachhaltige Entwicklung sowie Förderung von Menschenrechten und Frieden sind die «Raison d’être» der IZA. Die Ziele der IZA sind in den Artikeln 5 und 7 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 ³6 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (im Folgenden EZA-HH-Gesetz) und in Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 ³7 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (im Folgenden Friedensförderungsgesetz) definiert. ³8
³6 SR 974.0
³7 SR 193.9
³8 Siehe Anhang 4 für die Rechtsgrundlagen

3.3 Strategische Ausrichtung

In einer unbeständigen Welt ist eine beständige strategische Ausrichtung von entscheidender Bedeutung. Sie dient uns als Kompass bei unserer Arbeit im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Die Stärke der Schweizer IZA liegt darin, ihre Flexibilität zu bewahren und die Modalitäten ihrer Arbeit einem rasch ändernden Kontext anzupassen. Angesichts der aktuellen geopolitischen und finanziellen Unsicherheiten sind Anpassungen der strategischen Ausrichtung und der finanziellen Zuweisungen (Ziff. 3.7.1) möglich.

3.3.1 Analysekriterien

Die drei für die strategische Ausrichtung der IZA-Strategie 2021-2024 festgelegten Kriterien haben sich bewährt und werden 2025-2028 wiederum angewendet. Die Gewichtung der Kriterien ist vom Kontext und von der Art des eingesetzten Instruments abhängig.
1. Bedürfnisse vor Ort
Bei der Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Entwicklungsländern werden die humanitäre Lage, das Armutsniveau, die Kapazitäten der Länder zur Mobilisierung eigener Ressourcen und die Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt. In die Analyse einbezogen werden auch die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, der Zugang zu einer qualitativ guten Grundversorgung, die verantwortungsvolle Regierungsführung (Gouvernanz) und die Achtung der Menschenrechte.
2. Mehrwert der Schweizer IZA
Der Mehrwert der Schweizer IZA im Vergleich zu anderen Akteuren beruht auf ihrer spezifischen Expertise, ihren anerkannten Kompetenzen, ihrer Innovationskraft und ihrer Erfahrung in den relevanten Bereichen. Wenn ein Partnerland Reformbereitschaft zeigt und gewillt ist, in einem bestimmten Bereich mit der Schweiz zusammenzuarbeiten, können bessere Ergebnisse erzielt werden. Diese Aspekte fliessen in die Analyse ein. Auch die humanitäre Tradition der Schweiz, die Demokratie, der Föderalismus, das Fehlen von Kolonien, das Bildungs- und Berufsbildungssystem sowie die Rolle als Gaststaat mit dem internationalen Genf stellen einen Mehrwert dar.
3. Langfristige Interessen der Schweiz
Die Schweiz setzt sich für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Wohlstand, eine gerechte und rechtsbasierte internationale Ordnung sowie eine nachhaltige Entwicklung in allen drei Dimensionen ein: ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Die internationale Sicherheit und Stabilität, einschliesslich der Herausforderungen in den Bereichen Klima und Migration, haben einen wesentlichen Einfluss auf den Wohlstand der Schweiz.
Die Schweizer IZA orientiert sich in diesem anspruchsvollen Umfeld an fünf Prinzipien : Agilität, Effizienz, Kohärenz, Kooperation und Rechenschaftspflicht.

3.3.2 Ziele

Menschliche Entwicklung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima und Umwelt, Frieden und Gouvernanz: Die vier in der Strategie 2021-2024 festgelegten Ziele haben sich für die aktuellen Herausforderungen bewährt und kommen weiterhin zur Anwendung.
Grafik 4
Vier Entwicklungsziele (EDA)
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Sie verstärken sich gegenseitig und sind voneinander abhängig. So dient die wirtschaftliche Entwicklung der menschlichen Entwicklung und dem Schutz der Umwelt, während die Gewährleistung von Frieden und Rechtsstaatlichkeit eine Rahmenbedingung für eine nachhaltige Entwicklung darstellt.
Für jedes der vier Entwicklungsziele hat die Schweiz spezifische Ziele formuliert, an denen sie ihre operationellen Prioritäten ausrichtet. Die spezifischen Ziele sind miteinander verbunden,
so bedingen sich etwa Massnahmen zum Klimaschutz, zur Bekämpfung des Hungers, zur Gesundheitsförderung und für eine nachhaltige Wasserwirtschaft gegenseitig.
Die Entwicklungsziele und die spezifischen Ziele werden laufend überwacht was es erlaubt, die Ergebnisse im entsprechenden Zeitraum zu messen (s. Ziff. 3.6.3).
Die Schweiz fördert in all ihren Aktivitäten die Geschlechtergleichstellung, die Gouvernanz und die Achtung der Menschenrechte.
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Menschliche Entwicklung: Leben retten, menschliches Leid lindern und den Zugang der am stärksten benachteiligten Bevölkerungs-gruppen zu einer guten Grundversorgung unterstützen
Zur Grundversorgung gehören insbesondere die sanitäre Infrastruktur, medizinische Grundleistungen, der Zugang zu Bildung und eine soziale Absicherung. Die Massnahmen der IZA zielen darauf ab, den Zugang, die Qualität und die Abdeckung dieser Versorgung zu verbessern, unabhängig davon, ob sie durch staatliche oder private Akteure bereitgestellt wird. Die Verbesserung von Dienstleistungen wie jener im Bildungs- und Gesundheitswesen schafft die notwendigen Voraussetzungen für den Zugang zu hochwertigen Bildungsangeboten, die zu nachhaltigen Arbeitsplätzen und einem aktiven öffentlichen Leben führen.
In Krisen- und Konfliktsituationen ist diese Grundversorgung häufig nicht mehr gewährleistet. Mit ihrem Einsatz im Bereich der humanitären Hilfe trägt die IZA der Schweiz dazu bei, dass gefährdete Personen und Bevölkerungsgruppen ihre Grundbedürfnisse decken können. Im Zentrum der Schweizer IZA stehen auch der Schutz der Integrität von gefährdeten Personen, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die Unterstützung von Opfern sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt und der Zugang zu Bildung in Notsituationen. Die IZA realisiert bilaterale und multilaterale Initiativen um die Einhaltung und Umsetzung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien in Konfliktgebieten zu fördern und zum Schutz der Zivilbevölkerung beizutragen. Zum Beispiel werden Polizeipersonal oder Juristinnen und Juristen für Friedensmissionen zur Verfügung gestellt. Über ihre IZA-Aktivitäten setzt sich die Schweiz überdies bei den beteiligten Akteuren für die Einhaltung der humanitären Prinzipien ein. Die Schweizer IZA erhöht den Anteil des Verpflichtungskredits für humanitäre Hilfe bis 2028 schrittweise von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets.
Bildung zur Verbesserung der beruflichen Integration In Benin haben 51 Prozent der Frauen und 34 Prozent der Männer keine Schulbildung. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und des schwierigen Zugangs zu Schulzentren braucht es mehr Alphabetisierungsprogramme. Die Schweiz lancierte 2016 ein Programm zur Unterstützung einer dezentral organisierten Alphabetisierung (PAGEDA), das Frauen und Jugendlichen, die die Schule nie besucht oder abgebrochen haben, eine berufsorientierte Grundbildung ermöglicht. Im Jahr 2023 besuchten 49 800 Personen, davon 63 Prozent Frauen, einen Alphabetisierungskurs, der ihnen einen Einstieg in das Erwerbsleben und mehr Autonomie im öffentlichen Leben ermöglichte.
Aufgrund des aktuellen Kontexts wird der Schwerpunkt für die Strategie 2025-2028 im Bereich menschliche Entwicklung auf zwei spezifische Ziele gelegt:
Migration : Die IZA berücksichtigt bei ihrer Arbeit die Chancen und Herausforderungen der Migration. Einerseits trägt die Migration durch Geldtransfers der Diaspora in Herkunftsländer mit niedrigem und mittlerem Einkommen zur Erreichung der SDG bei: 2022 wurden auf diesem Weg 626 Milliarden US-Dollar überwiesen. ³9 Andererseits haben irreguläre Migration und Flucht dramatische Folgen für die Betroffenen. Seit der IZA-Strategie 2021-2024 hat der Bundesrat das Thema Migration in der IZA-Strategie als transversales Thema integriert und hat so den Auftrag des Parlaments für eine strategische Verknüpfung umgesetzt. Gerade im aktuellen Kontext, der von grossen Herausforderungen und hohen Ausgaben im Asylbereich in der Schweiz geprägt ist, ist es wichtig, dass ein Teil der IZA direkt auf die Migrationsherausforderungen eingeht, mit denen unser Land konfrontiert ist (Reduktion der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie Verbesserung des Schutzes von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen).
Kurzfristig verbessert die IZA die Lebensbedingungen der Vertriebenen und den Schutz von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeländern. Mittelfristig besteht das Ziel darin, Perspektiven zu schaffen und Lösungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen in den Partnerländern zu finden. Langfristig geht die IZA die Ursachen von irregulärer Migration und Flucht an. Dazu gehören Armut, fehlende wirtschaftliche Möglichkeiten und eine unzureichende Grundversorgung, schlechte Regierungsführung, fehlende Rechtsstaatlichkeit sowie bewaffnete Konflikte, systematische Menschenrechtsverletzungen oder Umweltkatastrophen.
Gesundheit: Kurzfristig investiert die IZA in Soforthilfe bei Gesundheitskrisen. Mittelfristig unterstützt sie Kampagnen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und der Hygiene sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme, damit diese in der Lage sind, Gesundheitskrisen zu verhindern und zu bewältigen sowie den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und das Recht auf Gesundheit für alle zu gewährleisten. Langfristig fördert sie die Schaffung von Lebensumgebungen, die Menschen ein gesundes Umfeld bieten können und das Auftreten von Krankheiten wie Zoonosen verhindern («One Health»-Ansatz*). Zu diesem Zweck wirkt sie auf gesundheitsrelevante Faktoren wie Bildung, Luftqualität, Ernährung, Wasser und Sanitäranlagen. Auf bilateraler Ebene gehört das Thema Gesundheit in 20 Schwerpunktländern der DEZA zu den Prioritäten der IZA und umfasst je nach Kontext Fragen in den Bereichen Prävention und Zugang, öffentliche Gesundheit, psychische Gesundheit oder sexuelle und reproduktive Gesundheit. Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation, UNAIDS und spezifische Fonds wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria. Gemeinsam mit dem Privatsektor setzt sich die IZA für die Entwicklung und den Zugang zu innovativen medizinischen Produkten und Technologien auf globaler Ebene und in den Schwerpunktländern ein.
Covid-19-Massnahmen Die Schweizer IZA hat 400 Millionen Franken für Covid-19-Massnahmen weltweit bereitgestellt, über multilaterale Initiativen wie «Access to COVID-19 Tools/ACT-A» (gleichberechtigter Zugang und Verfügbarkeit in fragilen Kontexten) und die Verteilung von 1,8 Milliarden Impfdosen an 87 Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen im Rahmen von COVAX AMC. Die Schweiz beteiligte sich an 14 Lieferungen mit dringend benötigten Gütern für Spitäler (hauptsächlich in Asien). Zudem unterstützte sie Projekte für den Fernunterricht von Kindern und Massnahmen zugunsten von Beschäftigten im informellen Sektor. Mit den fiskalischen, finanziellen und monetären Stabilisierungsprogrammen des SECO konnte die lokale Wirtschaft in den von der Gesundheitskrise stark betroffenen Ländern (Peru, Tunesien und Albanien) gestärkt werden. Die SIFEM stellte den KMU zusätzliche liquide Mittel zur Verfügung und investierte in einen afrikanischen Hersteller von Covid-19-Impfstoffen. Die Prüfung der Covid-19-Massnahmen in Entwicklungsländern durch die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK zeigte, dass die Beiträge der DEZA zur Bewältigung der durch die Pandemie ausgelösten Krise auf klaren Kriterien und einer gründlichen Bedarfsanalyse, einem komparativen Vorteil der Schweiz sowie Erwägungen zur Wirksamkeit und zum Kosten-Nutzen-Verhältnis beruhten.
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung: Menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen durch geeignete Rahmenbedingungen, eine dynamische lokale Wirtschaft und durch den Privatsektor
Die Schweiz unterstützt Entwicklungsländer beim Übergang zu einer formellen Wirtschaft sowie bei der Förderung des Privatsektors, bei der Umsetzung struktureller Veränderungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und bei ihrer Integration in die Weltwirtschaft. Die Aktivitäten der IZA sollen zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze beitragen, den Zugang von Einzelpersonen und Unternehmen zu Märkten fördern und wirtschaftliche Chancen eröffnen. Damit fördert die IZA in den Entwicklungsländern Wohlstand und ein inklusives Wirtschaftswachstum, trägt zu einer breiter diversifizierten und robusteren Wirtschaft und zum Erhalt natürlicher Ressourcen bei. Diese Massnahmen kommen auch den benachteiligten Bevölkerungsgruppen zugute.
Aufgrund des aktuellen Kontexts wird der Schwerpunkt für die Strategie 2025-2028 im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung auf zwei spezifische Ziele gelegt:
Lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Die IZA unterstützt den Privatsektor, insbesondere KMU in Entwicklungsländern, und damit die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigung und die Formalisierung der Wirtschaft sind Schlüsselfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung und die Armutsbekämpfung. Die IZA unterstützt die systemische Entwicklung der Kapitalmärkte und den Zugang von KMU zu nachhaltigen Finanzierungen, um ihre finanzielle Inklusion und ihr Wachstum zu fördern. Sie fördert dabei Finanzierungsinstrumente zur Mobilisierung privater Investitionen in vielversprechende Unternehmen und insbesondere Investitionen mit positiven sozialen und ökologischen Auswirkungen ( Impact Investing *). Die lokale Wirtschaft wird aufgewertet, indem die Wertschöpfungsketten von KMU gestärkt und ihnen der Zugang zu globalen Märkten erleichtert wird. Zudem können die KMU für den Schutz und die Kapitalisierung ihrer Rechte am geistigen Eigentum sensibilisiert werden. Inspiriert vom Schweizer Berufsbildungssystem, das sich auf die Entwicklung von Kompetenzen konzentriert, fördert die IZA eine Berufsbildung, die auf einer qualitativ hochwertigen Grundbildung basiert und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts gerecht wird, indem sie den Privatsektor und öffentliche Bildungseinrichtungen zusammenbringt. In Zusammenarbeit mit dem Privatsektor setzt sich die IZA für internationale Standards und deren Umsetzung ein und fördert gute Praktiken der Unternehmensführung. Diese gewährleisten ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit sowie die Geschlechtergleichstellung und die Achtung der Menschenrechte.
Öffentliche Institutionen: Die IZA stärkt die öffentlichen Institutionen, die den Rahmen für die Wirtschaft vorgeben. Durch eine verantwortungsvolle Verwendung staatlicher Ressourcen, Korruptionsbekämpfung, eine verlässliche Wirtschafts- und Handelspolitik und ein günstiges Umfeld für hochwertige Investitionen werden die Rahmenbedingungen verbessert. Die IZA trägt zu einer verantwortungsvollen Gouvernanz in der Wirtschaft und zu einer stabilen Steuer-, Finanz- und Geldpolitik bei. Durch den Aufbau moderner und nachhaltiger Handelssysteme erleichtert sie den Handel für ihre Partnerländer. Fortführen wird sie auch ihre langjährigen Aktivitäten im Bereich des Schuldenmanagements. Der Aufbau einer effizienten Infrastruktur, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasser, Energie und öffentlicher Verkehr ermöglicht, sowie ein effizientes und inklusives Stadtmanagement tragen zur Förderung guter Rahmenbedingungen bei.
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Klima und Umwelt: Sicherstellen einer umweltfreundlichen und gegenüber Klimawandel und Naturkatastrophen widerstandsfähigen Entwicklung zugunsten der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen
Klimawandel und Umweltzerstörung betreffen alle Weltregionen. Bei den Entwicklungsländern gibt es auf der einen Seite Volkswirtschaften und Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, die wenig Treibhausgase ausstossen, für ihren Lebensunterhalt jedoch auf lokal verfügbare natürliche Ressourcen angewiesen sind. Diese Bevölkerungsgruppen leiden besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawandels 4⁰ , Naturgefahren und dem Verlust an Biodiversität. 4¹ Andere Volkswirtschaften und Bevölkerungsgruppen weisen ein mittleres Einkommen auf und befinden sich in einem Industrialisierungsprozess mit massiv ansteigenden Treibhausgasemissionen und entsprechend schädlichen Auswirkungen auf das Klima.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt die Schweiz im Bereich des Klimawandels zwei Ansätze: Anpassung und Verminderung. Dazu stärkt sie einerseits die Widerstandsfähigkeit der Entwicklungsländer durch wirksame Anpassungsmethoden, zum Beispiel mit der Produktion nährstoffreicher und dürreresistenter Pflanzensorten. Andererseits trägt sie durch Klimaschutzmassnahmen wie etwa die Förderung emissionsarmer Stadtentwicklungen oder des Übergangs zu erneuerbaren Energien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden in der Regel keine Aktivitäten zur Förderung fossiler Energien finanziert.
Die IZA unterstützt den Klima- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie setzt sich für eine Risikominderung (z. B. Krisenmanagementstrukturen und Frühwarnsysteme) ein, um die Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen Verluste zu begrenzen. Sie fördert die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität und der Ökosysteme (z. B. Berge, Wälder) sowie der von diesen bereitgestellten Funktionen und Leistungen (Nahrung, sauberes Trinkwasser, saubere Luft). Diese bilden die Grundlage für das menschliche Wohlergehen und die Wirtschaft.
Durch ihre Arbeit mit Regierungen und Finanzinstitutionen sowie durch ihre Unterstützung der internationalen Verhandlungen trägt die IZA dazu bei, die Risiken im Zusammenhang mit Katastrophen, Wüstenbildung und dem Verlust der Biodiversität zu verringern. Dieser Ansatz kommt bei allen IZA-Partnern zur Anwendung. Die Schweiz setzt sich auch dafür ein, dass die multilateralen Organisationen die Ziele des Pariser Abkommens 4² und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 4³ in alle ihre Aktivitäten einbeziehen.
Aufgrund des aktuellen Kontexts wird der Schwerpunkt für die Strategie 2025-2028 im Bereich Klima und Umwelt auf drei spezifische Ziele gelegt:
Bekämpfung von Hunger: Zu den kurzfristigen Zielen der humanitären Hilfe der Schweiz gehören Nahrungsmittelhilfe sowie Ernährungsprogramme für Kinder und gefährdete Personen. Mittelfristige Ziele der IZA sind die Stärkung der Resilienz der Bauernfamilien und der Bevölkerung von der Produktion bis zum Konsum gemäss agrarökologischen Grundsätzen sowie eine gesunde, nährstoffreiche, erschwingliche und ausreichende Ernährung. Die IZA will auch die strukturellen Gründe für Mangelernährung beseitigen und unterstützt die langfristige Umstellung der Ernährungssysteme, um diese nachhaltiger, gerechter, inklusiver, widerstandsfähiger sowie gesundheits- und umweltverträglicher zu gestalten. Sie setzt dies im Rahmen des bilateralen und multilateralen politischen Dialogs um, zum Beispiel durch die Förderung des Rechts auf Nahrung und durch Anreize für KMU sowie Unterstützung für landwirtschaftliche Forschung an öffentlichen Institutionen. Die DEZA wird im Zeitraum 2025-2028 ihre Unterstützung für Ernährungssysteme auf multilateraler Ebene und in den betroffenen Ländern verstärken.
Ernährungskrise Klimawandel und Konflikte tragen seit 2014 zu einer zunehmend prekären Ernährungssituation in zahlreichen Regionen bei. Die Covid-19-Pandemie und die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Preisexplosion bei Nahrungsmitteln und Düngemitteln haben die Situation weiter zugespitzt. Ende 2022 waren 49 Millionen Menschen in 49 Ländern von einer Hungersnot bedroht. Im Einklang mit den IZA-Prioritäten der Schweiz hat die DEZA ihre finanziellen Beiträge in diesem Bereich bis 2022 um 7 Prozent erhöht. In den Jahren 2021 und 2022 flossen 715 Millionen Franken in die Bekämpfung von Hunger, in die Nahrungssicherheit und in nachhaltige Ernährungssysteme. Das Welternährungsprogramm erhielt 204,5 Millionen Franken, die restlichen Mittel waren für die humanitäre Nahrungsmittelhilfe im Rahmen bilateraler Projekte in den von der Nahrungsmittelkrise am stärksten betroffenen Regionen und Ländern bestimmt (Horn von Afrika, Burkina Faso, Afghanistan und Laos).
Wasser : Kurz- und mittelfristig verbessert die Schweiz den Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen. Mittel- und langfristig fördert sie eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung des gesamten Wasserkreislaufs. Sie setzt sich für den Schutz von Wassereinzugsgebieten und für naturbasierte Ansätze für eine nachhaltige Wassernutzung ein. Die Schweiz unterstützt Initiativen für eine bessere Wasserqualität und eine effizientere Nutzung der Wasserressourcen, insbesondere durch Ausbildung, geeignetere Rahmenbedingungen und eine Stärkung der Wasser- und Abwasserversorgung mit langfristiger Regulierung und Finanzierung unter Einbindung des Privatsektors. Die IZA setzt sich für das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser ein. Wasser steht auch im Mittelpunkt der Friedensförderung, insbesondere mit Initiativen (z. B. der «Blue Peace»-Initiative*) für eine bessere grenzüberschreitende Bewirtschaftung von Wasserressourcen zur Reduktion des Konfliktrisikos.
Energiewende : Die Schweiz konzentriert sich auf den Zugang zu erschwinglichen erneuerbaren Energien sowie auf die Themen Energieeffizienz, effiziente Ressourcennutzung - auch durch Kreislaufwirtschaft -, grüne Mobilität und integrierte Urbanisierung. Dabei setzt sie auf Lösungen zur Optimierung der Industrieproduktion, zur Verminderung der Nutzung von primären Ressourcen und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Überdies fördert sie Rahmenbedingungen und Finanzierungsinstrumente (z. B. grüne Anleihen) zur Mobilisierung staatlicher und privater Investitionen in klimarelevante Sektoren. Zudem setzt sie sich sich über die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe, die Besteuerung von CO
2
und einen Kapazitätsausbau bei Elektrizitätsunternehmen für die Energiewende ein.
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Frieden und Gouvernanz: Konflikte beilegen, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, Menschenrechten Geltung verschaffen
Zur Konfliktlösung und zur Friedensförderung initiiert die Schweiz Dialogprozesse mit dem Ziel, den Ausbruch gewaltsamer Konflikte zu verhindern oder die Voraussetzungen für eine Befriedung zu schaffen. Als Instrumente zur Umsetzung dienen Mediation, Fazilitation, Expertise und friedenspolitische Programme. Die IZA wirkt auf einen dauerhaften Frieden hin und achtet dabei besonders auf Inklusivität. Sie verfügt über spezifische Expertise in der Vergangenheitsarbeit und im Kampf gegen Straflosigkeit. Sie fördert demokratische Institutionen und Prozesse, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für freie und friedliche Wahlen, die Rechtsstaatlichkeit und eine gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern sowie von Minderheiten und marginalisierten Gruppen an politischen Prozessen, damit niemand zurückgelassen wird.
Friedensförderung in Kolumbien In Kolumbien trägt die Schweiz im Rahmen eines langfristigen Einsatzes zu einem inklusiven und nachhaltigen Frieden bei. Sie unterstützt und fördert Dialoginitiativen, um der Gewalt, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, entgegenzuwirken und funktionierende Mechanismen zur Beilegung und Prävention von Konflikten aufzubauen. So begleitet die Schweiz seit Ende 2022 als formelles Mitglied der Gruppe der Begleitstaaten den Friedensprozess zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerillagruppe ELN. In der Umsetzung des Friedensabkommens mit der ehemaligen FARC-Guerillagruppe fördert die Schweiz die Teilhabe der Zivilbevölkerung an politischen Prozessen und setzt sich für einen Dialog zwischen den lokalen Behörden und der Bevölkerung ein. Weiter bringt die Schweiz ihr Know-how in das im Friedensvertrag geschaffene System für die Vergangenheitsarbeit ein. Dieses trägt zur Aufarbeitung von begangenen Verbrechen bei, hilft Täter zur Verantwortung zu ziehen und leistet einen Beitrag zur Versöhnung und Verhinderung von künftigen Gewalttaten.
Gleichzeitig bekämpft die IZA die strukturellen Ursachen von Konflikten. Sie fördert den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zu einer guten Grundversorgung und setzt sie sich dafür ein, dass alle Menschen Zukunftsperspektiven erhalten. Dabei spielt die Bildung eine zentrale Rolle. Die IZA trägt zum sozialen Zusammenhalt und zum friedlichen Zusammenleben bei, insbesondere durch Dialog sowie Kunst- und Kulturförderung. In ihren Programmen und Initiativen achtet sie auf einen konfliktsensiblen Ansatz ohne negative Auswirkungen (do no harm*).
Aufgrund des aktuellen Kontexts wird der Schwerpunkt für die Strategie 2025-2028 im Bereich Frieden und Gouvernanz auf drei spezifische Ziele gelegt:
Stärkung der demokratischen Institutionen : Die Schweiz setzt sich für die Achtung der Menschenrechte und eine gute Regierungsführung als Mittel zur Konfliktprävention ein. Sie konzentriert sich auf die Förderung demokratischer Institutionen auf allen Ebenen, einschliesslich der lokalen Ebene, auf die Dezentralisierung, insbesondere im Steuerbereich, sowie auf eine inklusive Partizipation (Frauen, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten) bei den Entscheidungsprozessen. Sie unterstützt die Akteure der Zivilgesellschaft, die eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Demokratie und bei der Kontrolle staatlicher Aktivitäten spielen. Sie begleitet Mechanismen zur Rechenschaftspflicht, insbesondere über die Bereiche Justiz, Daten, Kultur und Medien. Sie fördert geeignete Rahmenbedingungen für freie und vielfältige Medien und die Bekämpfung von Desinformation. Sie setzt sich dafür ein, dass der für die demokratische Debatte notwendige Raum erhalten bleibt und dass
Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidiger unterstützt und geschützt werden.
Partizipationsrechte und Geschlechtergleichstellung: Die IZA der Schweiz setzt sich für die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Partizipation aller Menschen und insbesondere auch der Schwächsten ein. Sie fördert die Teilhabe junger Menschen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die IZA fördert den Einbezug von Frauen in Friedensgespräche. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere durch einen psychosozialen Ansatz. Die IZA bekämpft Diskriminierung und die Ursachen von Ausgrenzung und unterstützt die Geschlechtergleichstellung, insbesondere beim Zugang zu Ressourcen, staatlichen Leistungen und Entscheidungsprozessen. Sie will die Zahl ihrer Programme zur Herbeiführung struktureller Veränderungen in diesem Bereich erhöhen. 4⁴
Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung: Die Schweiz setzt sich sowohl bilateral als auch multilateral für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ein. Die IZA unterstützt nationale und lokale Parlamente, Regierungen und Verwaltungen und trägt dazu bei, dass diese ihre wesentlichen gesetzgebenden, ausführenden, repräsentativen und kontrollierenden Funktionen wahrnehmen können. Sie wirkt darauf hin, dass staatliche Aufgaben auf der Grundlage verlässlicher Daten definiert und nach festgelegten Regeln, effizient und im Interesse der Bevölkerung erfüllt werden. Der Kampf gegen Korruption ist ebenso wie Rechenschaftspflicht und Transparenz zentral um das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat zu stärken und den Wohlstand zu erhöhen.
Vom Informellen zum Formellen: Recht auf Grundbesitz und Rechtspersönlichkeit Im Kampf gegen Armut und Hunger ist das Recht auf Zugang zu Land sowie auf die Nutzung und den Besitz von Boden zentral. Das Eigentumsrecht ist aber auch in Bereichen wie Unternehmertum, Zugang zu Finanzmitteln oder Steuerreformen relevant. Die Schweiz unterstützt Regierungen bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von transparenten und fairen Landnutzungsstrategien (z. B. Grundbücher). Die DEZA arbeitet eng mit dem Afrikanischen Zentrum für Bodenpolitik zusammen, das für die Umsetzung der Landpolitik der Afrikanischen Union zuständig ist. Auf internationaler Ebene erfolgt diese Unterstützung im Rahmen multilateraler Organisationen und regionaler Netzwerke. Dank dieses Einsatzes erhielten 2021 und 2022 115 000 bäuerliche Kleinbetriebe (29 % Frauen) Bodenrechte. Die DEZA setzt sich auch dafür ein, dass bei grossen privaten Landinvestitionen Mechanismen zum Tragen kommen, die zwischen den Regierungen, den Unternehmen, der betroffenen Bevölkerung und den NGO ausgehandelt wurden. Der Zugang zu Land und vielen anderen Dienstleistungen, z. B. zur Unternehmensgründung, ist nur mit einer rechtlichen Identität möglich. Für eine solche bedarf es einer Eintragung im Zivilstandsregister. Sie ist zudem eine Voraussetzung für die Durchsetzung der Menschenrechte. Hauptsächlich im Rahmen der Unterstützung kommunaler Dienstleistungen setzt sich die DEZA für einen einfachen Zugang zu den Diensten der Zivilstandsämter und die Eintragung von Kindern im Zivilstandsregister ein.
³9 www.banquemondiale.org > Medienmitteilung vom 30. November 2022: Malgré une conjoncture mondiale défavorable, les remises migratoires augmentent de 5 % en 2022
4⁰ www.ipcc.ch > AR6 Synthesis Report: Climate Change 2023
4¹ www.ipbes.net > Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services
4² www.unfccc.int > L’Accord de Paris
4³ www.cbd.int > Biodiversity convention
4⁴ www.oecd.org > CAD Examen à mi-parcours de la Suisse, 2022

3.3.3 Geografischer Fokus

Die vier Schwerpunktregionen der IZA-Strategie 2021-2024 (Subsahara-Afrika, Asien, Nordafrika und Mittlerer Osten sowie Osteuropa) bleiben aufgrund der drei angewendeten Analysekriterien - Bedürfnisse der Bevölkerung, Mehrwert und langfristige Interessen (s. Ziff. 3.3.1) - relevant. Sie werden für den Zeitraum 2025-2028 beibehalten. Die Gewichtung der drei Analysekriterien ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich.
Subsahara-Afrika
In der vergangenen Legislatur wurden acht nicht verfassungsmässige Machtwechsel in sechs Ländern verzeichnet. Im Sudan brach 2023 ein Bürgerkrieg aus, der grosse Fluchtbewegungen auslöste. ⁴5 Diese politische und sicherheitspolitische Instabilität sowie die Folgen des Klimawandels gefährden die in den vergangenen Jahrzehnten erzielten sozioökonomischen Fortschritte sowie das Potenzial Subsahara-Afrikas. Besonders besorgniserregend sind die Entwicklungen am Horn von Afrika und in der Sahelzone. Mit einem Bevölkerungsanteil der unter 25-Jährigen von rund 60 Prozent ⁴6 und dem weltweit höchsten Bevölkerungswachstum verfügt Subsahara-Afrika über ein grosses Arbeitskräftepotenzial, und die Region erlebt eine dynamische Entwicklung, insbesondere im unternehmerischen Bereich. Subsahara-Afrika verfügt über reiche natürliche Ressourcen, die sehr gefragt sind. Die Bedürfnisse bleiben jedoch gross. Mehr als die Hälfte aller Menschen, die weltweit von extremer Armut betroffen sind, lebt in Subsahara-Afrika. ⁴7 Der Bedarf an humanitärer Hilfe hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt. ⁴8 Zentrale Herausforderungen sind schwache Regierungs- und Justizinstitutionen, Korruption und Misswirtschaft, die Regulierung der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und des Bergbaus sowie der Zugang zu einer hochwertigen Bildung und zu Finanzmitteln. Der Kontinent leidet unter einer Verschlechterung der Menschenrechtslage und einer Zunahme der Vertreibungen. Vor diesem Hintergrund gilt es, die im Bereich der menschlichen und der wirtschaftlichen Entwicklung erzielten Fortschritte zu bewahren.
Der Mehrwert der Schweizer IZA beruht insbesondere auf ihrer langjährigen Präsenz vor Ort und auf der Tatsache, dass die Schweiz nie eine Kolonialmacht war. Die Schweiz wird als Partnerin geschätzt. Schweizer Know-how ist gefragt, je nach Kontext in unterschiedlichen Bereichen: Vermittlung in Konflikten, Innovation in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Berufsbildung und landwirtschaftliche Produktion sowie Erfahrung mit lokaler Regierungsführung, Demokratie, Förderung der Privatwirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Schweizer IZA ist vorrangig in fragilen Ländern oder in Ländern mit niedrigem Entwicklungsindex präsent, unterstützt aber auch gewisse soziale und wirtschaftliche Stabilitätspole, die für die Entwicklung des Kontinents wichtig sind. ⁴9 In Westafrika sollen beispielsweise Küstenstaaten und stabile Länder stärker in die regionalen Ansätze einbezogen werden. Frieden und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent sowie die Schaffung von wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort liegen im Interesse der Schweiz , insbesondere im Bereich Sicherheit und Migration. Stärkere afrikanische Märkte ermöglichen diversifizierte Wirtschaftsbeziehungen und fördern eine bessere Nutzung des Potenzials des EFTA-Freihandelsabkommens zum Beispiel mit der Südafrikanischen Zollunion. Zur Stärkung des Multilateralismus wird die Schweiz ihre Kontakte und ihre Zusammenarbeit mit den regionalen Organisationen des Kontinents fortführen, namentlich mit der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Entwicklungsbank.
Asien
Asien ist der globale Wirtschaftsmotor und der bevölkerungsreichste Kontinent. Trotz dieses grossen Potenzials haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte in jüngster Zeit verlangsamt. Gebremst wurde die Dynamik durch die Auswirkungen von Covid-19, die geopolitischen Umwälzungen, die Folgen des Klimawandels und anderer Umweltprobleme. Die Demokratie steht unter wachsendem Druck. In mehreren Ländern gibt es Spannungen, deren Eskalation globale Auswirkungen haben könnte. Autoritäre Tendenzen haben zugenommen, ebenso die Kontrolle der Bevölkerung. Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht werden zunehmend missachtet, beispielsweise infolge der Machtübernahme durch das Militär in Myanmar und durch die Taliban in Afghanistan im Jahr 2021. Vor diesem Hintergrund steigen die Bedürfnisse , und die Zivilgesellschaft gerät zunehmend unter Druck. Im Vordergrund stehen die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und die Weiterführung der Strukturreformen. Die Schweiz begleitet die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region und trägt dazu bei, soziale Ungleichheiten abzufedern. Sie erbringt einen Mehrwert , beispielsweise in der Berufsbildung, bei der Förderung des Privatsektors und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch bei der Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an diese sowie bei Fragen der guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Nepal, Bangladesch und Vietnam. Die Schweiz ist auch weiterhin in sehr fragilen Ländern oder Konfliktländern wie Myanmar und Afghanistan präsent. Ziel ist es, im Sinne ihrer Tradition die Zivilbevölkerung zu schützen, die Lebensgrundlagen zu sichern und den Zugang zur Grundversorgung zu erhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung in den asiatischen Ländern trägt zur Weltwirtschaft und zum Handelsaustausch mit der Schweiz bei. Es ist daher im Interesse der Schweiz , dass die IZA diese Länder im Bereich der Nachhaltigkeit unterstützt, wenn über neue Freihandelsabkommen oder über die Weiterführung bestehender Abkommen verhandelt wird, wie zum Beispiel im Fall von Indonesien. In Zentralasien, wo die Sicherheitslage aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der Krise in Afghanistan angespannt ist, trägt die IZA zur Förderung der Stabilität der Länder bei, die zur Stimmrechtsgruppe der Schweiz in multilateralen Organisationen wie der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) gehören.
Osteuropa
Wie in der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 erwähnt, verstärkt die neue Sicherheitslage in Europa die Notwendigkeit, Frieden, Stabilität und Wohlstand auch in dieser Region zu festigen. Eine europäische Perspektive für den Westbalkan ist dafür nach wie vor am besten geeignet. In Osteuropa wurden bedeutende Fortschritte in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft erzielt (s. Ziff. 1.2.1). Die meisten Schwerpunktländer der IZA haben den Status von EU-Beitrittskandidaten erhalten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Nordmazedonien, Moldau Serbien, Ukraine) oder haben einen Aufnahmeantrag gestellt (Kosovo). Die Bedürfnisse der Region ergeben sich vor allem aus Ungleichheiten in wirtschaftlichen und anderen Aspekten sowie aus der Abwanderung der Bevölkerung, den Herausforderungen in den Bereichen Klima und Energie, Fragen der Regierungsführung sowie ungelösten Konflikten und dem organisierten Verbrechen. Zu diesen Herausforderungen zählen die wieder verschärften Spannungen und gewaltsamen Zwischenfälle wie auch die schwierige wirtschaftliche und demografische Situation, vor allem im Westbalkan und im Südkaukasus. Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie das Streben Russlands nach mehr Einfluss haben die Region destabilisiert und geschwächt. Es ist wichtig, an den Strukturreformen festzuhalten und die wirtschaftliche und politische Stabilität zu wahren. Die Schweiz fördert die wirtschaftliche und politische Stabilität und die europäische Integration der Region. Der Mehrwert der Schweizer IZA beruht auf ihrem langjährigen Einsatz in der Region und ihrem guten Ruf bei den beteiligten Akteuren. Die Schweiz unterstützt auf Ersuchen der Partnerländer Programme und Reformen in den Bereichen Gesundheit, Energie, gute Regierungsführung auf lokaler Ebene, Dezentralisierung und Migration. Sie bringt ihr Fachwissen im Bereich der Berufsbildung ein und fördert die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft, die menschenwürdige Arbeitsplätze schafft. Auch im Südkaukasus, wo sie einen regionalen Programmansatz verfolgt, will die Schweiz weiterhin eine verlässliche Partnerin bleiben. Die Stabilität und Sicherheit in Osteuropa, der gesellschaftliche Zusammenhalt und bessere Lebensbedingungen in dieser Region liegen im Interesse der Schweiz und sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Das Potenzial für Investitionen und Handel in dieser geografisch nahen Region ist gross, ebenso wie die Diaspora in der Schweiz. Serbien und Aserbaidschan gehören zur Stimmrechtsgruppe der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen.
Mittlerer Osten und Nordafrika
Diese an Europa angrenzende Region ist durch ihre komplexe Geschichte und ihre Heterogenität geprägt. Der israelisch-palästinensische Konflikt und sein Potential zur Destabilisierung der gesamten Region sind ein Beispiel dafür. Die Entwicklung der Lage in diesem Kontext und die entsprechenden Auswirkungen auf die Region werden sich in den Aktivitäten der IZA in den nächsten vier Jahren widerspiegeln. Die Region Mittlerer Osten und Nordafrika ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, obwohl sie über ein beträchtliches Wirtschaftspotenzial und junge, relativ gut ausgebildete Arbeitskräfte verfügt, die nach Veränderung streben. Vielfältige Herausforderungen überschneiden sich und bestimmen die Bedürfnisse : lang andauernde bewaffnete Konflikte, ein eingeschränkter demokratischer Raum und Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, Regierungskrisen und ein Mangel an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, wirtschaftliche Ungleichgewichte und ein Modell ökonomischer Renten, das nur wenige Beschäftigungsmöglichkeiten schafft sowie anhaltende wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, insbesondere zwischen den Geschlechtern. Auch die Migrationsbewegungen wirken sich auf die Region aus. Der Mehrwert der Schweizer IZA besteht darin, dass sie im Rahmen eines «Whole of Government»-Ansatzes* alle ihre Instrumente in der Region einsetzt. In Nordafrika konzentriert sich die Schweiz auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie auf die Berufsbildung. Sie stärkt die gute Regierungsführung und die Unterstützung der Zivilgesellschaft. In fragileren Kontexten im Nahen und Mittleren Osten leistet die IZA Hilfe und stellt Expertise zur Verfügung mit dem Ziel, die Betroffenen zu befähigen, ihre Situation zu verbessern. Zudem fördert sie den sozialen Zusammenhalt sowie die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Die humanitäre Hilfe ist hier besonders gefordert. Programme zur Friedensförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen haben Priorität. Die Interessen der Schweiz sind vielfältig, namentlich Frieden und Stabilität, wirtschaftliche Zusammenarbeit oder die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Besonders relevant sind für die Schweiz Fragen im Zusammenhang mit der Migration und mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt.
Auswahl der Einsatzländer der IZA
Die IZA ist vor allem in einer begrenzten Anzahl von Ländern in den oben genannten Regionen tätig. 5⁰
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EDA und WBF)
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (Ziff. 3.6.2) setzt sich die Schweiz langfristig in den Schwerpunktländern ein, die aufgrund der drei Analysekriterien ausgewählt wurden.
Die DEZA (EDA) hat die Zahl der Schwerpunktländer von 35 auf 34 reduziert. Seit der Machtübernahme durch die Taliban wird in Afghanistan vorwiegend humanitäre Hilfe geleistet. Aus diesem Grund gilt Afghanistan nicht mehr als Schwerpunktland der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. In den Schwerpunktländern, die von politischen Krisen betroffen sind (Sahel-Staaten, Myanmar usw.) und in denen die humanitären Bedürfnisse steigen, passt die IZA ihre Instrumente (Ziff. 3.5.1) und die Modalitäten ihrer Arbeit an den jeweiligen Kontext an (Anhang 1, Grafik 10). Die Fragilität der Schwerpunktländer erfordert einen kurz-, mittel- und langfristigen Ansatz, um einerseits auf Notsituationen reagieren zu können und andererseits die strukturellen Faktoren, die für Fragilität und eine geringe Resilienz verantwortlich sind, zu verringern (Nexus oder Triple Nexus). In den Schwerpunktländern bleibt das Ziel jedoch, bis 2028 überwiegend Entwicklungszusammenarbeit zu leisten. Sieben Länder sind auch Schwerpunktländer des SECO. 5¹
Grafik 5
Karte der Schwerpunktländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der DEZA und des SECO (EDA)
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Das SECO (WBF) behält die Schwerpunktländer der IZA-Strategie 2021-2024 bei, mit Ausnahme von Kolumbien, wo der Ausstieg bis Ende 2028 geplant ist. Dies steht im Einklang mit der stärkeren geografischen Konzentration und ermöglicht gleichzeitig den Übergang zu anderen aussenwirtschaftspolitischen Instrumenten. Marokko, ein wichtiger Partner der Schweiz in Nordafrika, wird neu zu einem Schwerpunktland des SECO. Marokko ist wichtig für Frieden und Stabilität in der Region sowie für deren nachhaltige Entwicklung. Gemeinsame Herausforderungen wie wirtschaftliche Entwicklung, Klimawandel, Migration und gute Regierungsführung stehen im Mittelpunkt der Partnerschaft zwischen der Schweiz und Marokko.
Flexible Mittel* (DEZA) und Komplementärmassnahmen* (SECO)
Mindestens 90 Prozent der geografischen Verpflichtungen in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der DEZA erfolgen in den Schwerpunktländern. Die restlichen Mittel (bis zu 10 Prozent, sogenannte flexible Mittel) können für kurz- oder mittelfristige punktuelle Massnahmen ausserhalb der Schwerpunktländer eingesetzt werden. Damit kann die DEZA flexibel handeln was ihr folgende Möglichkeiten bietet:
-
Ergänzung der Aktivitäten der humanitären Hilfe der Schweiz durch längerfristige Programme und Ansätze, um strukturelle Faktoren der Fragilität zu reduzieren und zur mittelfristigen Stabilisierung beizutragen (Nexus).
-
Unterstützung der Migrationspolitik: Im Zeitraum 2025-2028 sind 60 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte reserviert, welche die DEZA in Ländern auswählt und durchführt, die in Absprache mit der IMZ-Struktur und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt werden. Die IZA stärkt zwar die migrationspolitischen Instrumente, doch eine strikte Konditionalität erzeugt selten die gewünschten Effekte.
-
Beitrag zu Lösungen für regionale oder grenzüberschreitende Herausforderungen, beispielsweise mit dem Ziel, Einfluss auf die Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern oder auf die internationale Politik zu nehmen.
-
Unterstützung der Schweizer Vertretungen weltweit mit dem Ziel, auf lokal identifizierte Opportunitäten vor Ort zu reagieren, die in Einklang mit der IZA-Strategie 2025-2028 stehen.
Das SECO führt Komplementärmassnahmen durch. Dabei setzt es seine thematischen Kompetenzen je nach Bedarf in der internationalen Zusammenarbeit ein und ergänzt die Aussenwirtschaftspolitik des SECO und die Schwerpunkte anderer Bereiche der Bundesverwaltung, insbesondere der DEZA und des SEM. Dies ist der Fall in Aserbaidschan, wo das SECO Komplementärmassnahmen zu den von der DEZA finanzierten Projekten im Südkaukasus (Georgien und Armenien) durchführt. Mit diesen Komplementärmassnahmen wird die Expertise des WBF im Bereich der Wirtschafts- und Handelspolitik mit der Expertise anderer Akteure der Bundesverwaltung kombiniert.
Humanitäre Hilfe (EDA)
Die humanitäre Hilfe (Ziff. 3.6.2) erfüllt ein universelles Mandat. Sie entsendet bei Krisen und Katastrophen Expertinnen und Experten in die betroffenen Länder, um Soforthilfe zu leisten, und unterstützt punktuell die vor Ort präsenten humanitären Akteure (siehe beispielsweise die durch Asterisk* gekennzeichneten punktuellen Aktionen des Jahres 2023 in Grafik 6 unten). Welche Reaktion bei Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Hungersnöte, Cholera usw.) im Zeitraum 2025-2028 erforderlich sein wird, ist nicht vorhersehbar.
Es zeigt sich allerdings, dass zahlreiche längere Krisen mehrjährige humanitäre Einsätze erfordern. Im Südsudan beispielsweise ist die humanitäre Hilfe seit 16 Jahren präsent, derzeit mit einem Budget von 15 Millionen Franken pro Jahr und einem Team vor Ort. Einige langanhaltende Krisen betreffen Schwerpunktländer der bilateralen Zusammenarbeit. In diesen Fällen ergänzt die humanitäre Hilfe die Entwicklungsbemühungen (Nexus).
Grafik 6
Karte der Einsatzländer der humanitären Hilfe 2023, ohne Schwerpunktländer (EDA)
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Friedensförderung und Menschenrechte (EDA)
Die Friedenspolitik der AFM (Ziff. 3.6.2) konzentriert sich auf maximal 20 Regionen oder Länder, in denen die Schweiz über ein friedenspolitisches Programm verfügt. Dieser Einsatz wird im OSZE-Raum aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der daraus resultierenden aussen- und friedenspolitischen Herausforderungen in der Region verstärkt. Friedensförderungsprogramme, welche den Einsatz einer Beraterin oder eines Beraters für menschliche Sicherheit vor Ort beinhalten, sind weiterhin von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig wird die AFM ihre Friedenspolitik weiterhin flexibel und agil handhaben, um über Spielraum für Anpassungen zu verfügen und allfällige Gelegenheiten zu nutzen. Mediation, Fazilitation und Dialogunterstützung sind auch über diese 20 Kontexte hinaus möglich, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht und Ressourcen zur Verfügung stehen.
In den Einsatzländern der IZA werden mehrjährige Kooperationsprogramme ausgearbeitet. Sind verschiedene IZA-Instrumente in einem Land vertreten, wird das Kooperationsprogramm gemeinsam entwickelt, mit einer Kontextanalyse und gemeinsamen Zielen.
Grafik 7
Karte der Länder, in denen die AFM im Bereich der Friedenspolitik aktiv ist (Stand 1.1.2024) (EDA)
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⁴5 Siehe www.eda.admin.ch > Aussenpolitische Strategie 2024-2027 für eine detailliertere Analyse der Regionen.
⁴6 desapublications.un.org > World Population Prospects: the 2017 Revision
⁴7 www.worldbank.org > Poverty and Shared Prosperity 2022
⁴8 www.unocha.org > Global Humanitarian Overview 2023
⁴9 Siehe Anhang 1 für die Liste der Schwerpunktländer.
5⁰ Gemäss Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik sind punktuell auch Aktivitäten ausserhalb der Schwerpunktregionen möglich.
5¹ Siehe Anhang 1 für die Liste der Schwerpunktländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

3.4 Ukraine

Das Ausmass der Zerstörung und die Zahl der Todesopfer in der Ukraine sind beispiellos in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Rund ein Viertel der ukrainischen Bevölkerung wurde vertrieben. Schätzungen zufolge lebten Ende 2022 25 Prozent der Bevölkerung in Armut (2021: 5,5 Prozent) und weite Teile des Landes sind mit Minen und anderen Sprengkörpern belastet. Die Wiederaufbaukosten wurden im August 2022 auf 411 Milliarden US-Dollar geschätzt. 5²
Die Ungewissheit in Bezug auf die weitere Entwicklung des Konflikts und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen erfordert flexible Ansätze. Da die Ukraine seit 1999 ein Schwerpunktland der IZA ist, kann die Schweiz bei ihrer Arbeit vor Ort auf langjährigen Partnerschaften und Aktivitäten aufbauen. Die Schweiz misst der Unterstützung und dem Wiederaufbau des Landes strategische Bedeutung bei. Im Rahmen der IZA und anderer Instrumente trägt sie solidarisch zum Wiederaufbau der Ukraine bei und setzt sich für einen gerechten und dauerhaften Frieden ein. Entsprechend ist die Schweiz in zwei Bereichen aktiv: humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie Wiederaufbau. Die beiden Bereiche haben nicht nur einen unterschiedlichen Zeitrahmen, sondern folgen auch unterschiedlichen politischen und finanziellen Überlegungen. Die Schweiz hat zudem ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Moldau, dem Nachbarland der Ukraine verstärkt, um die Folgen des Krieges zu lindern und zur Stabilität in der Region beizutragen. Für die gesamte Unterstützung wird im Rahmen der vorliegenden Strategie ein Betrag von 1,5 Milliarden Franken bereitgestellt. Dazu tragen die beiden Departemente EDA und WBF gemäss üblichem Finanzierungsschlüssel (ca. 86% EDA; 14% WBF) bei. Die Verwendung der Mittel für die Jahre 2025-2028, einschliesslich der Finanzierungs- und Umsetzungsmodalitäten, wird im Rahmen der Ausarbeitung des gemeinsamen Ukraine-Programms (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbau sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten) genauer festgelegt, welches vom Bundesrat genehmigt werden muss.
Dabei orientiert sich das Länderprogramm Ukraine an den sieben Lugano-Prinzipien:
1.
Partnerschaftlichkeit
2.
Schwerpunktlegung auf Reformen
3.
Transparenz, Rechenschaftsplicht und Rechtstaatlichkeit
4.
Demokratische Mitwirkung
5.
Einbezug mehrerer Stakeholder
6.
Gleichstellung und Eingliederung
7.
Nachhaltigkeit
Weiter stützt sich das Programm auf folgende Eckwerte ab:
-
Ausgewogenheit bi- und multilateral: Nutzung geeigneter bilateraler und multilateraler Gefässe für die Umsetzung, unter Berücksichtigung der Visibilität der Schweiz;
-
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zwecks wirtschaftlicher Erholung: Schweizerische und ukrainische Unternehmen sollen sich an den Arbeiten beteiligen;
-
Nutzung verschiedener Instrumente: zur Umsetzung des Programms sollen A-Fonds-Perdu-Beiträge, Darlehen, Beteiligungen und Garantien genutzt werden;
-
Kommunizierbarkeit: Der Nutzen aller Aktivitäten muss national und international leicht verständlich und nachvollziehbar sein. Diese sollen die Expertise der Schweiz widerspiegeln und international anrechenbar sein;
-
Exitstrategie: Je nach Verlauf des Krieges muss sich die Schweiz geordnet zurückziehen können. Die Lage wird regelmässig überprüft.

3.4.1 Humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung

Die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und der Einsatz in den Bereichen Frieden, Demokratie und Menschenrechte umfassen zum Teil auch Wiederaufbauarbeiten (s. Kasten). Fundamental ist der Beitrag über die multilateralen Banken (insbesondere die Weltbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung). Die humanitäre Minenräumung ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Schweiz zu Frieden, Sicherheit und Entwicklung in diesem Land.
Der Krieg in der Ukraine Die Schweiz hat die vom Krieg betroffene Bevölkerung bis zum 31. Dezember 2023 mit 2,75 Milliarden Franken unterstützt, wovon 400 Millionen Franken (d. h. 14,5 %) auf die drei für diese Botschaft zuständigen Verwaltungseinheiten (DEZA, SECO und AFM) entfallen und um ein Achtfaches höher liegen als die vor dem Krieg gewährten Mittel. Verwendet wurden sie für humanitäre Einsätze sowie Massnahmen in den Bereichen Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. 36 Millionen (1 %) wurden für die Lieferung von Material verwendet, das vom VBS zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Bundesämter haben die betroffene ukrainische Bevölkerung ebenfalls unterstützt (z. B. mit der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz, durch den Schutz von Kulturgütern oder durch die Unterstützung von ukrainischen Forschenden in der Schweiz). Das SEM stellte 2,29 Milliarden Franken (83,2 %) für die Unterstützung von Personen mit S-Status zur Verfügung. Was die IZA betrifft, ermöglichte die langjährige Zusammenarbeit rasche Sofortmassnahmen, z. B. die Verteilung von fast 1000 Tonnen Hilfsgüter und 4765 Tonnen Nahrungsmittel. Die bilateralen Programme wurden rasch an die neue Situation angepasst, namentlich in den Bereichen Gesundheit (Traumabehandlung bei Vertriebenen), Landwirtschaft (Getreideproduktion, um der drohenden Nahrungsmittelknappheit zu begegnen) und Energie (Lieferung von Heizungen und Generatoren). Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützte die Schweiz zwei Programme, eines der Weltbank und eines der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, mit 20 Millionen Franken. Ziel war es, die wichtigsten nichtmilitärischen Funktionen des ukrainischen Staates aufrechtzuerhalten, das wirtschaftliche Reformprogramm auf das Wiederaufbauprogramm abzustimmen und die Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen KMU zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit den multilateralen Entwicklungsbanken und dem IWF erlaubt es sicherzustellen, dass die Regierung ihre Kernfunktionen weiterhin wahrnehmen kann. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof unterstützt die Schweiz die Prozesse der Rechenschaftspflicht und der Dokumentation. Über das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge unterstützt sie zudem die Nachbarländer der Ukraine, darunter Polen, das seit Beginn des Konflikts am meisten ukrainische Flüchtlinge (2 Millionen) aufgenommen hat. Mitglieder des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe wurden in das benachbarte Moldau entsandt, wo sie bei der Koordination der medizinischen Versorgung von Hunderttausenden Flüchtlingen mithalfen. Dank finanzieller Unterstützung von humanitären und multilateralen Partnerorganisationen können die am stärksten gefährdeten Personengruppen besser geschützt werden.

3.4.2 Wiederaufbau

Beim Wiederaufbau geht es um grosse Investitionen in die Infrastruktur. Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung der Infrastruktur, sondern auch um deren Modernisierung ( build back better ), um nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen. Die Schweiz war schon früh in diesem Bereich aktiv, insbesondere durch die Organisation der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine, die im Sommer 2022 in Lugano stattfand. Die in der Erklärung von Lugano verabschiedeten Grundsätze dienen als Grundlage für das politische Handeln auf internationaler Ebene.
5² www.worldbank.org > Ukraine Rapid Damage and Needs Assessment: February 2022 - February 2023

3.5 Umsetzungsmodalitäten

Angesichts des aktuellen Kontexts (Ziff. 1.2.2) legt die IZA-Strategie 2025-2028 den Schwerpunkt auf folgende Umsetzungsmodalitäten:

3.5.1 Multilaterale Zusammenarbeit

Ein wirksamer und fokussierter Multilateralismus und eine funktionierende UNO sind für die Schweiz und die Welt unerlässlich. Die Schweiz setzt sich für einen zielgerichteten Multilateralismus ein, da dieser Garant ist für eine internationale Ordnung, die nicht auf Machtverhältnissen beruht, sondern auf dem Völkerrecht. Die multilateralen Organisationen sind stark, wenn sie gezielt und strukturiert, subsidiär zu den Staaten und möglichst antizipierend handeln.
Die zunehmend globale Natur der Herausforderungen erfordert eine globale Antwort (Ziff. 1.1.3). Die Schweiz nimmt im Rahmen von zwischenstaatlichen Verhandlungen Einfluss und bringt sich als Vermittlerin ein. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit der gesamten Bundesverwaltung statt. Die Legitimität der multilateralen Organisationen ist in ihrem zwischenstaatlichen Mandat verankert. Ihre operativen Kapazitäten stellen die Wirkung der investierten Mittel sicher. Die Schweiz setzt sich ausdrücklich dafür ein, dass mit den Aktionen der multilateralen Organisationen die nationalen Kapazitäten gestärkt und die Koordination zwischen den betreffenden Organisationen und den lokalen Akteuren verbessert werden.
Die Schweizer IZA arbeitet hauptsächlich auf drei Arten mit multilateralen Organisationen zusammen: Erstens leistet sie über ihr multilaterales Budget Kernbeiträge zur Unterstützung des spezifischen Mandats der jeweiligen Organisation. Zweitens (ko-)finanziert sie über ihre verschiedenen Budgets (bilaterales, thematisches und humanitäres Budget oder Budget für Friedensförderung) spezifische Programme, die in bestimmten Ländern oder Sektoren durchgeführt werden. Drittens stellt sie von der humanitären Hilfe oder der AFM entsandte Schweizer Expertinnen und Experten zur Verfügung.
Als Mitgliedstaat der multilateralen Organisationen und durch ihre Mitwirkung in deren Führungsgremien nimmt die Schweizer IZA Einfluss auf die Ausrichtung der betreffenden Organisationen und unterstützt sie mit Fachwissen und Expertise. Dabei bringt sie ihre eigenen Prioritäten ein, was den Interessen unseres Landes eine globale Tragweite verleiht. Die IZA Schweiz setzt sich für mehr Wirksamkeit und Effizienz in den multilateralen Organisationen ein, indem sie die Transparenzmechanismen, die Rechenschaftspflicht und die Kontrollmechanismen der Organisationen unterstützt, um das Vertrauen ihrer Mitgliedstaaten und somit ihre Finanzierung zu gewährleisten.
Die Schweizer IZA hat 24 prioritäre Organisationen ausgewählt. 5³ Diese setzen sich zusammen aus fünf der 16 multilateralen Entwicklungsbanken, 14 der 78 UNO-Organisationen und fünf weiteren Organisationen, die wichtig sind für die Strategie. Die Höhe der finanziellen Unterstützung der Schweiz wird auf der Grundlage des Mandats der Organisation, ihrer Leistung sowie dem Mehrwert, den Zielen (s. Ziff. 3.3.2) und den Einflussmöglichkeiten für die Schweiz festgelegt.
Das Profil der Schweiz und ihre Einflussmöglichkeiten auf das multilaterale System werden durch ihren Status als Gaststaat und die Positionierung Genfs als Zentrum des Multilateralismus gestärkt. Zudem unterhält die Schweiz eine institutionelle Partnerschaft mit den drei Genfer Zentren (GCSP, GICHD und DCAF), um die strategische Ausrichtung der IZA umzusetzen.
5³ Siehe Anhang 2 für die Liste und die Beschreibung der prioritären multilateralen Organisationen.

3.5.2 Lokal gesteuerte Aktivitäten

Die Aktivitäten der IZA müssen von den nationalen und lokalen Regierungen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft oder des Privatsektors der Partnerländer getragen und verankert werden, damit diese die Projekte auch ohne Unterstützung der IZA weiterführen können. Zu diesem Zweck richtet die IZA ihre Unterstützung auf die nationalen, regionalen und lokalen Entwicklungspläne aus.
Im Zeitraum 2025-2028 arbeiten die IZA Schweiz und ihre Umsetzungspartner systematisch mit lokalen Regierungen, Organisationen und Bevölkerungsgruppen zusammen. Sie sorgt dafür, dass die nationalen Akteure an den Steuerungsmechanismen der Projekte beteiligt werden, und setzt bei der Finanzierung systemischer Programme möglichst auf nationale Mechanismen. Damit folgt sie den Empfehlungen der OECD DAC. 5⁴
5⁴ www.oecd.org > DAC Examen à mi-parcours de la Suisse, 2022

3.5.3 Neue digitale Technologien

Die neuen Technologien haben das Potenzial, die Gesellschaften grundlegend zu verändern. Sie sind ein Schlüsselfaktor für die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Innovation und Handel, und tragen dadurch zur Armutsbekämpfung bei. Ihre zukünftigen Auswirkungen sind teilweise schwer zu erfassen, wie beispielsweise im Bereich der künstlichen Intelligenz. Die neuen Technologien tragen dazu bei, wirksamere und effizientere Antworten auf die komplexen Herausforderungen der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu finden. Ausserdem spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der SDG. Die Schweizer IZA will die digitalen Kompetenzen ihrer Partnerländer stärken und dadurch die Resilienz der öffentlichen Dienste und der Zivilgesellschaft fördern. Der Einsatz neuer Technologien birgt aber auch Risiken, wie die «digitale Kluft», die Ungleichheiten verschärft. Die Schweiz setzt sich für die Schaffung eines soliden und völkerrechtskonformen Rahmens für digitale Gouvernanz ein. Eine faire Digitalisierung erfordert eine Datengouvernanz, welche die Würde, Integrität und Sicherheit der Menschen gewährleistet und gleichzeitig die Nutzung von Daten für öffentliche Güter fördert. Zuverlässige Datensysteme helfen, die Risiken zu reduzieren. Die Schweiz verfügt in den Bereichen Daten und Statistik über anerkanntes Fachwissen und einen Mehrwert. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) unterstützt die DEZA beispielsweise das Statistische Amt Albaniens bei der Erstellung zuverlässiger und aktueller lokaler Statistiken, die zur Gestaltung und Umsetzung einer soliden und inklusiven öffentlichen Politik beitragen. Das Schweizer Fachwissen in diesem Bereich wird verstärkt genutzt. Das SECO widmet der Cybersicherheit grössere Aufmerksamkeit, beispielsweise bei Projekten im Bereich der Wasser- und Energieversorgung oder bei Zentralbanksystemen. Schliesslich setzt sich die Schweiz für einen besseren Schutz von multilateralen Organisationen und NGO vor Cyberangriffen ein.

3.5.4 Nutzung von Schweizer Know-how

Die Schweiz verfügt bei mehreren zentralen Entwicklungsthemen, etwa in den Bereichen Föderalismus, direkte Demokratie, duale Berufsbildung mit qualitativ guter Grundbildung, Daten und Statistiken sowie technologische Innovationen, über anerkannte Expertise und Mehrwert. Die Partnerländer sind sehr daran interessiert, die Kompetenzen der Schweiz zu nutzen, insbesondere jene der privaten Forschungseinrichtungen, des Privatsektors, der Kantone und der Bundesämter. Die IZA nutzt und fördert diese Kompetenzen, indem sie die Bereitstellung des Fachwissens der öffentlichen Verwaltung (z. B. BFS, SEM, Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum [IGE], Bundesamt für Gesundheit [BAG], MeteoSchweiz und Parlamentsdienste) bei der Durchführung von Programmen erleichtert. Die Schweizer IZA möchte diesen vielversprechenden Ansatz im Rahmen des Möglichen weiterentwickeln.

3.5.5 Zusammenarbeit und Partnerschaften mit anderen Akteuren

Für die Umsetzung der strategischen Ausrichtung arbeitet die IZA der Schweiz eng mit anderen Akteuren zusammen. Dabei stellt sie sicher, dass ihre Partner einen Mehrwert für die Umsetzung der Agenda 2030 erbringen. Ihre Partner müssen ein Bewusstsein für bestehende Machtasymmetrien haben, Ausbeutung, Missbrauch und sexuelle Belästigung verhindern, die Grundsätze der Nichtdiskriminierung einhalten und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption anwenden.
Regierungen von Schwerpunktländern
Die Hauptverantwortung für die Entwicklung eines Landes liegt bei dessen Regierung. Die Schweiz setzt auf eine direkte Zusammenarbeit mit Regierungspartnern. Sie arbeitet je nach Art der Unterstützung, Reformbereitschaft und Entwicklungsziel auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene. Mit einer Risikoanalyse lassen sich die besten Modalitäten ermitteln, die zur Stärkung nationaler Systeme beitragen und die verhindern, dass Eliten unterstützt werden, die Reformen behindern. Ein regelmässiger Dialog im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Regierung ermöglicht eine Beurteilung und allenfalls eine Anpassung der Partnerschaft.
Privatsektor
Die Zusammenarbeit zwischen der IZA und dem Privatsektor ist stets auf Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Davon profitieren lokale KMU und die Bevölkerung. Es braucht den Privatsektor, einschliesslich Sozialunternehmen* und wirkungsorientierter Unternehmen, um genügend Ressourcen, Fachwissen und Innovation für die Umsetzung der Agenda 2030 zu mobilisieren. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor dient dazu, verschiedene Entwicklungsziele zu verwirklichen, z. B. Ernährungssicherheit, nachhaltige Infrastruktur oder Kreditvergabe an lokale KMU. Damit der Privatsektor in den Entwicklungsländern nachhaltig investieren kann, benötigt er günstige Rahmenbedingungen. Partnerschaften mit dem Privatsektor werden auf zwei Arten umgesetzt: erstens über Finanz- oder Investitionsinstrumente , die es erlauben, den Privatsektor für Entwicklungszwecke zu mobilisieren oder finanzielle Risiken im Fall von Marktversagen abzuschwächen (z. B. SDG Impact Finance Initiative, SIFEM, Private Infrastructure Investment Group [PIDG] oder Beteiligungen an strukturierten Fonds). Diese Instrumente schaffen für den Privatsektor einen Anreiz, in Länder oder Sektoren zu investieren, die ohne Partnerschaft mit der IZA zu wenig attraktiv oder zu unsicher wären; zweitens über gemeinsame Projekte und Multi-Stakeholder-Initiativen in Bereichen, in denen die Schweiz über grosse Erfahrung und bedeutende Marktanteile verfügt , an denen relevante Akteure des Privatsektors beteiligt sind. Dank solchen Initiativen können sich diese Unternehmen mit anderen Akteuren, insbesondere der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, vernetzen und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern (z. B. Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao, Swiss Better Gold). Um sicherzustellen, dass im Entwicklungsbereich eine Wirkung erzielt wird, gelten bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor strenge Grundsätze wie die Additionalität der Finanzierung, die Vermeidung von Marktverzerrungen und die Einhaltung von sozialen und/oder ökologischen Standards.
«Zusammenarbeit mit dem Privatsektor» und «Entwicklung des Privatsektors» Die Begriffe «Zusammenarbeit mit dem Privatsektor» (englisch: Private Sector Engagement PSE) und «Entwicklung des Privatsektors» (englisch: Private Sector Development PSD) werden manchmal verwechselt, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Handlungsfelder. PSE bezeichnet die Zusammenarbeit der IZA mit dem Privatsektor bei der Umsetzung der verschiedenen Entwicklungsziele, die weiter oben beschrieben werden. PSD bedeutet die spezifische Förderung des Privatsektors in Entwicklungsländern mit Massnahmen, die insbesondere auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für lokale KMU abzielen (z. B. vereinfachte Unternehmensregistrierung).
Die humanitäre Hilfe profitiert ebenfalls von den Kompetenzen des Schweizer Privatsektors, indem sie dort Expertinnen und Experten für das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) rekrutiert, auf deren Logistikdienstleistungen und Material zurückgreift, oder andere Innovationen nutzt, die in Partnerschaft mit dem Privatsektor entwickelt wurden.
Organisationen der Zivilgesellschaft
Die Schweizer IZA arbeitet je nach Kontext mit gemeinnützigen Stiftungen, Vereinen, Bürgergruppen, Berufsverbänden und lokalen NGO aus der Schweiz oder aus Drittländern zusammen. Diese tragen massgeblich zur Armutsreduktion, zum Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen, zu sozialer Gerechtigkeit, zur Stärkung des demokratischen Raums, zur Erhaltung globaler öffentlicher Güter und zur kulturellen Vielfalt bei. Ihre Kompetenzen und ihr Leistungsausweis bilden die Grundlage für diese Partnerschaften. Die Zusammenarbeit mit den NGO erfolgt auf drei Arten: erstens über Mandate*, die nach den Transparenz- und Wettbewerbsregeln des öffentlichen Beschaffungswesens zur Umsetzung dieser Strategie vergeben werden; zweitens über gezielte thematische oder geografische Beiträge zur Unterstützung der IZA-Ziele (nur durch die DEZA) und drittens über Kernbeiträge (nur durch die DEZA) an Schweizer NGO, Allianzen von Schweizer NGO, kantonale Verbände und Dachverbände um die Umsetzung von deren eigener Strategie zu unterstützen. 5⁵
Die Zusammenarbeit mit den Schweizer NGO wird auf der Grundlage ihrer Kompetenzen, ihres bisherigen Leistungsausweises, ihrer langjährigen Präsenz in verschiedenen Kontexten und ihrer Vereinbarkeit mit der vorliegenden IZA-Strategie weitergeführt.
Forschungseinrichtungen
Die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung erlaubt es, die Herausforderungen der Entwicklung als Ganzes und mit ihren Verflechtungen zu verstehen sowie innovative technologische, gesellschaftliche und politische Lösungen zu entwickeln um sie zu bewältigen. Diese Zusammenarbeit ist für eine wirksame und nachhaltige IZA unabdingbar. Es bestehen Partnerschaften nicht nur mit Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten und Agenturen zur Förderung der Grundlagen- und angewandten Forschung in der Schweiz (SNF, Innosuisse) und in Entwicklungsländern, sondern auch mit internationalen Forschungsinstitutionen und privaten Stiftungen. Viele Entwicklungsländer sind an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich interessiert. Diese Art von Zusammenarbeit fördert die Innovation, die diplomatischen Beziehungen und die Reputation der Schweiz.
Andere Geber
Die Schweizer IZA arbeitet mit weiteren Gebern zusammen, hauptsächlich mit Ländern mit hohem Einkommen (z. B. EU-Mitgliedstaaten) und philanthropischen Organisationen. Eine gute Koordination ist unerlässlich, um die Wirksamkeit der IZA zu steigern und gleichzeitig Doppelspurigkeiten oder eine Verzettelung der Mittel zu vermeiden. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz aktiv für die Mechanismen zur Koordination der Hilfe in den Schwerpunktländern ein. Die Schweiz ist offen für eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Gebern, insbesondere mit solchen aus Schwellenländern (China, Indien, Golfstaaten) oder mit Förderstiftungen, sofern ein gemeinsames Verständnis bzgl. der Prinzipien der Wirksamkeit der Hilfe besteht. Die Schweiz sucht mit diesen Gebern den Dialog, damit die internationalen Werte und Grundsätze eingehalten werden.
5⁵ Die Liste der von der DEZA unterstützten NGO ist abrufbar unter www.deza.admin.ch > Partnerschaften und Aufträge > NGO.

3.6 Verantwortung für die Umsetzung

3.6.1 Drei verantwortliche Verwaltungseinheiten

Die drei Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur IZA 2025-2028 betreffen die Aktivitäten von drei Verwaltungsstellen: die DEZA und die AFM (beide EDA) sowie das SECO (WBF). Diese Aktivitäten werden durch die vier Verpflichtungskredite finanziert, die dem Parlament beantragt werden. Mehrere andere Bundesämter verfolgen eigene, über separate Budgets finanzierte internationale Aktivitäten, die gemäss den Kriterien der OECD teilweise als APD verbucht werden, in der vorliegenden Botschaft aber nicht berücksichtigt sind.
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA (EDA)
Die DEZA ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Sie ist für die Koordination in diesen Bereichen zuständig. Sie setzt eigene Massnahmen um und beteiligt sich finanziell an Massnahmen, die zu den Entwicklungszielen in einer begrenzten Anzahl von Ländern beitragen. Die DEZA wird voraussichtlich rund 84 Prozent der finanziellen Verpflichtungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025-2028 verwalten.
Abteilung Frieden und Menschenrechte, AFM (EDA)
Die dem Staatssekretariat des EDA angegliederte AFM ist das Kompetenzzentrum für die Förderung von Frieden, Menschenrechten und Demokratie. Die Abteilung setzt sich ein für die Prävention bewaffneter Konflikte, die friedliche Beilegung von Konflikten, die Stärkung des internationalen normativen Rahmens, insbesondere der Menschenrechte, sowie für den Schutz von Menschen, die von bewaffneten Konflikten, anderen Gewaltsituationen oder Katastrophen betroffen sind. Die AFM wird voraussichtlich rund 2 Prozent der finanziellen Verpflichtungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025-2028 verwalten.
Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO (WBF)
Das SECO ist das Kompetenzzentrum für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Es konzentriert seine Aktivitäten auf alle Kernfragen der Wirtschafts- und Handelspolitik, namentlich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung sowie auf die Entwicklung des Privatsektors und die Urbanisierung. Die Umsetzung des übergeordneten Ziels einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung obliegt hauptsächlich dem WBF (Ziff. 3.3.2). Das SECO wird voraussichtlich rund 14 Prozent der finanziellen Verpflichtungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025-2028 verwalten.
Komplementaritäten und Synergien zwischen DEZA, AFM und SECO
Die drei oben genannten Verwaltungsstellen sind in zwei Departementen angesiedelt. Dies bietet den Vorteil, dass sich Sichtweisen und Fachwissen gegenseitig ergänzen. Die drei Verwaltungsstellen arbeiten auf operativer Ebene im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten komplementär zusammen. Durch den Umstand, dass die IZA-Strategie ein gemeinsames Dokument der beiden Departemente ist und vier Ziele sowie vier Schwerpunktregionen definiert (s. Ziff. 3.3), wird ein kohärentes Auftreten der Schweiz im Ausland sichergestellt.
Grafik 8
Synergien zwischen DEZA, AFM und SECO (EDA)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Gemäss EZA-HH-Gesetz ist die multilaterale Finanzhilfe für die Entwicklung im IZA-Bereich eine gemeinsame Aufgabe der DEZA und des SECO. Sie bestimmen gemeinsam für alle Massnahmen der multilateralen Finanzhilfe die begünstigten Institutionen, die auf sie entfallenden Beträge und die Bedingungen, unter denen eine Massnahme durchgeführt wird. Gemeinsam legen sie die Haltung der Schweiz in den leitenden Gremien der internationalen und regionalen Institutionen der Entwicklungsfinanzierung fest. Bei den Entwicklungsbanken stellt das WBF den Gouverneur und das EDA dessen Stellvertreter.
Die Schweizer Auslandvertretungen umfassen das diplomatische und konsularische Personal sowie das Personal der IZA-Einheiten. Hinzu kommen weitere Akteure des Bundes (Migrationsattachés, Verteidigungsattachés, Polizeiattachés usw.).

3.6.2 Vier Instrumente zur Umsetzung

Bei der Umsetzung der in Ziffer 3.4 definierten strategischen Ausrichtung kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz.
Humanitäre Hilfe (EDA)
Bei der humanitären Hilfe stehen der Schutz des Lebens und die Würde der von Krisen, Gewaltsituationen, bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen betroffenen Menschen im Zentrum. Die humanitäre Hilfe ist untrennbar mit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien verbunden. Der humanitären Hilfe kommt eine dreifache Rolle zu:
1.
Als flexible Akteurin kann sie über das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) direkt auf die Folgen von bewaffneten Konflikten und von Naturkatastrophen wirksam und pragmatisch reagieren (s. Kasten).
2.
Sie ist eine verlässliche Geldgeberin für multilaterale Organisationen und NGO, die in Krisenkontexten aktiv sind.
3.
Sie setzt sich für humanitäre Anliegen ein, indem sie sich an Verhandlungen für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien, sowie für den Zugang und Schutz der Zivilbevölkerung einsetzt.
Die humanitäre Hilfe fokussiert auf vier Bereiche: Der erste betrifft den Schutz der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, einschliesslich der Personen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie Bildung in Notsituationen, der zweite Bereich umfasst den Zugang zu Wasser, sanitärer Versorgung und Hygiene. Der dritte Bereich betrifft die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Deckung der Grundbedürfnisse (Cash-Ansatz) und der vierte die Verminderung von Gefahren im Zusammenhang mit Naturkatastrophen einschliesslich eines resilienten Wiederaufbaus.
Die humanitäre Hilfe orientiert sich systematisch an den Bedürfnissen vor Ort und am Mehrwert, den sie einbringen kann. Die Aufrechterhaltung ihrer humanitären Tradition stellt für die Schweiz ein Interesse an sich dar.
Zur Verhinderung und Bewältigung von Krisen und Katastrophen leistet die Schweiz gleichzeitig einen Beitrag zur Nothilfe, zur Prävention und zur Reduktion von Katastrophenrisiken sowie beim Wiederaufbau und in der Rehabilitierung.
Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe (SKH) Das SKH ist das Gesicht der humanitären Hilfe der Schweiz bei Krisen und Katastrophen im Ausland. Bei Naturkatastrophen leistet es Soforthilfe, stellt Unterkünfte auf, erstellt erdbebensichere Gebäude, repariert Trinkwasseranlagen und führt Nothilfeeinsätze durch. Als Milizkorps mit 550 freiwilligen und rasch einsatzbereiten Expertinnen und Experten aus elf Berufsgruppen, von denen viele aus der Privatwirtschaft stammen, ist das SKH eine typisch schweizerische Lösung. Neben der dringend benötigten Ersten Hilfe bei Krisen und Katastrophen stellen die Mitglieder des SKH ihr Fachwissen auch multilateralen Organisationen oder Schweizer Vertretungen zur Verfügung und tragen so zur Linderung des Leids der von den Krisen und bewaffneten Konflikten am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen bei. Die Erfahrung der letzten 50 Jahre macht das SKH zu einer tragenden Säule der Schweizer Nothilfe. [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Förderung von Frieden und Menschenrechten (EDA)
Der Einsatz für Frieden und Menschenrechte ist eine Priorität des EDA. Jeder Mensch soll in Frieden und Sicherheit leben können.
Friedensförderung und Mediation: Die AFM ist auf politischer und diplomatischer Ebene aktiv, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf Gespräche zwischen Regierungen (Track 1*) und punktuelle Projekte in ausgewählten Kontexten legt. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Konflikte zu verhindern und zu deren Lösung sowie zu einem nachhaltigen Frieden beitragen. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie der uneingeschränkten, gleichberechtigten und bedeutungsvollen Teilhabe von Frauen an diesen Prozessen. Geopolitische Veränderungen, neue Konfliktdynamiken und neue öffentliche und private Akteure wirken sich auf die Friedenspolitik aus. Die internationale Nachfrage nach Schweizer Expertise besteht zwar, aber sie ist nicht selbstverständlich. Die Schweiz richtet ihre Einsätze gezielt aus, passt ihr Angebot regelmässig an, setzt ihren Mehrwert strategisch ein und ergreift Gelegenheiten, die sich bieten. Vor diesem Hintergrund verstärkt die AFM ihre Aktivitäten in den Bereichen Mediation und Dialog. Dank ihrer Erfahrung, ihrem spezifischen Profil (insbesondere Diskretion, Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit) und ihren konkreten, ergebnisorientierten Aktivitäten ist die Schweiz in den Bereichen Friedensförderung, Mediation und Fazilitation sowie Konfliktprävention international gut positioniert.
Menschenrechte: Die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist untrennbar mit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger verbunden und für den Frieden und die Sicherheit unerlässlich. Zur Förderung eines internationalen normativen Rahmens für die Menschenrechte setzt sich die AFM für die Meinungsäusserungsfreiheit, die Verteidigung von benachteiligten Gruppen, den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie den Zugang zu einer unabhängigen, unparteiischen und fairen Justiz für alle ein. Sie unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere indem sie die UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte ⁵6 fördert. Im Migrationsbereich konzentriert sich ihr Handeln auf Personen, die im Kontext erzwungener Migration vermisst werden, auf die Menschenrechte an den Grenzen und auf die Bekämpfung des Menschenhandels.
Demokratie: Die AFM legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von Demokratie, demokratischer Resilienz und Rechtsstaatlichkeit. Sie fördert die Rahmenbedingungen für demokratische Prozesse und Institutionen sowie für den politischen Dialog zu Demokratiefragen. Zudem unterstützt sie die Organisation von freien und friedlichen Wahlen, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern sowie die Integration von Minderheiten und Randgruppen in politische Prozesse.
Humanitäre Diplomatie: Die Arbeit der AFM konzentriert sich auf drei Hauptbereiche: Der erste betrifft den Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere von vermissten Personen. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der humanitären Abrüstung, vor allem in Bezug auf Minen, Munition, Kleinwaffen und leichten Waffen. Der dritte Schwerpunkt zielt auf die Stärkung einer effektiven multilateralen Friedensarchitektur ab, die in der Lage ist, aufkommende Herausforderungen, wie z. B. den Klimawandel oder neue Technologien anzugehen.
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EDA und WBF)
Expertenpool für zivile Friedensförderung (SEF) Eines der Instrumente der IZA um ihre Ziele zu erreichen ist die Entsendung von Expertinnen und Experten in multilaterale oder regionale Organisationen, um die Arbeit in den Themenbereichen der Schweizer IZA zu unterstützen. Der SEF stellt internationalen Organisationen wie der UNO, der OSZE oder der EU jedes Jahr rund 160 zivile Expertinnen und Experten und Polizeiangehörige zur Verfügung. Die Schweizer Expertinnen und Experten beobachten Wahlen und die Einhaltung von Waffenstillstandsabkommen. Das vom SEF entsandte Polizei- und Justizpersonal hilft den nationalen Polizeikräften, Menschen in Konfliktsituationen zu schützen, und unterstützt sie bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Menschenrechtsfachleute sowie Rechtsexpertinnen und -experten untersuchen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und leisten einen Beitrag zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Der SEF bereitet Expertinnen und Experten aus der Schweiz, aber auch aus Krisenregionen auf ihre Einsätze vor und unterstützt ihre Weiterbildung [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betrifft Tätigkeiten, die von der Schweiz in einem Partnerland realisiert werden und im Allgemeinen auf einem Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Regierungen basieren. Sie ist langfristig ausgerichtet und soll über eine Stärkung der Institutionen strukturelle und nachhaltige Veränderungen bewirken. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist nach geografischen Kriterien organisiert hinsichtlich Budgetplanung, Umsetzung und Berichterstattung pro Land. Sie wird von der DEZA und vom SECO (wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit) durchgeführt und ergänzt die globalen Ansätze und die multilaterale Zusammenarbeit. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht der DEZA und dem SECO, Entwicklungsprojekte auszuwählen und zu betreuen und dabei ein besonderes Augenmerk auf den Mehrwert der Schweizer IZA zu legen. Zudem kann in diesem Rahmen in spezifischen Bereichen ein politischer Dialog mit den Partnerländern geführt werden. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Aussenpolitik und des Aussennetzes.
Bilaterale Zusammenarbeit der DEZA
Die bilaterale Zusammenarbeit der DEZA ist auf die vier Entwicklungsziele (s. Ziff. 3.3.2) ausgerichtet. Die Handlungsfelder werden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und lokalen Akteuren ermittelt.
Die erwarteten Ergebnisse sind abhängig vom Entwicklungs- und Fragilitätsniveau der Partnerländer. Ist das politische Umfeld stabil und offen für Reformen, sind genügend Kapazitäten vorhanden und die treuhänderischen Risiken tragbar, so bevorzugt die bilaterale Zusammenarbeit die direkte Partnerschaft mit den staatlichen Institutionen. In diesen Kontexten wird ein Dialog über die Modalitäten und die Wirksamkeit der Hilfe geführt, an dem sich die Aktivitäten der IZA orientieren: geteilte Verantwortung der Regierungen, Kofinanzierung, Eigenverantwortung, Nutzung nationaler Systeme. Zur Begleitung von entwicklungsfördernden Strategien und Reformen findet eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachministerien statt. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gelegt.
Ist das politische Umfeld eher volatil, konzentriert sich die bilaterale Zusammenarbeit auf die lokale Ebene. Ziel ist es den Alltag der am meisten benachteiligten Menschen zu verbessern, indem der Zugang zu einer hochwertigen Grundversorgung, die lokale Wirtschaft, die Konfliktprävention, der soziale Zusammenhalt sowie die Einführung partizipativer Entscheidungsprozesse und Rechenschaftsmechanismen unterstützt werden.
In Ländern, die von Konflikten oder schweren Krisen betroffen sind, zielt die bilaterale Zusammenarbeit darauf ab, mithilfe von Instrumenten der Friedenspolitik und der humanitären Hilfe Lösungen herbeiführen, die so nachhaltig sind, wie es in der jeweiligen Situation möglich ist. Die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten stellen einen Mehrwert der Schweiz im Dialog mit den Behörden dar.
In allen Kontexten setzt die bilaterale Zusammenarbeit auf eine Kooperation mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor (s. Ziff. 3.5.5). Um die Innovationskraft und die Expertise der Schweiz zu nutzen, besteht auch eine Zusammenarbeit mit Schweizer NGO und Forschungsinstitutionen. Wo immer möglich, wird auf Partnerschaften mit nationalen Organisationen gesetzt, um ein langfristiges und eigenverantwortliches Handeln sicherzustellen. In fragilen Kontexten oder in Konfliktsituationen, wenn eine Zusammenarbeit mit der Regierung schwierig oder unmöglich ist, findet die bilaterale Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen sowie mit lokalen und internationalen NGO statt.
Angesichts der fragmentierten Weltpolitik nimmt die Dynamik der regionalen Kooperation zu. Die Schweizer IZA bevorzugt in gewissen Kontexten einen regionalen und thematischen Programmansatz. Dies ist der Fall in krisenbetroffenen Schwerpunktländern (z. B. Syrien, Somalia), wenn die Krise Auswirkungen auf die Nachbarländer hat, oder wenn die Kooperationsprogramme auf regionale oder grenzüberschreitende Herausforderungen ausgerichtet sind, wie in der Mekong-Region, im Südkaukasus oder in Zentralasien. Bei diesen Herausforderungen baut die IZA ihre Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen wie der ASEAN aus und verwaltet Programme von regionalen Hubs aus, um die ihr zur Verfügung stehenden Mittel effizient einzusetzen und schnell reagieren zu können.
Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des SECO
Grafik 9
Strategische Ausrichtung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit (WBF)
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Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz schafft Wohlstand und Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Resilienz. Damit trägt sie zur Armutsreduktion bei. Das heisst, neben der wirtschaftlichen stehen auch die ökologische und die soziale Dimension im Zentrum. Um ihre Ziele zu erreichen, konzentriert sich die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit auf drei Arbeitsbereiche: Privatsektor, öffentliche Institutionen sowie Stadtentwicklung und Infrastruktur. In ihren Aktivitäten beachtet sie systematisch gute wirtschaftliche Gouvernanz, Geschlechtergleichstellung und Klimaschutz.
Privatsektor: Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, die Startphase zu überstehen und zu wachsen. Es fehlt ihnen der Zugang zu innovativen und nachhaltigen Konzepten, gut ausgebildeten Arbeitskräften, Kapital sowie Möglichkeiten, ihr immaterielles Kapital zu schützen. Vor diesem Hintergrund setzt sich das SECO für eine fortschrittliche Unternehmensführung ein, die neben gewinnorientierten Zielen auch der sozialen und ökologischen Verantwortung verpflichtet ist. Gleichzeitig unterstützt es die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards und nachhaltigen Wertschöpfungsketten in seinen Projekten und Programmen und fördert den Dialog unter allen beteiligten Akteuren. Weiter bringt das SECO öffentliche und private Akteure zusammen, um die Ausbildung von Fachkräften zu verbessern. Daraus entstehen Berufsbildungsprogramme, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und die Chancen des digitalen Wandels nutzen. In Zusammenarbeit mit privaten Akteuren entwickelt das SECO innovative Finanzierungslösungen, um privates Kapital zu mobilisieren für Unternehmen und den öffentlichen Sektor. Im Fokus stehen wirkungsvolle Investitionen. Die bundeseigene Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM ist Teil dieser Bestrebungen (s. Kasten).
SIFEM, ein Schweizer Investitionsfonds für aufstrebende Märkte Die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, SIFEM, ist ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Die SIFEM tätigt in Entwicklungsländern Investitionen zugunsten von privaten Unternehmen, die nebst einer finanziellen Rendite eine positive und messbare Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt erzielen und den Einsatz zusätzlicher privatwirtschaftlicher Mittel fördern. Für die Periode 2020-2022 mobilisierte die SIFEM mit einem investierten US-Dollar über fünf US-Dollar an privaten Investitionen. Die SIFEM richtet ihre Aktivitäten auf die Schwerpunktländer und -regionen der IZA aus. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit prüft Möglichkeiten, Synergien zwischen der SIFEM und ausgewählten Länderprogrammen stärker zu nutzen, um menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und den Klimawandel einzudämmen.
Öffentliche Institutionen: Eine effiziente öffentliche Verwaltung, robuste Finanz- und Kapitalmärkte sowie eine stabile Wirtschafts- und Handelspolitik stärken das Vertrauen in den Staat und verringern Unsicherheiten. Dies erleichtert es Menschen und Unternehmen, wirtschaftliche Möglichkeiten zu ergreifen, Risiken einzugehen und sich zu entwickeln. Aus diesem Grund trägt das SECO in seinen Partnerländern zu einer Stabilisierung der Steuer-, Finanz- und Geldpolitik bei, indem es Zentralbanken, Aufsichtsorgane und Behörden berät. Es unterstützt diese in ihren Bemühungen, eine nachhaltige Haushalts- und Steuerpolitik zu betreiben und sich so weit wie möglich aus eigenen Steuereinnahmen zu finanzieren. Ausserdem setzt das SECO seine langjährige Arbeit im Bereich Schuldenmanagement fort, was angesichts der steigenden Staatsverschuldung immer wichtiger wird. Ebenso engagiert sich das SECO für ein unbürokratisches Geschäftsumfeld, beispielsweise um die Gründung von Unternehmen zu erleichtern. Um den internationalen Handel in Entwicklungsländern zu fördern, setzt sich das SECO für Marktzugang, Freihandelsabkommen, die mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind, sowie den Schutz des geistigen Eigentums ein. Dabei werden Behörden zum Beispiel im Umgang mit dem Onlinehandel geschult.
Stadtentwicklung und Infrastruktur: Damit Städte ihre Rolle als Wachstums- und Innovationspole wahrnehmen können, brauchen sie eine entsprechend ausgebaute öffentliche Grundversorgung, die mit dem Bevölkerungswachstum Schritt hält. Das SECO unterstützt Regierungen und Städte in der nachhaltigen Stadtplanung sowie in der Planung, Finanzierung und dem Betrieb der städtischen Infrastruktur, wie der Energie- und Wasserversorgung. Dabei spielen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor eine wichtige Rolle. Zudem weisen Städte ein grosses Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf, zum Beispiel indem der öffentliche Verkehr verbessert wird. Ziel des SECO sind wettbewerbsfähigere, ressourceneffizientere und lebenswertere Siedlungsräume. Ausserdem verbessert das SECO deren Anpassungsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen und den Folgen des Klimawandels.
Globaler Ansatz (EDA und WBF)
Die aktuellen Krisen beinhalten systemische Risiken, die nur mit themen- und sektorübergreifenden Aktionen mit globaler Reichweite - gekoppelt mit nationalen, regionalen und lokalen Massnahmen - gemindert werden können. Aus diesem Grund ist die Schweizer IZA auch ausserhalb der Schwerpunktländer tätig. Bei den globalen Ansätzen von DEZA und SECO liegt der Fokus auf den Schwerpunktregionen, mit Blick auf die globalen Herausforderungen führen sie aber weiterhin auch weltweite Partnerschaften und Programme durch. Die DEZA setzt im Rahmen ihrer thematischen Zusammenarbeit vier Globalprogramme* ⁵7 um und unterstützt die Aktionen und die thematische Expertise in den anderen Bereichen. ⁵8 Sie arbeitet sektorübergreifend und in komplementärer Weise mit den Akteuren der Bundesverwaltung und externen Partnern zusammen.
Zur Maximierung der Wirkung konzentriert sich die thematische Zusammenarbeit auf vier ergänzende Stossrichtungen:
1.
Entwicklung/Finanzierung von Programmen und Partnerschaften , um nachhaltige Lösungen für globale und regionale Herausforderungen zu finden.
2.
Politischer Dialog und Festlegung von universellen Standards : Die Schweiz beteiligt sich an der internationalen Agenda und nimmt Einfluss auf die Ausrichtung der multilateralen Organisationen und die internationalen Normen. Mit der thematischen Zusammenarbeit werden die Entwicklungen antizipiert und die Kohärenz der sektoriellen Politiken gefördert.
3.
Unterstützung/Beratung innerhalb der Bundesverwaltung sowie des Aussennetzes. Die thematische Zusammenarbeit unterstützt die Entwicklung und Begleitung der Programme in den Schwerpunktländern ( Co-Creation ).
4.
Wissensmanagement und Lernen , um die Lernfähigkeit der Schweizer IZA zu erhalten, ihre Wirksamkeit zu verbessern und ihren Multiplikatoreffekt zu gewährleisten.
Bei seiner thematischen Zusammenarbeit führt das SECO in Ergänzung zu seinem bilateralen Ansatz globale Massnahmen durch, um globalen Herausforderungen in den Bereichen Finanzen und Handel, Migration, Klimawandel sowie Umwelt und Wasser zu begegnen. Die globalen Massnahmen ermöglichen es dem SECO, sich am internationalen Dialog zu beteiligen, Themenschwerpunkte im Hinblick auf die SDG zu setzen und mit seinen Beiträgen eine grössere Hebelwirkung zu erzielen. Sie werden in der Regel von mehreren Geberstaaten gemeinsam unterstützt und von multilateralen Organisationen, wie Entwicklungsbanken, umgesetzt.
⁵6 www.ohchr.org > Principes directeurs de l’ONU relatifs aux entreprises et aux droits de l’homme
⁵7 1) Migration und Flucht, 2) Gesundheit und Ernährung, 3) Wasser sowie 4) Klima, DRR und Umwelt.
⁵8 Wirtschaft, Bildung, Frieden, Gouvernanz und Gleichstellung.

3.6.3 Follow-up, Evaluation und Rechenschaftspflicht

Die Strategie 2021-2024 hat die Notwendigkeit einer evidenzbasierten IZA bekräftigt. Die Schweizer IZA orientiert sich weiterhin an internationalen Bezugsrahmen zur Wirksamkeit, wie der Globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) und den OECD/DAC-Grundsätzen für nachhaltige Entwicklungsergebnisse (Managing for Sustainable Development Results, MfSDR).
Die IZA muss überprüfen können, welche Ergebnisse im Hinblick auf die gesetzten Ziele erreicht bzw. nicht erreicht wurden, so dass sie den institutionellen Lernprozess fördern und die Ansätze entsprechend anpassen kann. Diese Informationen werden auch für die Rechenschaftslegung benötigt. Der Bundesrat informiert das Parlament regelmässig über die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen, namentlich am Ende der Laufzeit der Strategie.
Um die Ergebnisse zu messen, stützt sich die IZA auf eine Vielzahl von komplementären Instrumenten, die auf das jeweilige Mandat der einzelnen Einheiten zugeschnitten sind. In erster Linie erfolgt die Wirksamkeitsmessung mittels Monitoring und Evaluation. Die Monitoringsysteme der IZA-Einheiten verfügen über standardisierte Indikatoren, welche es erlauben, Resultate aus verschiedenen Projekten und Programmen zu aggregieren und sie
in Verbindung mit den Zielen der IZA-Strategie sowie den SDG zu setzen.
⁵9 Die Evaluationen bieten Gelegenheit, die Ergebnisse anhand der DAC-Kriterien zu überprüfen. Jedes Jahr werden über hundert Projekte und Programme von unabhängigen Expertinnen und Experten gemäss den Kriterien der OECD 6⁰ evaluiert. Im Zeitraum 2021-2024 wurden unabhängige Evaluationen in den Themenbereichen Klima, Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie Wirksamkeit des Dialogs mit Partnerländern durchgeführt. 6¹ Zudem wurde das geografische Wirkungsfeld der IZA in der Mekong-Region, im Tschad, im Südsudan und in Nepal evaluiert.
Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte untersuchte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) das Instrument der Evaluation als Bestandteil der Wirksamkeitsmessung der IZA. Basierend auf dieser Untersuchung kam die verantwortliche Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) in ihrem Bericht 6² zum Schluss, dass trotz guter Qualität eines Teils der Evaluationen Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat erachtet die sechs Empfehlungen der GPK-S als zielführend und umsetzbar und erteilte den IZA-Einheiten den Auftrag, die Methode zur Wirksamkeitsmessung zu verbessern 6³ . Die IZA-Einheiten werden die definierten Massnahmen bis Ende 2026 umsetzen. Zur mittel- bis längerfristigen Verbesserung der Wirksamkeitsmessung haben sie zudem drei Handlungsfelder definiert: Qualität, Digitalisierung und Kommunikation.
⁵9 Siehe Anhang 6
6⁰ www.oecd.org > Critères du CAD pour l’évaluation de l’aide au développement; Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Wirkung und Nachhaltigkeit
6¹ Die Evaluationen der DEZA können unter www.deza.admin.ch > Wirkung > Berichte der DEZA > Evaluationsberichte heruntergeladen werden, jene des SECO unter www.seco-cooperation.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Unabhängige Evaluationen.
6² BBl 2023 2893
6³ BBl 2024 556

3.6.4 Weitere Akteure

Interdepartementales Komitee für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit (IKEZ)
Das IKEZ ist die Plattform, über die alle Bundesstellen konsultiert werden und aktiv zu den Überlegungen und Ausrichtungen der IZA beitragen können, wenn Fragen behandelt werden, die ihre Zuständigkeiten betreffen. Mitglieder des Komitees sind das EJPD (SEM, IGE) für Migrationsthemen und für Fragen des geistigen Eigentums, das UVEK (BAFU) für Umweltthemen, das EDI (MeteoSchweiz, BFS, BAG, BAK) für Fragen zu Wetter- und Klimarisiken, Gesundheit, Kultur, Daten und Statistik sowie das WBF (BLW) für die Transformation der Ernährungssysteme und die Ernährungssicherheit. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Sie soll im Rahmen dieser Strategie gestärkt werden.
Neben dem IKEZ gibt es Koordinations- und Steuerungsgremien zu bestimmten Themen wie Gesundheit, Klima, Kultur, Migration, Rohstoffe und Aussenwirtschaftspolitik.
Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit (BK IZA)
Die BK IZA ist eine ausserparlamentarische Kommission, die den Bundesrat in Fragen der IZA berät. Sie prüft namentlich Ziele, Prioritäten und Gesamtkonzeption der IZA und unterbreitet eigene Vorschläge und Empfehlungen. Sie setzt sich aus zwölf Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen, trifft sich viermal pro Jahr und unternimmt einen jährlichen Arbeitsbesuch in einem Partnerland.
Jahreskongress der internationalen Zusammenarbeit (IC Forum)
Das IC Forum ist ein jährlich stattfindender Fachkongress, der sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Forschung, dem Privat- und Finanzsektor sowie der Zivilgesellschaft richtet. Im Fokus stehen die Suche nach und die Verbreitung von innovativen Lösungen als Antwort auf globale Herausforderungen. Die Veranstaltung ist öffentlich.

3.7 Finanzen

3.7.1 Verpflichtungskredite

Das Parlament entscheidet alle vier Jahre über die IZA-Mittel in Form von Verpflichtungskrediten. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat für den Zeitraum 2025-2028 vier Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 11,27 Milliarden Franken in drei Bundesbeschlüssen:
1.
Der Kredit Humanitäre Hilfe (DEZA) umfasst die Beiträge an internationale Organisationen in Krisen- und Konfliktsituationen sowie die Durchführung von humanitären Einsätzen, die vom Bundesrat beschlossen werden. Angesichts der Lage wird der Kredit bis 2028 schrittweise von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets erhöht. 6⁴
2.
Der Kredit Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) umfasst die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe für Entwicklungsländer sowie die Kernbeiträge an multilaterale Organisationen, wobei letztere 40 Prozent des Verpflichtungskredits ausmachen (siehe Tabelle 1). Bei den Kernbeiträgen an die multilateralen Organisationen wird die indikative Mittelverteilung von zwei Dritteln (66 %) für internationale Finanzinstitutionen und einem Drittel (34 %) für UNO-Organisationen sowie globale Fonds und Netzwerke beibehalten.
3.
Der Kredit Wirtschaftliche Zusammenarbeit (SECO) umfasst bilaterale wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
4.
Der Kredit Friedensförderung und Menschenrechte (AFM) umfasst die Massnahmen zur Förderung des Friedens und zur Stärkung der Menschenrechte.
Ab 2025 werden die für die Länder Osteuropas bestimmten Beiträge in die beiden Kredite Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit integriert.
Mit den vier Verpflichtungskrediten ermächtigt das Parlament den Bundesrat, finanzielle Verpflichtungen für seine Aktivitäten im Rahmen der IZA einzugehen. Die beantragten Verpflichtungskredite stellen eine Obergrenze der Verpflichtungen dar, die der Bund in den Jahren 2025-2028 eingehen kann. Die Auszahlungen aus den eingegangenen Verpflichtungen können über die Verpflichtungsperiode hinaus erfolgen. Die Verpflichtungskredite entsprechen im Durchschnitt 108 Prozent der in diesem Zeitraum vorgesehenen Ausgaben. 6⁵
Die im Finanzplan 2025-2027 vorgesehenen Mittel wurden für das Jahr 2028 extrapoliert. Die aufgeführten Mittel (Tabelle 1) entsprechen rund 3 Prozent der Bundesausgaben. Die Verpflichtungskredite können nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltslage des Bundes ausgeschöpft werden. Budgetkürzungen sind im Rahmen der jährlichen Genehmigung des Voranschlags des Bundes durch das Parlament weiterhin möglich.
Für die Ukraine und die Region sind 1,5 Milliarden Franken reserviert. Je nachdem, wie sich die Lage vor Ort entwickelt, werden die bereitgestellten Beträge für die im Länderprogramm Ukraine definierten Aktivitäten verwendet, die von den drei IZA-Verwaltungseinheiten im Rahmen ihrer jeweiligen Instrumente (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Frieden, Demokratie und Menschenrechte) umgesetzt werden.
Die IZA leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der internationalen Finanzziele im Bereich Klima . Sie tut dies im Rahmen ihres Mandats zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungs-gruppen. In der IZA-Strategie 2025-2028 sind mindestens 1,6 Milliarden Franken für das Klimafinanzziel vorgesehen. Zudem finanziert die IZA Projekte, die zu den internationalen Zielen der Biodiversitätserhaltung beitragen. Die internationalen Verpflichtungen zur Klimafinanzierung werden von der internationalen Gemeinschaft voraussichtlich im November 2024 an der COP 29 verabschiedet. Die verstärkte Mobilisierung von Finanzmitteln für den Schutz von Klima und Umwelt, einschliesslich der Biodiversität, durch den Privatsektor bleibt ein zentrales Ziel dieser Strategie. Die finanziellen Verpflichtungen der IZA ergänzen andere Mittel, wie den vom Parlament am 8. März 2023 gutgeheissenen Verpflichtungskredit für die globale Umwelt und weitere künftige Instrumente. Das EDA und das WBF arbeiten bei der Festlegung von Optionen für die internationale Umweltfinanzierung inner- und ausserhalb der IZA eng mit dem UVEK zusammen.
Die über die Verpflichtungskredite finanzierten Aktionen werden unter Ziffer 3.3.2 und 3.6.2 beschrieben.
Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalaufstockung multilateraler Entwicklungsbanken ist nicht Teil dieser Botschaft zur IZA-Strategie, weil es sich dabei um Investitionen durch den Kauf von Anteilen oder Garantieleistungen handelt. Entsprechend der gängigen Praxis der IZA werden solche einmaligen Investitionen nicht über bestehende Budgets finanziert oder kompensiert.
Durchlässigkeit und Verschiebungsmöglichkeiten
Um in ausserordentlichen Bedarfslagen in der humanitären Hilfe oder der Entwicklungszusammenarbeit flexibel reagieren zu können, kann die DEZA zwischen den Verpflichtungskrediten «Humanitäre Hilfe» und «Entwicklungszusammenarbeit» Verschiebungen in der Höhe von höchstens 60 Millionen Franken pro Jahr vornehmen. Derselbe Betrag kann zwischen den Voranschlagskrediten «Humanitäre Aktionen», «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» und «Beiträge an multilaterale Organisationen» verschoben werden.
Um die Mittel für die Ukraine und Region entsprechend der Entwicklung der Situation vor Ort, den sich verändernden Bedürfnissen und den aktuellen multilateralen Initiativen zielgerichtet für die Ukraine und Region einsetzen zu können, kann die DEZA ihre reservierten Mittel für die Ukraine und Region unter Jahr zwischen den Verpflichtungskrediten «Humanitäre Hilfe» und «Entwicklungszusammenarbeit» sowie zwischen den Krediten «Humanitäre Aktionen», «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)», «Beiträge an multilaterale Organisationen» (im Einvernehmen mit dem SECO), «Wiederauffüllungen der IDA-Mittel (Weltbank)» (im Einvernehmen mit dem SECO) und «Investitionsbeiträge Internationale Zusammenarbeit» verschieben. Der Bundesrat kann im Weiteren Verschiebungen von reservierten Mitteln für die Ukraine und Region zwischen dem EDA und dem WBF beschliessen. Die Verwendung der Mittel für die Jahre 2025-2028, einschliesslich der Finanzierungs- und Umsetzungsmodalitäten, wird im Rahmen der Ausarbeitung des gemeinsamen Ukraine-Programms (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Wiederaufbau sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten) genauer festgelegt, welches vom Bundesrat genehmigt werden muss.
Maximal 8 Millionen Franken können jährlich zwischen dem Globalbudget des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und dem Voranschlagskredit «Humanitäre Aktionen» verschoben werden und 3 Millionen Franken zwischen dem Globalbudget des Expertenpools für zivile Friedensförderung und dem Voranschlagskredit «Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte». Für die DEZA und das SECO besteht eine Verschiebungsmöglichkeit im Umfang von jährlich 50 Prozent des für die Finanzinstrumente eingestellten Finanzvolumens zwischen den Voranschlagskrediten «Darlehen und Beteiligungen Internationale Zusammenarbeit», «Investitionsbeiträge Internationale Zusammenarbeit», «Humanitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» seitens der DEZA sowie «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer» und «Wirtschaftliche Zusammenarbeit» seitens des SECO.
Die DEZA und das SECO setzen im Rahmen der Verpflichtungskredite langjährige Entwicklungsprogramme mit externen Fachleuten um. Vermehrt gewünscht ist auch der Beizug von Expertinnen und Experten des Bundes. Da diese nicht über die Verpflichtungskredite finanziert werden können, erfolgt eine Mittelverschiebung zum Globalbudget (bei der DEZA jährlich bis zu 3 Millionen aus den Voranschlagskrediten «Humanitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)», beim SECO jährlich bis 1 Million aus dem Voranschlagskredit «Wirtschaftliche Zusammenarbeit»).
Angesichts der geopolitischen und finanziellen Unsicherheiten gelten die oben beschriebenen Verschiebungsmöglichkeiten zwischen den betroffenen Voranschlagskrediten nur indikativ . Sie werden dem Parlament jeweils jährlich mit der Botschaft zum Voranschlag und den entsprechenden Bundesbeschlüssen beantragt. Die Höhe der beantragten Verschiebungen kann somit von den hier erwähnten Beträgen abweichen.
Tabelle 1
Finanzplan und Verpflichtungsmittel für die Umsetzung der IZA 2025-2028
Zahlen gemäss Budget 2025 und gemäss aktualisiertem Finanzplan 2026-2027
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(in Mio. Franken, gerundet) Verwaltungseinheit Nr. Verpflichtungen¹) % Budget Finanzplan Total
Kredit 2025-2028 2024 2025 2026 2027 2028 2025-2028
Verpflichtungskredit Humanitäre Hilfe DEZA 2 679,8 23,8 % 518,0 568,9 601,5 638,0 671,0 2 479,4
Humanitäre Aktionen A231.0332 20,9 % 438,0 488,9 521,5 558,0 591,0 2 159,4
Beitrag an den IKRK-Hauptsitz A231.0333 2,9 % 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 320,0
Verpflichtungskredit Entwicklungszusammenarbeit DEZA 6 737,1 59,8 % 1 564,1 1 536,9 1 542,9 1 555,4 1 572,2 6 207,4
Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)²) A231.0329 37,0 % 988,7 953,8 947,2 944,5 945,6 3 791,1
Beiträge an multilaterale Organisationen A231.0330 12,1 % 328,3 329,8 332,6 340,8 356,5 1 359,7
Wiederauffüllungen der IDA-Mittel (Weltbank) A231.0331 10,4 % 242,2 246,5 256,3 263,2 263,0 1 029,0
Darlehen und Beteiligungen Internationale Zusammenarbeit A235.0112 0,0 % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Investitionsbeiträge Internationale Zusammenarbeit⁴) A236.0141 0,3 % 4,9 6,8 6,8 6,9 7,1 27,6
Verpflichtungskredit wirtschaftliche Zusammenarbeit SECO 1 586,9 14,1 % 343,9 355,6 361,9 371,0 380,2 1 468,7
Wirtschaftliche Zusammenarbeit³) A231.0202 12,7 % 301,3 318,0 321,9 331,0 340,2 1 311,1
Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer A235.0101 1,0 % 25,0 25,0 30,0 30,0 30,0 115,0
Investitionsbeiträge Entwicklungsländer⁴) A236.0142 0,4 % 17,6 12,6 10,0 10,0 10,0 42,6
Verpflichtungskredit Friedensförderung und Menschenrechte ⁵) 269,0 2,3 % 59,4 60,8 63,8 65,1 66,6 256,3
Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte AFM A231.0338 2,3 % 58,4 59,7 62,7 64,0 65,5 251,9
Aktionen zugunsten des Völkerrechts⁶) DV A231.0340 0,0 % 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 4,4
Total 11 272,8 2 485,4 2 522,2 2 570,1 2 629,5 2 690,0 10 411,8
¹) Aufgrund der organisatorischen Abläufe in der IZA übersteigen gewisse Verpflichtungen die Auszahlungskapazität (s. Kasten). Auszahlungen für Verpflichtungen, die vor dem 31. Dezember 2028 eingegangen wurden, können auch im Jahr 2029 und darüber hinaus gestaffelt erfolgen.
²) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0336 «Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021-2024 separat ausgewiesen. Neu sind sie unter dem Voranschlagskredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» konsolidiert (s. auch Ziff. 6.5.4 der IZA-Botschaft 2021-2024 [BBl 2019 ]).
³) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0210 «Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021-2024 separat ausgewiesen. Neu sind sie unter dem Voranschlagskredit A231.0202 «Wirtschaftliche Zusammenarbeit (bilateral)» konsolidiert.
⁴) Unter Investitionsbeiträge fallen zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen und «First Loss»-Beteiligungen, die durch die DEZA und das SECO gemäss ihren Aufgaben und Kompetenzen vergeben werden.
⁵) Ab 2024 wird für die Nationale Menschenrechtsinstitution 1 Million Franken vom Voranschlagskredit A231.0338 «Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte» hin zum Voranschlagskredit A231.0441 «Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI)» verschoben. Diese Mittel sind entsprechend nicht in dieser Tabelle enthalten und wurden mit einem separaten Zahlungsrahmen für die Periode 2023-2026 beantragt.
⁶) Der bestehende Kredit A231.0340 «Aktionen zugunsten des Völkerrechts» wurde in die IZA-Strategie integriert.
6⁴ In Anhang 3 wird erläutert, warum es nicht möglich ist, eine Erhöhung der humanitären Hilfe in länger anhaltenden Krisen durch Zusatzkredite zu finanzieren.
6⁵ Vgl. Anhang 3

3.7.2 Teuerungsprognose

Bei der jährlichen Zuwachsrate wurde die Teuerungsrate bereits berücksichtigt. Die dem Umfang des Zahlungsrahmens und den Verpflichtungskrediten zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden jeweils in Artikel 2 der drei Bundesbeschlüsse ausgewiesen. Gemäss Landesindex der Konsumentenpreise wurde die Teuerung im Dezember 2023 auf 106,2 Punkte geschätzt (Referenzwert: 100 Punkte im Dezember 2015). Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Öffentliche Entwicklungshilfe (APD)
6⁶
Die beantragten Verpflichtungskredite können in Übereinstimmung mit der Definition der OECD im Wesentlichen als APD verbucht werden.
Die Budgets der drei betroffenen Verwaltungseinheiten decken in der Regel drei Viertel der Schweizer APD ab. Auch andere öffentliche Akteure (andere Bundesämter, Kantone und Gemeinden) sind mit eigenen Mitteln in der internationalen Zusammenarbeit tätig, und ein Teil dieser Mittel wird als APD verbucht. Die APD wird in Prozent des BNE ausgewiesen.
Tabelle 2
Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz 2019-2023
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(in Mio. CHF, gerundet) 2019 in % des BNE 2020 in % des BNE 2021 in % des BNE 2022 in % des BNE 2023 in % des BNE
IZA-Kredite* 2 289 0,33 % 2 334 0,34 % 2 402 0,34 % 2 576 0,34 % 2 717 0,35 %
Andere, Bund (ohne Asylkosten in der Schweiz)** 451 0,06 % 648 0,10 % 782 0,11 % 453 0,06 % 552 0,07 %
An die APD anrechenbaren Asylkosten in der Schweiz 282 0,04 % 303 0,04 % 337 0,05 % 1 206 0,16 % 1 317 0,17 %
Kantone und Gemeinden*** 58 0,01 % 60 0,01 % 55 0,01 % 58 0,01 % 60 0,01 %
APD der Schweiz 3 080 0,44 % 3 346 0,49 % 3 576 0,50 % 4 293 0,56 % 4 640 0,60 %
APD ohne Asylkosten in der Schweiz 2 798 0,40 % 0,45 % 3 239 0,45 % 3 088 0,40 % 3 329 0,43 %
BNE**** 701 071 680 929 715 194 765 675 779 069
* Exkl. Nachtragskredite COVID 2020-2021 mit Eigenaufwand.
** Inkl. Nachtragskredite COVID 2020-2021 und Eigenaufwand.
*** Schätzung für 2023.
**** BNE 2019-2022 gemäss BFS zum Zeitpunkt der APD Datenlieferung an die OECD, BNE 2023 gemäss Angaben des SECO (29. Februar 2024).
Die Betreuungskosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus Entwicklungsländern im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz machen einen erheblichen, aber stark schwankenden Teil der Schweizer APD aus. ⁶7 Diese Kosten werden nicht über die Kredite der IZA gedeckt, sondern gehen zulasten des SEM.
Die aussergewöhnlich hohe APD/BNE-Quote von 0,60 Prozent im Jahr 2023 ist hauptsächlich auf die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und vor allem auf die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine (S-Status), auf den Konflikt im Nahen Osten sowie andere Krisen zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten beläuft sich die Quote auf 0,43 Prozent.
Es ist schwierig, die APD/BNE-Quote für den Zeitraum 2025-28 zu prognostizieren, da das BNE nur geschätzt werden kann und die Asylkosten aufgrund des internationalen Kontexts volatil sind. Auf der Grundlage der projizierten Daten würde die APD-Quote bei 0,41 Prozent liegen. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten in der Schweiz würde die Quote 0,36 Prozent betragen. Diese Quote ist im Vergleich zur IZA-Strategie 2021-2024 rückläufig. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BNE aufgrund der finanziellen Massnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse stärker gewachsen ist als die der IZA zugewiesenen Mittel.
6⁶ Siehe Definition im Glossar
⁶7 Einschliesslich der Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (S-Status).

4.1.2 Auswirkungen auf den Eigenaufwand und das Personal

Für die Umsetzung der IZA wird voraussichtlich ein Eigenaufwand von insgesamt 1123,6 Millionen Franken erforderlich sein; davon entfallen 926,4 Millionen Franken auf den Aufwand für Personal in der Schweiz und in den Vertretungen im Ausland, einschliesslich des für die IZA tätigen Lokalpersonals der Vertretungen. Dies entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite. Da der geografische Fokus gleichbleibt, sollten auch der Sach- und Betriebsaufwand sowie die Immobiliensituation stabil bleiben. Allerdings können sich die Kontexte rasch ändern. Deshalb ist bei der Umsetzung Flexibilität gefragt, was sich auf den Aufwand auswirken könnte. Dieser wird im Rahmen der Budgetprozesse regelmässig evaluiert.
Gestützt auf das Budget 2024 wird das eingesetzte Personal rund 1877 Vollzeitäquivalente betragen. Die IZA benötigt Mitarbeitende mit hoher Fachkompetenz, die fähig sind, Programme zu planen, zu begleiten und zu evaluieren, die vernetzt arbeiten, die Schweiz in Verhandlungen vertreten und Einfluss auf die internationale Politik im Bereich der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung nehmen. Sie benötigt hochqualifizierte Fachkräfte, die bereit sind, in teilweise sehr schwierigen Kontexten zu arbeiten und zu wohnen. Um die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden gewährleisten zu können, braucht es ein flexibles und innovatives Personalmanagement, das höhere Kosten verursachen kann als in einem stabileren Kontext. In gewissen Kontexten ist die Schweizer Präsenz mit Risiken verbunden. Im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers wird die Umsetzung dieser Strategie von einer Risikoanalyse und gezielten Massnahmen zur Risikoeindämmung begleitet. Personal und Eigenaufwand bleiben stabil und sind indikativ; sie werden nicht von den Verpflichtungskrediten erfasst.
Tabelle 3
Anteil des Eigenaufwands für die Umsetzung der IZA 2025-2028
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(in Mio. CHF, gerundet) Budget Finanzplan Total
2024 2025 2026 2027 2028 2025-28
EDA (DEZA¹) et AFM)²) 254,7 251,4 251,4 251,4 251,4 1 005,6
Personalaufwand 207,2 205,8 205,8 205,8 205,8 823,2
Sach- und Betriebsaufwand 47,5 45,6 45,6 45,6 45,6 182,4
WBF (SECO)¹) 3) 30,4 29,5 29,5 29,5 29,5 118,0
Personalaufwand 25,8 25,8 25,8 25,8 25,8 103,2
Sach- und Betriebsaufwand 4,6 3,7 3,7 3,7 3,7 14,8
Total Eigenaufwand IZA 2025-2028 285,1 280,9 280,9 280,9 280,9 1 123,6
Der Eigenaufwand zeigt keine Zunahme, weil die Teuerung beim Personalaufwand zentral für die ganze Bundesverwaltung beim Eidgenössischen Personalamt (EPA) verbucht wird. Das EPA weist den Verwaltungseinheiten danach jedes Jahr die Mittel zu, die für die Finanzierung der vom Parlament beschlossenen Lohnmassnahmen erforderlich sind.
¹) Beim Eigenaufwand der DEZA und des SECO ist der Personalaufwand für den zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten nicht enthalten.
²) Der Eigenaufwand der Direktion für Völkerrecht (DV) für den Kredit Aktionen zugunsten des Völkerrechts ist aufgrund des geringen Umfangs nicht erhalten.
³) Der für das SECO aufgeführten Zahlen beziehen sich nur auf den Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des SECO.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Der Vollzug der vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse obliegt ausschliesslich dem Bund und hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Die mit der Umsetzung der IZA beauftragten Verwaltungseinheiten können für deren Umsetzung mit den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten. Durch die Unterstützung der in Genf ansässigen zwischenstaatlichen Institutionen und NGO wird Genf als internationales und humanitäres Zentrum gestärkt und gewinnt weiter an Attraktivität.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die im Rahmen der IZA erbrachte APD hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz, zum Beispiel durch die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, durch die Anregung zusätzlicher Aktivitäten von Privatunternehmen oder NGO oder durch die indirekte Förderung der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch multilaterale Organisationen bei Schweizer Firmen. Das internationale Genf, das 1 Prozent zum Schweizer BIP beiträgt, profitiert von diesen Massnahmen.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Covid-19 hat gezeigt, dass Pandemien nicht nur eine gesundheitliche Herausforderung, sondern auch eine Bedrohung für den wirtschaftlichen Wohlstand, die soziale Stabilität und die Gleichstellung der Geschlechter darstellen. Es liegt im Interesse der Schweiz, die globale Gesundheitssicherheit zu stärken, um ihre eigene Bevölkerung und Wirtschaft zu schützen. Das Thema Gesundheit bildet ein spezifisches Ziel im Rahmen der menschlichen Entwicklung (Kap. 3).

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die IZA sorgt dafür, dass positive Auswirkungen ihrer Aktivitäten für die Umwelt verstärkt und negative Folgen vermieden werden, sowohl in den Entwicklungsländern als auch weltweit. Sie trägt dazu bei, dass die Schweiz ihren im Rahmen multilateraler Umweltabkommen eingegangenen internationalen Verpflichtungen nachkommt. Klima und Umwelt bilden eines der vier Ziele der IZA (Kap. 3).

4.6 Andere Auswirkungen

Die IZA ergänzt und stärkt die anderen Bereiche der Aussenpolitik, wie die diplomatischen Aufgaben, die Aussenwirtschaftspolitik oder die Gesundheitsaussenpolitik.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Rechtmässigkeit

Die auf Artikel 54 der Bundesverfassung (BV) ⁶8 abgestützten Rechtsgrundlagen sind das Bundesgesetz vom 19. März 1976 ⁶9 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (EZA-HH-Gesetz) und die dazugehörige Verordnung vom 12. Dezember 1977 7⁰ (EZA-HH-Verordnung), das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 7¹ über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods und das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 7² über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Gewährung der Verpflichtungskredite «Humanitäre Hilfe», «Entwicklungszusammenarbeit» und «Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit» ergibt sich aus Artikel 167 BV und Artikel 9 Absatz 1 EZA-HH-Gesetz, diejenige für die Gewährung des Kredits «Frieden und Menschenrechte» aus Artikel 4 Friedensförderungsgesetz, wonach die betreffenden Mittel als Verpflichtungskredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden.
Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 7³ über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Weiterführung der Ostzusammenarbeit (Transition) fällt anschliessend unter das EZA-HH-Gesetz. Dieses ist weit genug gefasst, um als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten Osteuropas zu dienen.
⁶8 SR 101
⁶9 SR 974.0
7⁰ SR 974.01
7¹ SR 979.1
7² SR 193.9
7³ SR 974.1

5.2 Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die IZA ist ein von der Schweiz autonom eingesetztes Instrument. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit dem internationalen Handelsrecht, das darauf abzielt, handelsverzerrende Subventionen zugunsten von Schweizer Unternehmen zu verhindern. Die Schweiz hat sich gemäss Ziffer 23 (c) des Ministerbeschlusses der Welthandelsorganisation (WTO) vom 19. Dezember 2015 7⁴ über den Ausfuhrwettbewerb im Agrarbereich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nahrungsmittelhilfe nicht an die Lieferung von Schweizer Landwirtschaftsprodukten oder anderen Waren und Dienstleistungen gebunden ist. Die Schweiz berücksichtigt die Empfehlungen der OECD « DAC Recommendation on Untying Official Development Assistance » 7⁵ .
7⁴ AS 2019 587
7⁵ legalinstruments.oecd.org > DAC Recommendation on Untying Official Development Assistance

5.3 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV 7⁶ und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 7⁷ werden die vorliegenden Erlasse in Form von einfachen Bundesbeschlüssen bewilligt, die nicht dem Referendum unterstehen.
7⁶ SR 101
7⁷ SR 171.10

5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die drei Bundesbeschlüsse der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da jeder von ihnen neue Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.

5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz

5.5.1 Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Bedeutung dieser Verpflichtungskredite wird unter Ziffer 1 dargelegt. Unter Ziffer 3 werden Einzelheiten zur Ausgestaltung und zum finanziellen Umfang der Verpflichtungskredite erläutert.

5.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention

Die Vergabe von Beiträgen der IZA basiert auf festgelegten Zielen und wird über Monitoring-, Controlling- und Evaluationsinstrumente gesteuert. Diese Instrumente stellen sicher, dass die Beiträge hinreichend begründet sind, wirtschaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden und den finanzpolitischen Erfordernissen entsprechen (Art. 1 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 ⁷8 ). Die IZA vermeidet es, Anstrengungen und Leistungen der Regierungen, der Akteure der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zu ersetzen. Sie stellt sicher, dass die gewährten Finanzmittel nicht in die Hände von terroristischen Organisationen gelangen.
Die IZA erfolgt in Übereinstimmung mit den Weisungen vom 24. September 2010 ⁷9 über die Risikopolitik des Bundes. Sie verfügt über spezifische Instrumente, um die Risiken im Zusammenhang mit ihrem Auftrag zu identifizieren, zu messen, zu verringern und zu überwachen. Die Anwendung der Richtlinien zum Risikomanagement und zur Bekämpfung von Unregelmässigkeiten, das Audit von Projekten und Programmen, ein internes Kontrollsystem sowie die Überprüfung der Verwaltungsabläufe tragen zur Risikominderung bei. Unabhängige Analysen und der Austausch mit den Schweizer Vertretungen vor Ort dienen dazu, die Arbeitsmodalitäten zu evaluieren und anzupassen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme, aber auch bezüglich der Sicherheit der Mitarbeitenden und Partnerorganisationen im Ausland zu steuern.
Die für die Schweizer IZA zuständigen Verwaltungseinheiten überprüfen die finanzielle Situation und das Management der Partnerorganisationen, die finanzielle Unterstützung erhalten. Es findet ein regelmässiger Austausch über Risikobewertung und Risikomanagement statt, insbesondere mit dem IKRK. Als Gaststaat ist die Schweiz umso mehr dazu verpflichtet.
Die drei für die IZA zuständigen Verwaltungseinheiten verfügen über Konzepte zur Kontrolle der Subventionen. Die EFK führt regelmässig Subventionsprüfungen bei den IZA-Akteuren durch und hat die angewandten Kriterien und deren Dokumentation als nachvollziehbar und wirksam eingestuft.
⁷8 SR 616.1
⁷9 BBl 2010 6549

5.6 Verfahren der Beitragsgewährung

Die EZA-HH-Verordnung vom 12. Dezember 1977 8⁰ , das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 8¹ über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und die spezifischen Weisungen der Bundesämter regeln die Finanzkompetenzen und die Kontrolle der Mittelverwendung im Bereich der IZA.
Die DEZA, die AFM und das SECO haben Verfahren und Richtlinien für den ergebnisorientierten Einsatz der Mittel festgelegt und wenden diese an. Im Rahmen ihrer Aktivitäten vergeben sie Mandate gemäss den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 8² über das öffentliche Beschaffungswesen, gemäss Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 8³ über das öffentliche Beschaffungswesen sowie gemäss der dazugehörigen Verordnung 8⁴ . Bei der Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen zielen sie innerhalb des vorgesehenen rechtlichen Rahmens und über die wirtschaftlichen Aspekte hinaus darauf ab, die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards innerhalb des vorgesehenen rechtlichen Rahmens zu fördern und somit die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 zu stärken. Dieser Grundsatz gilt sowohl in der Schweiz als auch in den Entwicklungsländern.
8⁰
SR
974.01
SR
193.9
AS
1996
609
8³ SR 172.056.1
8⁴ SR 172.056.11 und SR 172.056.15

5.7 Befristung und degressive Ausgestaltung der Subvention

Die IZA ist eine Aufgabe, welche an sich nicht zeitlich begrenzt ist. Die Beiträge ihrerseits werden befristet vergeben und sind erneuerbar. Es braucht eine langfristige Unterstützung, um die erwartete Wirkung zu erzielen. Die Beiträge sind grundsätzlich nicht degressiv.
Abkürzungsverzeichnis
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ACT-A Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator
AFM Abteilung Frieden und Menschenrechte
APD Öffentliche Entwicklungshilfe
APS Aussenpolitische Strategie
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAG Bundesamt für Gesundheit
BAK Bundesamt für Kultur
BFS Bundesamt für Statistik
BIP Bruttoinlandprodukt
BK-IZA Beratende Kommission für die internationale Zusammenarbeit
BNE Bruttonationaleinkommen
BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101 )
BWL Bundesamt für Landwirtschaft,
DAC Entwicklungshilfeausschuss (Development Assistance Committee) der OECD
DCAF Genfer Zentrum für die Gouvernanz des Sicherheitssektors (Geneva Centre for Security Sector Governance)
DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
DRR Katastrophenvorsorge
EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDI Eidgenössisches Departement des Innern
EFTA Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association)
EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
EU Europäische Union
FAO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agriculture Organization) der Vereinten Nationen
GCSP Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (Geneva Centre for Security Policy)
GICHD Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung, Genf (Geneva International Center for Humanitarian Demining)
HH Humanitäre Hilfe
IDA Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association) der Weltbank
IFAD Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development)
IGE Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum
IKEZ Interdepartementales Komitee für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit
IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz
IMZ Interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (umfasst die betroffenen Ämter von EDA, WBF und EJPD, 2011 vom Bundesrat geschaffen)
IWF Internationaler Währungsfonds
IZA Internationale Zusammenarbeit der Schweiz
IZA-HH Verordnung Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01 )
IZA-HH-Gesetz Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0 )
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
NGO Nichtregierungsorganisation
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development)
OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
SDG Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Agenda 2030
SECO Staatssekretariat für Wirtschaft
SEF Schweizerischer Expertenpool für zivile Friedensförderung
SEM Staatssekretariat für Migration
SIFEM Schweizer Investitionsfonds für Schwellenmärkte (Swiss Investment Fund for Emerging Markets), Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes
SKH Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe
STS Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
UNO Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization)
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
WBF Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Glossar
Agenda 2030
Im September 2015 verabschiedeten die 193 UNO-Mitgliedstaaten das Programm für nachhaltige Entwicklung bis 2030, welches den Namen «Agenda 2030» trägt. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bildet mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG) einen globalen Referenzrahmen bezüglich der drei untrennbaren Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Die SDG betreffen insbesondere auch benachteiligte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen und sollen zu einer gerechteren, gesünderen und friedlicheren Welt beitragen. Die Schweiz anerkennt die Agenda 2030 als wichtigen Orientierungsrahmen. Als solcher ist sie zwar kein bindender gesetzlicher Rahmen, aber ein Mittel zur politischen Zielsetzung und Meinungsbildung sowohl für die Innen- wie auch für die Aussenpolitik. Auch für die Digitalaussenpolitik dient sie als Referenzrahmen.
Blue Peace
Blue Peace (blauer Frieden) ist eine Vision, in der Wasser überall auf der Welt als Basis für ein friedliches Neben- und Miteinander genutzt wird. Blue Peace ist eine diplomatische Initiative der Schweiz. Diese umfasst eine Reihe von Projekten und Programmen, welche auf verschiedenen Ebenen eine grenz-, sektor- und generationenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Wasser fördern, mit dem Ziel, eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu unterstützen und damit zu Stabilität, Wohlstand, Sicherheit und Frieden beizutragen.
Do no harm (richte keinen Schaden an)
Eine Methode für die Planung und Bewertung von Programmen, mit der die Auswirkungen entwicklungspolitischer Interventionen auf eine Konfliktsituation analysiert und Optionen für eine konfliktsensible Anpassung der Massnahmen entwickelt werden können. Anhand des «Do no harm»-Ansatzes werden Einzelteile des Projekts auf konfliktverstärkende und -verhindernde Faktoren geprüft. (Mary B. Anderson, 1999).
Entwicklungsland
Land mit geringem oder mittlerem BIP, das gemäss der OECD-Liste für öffentliche Entwicklungshilfe infrage kommt (siehe Fussnote im Anhang 1).
Extreme Armut
Seit 2022 definiert die Weltbank extreme Armut als Einkommen von weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag (Kaufkraftparität 2017, d. h. Kaufkraft von USD 2,15 im Jahr 2017). Personen, die in extremer Armut leben, besitzen in der Regel weder ein Transportmittel (Fahrrad oder ähnliches) noch ein Bett und müssen jeden Tag lange Strecken zu Fuss zurücklegen, um Wasser zu holen und Holz zu sammeln. Die Definition wird von der Weltbank regelmässig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Flexible Fonds
Fonds, mit denen kurz- oder mittelfristige punktuelle Massnahmen finanziert werden, 1) um eine Verknüpfung zur Migrationspolitik herzustellen; 2) um regionale oder grenzüberschreitende Dynamiken zu unterstützen; 3) um besondere Chancen im Zusammenhang mit den Schwerpunkten der IZA-Strategie 2025-2028 und im Einklang mit den geografischen und thematischen Strategien der Schweizer Aussenpolitik zu nutzen.
Fragilität
Die OECD definiert Fragilität als eine Kombination aus Risikoexposition und unzureichender Kapazität des Staates, des Systems und/oder der Gemeinschaften, diese Risiken zu bewältigen, aufzufangen oder zu mindern. Fragilität kann negative Folgen haben wie Gewalt, Zerfall der staatlichen Institutionen, Vertreibung, humanitäre Krisen und andere Notlagen.
Globale Massnahmen und Globalprogramme
Die globalen Massnahmen des SECO und die Globalprogramme der DEZA befassen sich mit globalen Herausforderungen, deren Auswirkungen über die Landesgrenzen hinweg spürbar sind und die ein gemeinsames Handeln erfordern (Finanzen und Handel, Migration, Klimawandel und Umwelt, Wasser, Ernährungssicherheit, Gesundheit). Ziel ist es, über diese Programme allgemein anerkannte Standards zu beeinflussen und zu etablieren, um so zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen zu können. Die DEZA und das SECO beteiligen sich an zwischenstaatlichen Prozessen, globalen und regionalen Initiativen sowie innovativen Aktionen in ausgewählten Ländern, um auf den internationalen normativen Rahmen Einfluss zu nehmen.
Gute Dienste
Sammelbegriff für die Bemühungen einer Drittpartei zur friedlichen Beilegung eines Konflikts zwischen zwei oder mehreren Staaten. Die Guten Dienste der Schweiz bestehen aus drei Bereichen: Schutzmachtmandate, die Schweiz als Gaststaat von Friedensverhandlungen und die Schweiz als Mediatorin und Fazilitatorin sowie als Unterstützerin von Mediations- und Verhandlungsprozessen. Gute Dienste reichen von technischer oder organisatorischer Unterstützung (zum Beispiel Bereitstellen eines Konferenzorts) über Vermittlungsdienste bis hin zur Teilnahme an internationalen Friedensprozessen.
Impact Investing (wirkungsorientierte Investitionen)
Eine Investitionsstrategie mit dem Ziel, neben einer finanziellen Rendite auch eine gesellschaftliche und/oder ökologische Wirkung zu erzielen.
Internationale Zusammenarbeit (IZA)
Sämtliche Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit, der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung des Friedens und der Menschenrechte, die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt werden.
Komplementärmassnahmen
Zusätzlich zu seiner Arbeit in den Schwerpunktländern ergreift das SECO punktuell ergänzende Massnahmen. So wird es auf Ersuchen im Rahmen seiner thematischen Kompetenzen und in Ergänzung der Prioritäten anderer Bereiche der Bundesverwaltung, namentlich der DEZA und des SEM, tätig.
Mandat
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren bezieht sich der Begriff «Mandat» auf Verträge, die gemäss den Regeln der Transparenz und der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens bei der Erbringung von Leistungen mit einer NGO oder einem anderen Akteur der IZA abgeschlossen werden.
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG)
Die von den UNO-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 ist ein gemeinsames Programm für Frieden und Wohlstand auf der ganzen Welt. Zentraler Bestandteil sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die durch die Zusammenarbeit aller Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer erreicht werden sollen. Die SDG, in deren Mittelpunkt vor allem benachteiligte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen stehen, sollen zu einer gerechteren, gesünderen und friedlicheren Welt beitragen.
Öffentliche Entwicklungshilfe
Die OECD definiert (über ihren Entwicklungshilfeausschuss) die APD als «alle Leistungen, die für die auf der OECD-Liste aufgeführten Entwicklungsländer und -regionen oder für multilaterale Organisationen bestimmt sind und die die folgenden Kriterien erfüllen: 1) Sie stammen von öffentlichen Organen; 2) sie zielen vorrangig auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Empfängerländer ab; und 3) sie werden zu Vorzugskonditionen gewährt.» Die APD wird rückwirkend und auf der Grundlage der Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses berechnet und ermöglicht es, die Hilfe der Geberländer untereinander zu vergleichen sowie deren Entwicklung aufzuzeigen. Die APD-Quote ist eine Messmethode und kein Steuerungsinstrument. Die Bestandteile der Quote sind erheblichen Fluktuationen unterworfen: Vor allem die Entwicklung des BNE und die Ausgaben für die Unterstützung von Asylsuchenden sind schwer vorherzusehen. Die Ausgaben der verschiedenen Departemente der Bundesverwaltung sowie der Kantone und Gemeinden werden unter der APD der Schweiz verbucht. Die Budgets der IZA (ohne Eigenaufwand von DEZA, AFM und SECO) decken 70 bis 75 Prozent der APD der Schweiz ab.
«One Health»-Ansatz
«One Health» ist ein integrativer Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen und zu optimieren. Er anerkennt, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren, Pflanzen und der weiteren Umwelt (einschliesslich der Ökosysteme) eng miteinander verbunden und voneinander abhängig sind. Der Ansatz mobilisiert verschiedene Sektoren, Disziplinen und Gemeinschaften auf unterschiedlichen Ebenen der Gesellschaft, um gemeinsam das Wohlergehen zu fördern und Bedrohungen der Gesundheit und der Ökosysteme zu bekämpfen und gleichzeitig den kollektiven Bedarf an sauberem Wasser, Energie und Luft sowie an sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu decken, Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Partner
Akteure, mit denen die IZA zusammenarbeitet, um ihre Ziele umzusetzen. Dies können Regierungen, multilaterale Organisationen, Privatunternehmen, NGO, Förderstiftungen, Hochschulen oder sonstige relevante Akteure sein.
Privatsektor
Der Privatsektor umfasst Akteure, die nicht mehrheitlich dem Staat gehören und die gewinnorientiert sind. Im Rahmen der IZA-Strategie umfasst der Begriff des Weiteren auch Sozialunternehmen, wirkungsorientierte Investoren und gewisse Förderstiftungen (insbesondere jene multinationaler Unternehmen).
Rechtstaatlichkeit
Sie bezeichnet das Primat des Rechts gegenüber der Macht des Stärkeren. Auf nationaler Ebene ist es das Grundanliegen des Rechtsstaates, auf allen Staatsebenen den Vorrang des Rechts und damit verbunden die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Auf aussenpolitischer Ebene ist Rechtsstaatlichkeit zentral für internationalen Frieden und Sicherheit, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, Entwicklung und den Schutz der Rechte und Freiheiten der Menschen. Sie wird primär durch eine Stärkung des Völkerrechts erreicht, das die politische Stabilität und Verlässlichkeit der internationalen Beziehungen sicherstellt (vgl. Völkerrecht).
Schwerpunktländer
Länder, in denen der Grossteil der Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage einer Analyse der drei Kriterien (Bedürfnisse, Mehrwert, Interessen) eingesetzt wird.
Social (Impact) Enterpreneurship
Jede entsprechend einer Unternehmensstrategie durchgeführte private Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt. Die positive Wirkung für die Gesellschaft und die Umwelt kann das Hauptziel (for impact) oder das Nebenziel (with impact) sein.
Track 1
Verhandlungen, Gespräche oder politische Dialoge im Kontext der Friedensförderung, bei denen die wichtigsten Konfliktakteure durch Personen auf Führungsebene vertreten sind, das heisst durch hochrangige Regierungsvertreterinnen und -vertreter sowie Chefinnen oder Chefs nichtstaatlicher bewaffneter Akteure. In den meisten gewalttätigen Konflikten gehört mindestens ein Staat zu diesen Akteuren.
(Triple) Nexus
Strukturelle Verbindung der diversen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung von Frieden und Menschenrechten) im Rahmen eines Projekts, insbesondere bei länger anhaltenden Krisen.
«Whole of Government»-Ansatz
Der «Whole of Government»-Ansatz (oder Gesamtregierungsansatz) bezweckt, die Kohärenz und die Wirksamkeit der Regierungsaktivitäten eines Staates zu erhöhen, indem die einzelnen Verwaltungseinheiten ihre Zusammenarbeit verstärken und besser aufeinander abstimmen. Verschiedene Departemente besitzen unterschiedliche Instrumente für die Umsetzung ihrer Aufgaben. In einem «Whole of Government»-Ansatz werden diese Instrumente gezielt zusammengeführt und koordiniert, um komplexe Aufgaben besser und wirksamer bewältigen zu können.
Zivilgesellschaft
Die Zivilgesellschaft umfasst denjenigen Teil der Gesellschaft, der sich relativ unabhängig von Staat und Privatsektor organisiert. Sie setzt sich aus Gruppen zusammen, die gemeinsame Interessen, Ziele oder Werte verfolgen. Dazu gehören NGO, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Bürgergruppen, religiöse Organisationen, politische Parteien, Berufsverbände, Gewerkschaften, soziale Bewegungen und Interessengruppen.

Anhang 1

Einsatzländer der Schweizer IZA

Liste der Einsatzländer der Schweizer IZA (gemäss Grafiken 5, 6 und 7)
Tabelle 4
Schwerpunktländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (DEZA und SECO)
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Subsahara-Afrika Asien Mena Osteuropa Andere
Benin (DEZA) Burkina Faso (DEZA) Burundi (DEZA) Ghana (SECO) Kongo (Demokratische Republik) (DEZA) Mali (DEZA) Mozambique (DEZA) Niger (DEZA) Ruanda (DEZA) Sambia 8⁵ (DEZA) Simbabwe (DEZA) Somalia 8⁵ (Äthiopien / Kenia) (DEZA) Südafrika (SECO) Tansania (DEZA) Tschad (DEZA ) Bangladesch (DEZA) Indonesien (SECO) Kambodscha (DEZA) Kirgisistan (DEZA & SECO) Laos (DEZA) Myanmar (DEZA) Nepal (DEZA) Tadschikistan (DEZA & SECO) Usbekistan (DEZA) Vietnam (SECO) Ägypten (DEZA & SECO) Besetzte Palästinensische Gebiete (DEZA) Marokko (SECO) Syrien (Libanon / Jordanien / Irak) (DEZA) Tunesien (DEZA & SECO) Albanien (DEZA und SECO) Armenien (DEZA) Bosnien und Herzegowina (DEZA) Georgien 8⁶ (DEZA) Kosovo (DEZA) Nordmazedonien (DEZA) Moldau (DEZA) Serbien (DEZA und SECO) Ukraine (DEZA und SECO) Peru (SECO)
Humanitäre Hilfe, mehrjährige Präsenz in Kontexten von langanhaltenden Krisen ausserhalb von Schwerpunktländern
8⁷
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Subsahara-Afrika Asien Mena Osteuropa Andere
Zentralafrikanische Republik Sudan Südsudan Afghanistan Jemen 8⁵ Kolumbien (Venezuela) Haiti
AFM, Programme zur Friedensförderung (Stand 1. Januar 2024)
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Subsahara-Afrika Asien Mena Osteuropa Andere
Burundi Kongo (Demokratische Republik) Mali Nigeria Sudan Südsudan Myanmar Sri Lanka Israel-Palästina Libyen Libanon Syrien Georgien Kosovo (Serbien) Ukraine Kolumbien
Einsatz der IZA für die am wenigsten entwickelten Länder Die Schweizer IZA setzt sich stark für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) ein: 17 der 45 LDC sind Schwerpunktländer der DEZA (in den obigen Tabellen sind sie in kursiver Schrift aufgeführt). Die Schweizer IZA ist zudem mit mehrjährigen Programmen in sechs weiteren LDC präsent, die von langanhaltenden Krisen betroffen sind: Afghanistan, Haiti, Zentralafrikanische Republik, Sudan, Südsudan und Jemen. Die Situation in Osteuropa, wo die IZA präsent bleiben muss, die Anstrengungen zur Unterstützung von Entwicklungs- und Stabilitätspolen in den Schwerpunktregionen (SECO) und der multilaterale Ansatz der IZA zur Bewältigung globaler Herausforderungen sind ebenfalls wichtig für die Armutsbekämpfung und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. In der heutigen vernetzten Welt wirken sich diese Anstrengungen auch auf die LDC positiv aus.
Anpassung der Arbeitsinstrumente an den jeweiligen Kontext
Die Schweizer IZA arbeitet nicht in allen Ländern auf die gleiche Weise und mit den gleichen Zielen. In einigen Ländern setzt die IZA vor allem den humanitären Auftrag «Leben retten und Leiden lindern» um, während sie in anderen Ländern die Bemühungen der Partnerländer um nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung unterstützt. Die IZA arbeitet immer häufiger mit einem kurz-, mittel- und langfristigen Ansatz, um einerseits auf Notsituationen reagieren zu können und andererseits die strukturellen Faktoren, die für Fragilität und eine geringe Resilienz verantwortlich sind, zu verringern und so die Stabilität zu fördern.
Die erwarteten Ergebnisse, die Arbeitsweisen, Managementstrukturen, Kosten und Risiken variieren je nach Kontext und Entwicklungsstand des Landes.
Der gemeinsame Einsatz von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung stärkt die Wirkung und die Rolle der Schweiz.
Grafik 10
Einsatz der IZA-Instrumente nach Kontext. Die Friedensförderung der AFM richtet sich nach dem Bedarf und den politischen Gegebenheiten, unabhängig vom Grad der Fragilität oder dem Index für menschliche Entwicklung. (EDA)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
8⁵ Länder, die derzeit keine Vertretung vor Ort haben, Programme werden oft von den Nachbarländern aus koordiniert.
8⁶ Ergänzende Massnahmen des SECO in Aserbaidschan zum Programm der DEZA im Südkaukasus (Georgien und Armenien).
8⁷ Liste der Länder, in denen sich die humanitäre Hilfe aufgrund der Langfristigkeit bestimmter Krisen über mehrere Jahre hinweg engagiert. Sie kann in Zusammenhang mit ihrem universellen Mandat punktuell auch in anderen Ländern tätig werden. Die Liste wird sich je nach internationalem Kontext zwischen 2025 und 2028 entwickeln.

Anhang 2

Liste der prioritären multilateralen Organisationen

Die Schweiz unterstützt insgesamt 24 prioritäre multilaterale Organisationen:
Tabelle 5
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Organisation Mandat Verbindung zur Schweiz
Internationale Finanzinstitutionen Weltbank, inkl. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) Haben die Aufgabe, durch die Gewährung von Vorzugsdarlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die Regierungen der ärmsten Länder (nur IDA) die Armut zu verringern, um ein für benachteiligte Menschen günstiges Wachstum zu fördern sowie zum Abbau von Ungleichheiten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung beizutragen. Top 10 der Geldgeber
Afrikanische Entwicklungsbank, inkl. Afrikanischer Entwicklungsfonds Fördern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik) die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und tragen dazu bei, die Armut zu verringern, die Lebensqualität der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten zu erhöhen, die Infrastruktur und insbesondere die Verbindungsmöglichkeiten zu modernisieren sowie die sozialen Ungleichheiten abzubauen. Gründungsmitglied Top 12 der Geldgeber
Asiatische Entwicklungsbank, inkl. Asiatischer Entwicklungsfonds Gründungsmitglied
Interamerikanische Entwicklungsbank Gründungsmitglied
Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) Gründungsmitglied
Zentrale Entwicklungsagenturen Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) Unterstützt die Entwicklungsländer bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen Politik für nachhaltige Entwicklung und damit beim Erreichen der eigenen Entwicklungsziele und der international vereinbarten Ziele, namentlich der SDG. Gründungsmitglied Top 10 der Geldgeber
UNO-Kinderhilfswerk (United Nations Children’s Fund, UNICEF) Fördert die Rechte der Kinder, trägt zur Deckung von deren Grundbedürfnissen bei und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Ist zudem wichtiger humanitärer Partner beim Schutz und bei der Betreuung von Kindern in Krisensituationen. Gründungsmitglied Top 10 der Geldgeber
UNO-Bevölkerungsfonds (United Nations Population Fund, UNFPA) Analysiert die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und fördert das Recht auf Gesundheit sowie die sexuellen und reproduktiven Rechte. Gründungsmitglied Top 10 der Geldgeber
UN Women Bekämpft die Diskriminierung von Frauen und die Gewalt gegen Frauen und fördert die Gleichstellung der Geschlechter. Gründungsmitglied Top 10 der Geldgeber
Humanitäre Organisationen Welternährungsprogramm (World Food Programme, WFP) Stellt Nahrungsmittelhilfe bereit für Flüchtlinge und Opfer anderer Not- und Krisensituationen, die einen längerfristigen Einsatz erfordern, und fördert die weltweite Ernährungssicherheit. Gründungsmitglied
UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (Office of the United Nations High Commissioner for Refugees, OHCR) Schützt und unterstützt Flüchtlinge und Staatenlose weltweit. Gründungsmitglied Sitz in Genf
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (IKRK und IFRC) Schützen und unterstützen die Opfer von bewaffneten Konflikten und anderen gewalttätigen Auseinandersetzungen. Top 10 der Geldgeber Sitz in Genf
Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) 8⁸ Stellt die Grundversorgung von fünf Millionen palästinensischen Flüchtlingen sicher und trägt so entscheidend zur Stabilität der Region bei. Schweizer Leitung
Thematische Agenturen/Fonds der UNO Hochkommissariat für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) Fördert und schützt die Menschenrechte für alle. Zu diesem Zweck koordiniert es die Internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich. Es ermittelt weltweit bei Verstössen gegen die Menschenrechte und äussert sich zu solchen Verstössen. Sitz in Genf
Fonds für Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Fund, PBF) Unterstützt die Friedenskonsolidierung in Post-Konfliktländern und in konfliktanfälligen Ländern. Top 10 der Geldgeber
Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) Leitet und koordiniert globale Gesundheitsaktivitäten, lanciert Forschungsprogramme im Gesundheitsbereich, legt Normen und Kriterien fest und unterstützt die Länder fachlich. Ausgeprägte normative Funktion Sitz in Genf Gründungsmitglied
Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) Erhebt wissenschaftliche Daten, koordiniert die einschlägigen Aktivitäten der UNO und fördert die Bekämpfung von HIV/Aids. Gründungsmitglied Sitz in Genf Top 10 der Geldgeber
Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM) Generiert und verteilt Mittel, mit denen die Prävention und Behandlung von Aids, Tuberkulose und Malaria verbessert werden, stärkt gleichzeitig die Gesundheitssysteme und die Fähigkeiten für das Pandemiemanagement. Top 10 der Geldgeber Sitz in Genf Gründungsmitglied
Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) Arbeitet in folgenden Bereichen: Armutsreduktion, Ernährungssicherheit, Verbesserung der Gesundheit und Ernährung der Bevölkerung sowie nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen. Gründungsmitglied
Thematische Agenturen/Fonds der UNO Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development, IFAD) Stellt armen Gemeinden im ländlichen Raum Mittel zur Verfügung, um ihre Ernährungssicherheit und die Versorgung mit Nährstoffen zu verbessern, ihre Einkommen zu erhöhen und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Sonderorganisation der UNO und zugleich internationale Finanzinstitution. Top 10 der Geldgeber
Grüner Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) Unterstützt die Bemühungen und institutionellen Fähigkeiten der Entwicklungsländer zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels, insbesondere Massnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gründungsmitglied
Globale Partnerschaft für Bildung (Global Partnership for Education, GPE) Ist bestrebt, in den einkommensschwächsten Ländern und in Krisenländern den gleichberechtigten Zugang aller - namentlich der am meisten benachteiligten - Kinder zu qualitativ hochwertiger Bildung zu verbessern. Unterstützt die Länder dabei, solide und widerstandsfähige Bildungssysteme aufzubauen, um Bildung und Ausbildung zu verbessern, die Krisenresistenz zu erhöhen und die Länder für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bereit zu machen. Stv. Mitglied des Verwaltungsrats
Koordination Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, OCHA) Koordiniert die Einsätze der verschiedenen humanitären Akteure und der Akteure der Entwicklungszusammenarbeit und sorgt in Notsituationen dafür, dass die Einsätze aufeinander abgestimmt und wirksam sind. Das DCO war bis 2017 im UNDP verankert und wurde über dieses durch die IZA unterstützt. Aus Gouvernanz-Gründen wurde es abgetrennt. Gründungsmitglied
Büro für die Koordinierung der Entwicklungsaktivitäten (Development Coordination Office, DCO) Gründungsmitglied
Grafik 11
Darstellung des Mandats der prioritären multilateralen Organisationen nach Entwicklungszielen (EDA)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Hinweis: Die multilateralen Entwicklungsbanken werden dem Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung (Finanzinstitutionen, Darlehen/Spenden an Regierungen, Beiträge zu Entwicklungsprojekten usw.) zugeordnet. Die finanzierten Projekte betreffen jedoch alle vier Entwicklungsziele.
8⁸ Vorbehaltlich nachfolgender Entscheidungen des Bundesrats.

Anhang 3

Mittelverteilung innerhalb der Verpflichtungskredite

Verpflichtungskredit «Humanitäre Hilfe»
Der Anteil dieses Kredits an den gesamten IZA-Mitteln wird schrittweise von 20 auf 25 Prozent erhöht.
Tabelle 6
Indikative Verteilung der Mittel der humanitären Hilfe
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Anteil Verpflichtungen (in Mio. CHF) Aktivitäten (mit indikativer durchschnittlicher Verteilung in der Verpflichtungskreditperiode) Kategorie
88 % 2 359,8 Humanitäre Hilfe in Krisenkontexten66 % Humanitäre Hilfe in bestehenden Krisenkontexten10 % Humanitäre Nothilfe 2 % Kernbeiträge an Schweizer NGO10 % Beiträge an Rotkreuz- und UNO-Organisationen Bilateral Bilateral Bilateral Multilateral
12 % 320,0 Beitrag an den IKRK-Hauptsitz Multilateral
100 % 2 679,8 Verpflichtungen Humanitäre Hilfe (inkl. Ukraine und Region)
Verpflichtungskredit «Entwicklungszusammenarbeit»
Der Kredit Entwicklungszusammenarbeit enthält ab 2025 auch die Länder Osteuropas und Zentralasiens. Aufgrund der zusätzlichen Länder ergibt sich eine neue Verteilung.
Tabelle 7
Indikative Verteilung der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit
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Anteil Verpflichtungen (in Mio. CHF) Aktivitäten (mit indikativer durchschnittlicher Verteilung in der Verpflichtungskreditperiode) Kategorie
62 % (inkl. Osteuropa / Zentralasien) 4 199,9 Entwicklungszusammenarbeit, inkl. Länder Osteuropas und Zentralasiens44 % bilaterale Zusammenarbeit (voraussichtlicher bilateraler Anteil pro Region) ⁸9 38 % Subsahara-Afrika 39 % Europa, Nordafrika und Mittlerer Osten 21 % Asien (inkl. Zentralasien) und 2 % Andere11 % Globalprogramme und Initiativen (thematisch) 7 % Kernbeiträge an Schweizer NGO Bilateral
38 % 2 537,2 Kernbeiträge an multilaterale Organisationen 66 % Internationale Finanzinstitutionen 34 % UNO-Organisationen sowie globale Fonds und Netzwerke Multilateral
100 % 6 737,1 Verpflichtungen Entwicklungszusammenarbeit (inkl. Ukraine und Region)
Verpflichtungskredit «Wirtschaftliche Zusammenarbeit»
Tabelle 8
Indikative Verteilung der Mittel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
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Anteil Verpflichtungen (in Mio. CHF) Aktivitäten (mit indikativer durchschnittlicher Verteilung in der Verpflichtungskreditperiode) Kategorie
63 % 999 ,6 Wirtschaftliche Zusammenarbeit Bilateral
Voraussichtlicher bilateraler Anteil pro Region13 % Subsahara-Afrika 42 % Europa 11 % Nordafrika und Mittlerer Osten 26 % Asien (inkl. Zentralasien) und 8 % Andere
37 % 587,3 Globalprogramme und thematische Initiativen (inkl. SIFEM) Bilateral
100 % 1 586,9 Verpflichtungen Wirtschaftliche Entwicklungs zusammenarbeit (inkl. Ukraine und Region)
Verpflichtungskredit «Friedensförderung und Menschenrechte»
Tabelle 9
Indikative Verteilung der Mittel für Friedensförderung und Menschenrechte
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Anteil Verpflichtungen (in Mio. CHF) Aktivitäten (mit indikativer durchschnittlicher Verteilung in der Verpflichtungskreditperiode) Kategorie
98 % 264,5 Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte Bilateral
Indikative Mittelverteilung nach Thema60 % Friedensförderung 25 % Menschenrechtsdiplomatie 10 % Humanitäre Diplomatie 5 % Demokratieförderung Indikative Mittelverteilung nach Region30 % Subsahara-Afrika 35 % OSZE-Raum/Europa 20 % Nordafrika/Naher Osten 15 % Weitere Länder
2 % 4,5 Aktionen zugunsten des Völkerrechts Bilateral
100 % 269,0 Verpflichtungen Friedensförderung und Menschenrechte (inkl. Ukraine und Region)
Der Verpflichtungskredit «Friedensförderung und Menschenrechte» deckt nicht die Kosten für die Entsendung von Expertinnen und Experten mit einem EDA-Mandat. Unter Berücksichtigung dieser Entsendungen, die ebenfalls zur Erreichung der Ziele dieses Verpflichtungskredits beitragen, kann die prozentuale Aufteilung von den angegebenen Prozenten abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verpflichtungskredit und einem Voranschlagskredit/Zahlungskredit?
Eine Verpflichtung für ein Programm zieht in aller Regel Auszahlungen über mehrere Jahre nach sich. Ein Teil der Auszahlungen aus den in einer Strategieperiode eingegangenen Verpflichtungen erfolgt deshalb erst nach Ende der Periode 2025-2028. In den Jahren 2025-2028 werden auch Auszahlungen aus Verpflichtungen getätigt, die vor 2025 eingegangen wurden. Die eingegangenen Verpflichtungen (Verpflichtungskredite) sind höher als die für die Periode 2025-2028 geplanten Auszahlungen, unter anderem weil die Kontexte, in denen die IZA tätig ist, insbesondere fragile Kontexte (unvorhergesehene Krisen, politische Ereignisse usw.), bei gewissen Projekten oder Programmen Verzögerungen, Veränderungen oder gar deren Einstellung bewirken können. In solchen Fällen gelangt ein Teil der eingegangenen Verpflichtungen nicht zur Auszahlung.
Die Verpflichtungen umfassen auch Beiträge von Drittpartnern (wenn beispielsweise ein Geberland im Rahmen eines gemeinsamen Programms die Schweiz mit der Verwaltung seiner Mittel betraut), die nicht in den Zahlungskrediten enthalten sind.
Eine Überschreitung der im Legislaturfinanzplan vorgesehenen Beträge ist indessen nicht zu befürchten. Die Steuerung mittels Verpflichtungskrediten hat sich bewährt und wird seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen eingesetzt (Bildung, Forschung und Innovation, Immobilienportfolios des Bundesamtes für Rüstung sowie des Bundesamtes für Bauten und Logistik).
Warum wird der Kredit «Humanitäre Hilfe» erhöht und nicht auf Zusatzkredite zurückgegriffen?
In der Periode 2021-2024 wurden Zusatzkredite gemäss Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 9⁰ über den eidgenössischen Finanzhaushalt im Zusammenhang mit den Ereignissen in Afghanistan, der Ukraine und dem Nahen Osten bewilligt, die nicht vorhergesehen und daher in der IZA-Strategie 2021-2024 nicht enthalten waren. Derzeit nehmen die Krisen zu, dauern zudem länger und werden strukturell, entsprechend wächst der Bedarf insbesondere an langfristiger humanitärer Hilfe. Die Kontexte, in denen die Schweizer IZA tätig ist, werden zunehmend fragiler (z. B. in Schwerpunktländern wie Burkina Faso, Mali, Myanmar usw.). Zusatzkredite im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes lassen sich jedoch schwer rechtfertigen, da sie für unvorhergesehene Ereignisse gedacht sind, für die in der Strategie keine Mittel vorgesehen wurden. Der Einsatz der Schweiz in solchen wiederkehrenden Krisenkontexten ist aber planbar. Diese Umstände erfordern eine Erhöhung des Kredits für humanitäre Hilfe um 5 Prozent. Auf diese Weise bleibt die Schweizer IZA eine verlässliche Partnerin für die Menschen vor Ort und behält eine langfristige Vision für ihre Einsätze. Die Inanspruchnahme von Zusatzkrediten in Ausnahmesituationen bleibt weiterhin möglich, wenn die Richtlinien und Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden.
⁸9 Bis zu 10 Prozent der geografischen Verpflichtungen könnten für punktuelle Verpflichtungen verwendet werden (Ziff. 3.3.3, «Flexible Mittel»).
9⁰ SR 611.0

Anhang 4

Rechtsgrundlage

Art. 5
EZA-HH-Gesetz
¹ Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwicklungsländer im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben. Langfristig erstrebt sie besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft.
² Sie unterstützt in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen. Sie fördert namentlich:
a)
die Entwicklung ländlicher Gebiete;
b)
die Verbesserung der Ernährungslage, insbesondere durch die landwirtschaftliche Produktion zur Selbstversorgung;
c)
das Handwerk und die örtliche Kleinindustrie;
d)
die Schaffung von Arbeitsplätzen;
e)
die Herstellung und Wahrung des ökologischen und demografischen Gleichgewichts.
Art. 7
EZA-HH-Gesetz
Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt.
Art. 2
Friedensförderungsgesetz
Mit den in Artikel 3 vorgesehenen aussenpolitischen Massnahmen will der Bund:
a)
zur Prävention, Entschärfung oder Lösung von Gewaltkonflikten beitragen, namentlich durch Vertrauensbildung, Vermittlung und friedensbildende Aktivitäten nach Beendigung von gewaltsamen Auseinandersetzungen sowie durch die Förderung des humanitären Völkerrechts;
b)
zur Stärkung der Menschenrechte beitragen, indem er die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Personen oder Personengruppen fördert;
c)
demokratische Prozesse fördern.

Anhang 5

Entwicklungsziele und spezifische Ziele IZA 2025-2028

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[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Menschliche Entwicklung: Leben retten, menschliches Leid lindern und den Zugang der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu einer guten Grundversorgung unterstützen [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Spezifisches Ziel 1 Bedingungen und Perspektiven für eine sichere und reguläre Migration schaffen, Integration und Schutz verbessern und den Beitrag der Migration zur nachhaltigen Entwicklung stärken
Spezifisches Ziel 2 Die Gesundheitssysteme umgestalten, um sie widerstandsfähiger zu machen, und einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten für gefährdete Bevölkerungsgruppen erleichtern
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung: Menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen durch geeignete Rahmenbedingungen, eine dynamische lokale Wirtschaft und den Privatsektor [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Spezifisches Ziel 3 Lokale KMU stärken, damit sie Zugang zu geeigneten Finanzierungslösungen sowie zu den globalen Märkten erhalten und einen Beitrag zu hochwertigen Ausbildungsangeboten leisten können
Spezifisches Ziel 4 Öffentliche Institutionen effizienter machen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Klima und Umwelt: Sicherstellen einer umweltfreundlichen und gegenüber Klimawandel und Naturkatastrophen widerstandsfähigen Entwicklung zugunsten der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Spezifisches Ziel 5 Ernährungssysteme nachhaltiger, widerstandsfähiger und gerechter machen und dadurch Hunger und Fehlernährung in all ihren Formen bekämpfen
Spezifisches Ziel 6 Den Zugang zu und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen stärken
Spezifisches Ziel 7 Den Zugang zu und die Wende hin zu erneuerbaren Energien sowie die Energieeffizienz fördern
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Frieden und Gouvernanz: Konflikte beilegen, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, Menschenrechten Geltung verschaffen [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen] [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Spezifisches Ziel 8 Demokratische Prozesse und Institutionen auf lokaler und nationaler Ebene fördern, Mechanismen der Rechenschaftspflicht unterstützen
Spezifisches Ziel 9 Partizipationsrechte und Geschlechtergleichstellung stärken und fördern (Inklusion)
Spezifisches Ziel 10 Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Gewaltenteilung fördern

Anhang 6

Wirksamkeitsmessung in der IZA

Die Umsetzung der IZA-Ziele erfolgt auf Ebene der einzelnen Projekte, der Länder- und thematischen Programme sowie der multilateralen Beiträge. Für die Wirksamkeitsmessung wird eine Vielzahl von komplementären Instrumenten auf verschiedenen Ebenen eingesetzt.
Monitoring und Evaluation
Die Programme und Projekte der IZA verfügen über etablierte Monitoringsysteme . Diese basieren auf einer Vielzahl von programm- und kontextspezifischen Indikatoren, welche der Steuerung, der Messung der Zielerreichung sowie der Rechenschaftslegung gegenüber lokalen Akteuren dienen.
Um eine Aggregation der stark kontextabhängigen Resultate zu ermöglichen,
haben die IZA-Einheiten
standardisierte Indikatoren
geschaffen, welche die projektspezifischen Indikatoren ergänzen. Sie erlauben, Resultate aus verschiedenen Projekten und Programmen zu aggregieren und in Verbindung mit den Zielen der IZA-Strategie sowie den SDG zu setzen. Diese quantitativen Elemente werden ergänzt durch die Analyse von qualitativen Daten und Erkenntnissen aus Evaluationen.
Grafik 12
Referenzindikatoren IZA-Strategie 2021-2024 (WBF)
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DEZA SECO AFM
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Menschliche Entwicklung: Leben retten, menschliches Leid lindern und den Zugang zu einer guten Grundversorgung der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen unterstützen 31
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung: Menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen durch geeignete Rahmenbedingungen, eine dynamische lokale Wirtschaft und den Privatsektor 20 15
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Klima und Umwelt: Sicherstellen einer umweltfreundlichen, gegen den Klimawandel und Naturgefahren widerstandsfähigen Entwicklung zugunsten der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen 15
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Frieden und Gouvernanz: Konflikte beilegen, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, den Menschenrechten Geltung verschaffen 24 2
Seit 2023 wird die Erhebung der standardisierten Indikatoren in der DEZA digitalisiert (
Results Data Management RDM
)
, was in Zukunft eine verbesserte und übergreifende Datenanalyse und Berichterstattung erlaubt.
Evaluationen
werden von unabhängigen Expertinnen und Experten durchgeführt und ermöglichen einen systematischen und objektiven Aussenblick auf strategische oder operationelle Aspekte der IZA. Im Rahmen einer Evaluation wird beurteilt, inwieweit die Ergebnisse einer Massnahme oder Strategie mit den festgelegten Zielen überein
stimmen. Evaluationen haben drei Zwecke, die je nach Evaluationstyp unterschiedlich gewichtet werden: Steuerung, Lernen und/oder Rechenschaftslegung.
Das SECO lässt zudem die Umsetzung der Empfehlungen aus den Evaluationen durch ein externes Komitee überprüfen. Im Rahmen der jährlichen Audits für die ISO-9001-Zertifizierung muss das SECO darlegen, welche Massnahmen es zur Sicherstellung der Effizienz und zur Verbesserung der Prozesse bei der Umsetzung seiner Projekte getroffen hat. Dies sind wichtige Bemühungen um eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität und des strategischen Managements. 9¹
Evaluationen werden auf drei verschieden Ebenen durchgeführt:
-
Evaluationen von Länderprogrammen, ganzen Themensektoren (z. B. Klimawandel) sowie institutionellen Aspekten, welche der strategischen Ausrichtung und Programmplanung dienen.
-
Projektevaluationen zur Gewinnung von Erkenntnissen für die Anpassung von laufenden Projekten oder für die Planung von neuen Massnahmen.
-
Evaluationen von multilateralen Beiträgen durch unabhängige Evaluationseinheiten wie z. B. die Independent Evaluation Group (IEG) der Weltbank.
Die im Rahmen der Schweizer IZA durchgeführten Evaluationen folgen den Standards des OECD DAC und untersuchen je nach Evaluationstätigkeit folgende Kriterien: Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Impakt und Nachhaltigkeit. Als OECD-Mitglied setzt sich die Schweiz für internationale Evaluationsstandards ein und profitiert vom Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern.
Multilaterale Organisationen In den Steuerungsgremien ihrer prioritären multilateralen Organisationen setzt sich die Schweiz konsequent dafür ein, dass die Voraussetzungen für eine ziel- und wirkungsorientierte Programm- und Projektumsetzung erfüllt sind. In multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) werden beispielsweise über Corporate Scorecards strategische, institutionelle und operative Entwicklungsziele festgelegt, die jährlich gemessen und überprüft werden [cf. Link ]. Die MDB legen für jedes Projekt Ziele und Indikatoren fest, um die Rechenschaft und systematische Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Die Organisationen der UNO legen in ihren strategischen Plänen Zielvorgaben zu Entwicklungseffekten in den Ländern und zu ihrer organisatorischen Wirksamkeit fest. Über die Erreichung dieser Zielvorgaben erstatten die UNO-Organisationen in den Steuerungsgremien jährlich Bericht. Darüber hinaus evaluieren unabhängige Evaluationsabteilungen laufend die strategische Ausrichtung und Wirksamkeit der MDB und der UNO-Organisationen. Die Erkenntnisse ermöglichen es, bessere Ergebnisse zu erzielen.
Grenzen der Wirksamkeitsmessung
Gesellschaftliche Entwicklungen werden von einer Vielzahl von Faktoren wie sozialen Strukturen, politischen und makro-ökonomischen Veränderungen oder dem Klimawandel beeinflusst. Eine direkte Kausalität zwischen IZA-Projekten und diesen Entwicklungen ist demnach vielfach nicht linear nachweisbar. Systemische Veränderungen, z. B. ein Erfolg in der Korruptionsbekämpfung, können oftmals nur qualitativ beschrieben werden, während bei anderen Projekten, z. B. einer Trinkwasserversorgung, direkt messbar ist, wie viele Menschen erreicht werden.
Das Erreichen von Entwicklungsresultaten im Rahmen der IZA hängt weiter vom Entwicklungsstand und der Stabilität der Partnerländer ab. So werden in fragilen oder von Konflikten betroffenen Regionen, wie etwa im Sahel, andere Resultate erwartet als in stabileren Kontexten, wie zum Beispiel im Westbalkan.
Wirksamkeitsmessung stärken
Die IZA-Einheiten haben zur mittel- bis längerfristigen Verbesserung der Wirksamkeitsmessung drei Handlungsfelder definiert. Diese gelten sowohl für den Bereich Monitoring als auch für die Evaluationen und sind eng miteinander verknüpft.
Grafik 13
Die drei Handlungsfelder zur Wirksamkeitsmessung (EDA)
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] Qualität: Verbesserung der Datengrundlage- Umsetzung der Empfehlungen der GPK zur Verbesserung der Qualität von Projektevaluationen- Verstärkung der Evaluationstätigkeit, z. B. durch Evaluationen nach ProjektabschlussDigitalisierung: Modernisierung der Datenverarbeitung- Digitale Erhebung von Projektresultaten zur übergreifenden Datenanalyse- Digitale Evaluationsplattform zur Förderung der Evidenznutzung und des LernensKommunikation: Zugänglichkeit zu Entwicklungsresultaten- Öffentliche Zugänglichkeit zu digitalen Plattformen- Kommunikation über Erfolge und Misserfolge der IZA
9¹ www.oecd.org > Examen à mi-parcours de la Suisse 2022
Bundesrecht
Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (IZA-Strategie 2025-2028)
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