Eigentümernachforschung U51101 und U51102 (62-2021-079)
Eigentümernachforschung U51101 und U51102 (62-2021-079)
1.
Der Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Gegenstände, sichergestellt am 24. / 25. August 2021, im «Nichtraucher-Bereich» der «Sherazad Shisha Lounge & Bar», am Oberer Deutweg 4, 8400 Winterthur, wird ersucht, sich zwecks allfälliger Rückgabe derselben beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Eigerplatz 1, 3003 Bern zu melden:
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U51101 PC All-in-One, Medion E23201
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U51102 PC All-in-One, Medion E23201
2.
Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.
3.
Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.
1. Juli 2024 | Eidgenössische Spielbankenkommission |
Bundesrecht
Eigentümernachforschung. Eidgenössische Spielbankenkommission
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