BBl 2024 1507
CH - Bundesblatt

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
vom 1. Juli 2024
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹ über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,
verfügt:
Die Pflanzenschutzmittel
Champ Flow (W 7450, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Cuprum Flow (W 7450-1, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Gesal Kupfer-Pilzenschutz (W 7450-2, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Cupromaag Liquid (W 7450-3, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Capito Cupro Flow (W 7450-4, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Champ Flow (W 6838, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Cuprum Flow (W 6838-1, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Palisad (W 6838-2, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Cupromaag Liquid (W 6838-3, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
Gesal Kupfer-Pilzenschutz (W 6838-4, 360 g/l Kupfer als Hydroxid)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 4.2 l/ha Wartefrist: 21 Tage 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Funguran Flow (W 6393, 300 g/l Kupfer als Hydroxid)
Gesal Kupfer Pilzschutz (W 6393-1, 300g/l Kupfer als Hydroxid)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 5 l/ha Wartefrist: 21 Tage 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Kocide Opti (W 7102, 30 % Kupfer als Hydroxid)
Kocide Opti (W 7102-1, 30 % Kupfer als Hydroxid)
wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 3.5 kg/ha Wartefrist: 21 Tage 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Kocide 2000 (W 7010, 35 % Kupfer als Hydroxid)
Kocide 2000 (W 7010-1, 35 % Kupfer als Hydroxid)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 3 kg/ha 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Airone (W 7035, 14 % Kupfer als Oxychlorid + 14 % Kupfer als Hydroxid)
Biorga Contra Kupfer Duo (W 7035-1, 14 % Kupfer als Oxychlorid + 14 % Kupfer als Hydroxid)
wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 4 kg/ha Wartefrist: 21 Tage 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Flowbrix (W 6383, 380 g/l Kupfer als Oxychlorid)
Cuprofix fluid (W 6383-1, 380 g/l Kupfer als Oxychlorid)
Secur (W 7435, 380 g/l Kupfer als Oxychlorid)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 3 l/ha 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Vitigran 35 (W 7018, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
Biorga contra Kupfer (W 7018-1, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
Oxykupfer 35 (W 7018-2, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
Cupromaag 35 (W 7018-3, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
CUPROFIX 35 (W 7018-4, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
Gesal Tomaten-Pilzschutz Vitigran (W 7018-5, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
Capito Cupro (W 7018-6, 35 % Kupfer als Oxychlorid)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 10 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Die Pflanzenschutzmittel
Bordeaubrühe WG - Bouillie bordelaise (W 7065, 20 % Kupfer als Kalkpräparat, Bordeaux-Brühe)
Kupfer-Bordo LG / Bouillie bordelaise LG (W 2116, 20 % Kupfer als Kalkpräparat, Bordeaux-Brühe)
Bordeaux S (W 2116-1, 20 % Kupfer als Kalkpräparat, Bordeaux-Brühe)
Bouillie bordelaise (W 7197, 20 % Kupfer als Kalkpräparat, Bordeaux-Brühe)
werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge: 17.5 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Das Pflanzenschutzmittel
Cueva (W 6721, 1.74 % 18.2 g/l Kupfer als Octanoat)
wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Maximalmenge von Kupfer-Metall je Hektar und Jahr mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendung:
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Anwendungsgebiet Schadorganismus Anwendung Auflagen
Feldbau
Kartoffeln Teilwirkung: Kraut- und Knollenfäule Konzentration: 2 % Aufwandmenge: 20 l/ha 1, 2
Auflagen für den Einsatz
1.
Höchstens 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2.
Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
Entzug der aufschiebenden Wirkung
Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ² über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
¹ SR 916.161
² SR 172.021
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
1. Juli 2024 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
Bundesrecht
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