Verfügung über die Verfahrenstrennung
Verfügung über die Verfahrenstrennung
Am 23. Oktober 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) unter der Verfahrensnummer 19-058 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Biljana Horvath, geboren 29. Dezember 1990, serbische Staatsangehörige, ehemals wohnhaft Aarauerstrasse 51, 4600 Olten (hiernach Beschuldigte 1) und zwei weitere Personen (hiernach Beschuldigte 2 und 3) eröffnet.
Mit Verfügung vom 22. August 2024 hat die ESTV gestützt auf Artikel 103 Absatz 1 MWSTG ¹ i.V.m. Artikel 2 VStrR ² sowie Artikel 30 StPO ³ per analogiam die Verfahrenstrennung verfügt:
1.
Das am 23. Oktober 2019 gegen die Beschuldigten 1, 2 und 3 eröffnete Strafverfahren Nr. 19-058 wird unter derselben Verfahrensnummer 19-058 jedoch pro Person getrennt weitergeführt.
2.
Der Beschuldigten 1 wird die Verfahrenstrennung durch Publikation im Bundesblatt mitgeteilt. Sie hat die Möglichkeit, die vollständige Verfügung bei der ESTV einzusehen.
3.
Den Beschuldigten 2 und 3 wird die gesamte Verfügung per Einschreiben zugestellt.
Gegen diese Verfügung kann innert 3 Tagen, vom Empfang an gerechnet bzw. ab Publikation im Bundesblatt, bei der Direktorin der ESTV Beschwerde geführt werden (Art. 27 und 28 VStrR).
Die Beschwerde ist, mit Angabe der Fallnummer, schriftlich mit Antrag und kurzer Begründung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Abteilung Recht, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, einzureichen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die beschwerdeführende Person nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 95 VStrR).
Da der Aufenthaltsort der Beschuldigten 1 unbekannt ist, wird diese Verfügung in Anwendung von Artikel 34 a Absatz 1 VStrR im Bundesblatt veröffentlicht.
30. August 2024 | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer: Abteilung Recht, Strafverfolgung und Deliktsbekämpfung |
¹ Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20 ).
² Bundesgesetz vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0 ).
³ Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0 ).
Bundesrecht
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