Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 1. Etappe; Projektanpassung Aufstockung Kommandogebäude; zusätzliche Fundation
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 1. Etappe; Projektanpassung Aufstockung Kommandogebäude; zusätzliche Fundation
vom 22. August 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Projektanpassung zur bereits bewilligten 1. Etappe der Gesamtsanierung der Kaserne Auenfeld auf dem Waffenplatz Frauenfeld unter Auflagen genehmigt. Die Projektanpassung umfasst eine Fundationsertüchtigung aufgrund der vorgesehenen Aufstockung des Kommandogebäudes NK.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
29. August 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 1. Etappe; Projektanpassung Aufstockung Kommandogebäude; zusätzliche Fundation
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