Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
Gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27 ) wurde die Durchsetzung der periodischen Kontrolle in der Angelegenheit W-642376 betreffend die Liegenschaft «Appartements, commerce et communs, Avenue Léopold-Robert 120, 2300 La Chaux-de-Fonds, Parcelle 7633», EW-Referenz « 2021-1153 - Compteurs 307167, 308502, 308501, 308500, 308499, 307166, 307165, 307164, 307163, 308503 » des Eigentümers Peschi Beer-Silbiger dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI übergeben.
Gestützt auf Artikel 36 lit. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021 ) publiziert das ESTI hiermit die folgende Mahnung amtlich:
1.
Der Eigentümer Peschi Beer-Silbiger, Tchelet Mordechai 5, 9355132 Jerusalem hat für die erwähnte Liegenschaft/EW-Referenz den Sicherheitsnachweis gemäss Artikel 37 NIV dem ESTI, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf einzureichen.
2.
Zur Einreichung des Sicherheitsnachweises wird eine letzte Frist bis zum 11. September 2024 gewährt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, erlässt das ESTI eine gebührenpflichtige Verfügung zu Lasten des Eigentümers. Die Gebühr für eine solche Verfügung beträgt mindestens 700 Franken.
Der vollständige Text der Mahnung kann beim ESTI einverlangt werden.
27. August 2024 | Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI |
Bundesrecht
Mahnung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI betreffend ausstehender Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen
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