Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage
Die Verordnung soll den Betrieb der Reservekraftwerke der ergänzenden Stromreserve gemäss Winterreserveverordnung (WResV) als Interventionsmassnahme auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes regeln. Dabei soll - anders als bei der WResV vorgesehen - die zusätzlich produzierte Energie in den Strommarkt eingespeist werden können.
Datum der Eröffnung: 21. August 2024
Vernehmlassungsfrist: 21. November 2024
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/33/cons_1
26. August 2024 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. WBF. Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage
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