Einstellungsverfügung
Einstellungsverfügung
(Art. 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht; VStrR, SR 313.0 )
Mit Verfügungen vom 15. September 2015 und vom 23. Dezember 2015 hat die ESTV das Verwaltungsstrafverfahren Nr. 15-111 gegen Gabriela Burri geb. 23. November 1965, von Rapperswil BE, derzeit unbekannten Aufenthaltes, eröffnet bzw. ausgedehnt.
Mit der Einstellungsverfügung EE240065 vom 17. Juli 2024 hat die ESTV in Anwendung der Artikel 103 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20 ) und 62 VStrR entschieden:
1.
Das gegen Gabriela Burri eröffnete Strafverfahren 15-111 wird eingestellt.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.
Da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird dieser Strafbescheid in Anwendung von Artikel 34 a Absatz 1 lit. a VStrR im Bundesblatt veröffentlicht.
16. August 2024 | Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer Abteilung Recht |
Bundesrecht
Einstellungsverfügung. Eidgenössische Steuerverwaltung
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