BBl 2024 1954
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Stigenhof; Lärmsanierung

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Stigenhof; Lärmsanierung
vom 6. August 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 5. Februar 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Lärmsanierung des Schiessplatzes Stigenhof in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen (ZH) unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
15. August 2024 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Stigenhof; Lärmsanierung
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