Notifikation
Notifikation
In Anwendung von Artikel 363 Absätze 2 und 3 Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0 ) und Artikel 76 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Strafbehörden des Bundes vom 19. März 2010 (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG; SR 173.71 ) wurde von der Bundesanwaltschaft BA in der Strafsache SV.17.0011-SH betreffend die mit Vereinigungs-, Teileinstellungsverfügung und Strafbefehl vom 30. März 2017 beschlagnahmten 66 echten Banknoten aus diversen Ländern, welche gemäss Sachverhaltsdarstellung vom Beschuldigten A. in der Nacht auf den 13. August 2016 beim Bahnhof Wil SG zwischen dem Billett- und dem Selectaautomaten in einem schwarzen FILA-Portemonnaie gefunden wurden, mit Verfügung über das beschlagnahmte Bargeld vom 14. Juni 2017 nachträglich verfügt:
Dispositiv:
1.
Die nachfolgend aufgeführten 66 beschlagnahmten echten Banknoten im Wert von umgerechnet insgesamt CHF 193.12 werden bis zum Auffinden der berechtigten Person bei der Bundesanwaltschaft aufbewahrt (vgl. Art. 267 Abs. 1 StPO):
[…]
Mit der Aufbewahrung wird die Bundesanwaltschaft, Dienst Urteilsvollzug beauftragt.
2.
Diese 66 beschlagnahmten echten Banknoten im Wert von umgerechnet insgesamt CHF 193.12 werden nach Ablauf von 5 Jahren, sofern die berechtigte Person nicht ausfindig gemacht werden konnte, zu Gunsten der Eidgenossenschaft verbucht (Art. 267 Abs. 6 Satz 2 StPO).
3.
[…]
Die Verfügung vom 14. Juni 2017 gilt im Sinne von Artikel 267 Absatz 6 StPO durch die bestehende Notifikation als öffentlich ausgeschrieben.
Der vollständige Text der Verfügung über das beschlagnahmte Bargeld vom 14. Juni 2017 ist bei der Bundesanwaltschaft, Guisanplatz 1, 3003 Bern, bei schutzwürdigem Informationsinteresse einsehbar.
Ansprüche auf die beschlagnahmten Vermögenswerte können unter Angabe der Verfahrensnummer SV.17.0011-SH auf dem Postweg an die oben genannte Adresse eingereicht werden.
Die Ansprüche Berechtigter erlöschen fünf Jahre nach der öffentlichen Ausschreibung (Art. 267 Abs. 6 StPO).
14. August 2024 | Bundesanwaltschaft |
Bundesrecht
Notifikation. Bundesanwaltschaft
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