BBl 2024 2391
CH - Bundesblatt

Beschluss des ETH-Rates über die Beschränkung der Zulassung für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis zum Bachelorstudium an der ETH Lausanne

Beschluss des ETH-Rates über die Beschränkung der Zulassung für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis zum Bachelorstudium an der ETH Lausanne
vom 18. September 2024
Der ETH-Rat,
gestützt auf Artikel 16 a Absatz 1 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 ¹ , auf Antrag der Schulleitung der ETH Lausanne,
beschliesst:
1.
An der ETH Lausanne ist die Zulassung zum Bachelorstudium für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis beschränkt. Sie werden ab Herbstsemester 2025 bis und mit dem Herbstsemester 2028 zugelassen, bis die Anzahl von jährlich 3000 Studienplätzen für Bachelorstudierende im ersten Studienjahr erreicht ist.
2.
Dieser Beschluss wird im Bundesblatt veröffentlicht.
18. September 2024 Der Präsident des ETH-Rates: Michael O. Hengartner Die Protokollführerin des ETH-Rates: Barbara Schär
¹ SR 414.110
Bundesrecht
Beschluss des ETH-Rates über die Beschränkung der Zulassung für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis zum Bachelorstudium an der ETH Lausanne
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