Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024
Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024
vom 19. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 563
Art. 1 Rüstungsprogramm
Dem Rüstungsprogramm 2024 wird zugestimmt.
Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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Mio. Fr. | |
---|---|
a. Ausstattung der Rechenzentren VBS (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») | 130 |
b. Teilmobile passive Sensoren zur Ergänzung des Luftlagebilds (Fähigkeitsbereich «Nachrichtenverbund und Sensoren») | 40 |
c. Werterhalt des Schulungsflugzeugs PC-7 (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele in der Luft») | 70 |
d. Lenkwaffe Boden-Boden (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden») | 210 |
e. Cybersicherheit (Fähigkeitsbereich «Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum») | 40 |
f. Bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite (Fahigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele in der Luft») | 660 |
Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
¹ Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
Art. 4 Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 19. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
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