BBl 2024 2167
CH - Bundesblatt

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden
vom 27. August 2024
Wegen Baustelle verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), auf der N13 im Bereich den Anschluss Chur Nord (Nr. 16) gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 ¹ und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 ² :
¹ SR 741.01
² SR 741.21
I
Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 im Bereich des AS Chur Nord (Nr. 16) in Fahrtrichtung Süd wie folgt:
-
von km 114.000 bis km 114.400: 80 km/h (statt 120 km/h)
II
Von km 114.000 bis km 114.400 wird in Fahrtrichtung Süd die Fahrspurbreite reduziert. Die Höchstbreite auf dem rechten Fahrstreifen beträgt 3.15 m (statt 3.75 m) und die Höchstbreite auf dem linken Fahrstreifen beträgt 2.65 m (statt 3.35 m).
Die Verkehrsführung erfolgt immer vierspurig.
III
Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 9. September 2024 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich 4. Dezember 2024).
IV
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
V
Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.
5. September 2024 Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor ASTRA
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