BBl 2024 2165
CH - Bundesblatt

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
feusuisse (Verband für Wohnraumfeuerungen, Plattenbeläge und Abgassystem), GebäudeKlima Schweiz (GKS), Holzfeuerungen Schweiz (Verband für Holzfeuerungen und Filteranlagen), Kaminfeger Schweiz und Verband Schweizerischer Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure (VSFK) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Feuerungskontrolleur mit eidgenössischem Fachausweis / Feuerungskontrolleurin mit eidgenössischem Fachausweis , Fachrichtung Holz; Fachrichtung Öl und Gas eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
5. September 2024 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
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