Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
vom 5. September 2024
1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Zoxamid enthalten, werden gemäss Artikel 29 a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161 ) überprüft. Zu diesen gehören:
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Amaline Flow | (W-7464) |
Ampexio | (W-7132) |
Eleto | (W-7205) |
Lieto | (W-7144) |
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451 ) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@ blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
5. September 2024 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss |
Bundesrecht
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