BBl 2024 2616
CH - Bundesblatt

Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan
Umsetzung der Motion 21.4142: Wechselt eine versicherte Person von einem Arbeitgeber mit einem Vorsorgeplan mit Wahl der Anlagestrategie (sog. 1e-Plan) zu einem Arbeitgeber ohne diese Möglichkeit, kann sie die Austrittsleistung aus dem 1e-Plan für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen, um so allfällige Verluste durch Anlegen in ähnlichen Anlagestrategien ausgleichen zu können. Die Umsetzung bedingt ausserdem einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den betroffenen Einrichtungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgeguthaben nach dieser Frist auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen wird.
Datum der Eröffnung: 16. Oktober 2024
Vernehmlassungsfrist: 30. Januar 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/51/cons_1
21. Oktober 2024 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan
Markierungen
Leseansicht