Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Der Revisionsentwurf setzt die Motionen 22.3234 Carobbio Guscetti, 22.3333 Funiciello und 22.3334 de Quattro um. Die Revision soll sicherstellen, dass die Opfer von (namentlich häuslicher oder sexueller) Gewalt Zugang zu spezialisierten und qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen haben. Den Opfern wird insbesondere das Recht zukommen, unabhängig von der Eröffnung eines Strafverfahrens die Erstellung einer unentgeltlichen rechtsmedizinischen Dokumentation zu beantragen. Die rechtsmedizinische Hilfe wird somit zu einer Opferhilfeleistung im Sinne des OHG. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sich die Opfer an eine spezialisierte Stelle wenden können.
Datum der Eröffnung: 9. Oktober 2024
Vernehmlassungsfrist: 24. Januar 2025
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/38/cons_1
14. Oktober 2024 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
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