Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025-2028
vom 24. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 ² über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) und auf Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1987 ³ über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ⁴ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 414.51
³ SR 416.2
⁴ BBl 2024 900
Art. 1 Internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung
Für die Aktivitäten im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung nach Artikel 4 des BIZMB werden bewilligt:
a.
für die Jahre 2025-2028 ein Zahlungsrahmen von 251,3 Millionen Franken; dieser gilt auch für Zahlungen aus dem Verpflichtungskredit nach Buchstabe b;
b.
für das Jahr 2025 ein Verpflichtungskredit von 57,3 Millionen Franken; die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2025 eingegangen werden.
Art . 2 Talentförderung und internationale institutionelle Kooperationen in der Bildung
¹ Für die Jahre 2025-2028 wird für die Förderaktivitäten im Rahmen der Talentförderung und internationalen institutionellen Kooperationen in der Bildung nach Artikel 4 BIZMB ein Verpflichtungskredit von 26,6 Millionen Franken bewilligt.
² Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.
Art. 3 Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende
¹ Für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz in den Jahren 2025-2028 wird ein Verpflichtungskredit von 39,2 Millionen Franken bewilligt.
² Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.
Art. 4 Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen und den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 5 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 23. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 24. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
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