Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über die Genehmigung
des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und über dessen Umsetzung (Änderung des Anwaltsgesetzes)
vom 27. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 460
Art. 1
¹ Das Abkommen vom 14. Juni 2023 ³ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
³ SR … ; BBl 2024 463
Art. 2
Die Änderung des Bundesgesetzes im Anhang wird angenommen.
Art. 3
¹ Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 und Art. 141 a Abs. 2 BV).
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes im Anhang.
Nationalrat, 27. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 27. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Datum der Veröffentlichung: 8. Oktober 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2025
Anhang
(Art. 2)
Änderung eines anderen Erlasses
Das Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 ⁴ wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2 Bst. c sowie 4
² Es bestimmt die Modalitäten für die Vertretung von Parteien vor Gerichtsbehörden durch Anwältinnen und Anwälte, die:
c.
von Anhang A des Abkommens vom 14. Juni 2023 ⁵ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erfasst sind.
⁴ Die Bestimmungen über Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA gelten sinngemäss auch für Anwältinnen und Anwälte des Vereinigten Königreichs nach Absatz 2 Buchstaben b und c; davon ausgenommen sind die Bestimmungen zum freien Dienstleistungsverkehr (Art. 21 und 22).
⁵ SR … ; BBl 2024 463
Anhang, Titel
⁴ SR 935.61
Liste der Berufsbezeichnungen in den Mitgliedstaaten der EU
⁶
und der EFTA
⁷
sowie im Vereinigten Königreich
⁸
⁶ Gemäss Anhang III Abschnitt A des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit ( SR 0.142.112.681 ).
⁷ Gemäss Anhang K Anlage 3 Abschnitt A des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ( SR 0.632.31 ).
⁸ Gemäss dem Abkommen vom 25. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens ( SR 0.142.113.672 ) und dem Abkommen vom 14. Juni 2023 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (SR … ).
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und über dessen Umsetzung (Änderung des Anwaltsgesetzes)
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