Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 2481
Art. 1
¹ Die Resolution Nr. 259 vom 18. Mai 2023 ³ des Gouverneursrats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zur Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geografischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen, wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, der Resolution zuzustimmen.
³ BBl 2024 2484
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Entwurf)
Feedback