(Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
(UVG)
(Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2024 ¹ ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 2479
I
Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 ² über die Unfallversicherung wird wie folgt geändert:
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
Art. 67b Finanzielle Unterstützung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
¹ Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
² Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.
II
¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Bundesrecht
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer) (Entwurf)
Kurzer Titel
UVG
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