Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Luthern, Schiessplatz Luthern-Bodenänzi; Erstellung neue KD-Boxen und Lärmsanierung
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Luthern, Schiessplatz Luthern-Bodenänzi; Erstellung neue KD-Boxen und Lärmsanierung
vom 30. September 2024
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 8. April 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung neuer Kurzdistanz (KD)-Boxen und die Lärmsanierung des Schiessplatzes Luthern-Bodenänzi unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
7. Oktober 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Luthern, Schiessplatz Luthern-Bodenänzi; Erstellung neue KD-Boxen und Lärmsanierung
Feedback