Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028
vom 23. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 ² über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 420.1
³ BBl 2024 900
Art. 1 Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO)
¹ Für die Beteiligung der Schweiz am Bau und am Betrieb des Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO) in den Jahren 2025-2030 wird ein Verpflichtungskredit von 12,6 Millionen Franken bewilligt.
² Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2030 eingegangen werden.
Art. 2 Institut Laue Langevin (ILL)
¹ Die Laufzeit des Verpflichtungskredits von 12,0 Millionen Franken für die Beteiligung der Schweiz am Institut Laue Langevin (ILL) gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 16. September 2020 ⁴ über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 wird bis 2033 verlängert.
² Dieser Verpflichtungskredit wird um 14,4 Millionen Franken erhöht.
⁴ BBl 2020 8579
Art. 3 Internationale Zusammenarbeit in der Forschung
¹ Für Fördermassnahmen im Kontext der Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsinfrastrukturen und -institutionen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Forschung sowie für Pflichtbeiträge an internationale Forschungsinfrastrukturnetzwerke in den Jahren 2025-2028 wird ein Verpflichtungskredit von 78,6 Millionen Franken bewilligt.
² Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.
³ Aus dem Verpflichtungskredit nach Absatz 1 können höchstens 4,5 Millionen Franken für die Initiative «Swissnex in Switzerland» eingesetzt werden. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt degressiv und bis spätestens 31. Dezember 2028.
Art. 4 Teuerungsannahmen
Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 5 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 17. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 23. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
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