Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025-2028
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025-2028
vom 11. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 2009 ² und auf Artikel 18 des Schweizerschulengesetzes vom 21. März 2014 ³ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 2024 ⁴ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 442.1
³ SR 418.0
⁴ BBl 2024 753
Art. 1
¹ Für Finanzhilfen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025-2028 wird ein Zahlungsrahmen von 83 900 000 Franken bewilligt.
² Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: + 1,1 Prozent;
b.
2026: + 1,0 Prozent;
c.
2027: + 1,0 Prozent;
d.
2028: + 1,0 Prozent.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 4. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 11. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
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