Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2025-2027
Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2025-2027
vom 18. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe h der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 510.10
³ BBl 2024 529
Art. 1
Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) in den Jahren 2025-2027 wird genehmigt.
Art. 2
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport erstattet den Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und des Ständerates vor jedem Jahrestreffen des WEF in den Jahren 2025-2027 Bericht über die Sicherheitslage und nach jedem dieser Jahrestreffen Bericht über den Einsatz der Armee.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 13. Juni 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 18. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Jahrestreffen des World Economic Forum 2025-2027
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