Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung der Grundwasserentnahmegebühr
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung der Grundwasserentnahmegebühr

Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung der Grundwasserentnahmegebühr Vom 15. Oktober 1993
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 06.11.1993 bis 05.05.2004
V aufgeh. durch § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 6. Mai 2004 (Brem.GBl. S. 197)
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Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr vom 24. November 1992 (Brem.GBl. S. 641) in Verbindung mit § 151 Abs. 2 Satz 1 des Bremischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1991 (Brem.GBl. S. 65, 158 - 2180-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. Februar 1993 (Brem.GBl. S. 43) geändert worden ist, wird verordnet:
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§ 1

Für Erklärungen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Grundwasserentnahmegebühr wird das dieser Verordnung als Anlage 1 beiliegende Muster eines amtlichen Vordruckes festgelegt.
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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 15. Oktober 1993 Der Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung - Obere Wasserbehörde -
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Anlage 1
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