Gebührentarif für die Kanalbenutzung, für die Herstellung der Anschlußkanäle und für die Reinigung der Abscheider in Bremerhaven
DE - Landesrecht Bremen

Gebührentarif für die Kanalbenutzung, für die Herstellung der Anschlußkanäle und für die Reinigung der Abscheider in Bremerhaven

Gebührentarif für die Kanalbenutzung, für die Herstellung der Anschlußkanäle und für die Reinigung der Abscheider in Bremerhaven Vom 18. April 1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2001 bis 31.12.2001
aufgeh. durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 560)
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.06.2001 (Brem.GBl. S. 207)
Der Magistrat verkündet den nachstehenden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gebührentarif:

§ 1 Kanalbenutzungsgebühr

(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt bei
a) Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz- und Regenwasser- oder Mischwasserkanal) 6,45 DM/m³
b) Einleitung von Abwasser (Schmutzwasser) in die öffentlichen Abwasseranlagen, soweit ein Regenwasserkanal in mittel- oder unmittelbar an das Grundstück grenzenden Straßen nicht vorhanden ist 5,25 DM/m³
c) Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen aus Abwassersammeigruben 6,45 DM/m³.
(2) Die Gebühr nach Absatz 1 Buchstabe a ermäßigt sich für jährliche Abwassermengen ab 25 001 m³ um 30 v. H./m³.

§ 2 Hausanschlußgebühr

Die Hausanschlußgebühr beträgt 1 170,- DM/m.

§ 3 Abscheidergebühr

Die Gebühr für die Entleerung und Reinigung von Benzin- und Ölabscheidern beträgt 517,- DM/t.

§ 4 Inkrafttreten

Der Gebührentarif tritt am 1. Mai 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 375) außer Kraft.
Bremerhaven, den 18. April 1996 Magistrat der Stadt Bremerhaven gez. Richter Oberbürgermeister
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