Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen Vom 25. Februar 2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.03.2003 bis 08.12.2009
G aufgeh. durch Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 517)
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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
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Artikel 1
Dem am 17. Januar 2003 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.
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Bremen, den 25. Februar 2003
Der Senat
Fußnoten
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Entsprechend der Bekanntmachung vom 01.04.2003 (Brem.GBl. S. 114) tritt der Staatsvertrag entsprechend seinem Artikel 4 am 21.03.2003 in Kraft.
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