Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Vom 15. Juli 2003
*
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.11.2003 bis 31.07.2008
V aufgeh. durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (Brem.GBl. S. 229, 231)
Fußnoten
*
Verkündet als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Juli 2003
Einzelansicht
Seitenanfang
§ 1
Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden auf den Senator für Inneres und Sport übertragen.
Einzelansicht
Seitenanfang
Feedback