Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2006/2007 (Zulassungszahlenverordnung 2006/2007)
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2006/2007 (Zulassungszahlenverordnung 2006/2007)

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2006/2007 (Zulassungszahlenverordnung 2006/2007) Vom 15. Mai 2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.05.2006 bis 30.09.2007
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Auf Grund der
Artikel 2
bis
4
und
6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31), in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, geändert durch Gesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I S. 2298), wird verordnet:
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2006/2007 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.
(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).
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§ 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2006/2007 nach den Vorschriften der Kapazitätsverordnung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des

§ 16 der Kapazitätsverordnung

(Schwundausgleich), wie folgt festgesetzt:

1.

An der Universität Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Diplom/Juris. Staatsexamen 2. Fach Pflegewissenschaft
Psychologie 184 0
Rechtswissenschaft 252
Informatik 218
Betriebswirtschaftslehre¹) 0
Wirtschaftswissenschaft¹) 0
Biologie¹) 0
Geowissenschaften¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Erziehungswissenschaft/Weiterbildung¹) 0
Erziehungswissenschaft/Behindertenpädagogik¹) 0
Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik¹) 0
Pflegewissenschaft¹) 0
Berufspädagogik GTW¹) 0
Produktionstechnik¹) 0
Wirtschaftsingenieurwesen¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
b)
in den Studiengängen "Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang "Pflegewissenschaft" (Lehramt)
Lehramt an öffentlichen Schulen 2. Fach Pflegewissenschaft
Sonderpädagogische Fachrichtung¹) 0 0
Biologie¹) 0 0
Geographie¹) 0
Deutsch¹) 0 0
Sport¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Pflegewissenschaft
a) (Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)¹) 0
Pflegewissenschaft
b) (Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)¹) 0
Berufspädagogik Elektrotechnik¹) 0
Berufpädagogik Metalltechnik¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Geschichte¹) 0
Politikwissenschaft¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Englisch¹) 0
Französisch, Spanisch¹) 0
Arbeitslehre¹) 0
c)
in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs
Hauptfach Nebenfach
Germanistik¹) 0 0
Kulturwissenschaft¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Geschichte¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Philosophie¹) 0 0
Religionswissenschaft¹) 0 0
Anglistik/Amerikanistik¹) 0 0
Romanistik¹) 0 0
Linguistik¹) 0 0
Arbeitswissenschaft¹) 0
Gesundheitswissenschaft¹) 0
Soziologie¹) 0 0
Erziehungswissenschaft¹) 0
d)
in den Bachelorstudiengängen
Vollfach Hauptfach Nebenfach
Digitale Medien 36
Informatik 71
Wirtschaftsingenieurwesen 198
Betriebswirtschaftslehre 251
Wirtschaftswissenschaften 25
Politikwissenschaften 72 26 9
Integrierte Europastudien 66
Comparative and European Law 21
Rechtswissenschaften 16
Biologie 76 30 10
Mathematik 46 15
Kulturwissenschaft 57 19
Kunstwissenschaft 34 11
Germanistik/Deutsch 72 35
Sport 56 12
Philosophie 46 15
Gesundheitswissenschaften 80 20 7
Pflegewissenschaften 10 14 5
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.
e)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 35
Informatik 26
Biometrie 10
International Studies in Aquatic and Tropical Ecology 19
Marine Microbiology 10
Marine Biology 10
Global Governance and Social Theorie 10
Comparative and European Law 20
Sozialpolitik 10
Medienkultur 12
Kunst- und Kulturvermittlung 22
Business Studies¹) 0
Development Policy with Focus on Non-Governmental Organizations (DENGO)¹) 0
Global Brand Management¹) 0
f)
in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können
Elementarmathematik 19
Sachbildung 14
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.

2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst 21
Integriertes Design 42
Digitale Medien - Bachelor 11
Digitale Medien - Master 10
Künstlerische Ausbildung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 20
Gesang 3
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 1
Dirigieren²) 0
Komposition 1
Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach 10
Gesang 1
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 2
Dirigieren²) 0
Komposition 1
Musikerziehung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 8
Gesang 2
Jazz 5
Elementare Musikpädagogik 2
Musikerziehung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach, Gesang 1
Jazz 1
Elementare Musikpädagogik 1
Musiktheorie, Hörerziehung 2
Kirchenmusik B
Evangelische Kirchenmusik 2
Katholische Kirchenmusik 1
Kirchenmusik A
Evangelische und katholische Kirchenmusik 4

3.

An der Hochschule Bremen

a) in den Studiengängen mit Diplomabschluss
IS Steuer- und Wirtschaftsrecht 48
davon mit dem Studienschwerpunkt
- Steuerrecht 24
- Wirtschaftsrecht 24
Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr 67
Soziale Arbeit³) 0
Microsystemtechnik³) 0
Elektrotechnik³) 0
Technische Informatik (TI)³) 0
ES Technische Informatik (ESTI)³) 0
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)³) 0
Medieninformatik³) 0
IS Pflegeleitung³) 0
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)³) 0
Architektur³) 0
IS Architektur (ISA)³) 0
Maschinenbau³) 0
Betriebswirtschaft³) 0
ES Studiengang für Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (EFA)³) 0
Betriebswirtschaft/Internationales Management(BIM)³) 0
ES Wirtschaft und Verwaltung³) 0
Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)³) 0
International Studys of Global Management (ISGM)³) 0
IS Volkswirtschaft (ISVW)³) 0
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)³) 0
IS Fachjournalistik (ISJ)³) 0
IS Tourismusmanagement (ISTM)³) 0
IS Politikmanagement (ISPM)³) 0
Industrial Engineering/European Product Engineering and -management³) 0
IS Luftfahrtsystemtechnik und - management³) 0
IS Schiffbau- und Meerestechnik³) 0
Schiffbau und Meerestechnik³) 0
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)³) 0
Sozialpädagogik/Sozialarbeit³) 0
Management im Handel (MIH)³) 0
IS Umwelttechnik³) 0
Bauingenieurwesen³) 0
b) in den Bachelorstudiengängen
IS Fachjournalistik (ISF) 41
IS Politikmanagement (ISPM) 41
Architektur 62
Bauingenieurwesen 73
IS Umwelttechnik 30
Elektrotechnik (ET) 43
IS Mikro- und Opto-Systemtechnik (ISMO) 38
IS Imaging Physics 36
Technische Informatik (TI) 60
IS Technische Informatik (ISTI) 20
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI) 32
Mechatronik 16
IS Medieninformatik 37
Digitale Medien 14
Mechanical Engineering 103
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST) 46
Global Industrial Management 19
IS Shipping and Chartering 30
ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV) 50
IS Global Management (ISGM) 47
IS Tourismusmanagement (ISTM) 42
IS Volkswirtschaft (ISVW) 50
IS für Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 32
Schiffbau und Meerestechnik 13
Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik 13
IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO) 22
IS für Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 30
IS Bionik 30
Soziale Arbeit 69
IS Pflege- und Gesundheitsmanagement (ISPG) 30
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF) 38
Betriebswirtschaft (BW) 100
ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA) 38
IS Betriebswirtschaft/ Internationales Management (BIM) 47
IS Management im Handel (MiH) 33
IS Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS), 64
davon in der Studienrichtung
- Chinesisch 21
- Japanisch 21
- Arabisch 22
c) in den Masterstudiengängen
Architektur/Environmental Design 20
European and World Politics 11
Bauingenieurwesen 16
IS Umwelttechnik (ISU) 12
Electronics Engineering 19
Zukunftsfähige Energiesysteme 20
Angewandte und technische Informatik 18
Computer Based Mechanical Engineering 20
Digitale Medien 9
International Studies in Economics and Business Administration (ISEB) 19
Business Management 17
Leisure and Tourism 9
(IS - Internationaler Studiengang, ES - Europäischer Studiengang)

4.

An der Hochschule Bremerhaven

a) in den Studiengängen mit Diplomabschluss
Betriebswirtschaftslehre⁴) 0
Transportwesen/Logistik⁴) 0
Informatik/Wirtschaftsinformatik⁴) 0
Lebensmitteltechnologie⁴) 0
Lebensmittelwirtschaft⁴) 0
b) in den Bachelorstudiengängen
Betriebswirtschaftslehre 51
Cruise Industry Management 40
Transportwesen / Logistik 100
Digitale Medien 15
Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft 80
c) in den Masterstudiengängen
Change Management 22
Logistics Engineering and Management 51
Digitale Medien 15
Bio-Analytik 25
(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.
(4) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

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Auslaufende Studiengänge
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§ 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2006/2007 bis zum 15. Juni 2006 und zum Sommersemester 2007 bis zum 15. Dezember 2006 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.
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§ 4 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt bis einschließlich Sommersemester 2007.
Bremen, den 15. Mai 2006
Der Senator für Bildung und Wissenschaft
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