Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009 (Zulassungszahlenverordnung 2008/2009)
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009 (Zulassungszahlenverordnung 2008/2009)

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009 (Zulassungszahlenverordnung 2008/2009) Vom 1. Juli 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2008 bis 31.08.2009
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Aufgrund der
Artikel 2
bis
4
und
6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31), in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 Nr. 10 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 187), wird verordnet:
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2008/2009 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.
(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).
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§ 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2008/2009 nach den Vorschriften der
Kapazitätsverordnung
, insbesondere auch unter Berücksichtigung des

§ 16 der Kapazitätsverordnung

(Schwundausgleich), wie folgt festgesetzt:

1.

An der Universität Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Diplom/ Jur. Staatsexamen 2. Fach Pflegewissenschaft
Psychologie 0 0
Rechtswissenschaft 237
Betriebswirtschaftslehre¹) 0
Wirtschaftswissenschaft¹) 0
Biologie¹) 0
Geowissenschaften¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Erziehungswissenschaft/ Weiterbildung¹) 0
Erziehungswissenschaft/ Behindertenpädagogik¹) 0
Erziehungswissenschaft/ Schulpädagogik¹) 0
Pflegewissenschaft¹) 0
Berufspädagogik GTW¹) 0
Produktionstechnik¹) 0
Wirtschaftsingenieurwesen¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Technomathematik¹) 0
b)
in den Studiengängen „Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang „Pflegewissenschaft" (Lehramt)
Lehramt an öffentlichen Schulen 2. Fach Pflegewissenschaft
Sonderpädagogische Fachrichtung¹) 0 0
Biologie¹) 0 0
Geographie¹) 0
Deutsch¹) 0 0
Sport¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Pflegewissenschaft
a) (Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)¹) 0
b) (Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)¹) 0
Berufspädagogik Elektrotechnik¹) 0
Berufspädagogik Metalltechnik 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Geschichte¹) 0
Politikwissenschaft¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Englisch¹) 0
Französisch, Spanisch¹) 0
Arbeitslehre¹) 0
c)
in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs
Hauptfach Nebenfach
Germanistik¹) 0 0
Kulturwissenschaft¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Geschichte¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Philosophie¹) 0 0
Religionswissenschaft¹) 0 0
Anglistik/Amerikanistik¹) 0 0
Romanistik¹) 0 0
Linguistik¹) 0 0
Arbeitswissenschaft¹) 0
Gesundheitswissenschaft¹) 0
Soziologie¹) 0 0
Erziehungswissenschaft¹) 0
d)
in den Bachelorstudiengängen
Vollfach Hauptfach Nebenfach
Digitale Medien 44
Betriebswirtschaftslehre 234
Wirtschaftswissenschaften 96 13
Politikwissenschaften 64 18 7
Integrierte Europastudien 59
Comparative and European Law 20
Rechtswissenschaften 10
Gender Studies 6
Biologie 75 28 7
Kulturwissenschaft 55 9
Kunstwissenschaft 26 9
Germanistik/Deutsch 61 24
Sport 0
Psychologie 164
Public Health/ Gesundheitswissenschaften 79 27 7
Pflegewissenschaften 9 16 3
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen:

VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach
e)
in den Masterstudiengängen
Biologie (Gy B) 5
International Studies in Aquatic and Tropical Ecology 20
Marine Biology 20
Marine Microbiology 20
Digitale Medien 30
Elementarmathematik (Gru / Sek) 27
Politikwissenschaft 31
Politikwissenschaft (Gy B) 2
Sozialpolitik 31
Global Governance and Social Theory 10
Modern Global History 10
Comparative and European Law 14
Medienkultur 20
Kunstwissenschaften/ Kunstpädagogik (Gy B) 1
Kunst- und Kulturvermittlung 20
Germanistik/Deutsch 30
Germanistik/Deutsch (Gy B / Sek / Gru) 27
Public Health/Pflegewissenschaften 69
European Labour Studies¹) 0
Business Studies¹) 0
Development Policy with Focus an Non-Governmental Organizations (DENGO)¹) 0
Global Brand Management¹) 0
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education dreimal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen:

Gru = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule; Sek = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Sekundarschule; Gy A = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach A gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist; Gy B = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist.
f)
in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können
Elementarmathematik 31
Sachbildung 13
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.

2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst 21
Integriertes Design 33
Digitale Medien - Bachelor 10
Digitale Medien - Master 10
Künstlerische Ausbildung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 20
Gesang 3
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 1
Dirigieren²) 0
Komposition 1
Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach 10
Gesang 1
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 2
Dirigieren²) 0
Komposition 1
Musikerziehung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 8
Gesang 2
Jazz 5
Elementare Musikpädagogik 2
Musikerziehung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach, Gesang 1
Jazz 1
Elementare Musikpädagogik 1
Musiktheorie, Hörerziehung 2
Kirchenmusik B
Evangelische Kirchenmusik 2
Katholische Kirchenmusik 1
Kirchenmusik A
Evangelische und katholische Kirchenmusik 4

3.

An der Hochschule Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
IS Steuer- und Wirtschaftsrecht 44
davon mit dem Studienschwerpunkt
- Steuerrecht 22
- Wirtschaftsrecht 22
Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr 67
Soziale Arbeit³) 0
Microsystemtechnik³) 0
Elektrotechnik³) 0
Technische Informatik (TI)³) 0
ES Technische Informatik (ESTI)³) 0
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)³) 0
Medieninformatik³) 0
IS Pflegeleitung³) 0
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)³) 0
Architektur³) 0
IS Architektur (ISA)³) 0
Maschinenbau³) 0
Betriebswirtschaft³) 0
ES Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (EFA)³) 0
Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)³) 0
ES Wirtschaft und Verwaltung³) 0
Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)³) 0
International Studys of Global Management (ISGM)³) 0
IS Volkswirtschaft (ISVW)³) 0
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)³) 0
IS Fachjournalistik (ISJ)³) 0
IS Tourismusmanagement (ISTM)³) 0
IS Politikmanagement (ISPM)³) 0
Industrial Engineering/ European Product Engineering and -management³) 0
IS Luftfahrtsystemtechnik und -Management³) 0
IS Schiffbau- und Meerestechnik³) 0
Schiffbau und Meerestechnik³) 0
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)³) 0
Sozialpädagogik/Sozialarbeit³) 0
Management im Handel (MIH)³) 0
IS Umwelttechnik³) 0
Bauingenieurwesen³) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
IS Fachjournalistik (ISFJ) 42
IS Politikmanagement (ISPM) 34
Architektur 60
Bauingenieurwesen 76
IS Umwelttechnik 29
Elektrotechnik (ET)³) 0
Informationstechnische Systeme 45
IS Mikro- und Opto-Systemtechnik (ISMO) 39
IS Imaging Physics 38
Technische Informatik (TI) 60
IS Technische Informatik (ISTI) 20
Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI) 31
Dualer Studiengang Informatik 15
Dualer Studiengang Mechatronik 15
IS Medieninformatik 40
IS Digitale Medien 14
Mechanical Engineering 67
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST) 25
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management für Wartungsingenieure (ILST-MT) 13
IS Industrial Management and Engineering China (IMEC) 20
Global Industrial Management 0
Energietechnik 41
davon in der Studienrichtung
- Thermische Energietechnik 20
- Elektrische Energietechnik 21
Dualer Studiengang Mechanical Production and Engineering (MPE) 9
IS Shipping and Chartering 30
ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV) 50
IS Global Management (ISGM), 42
davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten
- Spanisch 18
- Portugiesisch 8
- Indonesisch 8
- Englisch 8
IS Tourismusmanagement (ISTM) 42
IS Volkswirtschaft (ISVW) 45
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 44
Schiffbau und Meerestechnik 17
Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik 15
IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO) 10
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 27
IS Bionik 21
Soziale Arbeit 69
IS Pflege- und Gesundheitsmanagement (ISPG) 36
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF) 35
Betriebswirtschaft (BW) 100
European Finance and Account/ ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA) 38
Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM) 44
Management im Handel (MiH) 36
Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS), 62
davon in der Studienrichtung
- Chinesisch 21
- Japanisch 20
- Arabisch 21
c)
in den Masterstudiengängen
Architektur/Environmental Design 20
European and World Politics 8
Bauingenieurwesen 15
IS Umwelttechnik (ISU) 11
Electronics Engineering 19
Zukunftsfähige Energiesysteme 20
Angewandte und technische Informatik 0
Computer Based Mechanical Engineering 13
IS Digitale Medien 9
International Studies in Economics and Business Administration (ISEB) 15
Schiffbau und Meerestechnik 10
Technische und Angewandte Biologie 8
Bionik/Lokomotion in Fluiden 14
Business Management 19
Leisure and Tourism 18
(IS - Internationaler Studiengang, ES Europäischer Studiengang)

4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
Betriebswirtschaftslehre⁴) 0
Transportwesen/Logistik⁴) 0
Informatik/Wirtschaftsinformatik⁴) 0
Lebensmitteltechnologie⁴) 0
Lebensmittelwirtschaft⁴) 0
Versorgungs- und Anlagenbetriebstechnik⁴) 0
Schiffsbetriebstechnik⁴) 0
Produktionstechnologie⁴) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
Betriebswirtschaftslehre 60
Cruise Industry Management 21
International Cruise Industry Management 21
Transportwesen/Logistik 125
Digitale Medien 15
Lebensmitteltechnologie/ Lebensmittelwirtschaft 127
c)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 15
Bioanalytik⁴) 0
(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.
(3) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

¹)
Auslaufende Studiengänge
¹)
Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studienrichtung
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³)
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³)
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³)
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³)
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Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
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§ 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2008/2009 bis zum 15. Juni 2008 und zum Sommersemester 2009 bis zum 15. Dezember 2008 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.
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§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2009 außer Kraft.
Bremen, den 1. Juli 2008
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
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