Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010 (Zulassungszahlenverordnung 2009/2010)
DE - Landesrecht Bremen

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010 (Zulassungszahlenverordnung 2009/2010)

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010 (Zulassungszahlenverordnung 2009/2010) Vom 25. Juni 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.07.2009 bis 31.08.2010
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Aufgrund der
Artikel 2
bis
4
und
6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes
vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31), in Verbindung mit
Artikel 15 Abs. 1 Nr. 10 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen
vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. 2007 S. 187), wird verordnet:
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§ 1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2009/2010 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.
(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).
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§ 2 Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2009/2010 nach den Vorschriften der
Kapazitätsverordnung
, insbesondere auch unter Berücksichtigung des

§ 16 der Kapazitätsverordnung

(Schwundausgleich), wie folgt fest gesetzt:
1.

An der Universität Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)
Diplom/ Jur. Staatsexamen 2. Fach Pflegewissenschaft
Psychologie 0 0
Rechtswissenschaft 231
Betriebswirtschaftslehre¹) 0
Wirtschaftswissenschaft¹) 0
Biologie¹) 0
Geowissenschaften¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Erziehungswissenschaft/Weiterbildung¹) 0
Erziehungswissenschaft/ Behindertenpädagogik¹) 0
Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik¹) 0
Pflegewissenschaft¹) 0
Berufspädagogik GTW¹) 0
Produktionstechnik¹) 0
Wirtschaftsingenieurwesen¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Technomathematik¹) 0
Informatik¹) 0
b)
in den Studiengängen „Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang „Pflegewissenschaft" (Lehramt)
Lehramt an öffentlichen Schulen 2. Fach Pflegewissenschaft
Sonderpädagogische Fachrichtung¹) 0 0
Biologie¹) 0 0
Geographie¹) 0
Deutsch¹) 0 0
Sport¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Pflegewissenschaft
a)(Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)¹) 0
Pflegewissenschaft
b)(Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)¹) 0
Berufspädagogik Elektrotechnik¹) 0
Berufpädagogik Metalltechnik¹) 0
Physik¹) 0
Chemie¹) 0
Mathematik¹) 0
Geschichte¹) 0
Politikwissenschaft¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Religionswissenschaft¹) 0
Englisch¹) 0
Französisch, Spanisch¹) 0
Arbeitslehre¹) 0
c)
in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs
Hauptfach Nebenfach
Germanistik¹) 0 0
Kulturwissenschaft¹) 0 0
Kunstwissenschaft¹) 0 0
Geschichte¹) 0
Musikwissenschaft¹) 0
Philosophie¹) 0 0
Religionswissenschaft¹) 0 0
Anglistik/Amerikanistik¹) 0 0
Romanistik¹) 0 0
Linguistik¹) 0 0
Arbeitswissenschaft¹) 0
Gesundheitswissenschaft¹) 0
Soziologie¹) 0 0
Erziehungswissenschaft¹) 0
d)
in den Bachelorstudiengängen
Vollfach Hauptfach Nebenfach
Digitale Medien 40
Betriebswirtschaftslehre 221
Wirtschaftswissenschaften 76 13
Politikwissenschaften 82 22 8
Comparative and European Law 17
Rechtswissenschaften 10
Gender Studies 6
Biologie 78 26 6
Kulturwissenschaft 58 9
Kunstwissenschaft 36 12
Germanistik/Deutsch 72 23
Sport 0
Psychologie 160
Public Health/ Gesundheitswissenschaften 67 24 5
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen:

VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach
e)
in den Masterstudiengängen
Biologie (Gy B) 3
InternationalStudies in Aquatic and Tropical Ecology 20
MarineBiology 20
MarineMicrobiology 20
Elementarmathematik (Gm / Sek) 27
Politikwissenschaft 27
Politikwissenschaft (Gy B) 5
GlobalGovernance and SocialTheory 10
Modern GlobalHistory 10
Comparative and European Law 10
Medienkultur 20
Kunstwissenschaften/ Kunstpädagogik(Gy B) 6
Kunst- und Kulturvermittlung 0
Transkulturelle Studien 20
Germanistik/Deutsch 20
Germanistik/Deutsch (Gy B / Sek / Gm) 42
Public Health/Pflegewissenschaften 30
European LabourStudies¹) 0
BusinessStudies¹) 0
DevelopmentPolicy with Focus on Non-Governmental Organizations (DENGO)¹) 0
Global Brand Management¹) 0
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education dreimal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen:

Gru = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundärschulen, Schwerpunkt Grundschule; Sek = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundärschulen, Schwerpunkt Sekundärschule; Gy A = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach A gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist; Gy B = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist.
f)
in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können
Sachbildung 17
Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.
2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst 22
Integriertes Design Diplom²) 0
Integriertes Design - Bachelor 59
Digitale Medien - Bachelor 10
Digitale Medien - Master 10
Künstlerische Ausbildung (grundständig)
Instrumentales Hauptfach 20
Gesang 3
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 1
Komposition 1
Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach 10
Gesang 1
Alte Musik, instrumentales Hauptfach 6
Alte Musik, Gesang 2
Komposition 1
Musikerziehung (grundständig
Instrumentales Hauptfach 8
Gesang 2
Jazz 5
Elementare Musikpädagogik 2
Musikerziehung (Zusatzstudium)
Instrumentales Hauptfach, Gesang 1
Jazz 1
Elementare Musikpädagogik 1
Musiktheorie, Hörerziehung 2
Kirchenmusik B
Evangelische Kirchenmusik 2
Katholische Kirchenmusik 1
Kirchenmusik A
Evangelische und katholische Kirchenmusik 4
3.

An der Hochschule Bremen

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
IS Steuer- und Wirtschaftsrecht 25
davon mit dem Studienschwerpunkt
- Steuerrecht 0
- Wirtschaftsrecht 25
Soziale Arbeit³) 0
Microsystemtechnik³) 0
Elektrotechnik³) 0
Technische Informatik (TI)³) 0
ES Technische Informatik (ESTI)³) 0
Internationaler Frauenstudiengang
Informatik (IFI)³) 0
Medieninformatik³) 0
IS Pflegeleitung³) 0
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)³) 0
Architektur³) 0
IS Architektur (ISA)³) 0
Maschinenbau³) 0
Betriebswirtschaft³) 0
ES Studiengang für Finanz Wirtschaft und Rechnungswesen (EFA)³) 0
Betriebswirtschaft/Internationales Management(BIM)³) 0
ES Wirtschaft und Verwaltung³) 0
Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)³) 0
International Studys of Global Management (ISGM)³) 0
IS Volkswirtschaft (ISVW)³) 0
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)³) 0
IS Fachjournalistik (ISJ)³) 0
IS Tourismusmanagement (ISTM)³) 0
IS Politikmanagement (ISPM)³) 0
Industrial Engineering/European Product Engineering and -management³) 0
IS Luftfahrtsystemtechnik und -management³) 0
IS Schiffbau- und Meerestechnik³) 0
Schiffbau und Meerestechnik³) 0
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)³) 0
Sozialpädagogik/Sozialarbeit³) 0
Management im Handel (MIH)³) 0
IS Umwelttechnik³) 0
Bauingenieurwesen³) 0
b)
in den Bachelorstudiengängen
IS Fachjournalistik (ISFJ) 45
IS Umwelttechnik (ISU) 31
IS Politikmanagement (ISPM) 48
Elektrotechnik (ET)³) 0
IS Medieninformatik 50
IS Digitale Medien 18
Mechanical Engineering 72
Global Industrial Management 0
IS Shipping and Chartering 30
ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV) 47
IS Global Management (ISGM), 50
davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten
- Spanisch 23
- Portugiesisch 9
- Indonesisch 9
- Englisch 9
IS Tourismusmanagement (ISTM) 50
IS Volkswirtschaft (ISVW) 48
IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 51
Schiffbau und Meerestechnik 18
IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO) 10
IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 26
IS Bionik 27
Soziale Arbeit 116
IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF) 44
Betriebswirtschaft (BW) 94
European Finance and Accounting (EFA) 41
Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM) 48
Management im Handel (MiH) 38
Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS), 95
davon in der Studienrichtung
- Chinesisch 48
- Japanisch 25
- Arabisch 22
c)
in den Masterstudiengängen
Architektur/Environmental Design 19
European and World Politics 12
Angewandte und Technische Informatik 0
IS Digitale Medien 11
International Studies in Economics and Business Administration (ISEB) 21
Technische und Angewandte Biologie 7
Bionik/Lokomotion in Fluiden 15
Business Management 22
Leisure and Tourism 25
(IS - Internationaler Studiengang, ES - Europäischer Studiengang)
4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)
in den Studiengängen mit Diplomabschluss
Betriebswirtschaftslehre⁴) 0
Transportwesen/Logistik⁴) 0
Informatik/Wirtschaftsinformatik⁴) 0
Lebensmitteltechnologie⁴) 0
Lebensmittelwirtschaft⁴) 0
Versorgungs- und Anlagenbetriebstechnik⁴) 0
Schiffsbetriebstechnik⁴) 0
Produktionstechnologie⁴) 0
Medizintechnik⁴) 0
b
in den Bachelorstudiengängen
Betriebswirtschaftslehre 59
Cruise Industry Management 20
International Cruise Industry Management 20
Transportwesen/Logistik 127
Digitale Medien 15
Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft 134
c)
in den Masterstudiengängen
Digitale Medien 15
Bioanalytik⁴) 0
(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.
(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.
(3) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

¹)
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¹)
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³)
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³)
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³)
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³)
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Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
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Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
⁴)
Auslaufende Studiengänge
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§ 3 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2009/2010 bis zum 15. Juni 2009 und zum Sommersemester 2010 bis zum 15. Dezember 2009 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.
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§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2010 außer Kraft.
Bremen, den 25. Juni 2009
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
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