Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ der Universität Bremen
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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ der Universität Bremen Vom 17. Dezember 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 19.09.2014 bis 31.03.2015
aufgeh. durch § 8 Abs. 2 der Verordnung vom 19. Januar 2011 (Brem.ABl. S. 1355)
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2014 (Brem.ABl. S. 1235)
Der Fachbereichsrat 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2008 gemäß § 87 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen: Die fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.
Abschnitt 1 Regelung für das Vollfach/Hauptfach Public Health/Gesundheitswissenschaften

§ 1 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs Public Health/Gesundheitswissenschaften beträgt sechs Semester.

§ 2 Studiendauer und Studienaufbau

(1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind in sich abgeschlossene Studieneinheiten, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen und aus Selbststudienanteilen bestehen.
(2) Der Bachelorstudiengang Public Health/Gesundheitswissenschaften bietet die zwei inhaltlichen Schwerpunkte „Gesundheitsplanung & Gesundheitsmanagement“ und „Gesundheitsförderung & Prävention“ an, die in folgenden Varianten studiert und kombiniert werden können:
a)

Public Health/Gesundheitswissenschaften als Vollfach (Umfang 180 Kreditpunkte):

Die Studierenden absolvieren alle Module der ersten vier Semester und entscheiden sich ab dem fünften Studiensemester für einen der beiden Schwerpunkte, in dessen thematischem Feld das Praxissemester und die Bachelorarbeit erbracht werden (Studienplan gemäß Anlage 1).
b)

Public Health/Gesundheitswissenschaften als Hauptfach (Umfang: 135 Kreditpunkte) mit einem Nebenfach (Umfang: 45 Kreditpunkte):

Die Studierenden entscheiden sich zu Beginn ihres Studiums für einen der beiden Schwerpunkte. Der Schwerpunkt wird über alle drei Studienjahre (inklusive Praxissemester und Bachelorarbeit) studiert. Das Studium wird durch die Wahl eines Nebenfaches ergänzt. Für das Nebenfach werden vom Fachbereich Empfehlungen für Fächerkombinationen ausgesprochen, die in entsprechenden Veröffentlichungen bekannt gegeben werden (Studienplan ableitbar aus Anlage 1).
c)

Public Health/Gesundheitswissenschaften als Nebenfach (Umfang: 45 Kreditpunkte):

Public Health/Gesundheitswissenschaften kann von Studierenden anderer Studiengänge als Nebenfach studiert werden. Das Nebenfachstudium umfasst das Studium zweier schwerpunktübergreifender Grundlagenveranstaltungen und eines Studienschwerpunktes in den ersten beiden Studienjahren (Studienplan ableitbar aus Anlage 1).
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten, die einzelnen Lehrveranstaltungen werden von der Fachkommission in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Module und Lehrveranstaltungen von der Fachkommission für die entsprechenden Prüfungsgebiete aufgenommen werden.
(4) Ein Auslandsstudium ist möglich. Es soll nach Möglichkeit in das 2. Studienjahr gelegt werden; vor Beginn des Auslandsstudiums wird in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule ein Studienplan schriftlich vereinbart, auf dessen Grundlage Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden.
(5) Wenn Public Health/Gesundheitswissenschaften als Vollfach oder als Hauptfach studiert wird, wird das fünfte Studiensemester als Praxissemester absolviert. Näheres regelt die Praktikumordnung.
(6) Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache angeboten.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
1.
mündliche Prüfungen von ca. 30 Minuten Dauer,
2.
Klausuren von in der Regel mindestens zwei und maximal vier Stunden Dauer,
3.
schriftlich ausgearbeitete Referate,
4.
Hausarbeiten als selbstständige Bearbeitung eines Themas innerhalb von sechs Wochen (ca. 15 Seiten ohne Anlagen),
5.
Projektarbeiten und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 15 Seiten (ohne Anlagen),
6.
Praktikumbericht ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
7.
mündliche Gruppenprüfungen.
Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
(3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, so kann die Prüferin/der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen, Fristen und Umfang sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. Prüfungen müssen so terminiert werden, dass eine abschließende Bewertung der erstmaligen Prüfung innerhalb des Semesters, in dem das Modul endet, sichergestellt ist.
(4) Die Module 42/52 und 44/54 werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet und nicht benotet.
(5) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholung nicht bestandener Modulprüfungen soll spätestens noch in der darauf folgenden veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden.
(6) Die Prüfungsformen können kombiniert werden, wobei sich der Prüfungsaufwand entsprechend verteilt und die Zusammensetzung der Modulnote entsprechend gewichtet wird. Die konkrete Gewichtung der einzelnen Prüfungen ist ggf. in Anlage 2 (Vollfach) bzw. 3 (Hauptfach) festgelegt.

§ 4 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Besuch der betreffenden Veranstaltungen bzw. Module mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.

§ 5 Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung

(1) Die Module, die ihnen zugeordneten Leistungspunkte und Prüfungsanforderungen sind in den Anlagen zur Prüfungsordnung genannt (Anlagen 1, 2 und 3).
(2) Jede Studentin/Jeder Student im Vollfach Public Health/Gesundheitswissenschaften muss im Laufe ihres/seines Studiums mindestens 3 Prüfungen als Hausarbeit und 2 Prüfungen als Referat abgeleistet haben.

§ 6 Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit kann nur von Studierenden erbracht werden, die Public Health/Gesundheitswissenschaften als Vollfach oder als Hauptfach studieren. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt den Erwerb von 120 CP im Vollfach bzw. 75 CP im Hauptfach voraus.
(2) Um das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen, muss eine Anmeldung zur Bachelorarbeit bis spätestens zum 31. März eines Jahres erfolgen. Erfolgt die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine abschließende Bearbeitung bis Ende des sechsten Semesters nicht sichergestellt werden.
(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen (12 Kreditpunkte). Die Bearbeitungsfrist kann vom Prüfungsausschuss bei Vorliegen gewichtiger Gründe auf Antrag um maximal drei Wochen verlängert werden.
(4) Das Thema der Bachelorarbeit steht in der Regel in engem Zusammenhang zum Bereich des Praxissemesters. Die Studierenden sprechen das Thema mit einer prüfungsberechtigten Person ab, welche die Arbeit auch betreut. Themenvorschläge der Studierenden sollen berücksichtigt werden.
(5) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung des Prüfungsausschusses auch als Gruppenarbeit mit bis zu drei Kandidaten erstellt werden.
(6) Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst. In Absprache mit den Gutachterinnen und Gutachtern und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss kann die Arbeit auch in einer anderen Sprache abgefasst werden.
(7) Wird die Bachelorarbeit oder ein Teil einer Gruppenarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, wird der betreffenden Kandidatin/dem betreffenden Kandidaten auf Antrag ein neues Thema gegeben. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen.
(8) Die Bachelorarbeit ist in drei gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version (Word- oder pdf-Datei) auf CD-ROM einzureichen.

§ 7 Zeugnis und Urkunde

Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad
„Bachelor of Arts“ (abgekürzt B. A.)
verliehen. Die gewählte Vertiefungsrichtung wird im Bachelor-Zeugnis ausgewiesen.
Abschnitt 2 Regelung für das Nebenfach Public Health/Gesundheitswissenschaften

§ 8 Studiendauer und Studienaufbau

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Nebenfaches Public Health/Gesundheitswissenschaften sind insgesamt 45 Kreditpunkte (CP) zu erwerben.
(2) Das Studium ist in Module und einzelne Lehrveranstaltungen gegliedert. Das Nebenfach Public Health/Gesundheitswissenschaften besteht ausschließlich aus Pflichtveranstaltungen. Es ist einer der beiden folgenden Studienschwerpunkte zu wählen:
a)
Gesundheitsplanung & Gesundheitsmanagement,
b)
Gesundheitsförderung & Prävention.
(3) Die für das Studium zu absolvierenden Module sind in Anlage 4 (Studienplan entsprechend Anlage 1) dargestellt.
(4) Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache gehalten.

§ 9 Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden:
1.
mündliche Prüfungen von ca. 30 Minuten Dauer,
2.
Klausuren von in der Regel mindestens zwei und maximal vier Stunden Dauer,
3.
schriftlich ausgearbeitete Referate,
4.
Hausarbeiten als selbstständige Bearbeitung eines Themas innerhalb von sechs Wochen (ca. 15 Seiten ohne Anlagen),
5.
Projektarbeiten und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 15 Seiten (ohne Anlagen).
Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich.
(3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, so kann die Prüferin/der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen, Fristen und Dauer sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. Prüfungen müssen so terminiert werden, dass eine abschließende Bewertung der erstmaligen Prüfung innerhalb des Semesters, in dem das Modul endet, sichergestellt ist.
(4) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholung nicht bestandener Modulprüfungen soll spätestens noch in der darauf folgenden veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden.
(5) Die Prüfungsformen können kombiniert werden, wobei sich der Prüfungsaufwand entsprechend verteilt und die Zusammensetzung der Modulnote entsprechend gewichtet wird. Die konkrete Gewichtung der einzelnen Prüfungen ist ggf. in Anlage 4 festgelegt.

§ 10 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Besuch der betreffenden Veranstaltungen bzw. Module mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.

§ 11 Prüfungsanforderungen

Die Module, die ihnen zugeordneten Leistungspunkte und die Prüfungsanforderungen sind in Anlage 4 zur Prüfungsordnung genannt.

§ 12 Geltungsbereich, Übergangsregelung und Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Studierende im Bachelorstudiengang „Public Health“, die bereits vor dem Wintersemester 2009/10 immatrikuliert waren, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 26. Juni 2006 in der jeweils gültigen Fassung. Studierende, die bis zum 1. April 2013 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch vorher, in die vorliegende Prüfungsordnung vom 17. Dezember 2008. Über die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Public Health vom 26. Juni 2006 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Im Bachelorstudiengang „Public Health/Gesundheitswissenschaften“ wird mit Ablauf des Sommersemesters 2015 die Vollfach-/Hauptfach-/Nebenfachstruktur eingestellt, die Prüfungsordnung vom 17. Dezember 2008 tritt mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft. Die im Studiengang der Voll-/Haupt-/Nebenfachstruktur immatrikulierten Studierenden müssen spätestens bis zum 31. März 2015 das Studium endgültig abgeschlossen haben. Sie müssen ihre letzte Prüfungsleistung bis zum 30. Juni 2014 anmelden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss bis zum 15. Oktober 2014 erfolgen.
Genehmigt, Bremen, den 16. Juli 2009 Der Rektor der Universität Bremen
[Anlagen]
Anlagen:Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Prüfungsanforderungen Vollfach (Anlage 2)
Prüfungsanforderungen Hauptfach (Anlage 3)
Prüfungsanforderungen Nebenfach (Anlage 4)
Anlage 1
BA Public Health/Gesundheitswissenschaften, Studienverlaufsplan
¹
Sem.Gesundheitsplanung & GesundheitsmanagementPrävention & GesundheitsförderungGeneral Studies
Grundlagen M 11: Modelle und Theorien von Gesundheit und Krankheit 6 CP (3 CP im Haupt- und Nebenfach)M 61: Wiss. Arb. 6 CPM 62: Medizinische Grundlagen 6 CP
1M 21: Sozialstruktur, Soziale Probleme und Lebenslagen 6 CPM 31: Theorie und Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung 6 CP
M12: Gesundheitskommunikation 6 CPM 64: Meth. emp. Soz.forsch 6 CP
2M 13A: Epidemiologie I 6 CP
M 22: System und Recht der gesundheitlichen Sicherung 6CPM 32: Gesundheitliche Risiken und Ressourcen im Lebenslauf, 6 CP
Konzepte & Methoden M 13B: Epidemiologie II 6 CP
3M 23A: Gesundheitsökonomie I 6 CPM 24A: Gesundheitsmanagement I 6 CPM 33A: Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung I, 6 CPM 34A: Handlungsmethoden I 6 CP
4M 23B: Gesundheitsökonomie II 6 CPM24B: Gesundheitsmanagement II 6 CPM 33B: Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung II, 6 CPM 34B: Handlungsmethoden II 6 CPM 63: Statistik 6 CP
Praxis & BAArbeit M 41/51 Praxisbegleitung 6 CPM 65 Wahlpflicht GS 12 CP
5M 42/52 Praxisdurchführung 18 CP
M43/53 Praxisauswertung 6 CP
6M 44/54 Begleitseminar zur Bachelorarbeit 6 CP
M 45/55 Bachelorarbeit 12 CP

Fußnoten

¹
für das Vollfach. Die Studienverlaufspläne für das Haupt- und das Nebenfach werden hieraus abgeleitet. Die jeweils zu belegenden Module sind den Anlagen 3 oder 4 zu entnehmen.
Anlage 2
Prüfungsanforderungen Vollfach
a) BA Public Health/Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsplanung & Gesundheitsmanagement
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 6PMP R/H/P/K
12 Gesundheitskommunikation 6PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
21 Sozialstruktur, soziale Probleme und Lebenslagen 6PMP R/H/P/K
22 System und Recht der gesundheitlichen Sicherung 6PMP R/H/P/K
23a Gesundheitsökonomie I 6PMP R/H/P/K
23b Gesundheitsökonomie II 6PMP R/H/P/K
24a Gesundheitsmanagement I6PMP R/H/P/K
24b Gesundheitsmanagement II 6PMP R/H/P/K
31 Theorie und Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung 6PMP R/H/P/K
32 Gesundheitliche Risiken und Ressourcen im Lebenslauf 6PMP R/H/P/K
33a Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung I 6PMP R/H/P/K
33b Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung II 6PMP R/H/P/K
34a Handlungsmethoden I6PMP R/H/P/K
34b Handlungsmethoden II6PMP R/H/P/K
41 Praxisbegleitung6PMP Praktikumbericht
42 Praxisdurchführung18PMP s. Modul 41
43 Praxisauswertung6PMP R
44 Begleitseminar zur Bachelorarbeit 6PMP R
45 Bachelorarbeit12PMP Bachelorarbeit
61 Wissenschaftliches Arbeiten 6PMP R/H
3PTPR/H/P/K
62 Medizinische Grundlagen3PTP R/H/P/K
63 Statistik6PMP R/H/P/K
64 Methoden der empirischen Sozialforschung 6PMP R/H/P/K
GS General Studies Module nach Wahl 12WP MPlt. Veranstalter
180
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung;
Prüfungsformen: R/H/P/K: Referat, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur
b) BA Public Health/Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsförderung & Prävention
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 6PMP R/H/P/K
12 Gesundheitskommunikation 6PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
21 Sozialstruktur, soziale Probleme und Lebenslagen 6PMP R/H/P/K
22 System und Recht der gesundheitlichen Sicherung 6PMP R/H/P/K
23a Gesundheitsökonomie I 6PMP R/H/P/K
23b Gesundheitsökonomie II 6PMP R/H/P/K
24a Gesundheitsmanagement I6PMP R/H/P/K
24b Gesundheitsmanagement II 6PMP R/H/P/K
31 Theorie und Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung 6PMP R/H/P/K
32 Gesundheitliche Risiken und Ressourcen im Lebenslauf 6PMP R/H/P/K
33a Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung I 6PMP R/H/P/K
33b Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung II 6PMP R/H/P/K
34a Handlungsmethoden I6PMP R/H/P/K
34b Handlungsmethoden II6PMP R/H/P/K
51 Praxisbegleitung6PMP Praktikumbericht
52 Praxisdurchführung18PMP s. Modul 51
53 Praxisauswertung6PMP R
54 Begleitseminar zur Bachelorarbeit 6PMP R
55 Bachelorarbeit12PMP Bachelorarbeit
61 Wissenschaftliches Arbeiten 6PMP R/H
3PTPR/H/P/K
62 Medizinische Grundlagen3PTMP R/H/P/K
63 Statistik6PMP R/H/P/K
64 Methoden der empirischen Sozialforschung 6PMP R/H/P/K
GS General Studies Module nach Wahl 12WP MPlt. Veranstalter
180
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung;
Prüfungsformen: R/H/P/K: Referat, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur
Anlage 3
Prüfungsanforderungen Hauptfach
a) BA Public Health Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsplanung & Gesundheitsmanagement
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 3PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
21 Sozialstruktur, soziale Probleme und Lebenslagen 6PMP R/H/P/K
22 System und Recht der gesundheitlichen Sicherung 6PMP R/H/P/K
23a Gesundheitsökonomie I 6PMP R/H/P/K
23b Gesundheitsökonomie II 6PMP R/H/P/K
24a Gesundheitsmanagement I6PMP R/H/P/K
24b Gesundheitsmanagement II 6PMP R/H/P/K
41 Praxisbegleitung6PMP Praktikumbericht
42 Praxisdurchführung18PMP s. Modul 41
43 Praxisauswertung6PMP R
44 Begleitseminar zur Bachelorarbeit 6PMP R
45 Bachelorarbeit12PMP Bachelorarbeit
61 Wissenschaftliches Arbeiten 6PMP R/H
3PTPR/H/P/K
62 Medizinische Grundlagen3PTP R/H/P/K
63 Statistik6PMP R/H/P/K
64 Methoden der empirischen Sozialforschung 6PMP R/H/P/K
GS General Studies Module nach Wahl 12WP MPlt. Veranstalter
135
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung;
Prüfungsformen: R/H/P/K: Referat, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur
b) BA Public Health Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsförderung & Prävention
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 3PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
31 Theorie und Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung 6PMP R/H/P/K
32 Gesundheitliche Risiken und Ressourcen im Lebenslauf 6PMP R/H/P/K
33a Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung I 6PMP R/H/P/K
33b Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung II 6PMP R/H/P/K
34a Handlungsmethoden I6PMP R/H/P/K
34b Handlungsmethoden II6PMP R/H/P/K
51 Praxisbegleitung6PMP Praktikumbericht
52 Praxisdurchführung18PMP s. Modul 51
53 Praxisauswertung6PMP R
54 Begleitseminar zur Bachelorarbeit 6PMP R
55 Bachelorarbeit12PMP Bachelorarbeit
61 Wissenschaftliches Arbeiten 6PMP R/H
3PTPR/H/P/K
62 Medizinische Grundlagen3PTP R/H/P/K
63 Statistik6PMP R/H/P/K
64 Methoden der empirischen Sozialforschung 6PMP R/H/P/K
GS General Studies Module nach Wahl 12WP MPlt. Veranstalter
135
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung;
Prüfungsformen: R/H/P/K: Referat, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur
Anlage 4
Prüfungsanforderungen Nebenfach
a) BA Public Health Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsplanung & Gesundheitsmanagement
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 3PMP R/H/P/K
12 Gesundheitskommunikation 6PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
21 Sozialstruktur, soziale Probleme und Lebenslagen 6PMP R/H/P/K
22 System und Recht der gesundheitlichen Sicherung 6PMP R/H/P/K
23a Gesundheitsökonomie I 6PMP R/H/P/K
23b Gesundheitsökonomie II 6PMP R/H/P/K
45
b) BA Public Health Gesundheitswissenschaften
Schwerpunkt Gesundheitsförderung & Prävention
Nr. ModulCPP/WP MP/TPPrüfungsform
11Zentrale Fragestellungen der Human- und Gesundheitswissenschaften/Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit 3PMP R/H/P/K
12 Gesundheitskommunikation 6PMP R/H/P/K
13a Epidemiologie I6PMP K
13b Epidemiologie II6PMP K
31 Theorie und Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung 6PMP R/H/P/K
32 Gesundheitliche Risiken und Ressourcen im Lebenslauf 6PMP R/H/P/K
33a Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung I 6PMP R/H/P/K
33b Zielgruppendifferenzierte Prävention und Gesundheitsförderung II 6PMP R/H/P/K
45
Erläuterung:
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung;
Prüfungsformen: R/H/P/K: Referat, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur
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